Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

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gro_om
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von gro_om »

Hi zusammen!

Meine Freundin will im Juni erstmalig zu Besuch nach Deutschland kommen (30 Tage). Alles ganz einfach, allerdings mache ich mir Sorgen, dass das Konsulat die gegebene Rückkehrbereitschaft nicht anerkennen könnte.

Hintergrund:

sie 20, ich 25
sie: naturwissenschaftliches Studium an einer öffentlichen, angesehenen Universität in Kolumbien, gehört zu den Jahrgangsbesten
sie: will 2013 ein Auslandsemester in Deutschland machen
Sind zusammen seit 1 Jahr, allerdings mit Phasen der Fernbeziehung
ich: studiere (ebenfalls gute Leistungen)
Verpflichtungserklärung durch meine Eltern


Sie hat natürlich in keinster Weise eine Absicht in Deutschland zu bleiben (siehe Studium), aber die klassischen Rückkehrkriterien sind soweit ich das sehe nicht gegeben (keine Kinder, keine Arbeit, Vermögen nur in Form von vertraglich nicht festgehaltenem Viehbesitz).

Meine Idee war nun zu argumentieren*, dass ihr das Studium offensichtlich wichtig ist (siehe Leistungen) und sie deshalb auf keinen Fall ihre Karriere aufgeben würde.

Macht es Sinn auch meine Unileistungen mit anzugeben, um zu zeigen, dass wir ach so rechtschaffende Bürger sind?

Allerdings weiß ich nicht ob das a) ein valider Grund ist und ob das b) überhaupt so genau betrachtetr wird, oder nur nach Schema F eine Liste abehakt wird.

Habt ihr Tips und Hinweise für mich diesbezüglich?


Danke & Beste Grüße!! : )


*legt man bzgl. zur Feststelung der "Rückkehrbereitschaft" eigentlich eine formlose, schriftliche Ausformulierung bei, oder findet dies dann Implizit im Interview bei der Vorstellung zum Visumantrag statt??

irrsinnde
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von irrsinnde »

Hallo,

die Rückkehrbereitschaft des Einzelnen ist eine ganzheitliche Bewertung der Ausländerbehörde. Dazu werden berücksichtigt wie ist die Person in die Familie eingebunden, welche Gründe sind gegeben, die eine Rückkehr gewährleisten.

Das Studium mit den sehr guten Ergebnissen könnte da schon ein Punkt sein. Ist für ein Auslandssemester ein bestimmter Abschluß bzw. Vorkenntnisse z.B. Vordiplom oder ähnliches notwendig? Dann wäre das doch ein Grund zurück zu kommen aber auch schon ein Grund sich in D nach Unis umzusehen. Soll sie sich doch Besuchstermine bei einzelnen Unis geben lassen.

Hat der Viehbestand etwas mit ihrem Studium zu tun? Studiert sie also Land- und Viehwirtschaft um dann den elterlichen Betrieb verwalten zu können?

Deine Eltern werden von der ABH nach ihren finanziellen Möglichkeiten beurteilt. Du könntest noch so vertrauenswürdig sein, ohne finanzielle Mittel kann man nicht bürgen.

Viel Glück

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gro_om
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von gro_om »

Das Studium mit den sehr guten Ergebnissen könnte da schon ein Punkt sein. Ist für ein Auslandssemester ein bestimmter Abschluß bzw. Vorkenntnisse z.B. Vordiplom oder ähnliches notwendig?
Für das Auslandsemester ist nötig die Hälfte der Karriere absolviert zu haben (das ist noch kein Abschluss und wohl auch kein offizielles Dokumen wie das Vordiplom).
So oder so, würde sie illgeal in Deutschland bleiben, kann sie auch hier ihr Studium nicht fortsetzen. Das ist meine Ansicht nach ein gewaltiger Grund. Die Frage ist halt, wie die Behörden das sehen.
Individuelle Besuchstermine in Unis, ich nehme an du meinst Termine mit Einzelpersonen zu vereinbaren.

Das kann man sicher mit ein, zwei Leuten machen, allerdings wäre das doch ein anderer Besuchsgrund, oder nicht? Also "Land, Kultur und Ausbildungsmöglichkeiten kennenlernen"(Bildung, Tourismus) im Gegensatz zu "Freund besuchen"(privat).
Die Frage stell ich deshalb, weil ich ungern versuchen will die wahre Intention zu verbergen. Hab Bedenken, dass das als Vertuschung interpretiert werden könnte, zumal unsere Absichten ja mehr als legitim sind.
Hat der Viehbestand etwas mit ihrem Studium zu tun? Studiert sie also Land- und Viehwirtschaft um dann den elterlichen Betrieb verwalten zu können?
Nein. Dabei handelt es sich um das landwirtschaftliche Familienunternehmen, welches gleichzeitig als private Geldquelle dient.
Deine Eltern werden von der ABH nach ihren finanziellen Möglichkeiten beurteilt. Du könntest noch so vertrauenswürdig sein, ohne finanzielle Mittel kann man nicht bürgen.
Von den finanziellen Mitteln passts schon. Oder was meinst du damit?

