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@Riza, ich hatte Menschenrechte nun eher im legalen Sinn verstanden. Wobei ich glaube, dass die so nicht verletzt wurden. Jemandem nicht zu erlauben zu telefonieren ist zwar nicht unbedingt nett, aber ich glaube nicht, dass damit die Menschenrechte verletzt werden, vor allem wenn es nur kurze Zeit ist. Selbiges gilt für das Zurückschicken. Das ist zwar nicht nett, verletzt aber keine Menschenrechte. Es gibt das Recht auf Freizügigkeit nur im eigenen Land, jedoch nicht weltweit. Und Reisefreiheit ist zwar auch ein Menschenrecht, bezieht sich jedoch darauf, dass man das eigene Land verlassen und wieder dahin zurückkehren darf. Ein Recht in ein anderes Land beliebig einreisen zu dürfen gibt es hingegen nicht.Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
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Bergfan
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irrsinnde
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@riza, Bergfan
ihr befindet euch wieder bei dem Ausgangspost. Selbstverständlich ist es möglich zu telefonieren. An der Grenze wird sehr wohl geholfen die Wahrheit zu finden. Sicher auch in Spanien. Doch sollten die Angaben des Reiseinden auch nachvollziehbar sein. Das wäre gegeben, wenn der Reisende genug Geld dabei hat um den Aufenthalt zu finanzieren oder ohne Geld dann die Einladung und die Verpflichtungserklärung.
Ein Visum zu haben genügt nicht, wenn der Pass nicht mitgenommen wird und der Lebensunterhalt kann eben nur mit Geld oder Verpflichtungserklärung belegt werden. An- und für sich völlig klar. Ebenso sollte der Reisende wissen, zu wem er reist, denn es könnte doch sein, dass niemand am Flughafen steht um ihn abzuholen. Also, so gesehen reicht das Visum doch nicht. Für uns insofern kein Problem, weil wir diese Dinge dbei haben oder meist genug Geld für den Aufenthalt haben. (Wunschvorstellung)
Aber letztendes ist es doch so, dass wir aufgrund unserer Staatsbürgerschaft Vorteile genießen.
ihr befindet euch wieder bei dem Ausgangspost. Selbstverständlich ist es möglich zu telefonieren. An der Grenze wird sehr wohl geholfen die Wahrheit zu finden. Sicher auch in Spanien. Doch sollten die Angaben des Reiseinden auch nachvollziehbar sein. Das wäre gegeben, wenn der Reisende genug Geld dabei hat um den Aufenthalt zu finanzieren oder ohne Geld dann die Einladung und die Verpflichtungserklärung.
Ein Visum zu haben genügt nicht, wenn der Pass nicht mitgenommen wird und der Lebensunterhalt kann eben nur mit Geld oder Verpflichtungserklärung belegt werden. An- und für sich völlig klar. Ebenso sollte der Reisende wissen, zu wem er reist, denn es könnte doch sein, dass niemand am Flughafen steht um ihn abzuholen. Also, so gesehen reicht das Visum doch nicht. Für uns insofern kein Problem, weil wir diese Dinge dbei haben oder meist genug Geld für den Aufenthalt haben. (Wunschvorstellung)
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Irrsinde, man kann nicht einfach davon ausgehen, dass jeder Reisende "locker mal" 3000 Euro ziehen kann.
Und dennoch kann der Lebensunterhalt während des EU-Aufenthalts gesichert sein.
3000 Euro würden den LU für diese 3 Monate bereits großzügig abdecken bzw. ~350 EUR entspricht bereits dem Mindestbedarf für 1 Monat (nach Alg 2).
Doch dann gibt es ja auch noch extra eine Verpflichtungserklärung.
Und dennoch kann der Lebensunterhalt während des EU-Aufenthalts gesichert sein.
3000 Euro würden den LU für diese 3 Monate bereits großzügig abdecken bzw. ~350 EUR entspricht bereits dem Mindestbedarf für 1 Monat (nach Alg 2).
