⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
hallo padrino, ich bin Deutscher, hatte vor einem Jahr in etwa das gleiche Problem. Deutschland verlangt ein formloses Einladungsschreiben sowie eine Verpflichtungserklärung unter Vorlage der Einkommennachweise bei der örtlichen Ausländerbehörde, letzteres scheint in der Schweiz nicht erforderlich, wenn ich hier richtig mitgelesen habe.( Was die Ausländerbehörde betrifft ) Du kannst , wie es dir Bergfan schon vorgeschlagen hat, dein Einladungsschreiben so gestalten, dass daraus der Grund für die Reise hervorgeht. (Gelegenheit zum kennenlernen deines Umfeldes, Freundeskreises und Familie; "Schnuppern" in fremdes Klima und Kultur usw. ) also im Prinzip das gleiche, wozu du auch in Kolumbien mit ihr die Gelegenheit hattest. Ich möchte dir vorschlagen, hier ganz offen und ehrlich zu sein, aber auch so knapp und präzise wie möglich. Die Vorschriften verlangen eine Einladung und die wird hiermit von dir erbracht. In meinen Augen bringt es nichts, wenn du schon in der Einladung ihre Rückkehrwilligkeit zu begründen versuchst. Diese solltest du erstmal als gegeben voraussetzen, damit keine Zweifel aufkommen. ( Schreibst ja schließlich wann sie kommt und wann sie geht). Die Botschaft hat ohnenhin dazu ihre eigenen Kriterien.In unserem Fall wurde das Visum kurz und bündig abgelehnt. Begründung: Rückkehrwilligkeit nicht gegeben. Widerspruchsfrist: 14 Tage
Diese Information bekam sie zunächst telefonisch und auf Spanisch, es folgte dann noch ein Brief. Sie war davon so begeistert, dass sie keine Lust mehr hatte, nach Deutschland zu reisen. Wir waren niedergeschmettert und setzten keine Hoffnung in den Widerspruch, legten ihn dann aber doch kurz vor Fristende ein, weil dies die letzte Chance war. Weil es "meine Botschaft" war, gab sie mir ihr email-Passwort und bat mich, das Schreiben zu verfassen...Also verfasste ich den Text in meinem allerbesten Spanisch ( recurso de reposición ). Am selben Tag forderte die dt. Botschaft den Widerspruch auf Deutsch an! Hab's gleich übersetzt und verschickt und mich erst am nächsten Tag über diese Schikane aufgeregt. In diesem Widerspruch konnte ich gut darlegen, dass sie niemals ihr Kind allein in Kolumbien zurücklassen würde; hab aber auch ehrlich gesagt, dass wir im nächsten Jahr zur Heirat in Kolumbien entschlossen seien und in Deutschland leben wollten, dass wir schon beide unsere Urlaubsgenehmigung hätten, und dass sie ihre Entscheidung noch einmal zu unseren Gunsten bedenken sollten. Das hat die Botschaft auch - Gott sei Dank - getan, und sie wurden nicht enttäuscht, denn wir haben uns an alles gehalten. Der Deutschlandbesuch brachte meiner Frau wichtige Erkenntnisse und erst danach konnte sie sich richtig vorstellen und dazu entschließen, mit mir ein neues und völlig anderes Leben zu verbringen.
Ich schildere das hier so ausführlich, weil ich dir und anderen Hoffnung machen möchte, nicht sofort nach der ersten Ablehnung die Flinte ins Korn zu werfen, vermutlich wollen sie damit erstmal testen, wie ernst und wichtig es dem Antragsteller mit seiner Absicht ist und so kann man schon mit der simplen Ablehnung die "Spreu vom Weizen trennen".
Sollte in deinem Fall auch ein Widerspruch nicht fruchten, könntest du ja, wie geplant, am Jahresende ein paar Wochen bei ihr verbringen, und es dann mal mit einem Visum zum Sprachkurs versuchen. Hilft alles nix, heiratet halt in Kolumbien um dann die Familienzusammenführung zu beantragen.
Wenn die Liebe auf beiden Seiten stark genug ist, werdet ihr die langen Trennungsphasen durchhalten und wenn die Botschaft sieht, dass ihr "dranbleibt", wird sie euch eine Chance geben...ich wünsche euch alles Gute, viel Glück und Geduld!