irrsinnde
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von irrsinnde »

gro_om hat geschrieben:Nein. Dabei handelt es sich um das landwirtschaftliche Familienunternehmen
Das Studium hat nichts mit dem Familienunternehmen zu tun? Das wäre nämlich ein Rückkehrgrund.
gro_om hat geschrieben:Individuelle Besuchstermine in Unis, ich nehme an du meinst Termine mit Einzelpersonen zu vereinbaren [...]
gro_om » 02 Jan 2012, 15:40 hat geschrieben: sie: will 2013 ein Auslandsemester in Deutschland machen
Kann man nicht einen Grund mit dem anderen verbinden?

Wir haben bisher die Reisen so vorbereitet. Besuch bzw. Anruf bei der Botschaft mit Erklärung warum die Person uns besuchen soll. Dabei wurde auch die Rückkehrwilligkeit besprochen. Bisher hat das immer geklappt.
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Grizzly670
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Beitrag von Grizzly670 »

Hallo gro_om,

ich hatte die gleiche Problemstellung im letzten Juli. Als Rückreisegrund konnten wir zwei Punkte glaubhaft versichern:

A.) Befindet sich in der Ausblidung (Studium), ist erfolgreich (Zeugnis) ==> es gibt also keinen Grund diese Ausbildung abzubrechen
B.) Die Bindung an die Familie ==> diese ist nicht mit deutschen Verhältnissen zu vergleichen!

Wichtig ist meiner Meinung nach, das Deine Freundin in Ihrer Heimat, mit Ihren finanziellen Mittel auskommt. Dabei spielt es keine Rolle ob du (oder deine Eltern) Sie auch finanziell unterstützt. Aber bitte sende die Belege an die Botschaft. Damit kannst Du nachweisen, das es keine finanzielle Motivation gibt Kolumbien zu verlassen.

Ich möchte Dir noch ein paar Tipps geben:

1.) Lass Deine Freundin bei den Behördengängen nicht allein. Sei aktiv, wenn es notwendig wird und rufe bei der Botschaft an.
2.) Spiele mit offnen Karten, Du wirst auf sehr verständnisvolle Menschen treffen.

Viel Glück und eine schöne gemeinsame Zeit

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Beitrag von gro_om »

irrsinnde » 02 Jan 2012, 20:07 hat geschrieben: Das Studium hat nichts mit dem Familienunternehmen zu tun? Das wäre nämlich ein Rückkehrgrund.
Nein, hat nichts damit zu tun.

@Grizzly670

Mit "Bindung an die Familie" kann doch jeder Argumentieren?

Der Nachweis finanzieller Absicherung macht Sinn. Allerdings gibt es keine Belege für ihre Finanzen. Wenn die Tiere groß sind werden sie verkauft, ein bisschen was Bares wird behalten und der Rest neu investiert....aber auch so dürfte der Gesamtwert des Viehs nur im geringen Tausenderbereich liegen.

Sehr interessant, dass ihr beide den Anruf bei der Botschaft erwähnt.
Wie genau habt ihr das gemacht? Einfach bei der Botschaft in Bogota anrufen und sagen, dass Person X das Visum beantragen wird und dabei fragen wie man die Rückkehrwilligkeit am besten formell belegen kann?


Vielsten Dank für eure Hilfe!! :D :D
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Oswaldo
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von Oswaldo »

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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von Grizzly670 »

Du magst recht haben, das die Familienbindung ein Argument für jedermann ist. Aber in meinem Fall ist dies ein Grund für meine Freundin nach Kolumbien zurück zukehren.
Meiner Meinung nach solltest Du das Hauptaugenmerk auf die wirtschaftliche Situation richten. Ich denke hier werden Nachfragen durch die Botschaft kommen. Wenn Deine Freundin also neben dem Studium ein Job hat, dann sollte Sie sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Dienlich sind alle Belege die einen montalichen Geldeingang und damit die wirtschaftliche Grundsicherung Deiner Freundin in Ihrer Heimat belegen.

Du tust gut daran, den Visa-Antrag jetzt zu stellen, denn nach der Antragsstellung bekommt Deinen Freundin einen Termin zum persönlichen Gespräch in der Deutschen Botschaft. Spätersten hier wird Ihr gesagt, welche Belege ggf. noch nachzureichen sind.