Doch dann gibt es ja auch noch extra eine Verpflichtungserklärung.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, tschuldige, aber die 350 Euro laut Alg2 berechnen, dass du alles andere schon abgedeckt hast: Wohnung vor allem. Ausserdem sieht Alg 2 nicht vor, dass du durch die Gegend reist und Eintritte für verschiedene Dinge zahlst. Freizeit ist nur minimal im Alg2 enthalten. Das Visum über das wir hier reden ist ein REISEVISUM für Touristen. Touristen haben per Definition keine Whg sondern wohnen normalerweise in Hotels, essen in Restaurants, reisen rum und sehen sich Sachen an oder machen irgendwas. So ist das gewollt, so unterstützen sie die Wirtschaft der Länder in die sie reisen. Und das muss ja klar sein, es ist keine Menschenfreundlichkeit warum solche Visa gegeben werden, man möchte, dass die Leute kommen und Geld ausgeben. Und wer das Geld nicht hat, reist normalerweise nicht um den halben Erdball, da bist du schon die Ausnahme.
Und: wenn man die Verpflichtungserklärung und ein paar Hunderter DABEI hat, dann reicht das auch. Heisst ja nicht, dass man 400 Euro ausgeben muss, wenn man darauf Zugriff hat, heisst bloss, dass man eben nicht bei der Flughafenmission landet, wenns eine Verspätung gibt.
Und: wenn man die Verpflichtungserklärung und ein paar Hunderter DABEI hat, dann reicht das auch. Heisst ja nicht, dass man 400 Euro ausgeben muss, wenn man darauf Zugriff hat, heisst bloss, dass man eben nicht bei der Flughafenmission landet, wenns eine Verspätung gibt.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Komisch, denn an anderer Stelle wurden ja 2300,- als realistisch ("nicht zu hoch gegriffen") dargestellt.
Und zwischen "ein paar Hundert" und "2300,-" liegt ein kleiner Unterschied.
Aber wie schnell sich die Meinungen ändern können..
Und seit wann ist das Schengenvisum (über das wir hier reden) nur für den "typischen" Touristen??
Es handelt sich hier doch vielmehr um ein Besuchs- oder Touristenvisum.
Und wenn man jemanden besucht - insbesondere aus der Verwandtschaft - dann braucht man doch nicht so viel Geld.
Besonders nicht, wenn man eingeladen ist.
Außerdem sind wir alle mündige Erwachsene, die eigene Entscheidungen treffen können - zB(!) für was wir wie viel Geld ausgeben möchten.
Kleiner Zusatz:
Mit dem Mindestbedarf von Alg2 ist außer der Wohnung mit Heizung und Wasser gar nichts abgedeckt.
Ein Empfänger muss sich neben Essen und Trinken davon auch Kleidung, Fahrkarten/Kfz-Unterhaltskosten, Friseur, Bildung & Kultur, Arztkosten & Medikamente, STROM, Internet/Telefon, etc etc finanzieren.
Und das Geld reicht auch, wenn man sich Prioritäten setzt und nicht zu verwöhnt ist.
Aber das nur am Rande (zur Richtigstellung) bemerkt.
Und zwischen "ein paar Hundert" und "2300,-" liegt ein kleiner Unterschied.
Aber wie schnell sich die Meinungen ändern können..
Und seit wann ist das Schengenvisum (über das wir hier reden) nur für den "typischen" Touristen??
Es handelt sich hier doch vielmehr um ein Besuchs- oder Touristenvisum.
Und wenn man jemanden besucht - insbesondere aus der Verwandtschaft - dann braucht man doch nicht so viel Geld.
Besonders nicht, wenn man eingeladen ist.
Außerdem sind wir alle mündige Erwachsene, die eigene Entscheidungen treffen können - zB(!) für was wir wie viel Geld ausgeben möchten.
Kleiner Zusatz:
Mit dem Mindestbedarf von Alg2 ist außer der Wohnung mit Heizung und Wasser gar nichts abgedeckt.
