⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
@padrinoHab Dank für Deine positiven Gedanken, ich bin eigentlich auch Deiner Meinung
Der Fall ist immer noch pendent, habe noch nichts weiteres vernommen.
Leider ist es so, dass für die Antragssteller überhaupt keine Rechtssicherheit besteht. Die Behörden (Botschaft und BSM) haben einen riesigen Ermessenspielraum darüber, ob sie eine Einreise gewähren oder nicht. Sie können würfeln oder am Finger lutschen und je nach dem das Visum ausstellen oder eben auch nicht. Diese Willkürentscheide der Vorinstanzen werden dann vom Bundesverwaltungsgericht zu 100% gestützt, wie sich in etlichen Urteilen zu dieser Thematik nachlesen lässt. Das erinnert mich an die gnädigen Herren zu Bern im 17. Jahrhundert, als die Bittsteller auf Knien in die Amtsstuben rutschen mussten um das Gefallen der Herren zu erregen.
Zum Neujahr für Alle das Beste