Ich hoffe das ich jetzt mit den Anrufen nicht zu weit vom Thema Rückkehrbereitschaft abweiche.
Bei unserem Visumsantrag war alles sehr kruzfristig, werde ich nicht mehr machen. So das meine Freundin am Montag noch keine Entscheidung hatte ob das Visum genehmigt wurde oder nicht. Der Flug ging am darauffolgenden Freitag.
Kolumbianer haben pro Tag 1 Stunde die Möglichkeit Rückfragen zu ihren Anträgen zu stellen. Das hat meine Freundin am Montag und Dienstag versucht, jedoch niemanden erreicht. Mittwoch war dazu noch Feiertag in Kolumbien. Und am Donnerstag musste Ihre Reise beginnen, damit sie am Freitag rechtzeitig in Bogota ist.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich unzählige Male bei der Botschaft angerufen, unter verscheidenen Telefonnummern, das Ganze hat mich 150,00€ gekostet und war spannender als jeder Krimi.
Wenn Deine Freundin Problem bei Visumsantrag hat, dann schalte Dich ein, suche den Kontakt und erkläre Dich.

Viel Glück :sup:

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Beitrag von gro_om »

Nein, sie hat eben keinen Job. Und auch keine Belege der Einkünfte, da alles reinvestiert oder in Bar.
Deshalb hat sie schon überlegt eine kleine Stelle an der Uni anzunehmen; um auch auf Papier eine festere Verwurzelung zeigen zu können.

Somit bleibt weiterhin lediglich das Studium mit den Leistungen.

Aber ich versteh nicht, wie es dann Leute machen, deren Freundin im Supermarkt arbeitet. Die muss ja auch irgendwie nen Weg nach Europa finden können?!?!

Grizzly670
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Beitrag von Grizzly670 »

Nun gut lass uns das mal an dem Beispiel der Freundin im Supermarkt durchsprechen.

Angenommen die Freundin arbeitet vollzeit im Supermarkt, dann hat diese ein monatliches Einkommen (Mindestlohn liegt bei ca. 250€), damit hat sie auch eine Versicherung, einen Gehaltsnachweis etc. und damit auch kein Problem in der Visastelle.

Angenommen die Freundin arbeitet nur teilzeit im Supermarkt und erhält zudem den Betrag in Bar!! Dann hast Du immer noch die Möglichkeit, das Dir der Besitzer des Supermarkts eine Bescheinigung ausstellt in der hervorgeht, wie lange die Freundin dort arbeitet und wieviel Geld sie pro Monat erhält. :denk:

Unsere Situation war wie folgt: Meine Freundin arbeitet neben dem Studium im Internet Cafe, der Besitzer war so freundlich und hat dies schriftlich Bestätigt(verdienst mntl. 170€)
Bei der Anhörung in der Botschaft wurde dies kritisch hinterfragt und berechtigterweise Stand die Frage im Raum, wie kann man von 170,00 € Miete, Kleider etc. bezahlen.
Ich habe daraufhin schriftlich versichert, das ich meine Freundin finanziell mit einem Betrag X unterstützte und dies auch nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland weiter tun werde. Um das zu belegen, habe ich die Überweisungen der letzten 3 Monate beigefügt.

Ich hoffe von den aufgezeigten Möglichkeiten ist auch eine für Dich dabei!

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Beitrag von gro_om »

Danke für die Beispiele!

Bedeutet dies, dass letztlich ein Nachweis jedweger Art, um ihre existentielle/finanzielle Sicherheit für Kolumbien nötig ist?

Grizzly670
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Beitrag von Grizzly670 »

Ja genau, ich würde aber Sicherheit durch Existenz ersetzen. Übrigens gibt es auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Bogota ein gutes Merkblatt, lies hierzu den Punkt;
Unterlagen, die die Verwurzelung in Kolumbien glaubhaft machen.......
und hier der --->
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Eisbaer
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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von Eisbaer »

Schaut mal unter: [Info] Schengener Abkommen da steht das das Merkblatt des obigen Link´s schon lange unter: http://www.kolumbienforum.net/viewtopic ... 407#p14146

Wir bemühen uns soviel wie nur möglich an Infomaterial ins Forum zu stellen.

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Beitrag von gro_om »

Danke. Ich kenn die drei angegeben Punkte bzgl der Verwurzelung. Deshalb hier auch die Frage, ob Punkt 4 (Immatrikulation in Uni + Unileistungen) ausreichend wären.

Scheint dann aufgrund des fehlenden Einkommens nicht so gut zu sein.

Ich werd wohl mal in Bogota anrufen und fragen.

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Rückkehrbereitschaft bei Reise nach D. glaubhaft belegen ?

Beitrag von Dolfi »

Hatte letztes Jahr Besuch von meinem Schwager, der in Medellín Medizin studiert. Er musste bei der Visabeantragung natürlich eine Immatrikulationsbescheinigung vorlgen, aber ansonsten gabe es keine größeren Probleme. Visum wurde erteilt.
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