Ein Empfänger muss sich neben Essen und Trinken davon auch Kleidung, Fahrkarten/Kfz-Unterhaltskosten, Friseur, Bildung & Kultur, Arztkosten & Medikamente, STROM, Internet/Telefon, etc etc finanzieren.
Und das Geld reicht auch, wenn man sich Prioritäten setzt und nicht zu verwöhnt ist.
Aber das nur am Rande (zur Richtigstellung) bemerkt.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, sorry, du hast das falsch gelesen. Die 2300 bezogen sich auf 3 Monate, die paar Hunderter jedoch darauf was man dabei haben sollte, wenn man eine Verpflichtungserklärung dabei hat. Und genau: dann braucht man nicht soviel Geld. Worauf willst du hinaus?
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irrsinnde
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@riza
Der Reisende sollte Geld oder eine Verpflichtungserklärung dabei haben. Außerdem wäre es ratsam, genügend Geld für Telefon, Extra-Mahlzeit und Transport zum Bestimmungsort dabei zu haben, denn selbst wenn vereinbart worden ist, dass der REisende abgeholt wird, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass etwas dazwischen kommt.
Der Reisende sollte Geld oder eine Verpflichtungserklärung dabei haben. Außerdem wäre es ratsam, genügend Geld für Telefon, Extra-Mahlzeit und Transport zum Bestimmungsort dabei zu haben, denn selbst wenn vereinbart worden ist, dass der REisende abgeholt wird, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass etwas dazwischen kommt.
Moderation: laut Forenregel Abs. 9 Zitat entfernt. Eisbaer - Moderator
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Riza
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Klar, wenn keine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, kann ich das auch nachvollziehen.
Es ist auch ratsam - wie du sagst - etwas extra Geld bei sich zu haben.
Ich meine ja hauptsächlich, dass "kein Geld" kein Grund für eine Abschiebung sein soll, also gerade wenn es eine Verpflichtungserklärung gibt.
Und auch, diese nicht bei sich zu tragen, sollte kein Abschiebungsgrund sein, solange es auf anderem Wege belegt werden kann - und wenn es nur ein Anruf bei der zust. Behörde ist, welcher letztendlich nur einen kleinen Prozentteil der in den Sand gesetzten Flüge kostet (1x Hin- u. Rückflug + der Rückflug).
Sowas ist nicht nur menschlicher, sondern auch viel wirtschaftlicher.
Es ist auch ratsam - wie du sagst - etwas extra Geld bei sich zu haben.
Ich meine ja hauptsächlich, dass "kein Geld" kein Grund für eine Abschiebung sein soll, also gerade wenn es eine Verpflichtungserklärung gibt.
Und auch, diese nicht bei sich zu tragen, sollte kein Abschiebungsgrund sein, solange es auf anderem Wege belegt werden kann - und wenn es nur ein Anruf bei der zust. Behörde ist, welcher letztendlich nur einen kleinen Prozentteil der in den Sand gesetzten Flüge kostet (1x Hin- u. Rückflug + der Rückflug).
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Ach, riza, wenn es doch so einfach wäre. Je nachdem mit welcher Fluggesellschaft geflogen wird ist die Aufenthaltsdauer am Zielflughafen verschieden lang bzw. kurz. Diese Aufenthalte sind oft nur 2-3 Std. Das ist sehr kurz, wenn man bedenkt, was alles in Gang kommt. Je, nachdem wieviel solcher Reisender an Bord sind wird auch die Zeit kurz jeden telefonieren zu lassen. Dass aber die Grenzpolizei selbst bei den diversen Botschaften anrufen, das ist wohl zuviel verlangt und auch nicht realistisch. Du bist doch selbst nicht überzeugt, dass der Reisende, der ohne Unterlagen unterwegs ist, dann gerade die Telefonnummer der div. Botschaft dabei hat. Abgesehen davon, dass dann auch noch die Bürozeiten von Spanien und dem Herkunftsland übereinstimmen müssen.
