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Viel GlückFrage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
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Verified - Kolumbien-Veteran
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Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
toi toi toi alles wird gut.
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Themenstarter - Kolumbienfan
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Frage zur Einladung (nicht direkt zu mir)
wir (also ich eher weniger) hatten gestern termin in der botschaft in bogotá. nach dem ganzen theater hier in deutschland, hätte es mich nicht gewundert, wenn es in bogotá noch mehr stress gegeben hätte. tatsächlich lief es wohl aber sehr gut, am freitag kann das visum abgeholt werden tschakka tschakka tschakka!!! und niemand hat etwas gesagt, weil die verpflichtungserklärung nur als gescannte kopie eingereicht wurde...., also nicht das original (noch irgendwo im kolumbianischen postwirr-warr unterwegs...). ich wollte das dokument per fax schicken, aber irgendwie wollten die leitungen nicht so, wie ich wollte :S
was soll ich sagen??? ich bin froh das der stress vorbei ist und es sich letztendlich gelohnt hat
p.s.: ach ja, und ohne eure hilfe und informationen wäre ich niemals so weit gekommen. vielen dank!
was soll ich sagen??? ich bin froh das der stress vorbei ist und es sich letztendlich gelohnt hat
p.s.: ach ja, und ohne eure hilfe und informationen wäre ich niemals so weit gekommen. vielen dank!
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Themenstarter - Kolumbienfan
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Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
sagt mal, das visum...ist das nur für genau die tage gültig, die im einladungsschreiben angegeben sind? sorry für die doofe frage, aber ich hab wirklich null ahnung von solchen sachen...., also bitte nicht zu heftig mit dem kopf schütteln es geht im prinzip darum, dass wir am 29. einen flug mit iberia reserviert haben. allerdings wurde mir jetzt am telefon mitgeteilt, dass iberia vom 28-30. dezember streiken will. nun würde ich gern einen flug vor dem streik buchen, bin mir aber nicht sicher, wie das mit dem visa passt, bzw. ob es überhaupt möglich ist. ist jemanden schonmal etwas ähnliches passiert?
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- Kolumbien-Süchtige(r)
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- Registriert: Mo 24. Aug 2009, 21:36
Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
Das Schengenvisum wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Nur innerhalb dieses Zeitraumes kann eine Einreise ins Schengenland erfolgen. Schaut mal nach was unter VON/BIS steht. Vor dem Datum geht leider nichts. Genauso ist es mit der Ausreise! Der Zeitraum muss eingehalten werden.
„Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“
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Themenstarter - Kolumbienfan
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Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
also, wir haben heute mit der botschaft gesprochen. das problem kann ohne großes theater geändert werden, allerdings wäre dann nochmal die gebühr fällig. von daher ist es gehopst wie gesprungen, das geld kann man dann auch in den flug investieren und zum ursprünglichen datum fliegen...
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Themenstarter - Kolumbienfan
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Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
hola,
jaaa, naranja ist wieder da und mit mir gleich die komischen fragen
es ist doch so, dass die verpflichtungserklärung 6 monate gültig ist, oder? es wäre also im prinzip möglich, wenn das datum der einreise stimmt, mit der selben verpflichtungserklärung ein neues visum zu beantragen? oder haltet ihr es für generell besser, lieber gleich eine neue erklärung auszustellen? (schon allein bei dem gedanken an die hiesige ausländerbehörde wird mir schlecht...)
buen fin de semana a todos...
jaaa, naranja ist wieder da und mit mir gleich die komischen fragen
es ist doch so, dass die verpflichtungserklärung 6 monate gültig ist, oder? es wäre also im prinzip möglich, wenn das datum der einreise stimmt, mit der selben verpflichtungserklärung ein neues visum zu beantragen? oder haltet ihr es für generell besser, lieber gleich eine neue erklärung auszustellen? (schon allein bei dem gedanken an die hiesige ausländerbehörde wird mir schlecht...)
buen fin de semana a todos...
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- Ehemaliges Teammitglied
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- Registriert: Do 23. Jul 2009, 00:37
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Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
Die Verpflichtungserklärung muss während der gesamten Zeit des Besuches deines Gastes gültig sein. Theoretisch ist so eine Verpflichtungserklärung ohne Begrenzung ewig gültig. Sonst könnten die Ämter ja auch nicht auf den Gläubiger zurück greifen, wenn der Gast für 2-mehrere Jahre verschwindet. Aber um ganz sicher zu gehen, wird man für jede Einreise eine eigene Erklärung fordern. Aber wie dein Ausländeramt das haben will, kannst du nur von denen direkt erfahren.
Übrigens bin ich überzeugt, dass die Ausländerämter nur deshalb so agieren können weil sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Viele der Forderungen des sind rechtlich nicht abgedeckt aber die meisten Leute haben viel zu viel Angst dagegen anzugehen.
Übrigens bin ich überzeugt, dass die Ausländerämter nur deshalb so agieren können weil sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Viele der Forderungen des sind rechtlich nicht abgedeckt aber die meisten Leute haben viel zu viel Angst dagegen anzugehen.
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
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Themenstarter - Kolumbienfan
- Beiträge: 87
- Registriert: Di 28. Jun 2011, 13:19
Frage zur Visumserteilung (Sprache/Einladung etc.)
hm, kann ich auch verstehen. im prinzip hast du keine change gegen die ausländerämter. wenn die sich quer stellen (und ich kann davon mittlerweile leider ein lied singen...), kriegst du die erklärung nicht und ohne erklärung siehts meistens schlecht mit dem visa aus.
tja, dann wohl lieber nen neue erklärung abgeben und den stress niedrig halten. danke für die info @irrsinnde
tja, dann wohl lieber nen neue erklärung abgeben und den stress niedrig halten. danke für die info @irrsinnde
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