Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
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sven
Themenstarter - Kolumbien-Neuling

- Beiträge: 17
- Registriert: 23. Oktober 2012, 12:54
- Alter: 49
Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
Hallo liebe Kolumbien Fans,
ich war vor 2 Wochen bei der kolumbianischen Botschaft um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dort haben die mir einen Zettel in die Hand gedrückt wo alles drauf steht. Leider verstehe ich einen Absatz nicht vollständig. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Hier der Auszug aud dem Formular (Zitat).
"Bescheinigung über die rechtmäßige Existenz des Unternehmens, wenn es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person handelt nicht älter als drei Monate sowie ggf. Nachweis über die Solvenz der Firma. Wenn es sich um eine Privatperson handelt, Bescheinigung über ein monatliches Einkommen über mehr als als dreißig gesetzliche Mindestgehälter".
Zu meiner Person: Ich bin selbstständig und arbeite seit über 14 Jahren als Koch auf freiberuflicher Basis. Ich möchte in Kolumbien auch selbständig arbeiten und eine Kochschule oder Catering- Unterrnehmen aufbauen.
Ich weiß das ich keine juristische Person bin und ich bin nicht insolvent. Aber was ist mit der Bescheinigung über die 30 gestzliche Mindestgehälter???
Vielen Dank im voraus,
Sven
ich war vor 2 Wochen bei der kolumbianischen Botschaft um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dort haben die mir einen Zettel in die Hand gedrückt wo alles drauf steht. Leider verstehe ich einen Absatz nicht vollständig. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Hier der Auszug aud dem Formular (Zitat).
"Bescheinigung über die rechtmäßige Existenz des Unternehmens, wenn es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person handelt nicht älter als drei Monate sowie ggf. Nachweis über die Solvenz der Firma. Wenn es sich um eine Privatperson handelt, Bescheinigung über ein monatliches Einkommen über mehr als als dreißig gesetzliche Mindestgehälter".
Zu meiner Person: Ich bin selbstständig und arbeite seit über 14 Jahren als Koch auf freiberuflicher Basis. Ich möchte in Kolumbien auch selbständig arbeiten und eine Kochschule oder Catering- Unterrnehmen aufbauen.
Ich weiß das ich keine juristische Person bin und ich bin nicht insolvent. Aber was ist mit der Bescheinigung über die 30 gestzliche Mindestgehälter???
Vielen Dank im voraus,
Sven
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Eisbaer
- Moderator(in)

- Beiträge: 10354
- Registriert: 10. Juli 2009, 05:34
Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
Eine Arbeitserlaubnis kannst du nicht so ohne weiteres beantragen. Du brauchst zuerst einen Arbeitgeber der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Wenn Du in Kolumbien selbstständig arbeiten willst brauchst du ein Visum, welches Dir erlaubt in Kolumbien zu arbeiten!
Du bist mit unserer Hilfe zufrieden! Dann hilf bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt's Gott!
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chrischeque
Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
Hi Sven,
mein Vorredner hat vollkommen Recht. Da wirste schwer jemanden finden. Als Besucher kannst du ohne Visum einreisen, sodass Du Dich vor Ort um Jobs bemuehen koenntest.
Selbststaendigkeit ohne Heirat, keine Ahnung wie das laeuft.
Ich bin mit einer Kolumbianerin verheiratet und in Deutschland lebend. Ueberlegen auch auszuwandern. Die Selbststaendigkeit dort ist fuer uns nicht ausgeschlossen! Dies waere dann auch im Gastro-Gewerbe.
Noch steckt die Planung jedoch in den Kinderschuhen.
mein Vorredner hat vollkommen Recht. Da wirste schwer jemanden finden. Als Besucher kannst du ohne Visum einreisen, sodass Du Dich vor Ort um Jobs bemuehen koenntest.
Selbststaendigkeit ohne Heirat, keine Ahnung wie das laeuft.
Ich bin mit einer Kolumbianerin verheiratet und in Deutschland lebend. Ueberlegen auch auszuwandern. Die Selbststaendigkeit dort ist fuer uns nicht ausgeschlossen! Dies waere dann auch im Gastro-Gewerbe.
Noch steckt die Planung jedoch in den Kinderschuhen.
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Max
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

- Beiträge: 969
- Registriert: 3. Februar 2010, 11:53
Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
Du gehst auf eine Camera de Comercio und meldest deinen Betrieb ab, dieser Betrieb muss 100 salarios minimo wert sein ( auf dem Papier ) ueber diesen Wert zahlst Du dann deinen Betrag an die Camera. Du brauchst erstmal einen Buchhalter und einen revisor Fiscal die wo dir eine Bilanz erstellen und unterschreiben. Danach gehst du auf ein Konsulat im Ausland und beantragst dein Visa. Fertig.
Max
Max