Menschen machen Fehler und müssen dafür bezahlen. Manchmal sind die Fehler leichter zu beheben, andere schwieriger. Aber dafür die Fehler bei anderen zu suchen ist nicht gerecht.
Menschen machen Fehler und müssen dafür bezahlen. Manchmal sind die Fehler leichter zu beheben, andere schwieriger. Aber dafür die Fehler bei anderen zu suchen ist nicht gerecht.
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Riza
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Verstehe ich auch.
Es wäre eine Alternative, den Fluggesellschaften die Verantwortung zu übertragen.
Gerade wenn es um Reisen in das Schengen-Gebiet geht, würde sich das doch lohnen.
Das sähe dann einfach so aus, dass der, der nicht alle benötigten Unterlagen bzw finanziellen Mittel mit sich trägt, nicht einchecken kann.
Somit bleibt zumindest eine Chance für den Reisenden, das "Benötigte" noch kurzfristig zu organisieren - ohne in einem geschlossenem Raum auf seine Abschiebung warten zu müssen.
Klar ist es auch dann nicht immer realisierbar, doch der ganze Vorgang ist menschlicher - zudem die entstandenen Schäden geringer, zB durch Arbeitsausfall. Schließlich fliegt der Reisende nicht 2-4 Tage für nichts und wieder nichts einmal rund um den Globus.
Es wäre eine Alternative, den Fluggesellschaften die Verantwortung zu übertragen.
Gerade wenn es um Reisen in das Schengen-Gebiet geht, würde sich das doch lohnen.
Das sähe dann einfach so aus, dass der, der nicht alle benötigten Unterlagen bzw finanziellen Mittel mit sich trägt, nicht einchecken kann.
Somit bleibt zumindest eine Chance für den Reisenden, das "Benötigte" noch kurzfristig zu organisieren - ohne in einem geschlossenem Raum auf seine Abschiebung warten zu müssen.
Klar ist es auch dann nicht immer realisierbar, doch der ganze Vorgang ist menschlicher - zudem die entstandenen Schäden geringer, zB durch Arbeitsausfall. Schließlich fliegt der Reisende nicht 2-4 Tage für nichts und wieder nichts einmal rund um den Globus.
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, echt nicht! Fluggesellschaften kontrollieren ob jemand ein Visum hat, aber ich würde NIEMALS irgendeiner Fluggesellschaftstussi meine Kontoauszüge vorlegen. Das geht die echt nix an! Wenn jemand zu doof ist die Visabestimmungen zu lesen und zu verstehen, dann ist er selber schuld. Was zu unterschreiben und nachher zu sagen: hat mich ja keiner gewarnt ist doch Unsinn.
Die Flughafenkontrollen sind nervig genug so wie sie sind, die wegen ein paar Leuten die nicht lesen können noch zu verschärfen halte ich echt für keine gute Idee!
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Kontoauszüge?! Wie kommst du jetzt darauf?
Wer hat davon geredet? Also ich nicht.
Außerdem sehe ich kein Problem darin, zusammen mit dem Reisepass und dem Visa eben noch die Verpflichtungserklärung dazu zu legen
Und DU wirst ja wohl sowieso kein Schengenvisum brauchen, oder?
Wer hat davon geredet? Also ich nicht.
Außerdem sehe ich kein Problem darin, zusammen mit dem Reisepass und dem Visa eben noch die Verpflichtungserklärung dazu zu legen
Und DU wirst ja wohl sowieso kein Schengenvisum brauchen, oder?
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
@Riza, nein ich brauch kein Visum. Die Visabestimmungen besagen, dass du ALLE Papiere dabei haben musst, die belgen, dass du das Visum zurecht hast. Das heisst für jemanden der keine Verpflichtungserklärung hat, dass er eben sein Einkommen nachweisen muss, was meist mittels Bankauszügen erfolgt. Aber auch das andere Zeug, Einladung, Arbeitsverträge, Reisegrund etc. all das geht die Fluglinie nichts an. Schlimm genug, dass man all das für das Visum vorlegen muss, aber das einfach irgendwem zu zeigen geht echt gegen jede Privatsphäre.
Hast DU die Visabestimmungen gelesen und verstanden?
Hast DU die Visabestimmungen gelesen und verstanden?
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Schön langsam entwicklelt sich dieser Thread zu einem Thema, was kann ich von einem selbständigen, eigenverantwortlichen Menschen erwarten?
Meiner Ansicht nach, dass er weiß und verstehen kann, was er macht. Ich als erwachsener Mensch würde mich wehren, wenn die Fluggesellschaft eine Art Pflegschaft (früher: Vormundschaft) in Sachen Reisen übernehmen wollte. Selbst, dass die Fluggesellschaften das Visa prüfen ist ein Zugeständnis, weil sie eben Reisende ohne Visum wieder zurück befördern müssen. Genau aus diesem Grunde werden sich die Fluggesellschaften darum bemühen, das Problem an der Grenze zu lösen. (Meine Meinung). Doch dies sollte auf keinen Fall dazu führen, dass weitere REchte abgegeben werden.
Meiner Ansicht nach, dass er weiß und verstehen kann, was er macht. Ich als erwachsener Mensch würde mich wehren, wenn die Fluggesellschaft eine Art Pflegschaft (früher: Vormundschaft) in Sachen Reisen übernehmen wollte. Selbst, dass die Fluggesellschaften das Visa prüfen ist ein Zugeständnis, weil sie eben Reisende ohne Visum wieder zurück befördern müssen. Genau aus diesem Grunde werden sich die Fluggesellschaften darum bemühen, das Problem an der Grenze zu lösen. (Meine Meinung). Doch dies sollte auf keinen Fall dazu führen, dass weitere REchte abgegeben werden.
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Riza
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Jedenfalls ist das so, wie es jetzt ist, auch nicht DIE Lösung - jedenfalls nicht für die Betroffenen.
Und ja, "was kann man von einem selbständigen, eigenverantwortlichen Menschen" erwarten?
Zum Beispiel dass dieser selbst entscheiden kann, wie viel Geld für was und für welchen Zeitraum er benötigt.
Geht ja eigentlich niemanden etwas an.
Es ist alles ein Widerspruch in sich.
Ich würde nur mal zu gerne den typisch europäischen Touristen sehen, der - sagen wir mal - seine Geldbörse verloren hat, somit weder Bargeld noch Kreditkarten bei sich trägt und daraufhin bei der Einreise bei den Behörden festgehalten wird, sein Handy weggenommen bekommt und keinen Anruf tätigen darf, bis er wieder im Flieger nach Hause sitzt.
Zumindest sollten die Bedingungen angemessen sein, sonst kommt das auch einer Freiheitsberaubung gleich - natürlich nur für den Europäer.
Wie auch immer, es "nicht gut zu finden" - ändert sowieso gar nichts.
Und ja, "was kann man von einem selbständigen, eigenverantwortlichen Menschen" erwarten?
Zum Beispiel dass dieser selbst entscheiden kann, wie viel Geld für was und für welchen Zeitraum er benötigt.
Geht ja eigentlich niemanden etwas an.
Es ist alles ein Widerspruch in sich.
Ich würde nur mal zu gerne den typisch europäischen Touristen sehen, der - sagen wir mal - seine Geldbörse verloren hat, somit weder Bargeld noch Kreditkarten bei sich trägt und daraufhin bei der Einreise bei den Behörden festgehalten wird, sein Handy weggenommen bekommt und keinen Anruf tätigen darf, bis er wieder im Flieger nach Hause sitzt.
Zumindest sollten die Bedingungen angemessen sein, sonst kommt das auch einer Freiheitsberaubung gleich - natürlich nur für den Europäer.
Wie auch immer, es "nicht gut zu finden" - ändert sowieso gar nichts.
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Cordilero
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Re: Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?
Ist alles Quatsch! Entschuldigung!
Wer ein Visa hat soll auch reisen koennen und nicht von einem "minderbemittelten" Beamten aufgehalten werden koennen.
Hat dieser Mensch einen schlechten Tag, kann er sich an den Reisenden abreagieren und nachher am Stammtisch erzaehlen wie er die Leute schikaniert hat. Es laesst sich immer etwas finden, es gibt immer ein Haar in der Suppe, das kann es ja wohl nicht sein. Der Thread heisst: "Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?" und nicht "besteht ein Rechtanspruch"
Ich bin der Meinung: " Wenn das Visa erteilt wurde, sollte auch der Rechtsanspruch bestehen!" Vorstellung: Jemand, z.Bsp. ein Latino spart vielleicht Jahre sein Geld fuer seinen Traum in ein Land zu reisen. Irgendwann hat er sein Geld fuer die Reise zusammen, beantragt erfolgreich ein Visa, kauft sich sein Ticket und steigt voller Vorfreude in den Flieger. Hat einen zwischenstop in Paris oder Madrid und dort endet nun seine Reise! Warum? Weil ein Grenzbeamter entscheidet, diese Person ist boese und darf deswegen nicht weiterreisen, ja weiterreisen, denn dieser Latino will ja gar nicht in Spanien oder Frankreich einreisen. Er wird verhaftet und nach einigen Stunden oder einem Tag in einen Flieger zurueckgeschickt. Traum Ende, Geld rausgeschmissen. Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Die jeweilige Botschaft und die Auslaenderbehoerde haben die Person ueberprueft und fuer "wuerdig" befunden ein Visa zu erhalten. Und jetzt kommt ein Beamter eines anderen Landes und zwar einer der unteren Kategorie und verweigert diesem "ueberprueften Menschen" die Weiterreise! Nicht mal die Einreise, was ja vielleicht noch zu verstehen waere. Kann ja nun wirklich nicht sein. Ein Grenzbeamter mischt sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes ein. "Ja spinn ich!"
Ich bin nur noch fassungslos, wuetend und geschockt.
Gruesse
Cordilero
Wer ein Visa hat soll auch reisen koennen und nicht von einem "minderbemittelten" Beamten aufgehalten werden koennen.
Hat dieser Mensch einen schlechten Tag, kann er sich an den Reisenden abreagieren und nachher am Stammtisch erzaehlen wie er die Leute schikaniert hat. Es laesst sich immer etwas finden, es gibt immer ein Haar in der Suppe, das kann es ja wohl nicht sein. Der Thread heisst: "Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?" und nicht "besteht ein Rechtanspruch"
Ich bin der Meinung: " Wenn das Visa erteilt wurde, sollte auch der Rechtsanspruch bestehen!" Vorstellung: Jemand, z.Bsp. ein Latino spart vielleicht Jahre sein Geld fuer seinen Traum in ein Land zu reisen. Irgendwann hat er sein Geld fuer die Reise zusammen, beantragt erfolgreich ein Visa, kauft sich sein Ticket und steigt voller Vorfreude in den Flieger. Hat einen zwischenstop in Paris oder Madrid und dort endet nun seine Reise! Warum? Weil ein Grenzbeamter entscheidet, diese Person ist boese und darf deswegen nicht weiterreisen, ja weiterreisen, denn dieser Latino will ja gar nicht in Spanien oder Frankreich einreisen. Er wird verhaftet und nach einigen Stunden oder einem Tag in einen Flieger zurueckgeschickt. Traum Ende, Geld rausgeschmissen. Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Die jeweilige Botschaft und die Auslaenderbehoerde haben die Person ueberprueft und fuer "wuerdig" befunden ein Visa zu erhalten. Und jetzt kommt ein Beamter eines anderen Landes und zwar einer der unteren Kategorie und verweigert diesem "ueberprueften Menschen" die Weiterreise! Nicht mal die Einreise, was ja vielleicht noch zu verstehen waere. Kann ja nun wirklich nicht sein. Ein Grenzbeamter mischt sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes ein. "Ja spinn ich!"
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