Mein kol. Freund und ich möchten in der Zeit, wenn er hier ist mit seinem Besuchervisum, heiraten. Also irgendwann in diesen drei Monaten, die er hier sein darf. Auf der Ausländerbehörde in Deutschland sagte man zu mir. Es wäre möglich zu heiraten, aber er müßte trotz Heirat wieder zurück nach Bogota, um erneut ein Visum für Deutschland zu beantragen. Das könnte unter Umständen sehr sehr lange dauern. Das ist doch echt zum verzweifeln!!! Gibt es auch ein anderes Visum für Deutschland, damit er gleich bleiben kann, nachdem wir geheiratet haben. Er kann ja in dieser Zeit nicht arbeiten und auch keine Arbeit suchen. Was für Möglichkeiten gibt es doch vielleicht? Seine Kinder leben in Deutschland mit seiner nach deutschem Recht geschiedenen deutschen Frau. Sie hat alles gemacht, damit er sein Sorgerecht verliert! Hat er trotzdem Chancen weil er der Vater der Kinder ist. Er möchte das Sorgerecht zurück!
muchos saludos
Moderation: Dieser Beitrag wurde vom Thema: Gültigkeit der deutschen Scheidungsdokumente abgetrennt und als eigenständiges Thema erstellt! Bitte dieses Thema vor eventuellen Antworten lesen http://www.kolumbienforum.net/viewtopic ... 19&t=11130.
wie Du uns selbst mitgeteilt hat ist Dein Freund in Kolumbien noch rechtskräftig verheiratet! Daher kann er nicht nach Deutschland reisen um Dich dort zu heiraten denn für die Heirat benötigt er von seinem Standesamt (Notar) hier in Kolumbien eine Geburtsurkunde mit dem Randvermerk: GESCHIEDEN!
Ich empfehle Deine Fragen im Portal zum Ausländerrecht --> info4alien.de zu stellen.
Wie schon im anderen Thema gesagt, viel Glück
Eisbaer
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Als Vater von deutschen Kindern steht ihm ein Aufenthaltstitel in Deutschland zu, wenn er das Sorgerecht hat. Normalerweise wird es einem Vater nur abgesprochen, wenn er gewalttätig, unzuverlässig usw. ist. Also heißt es jetzt Schadensbegrenzung. Das heißt sich um die Kinder kümmern: Anrufen, Briefe schreiben, Geburtstags- und Feiertagskarten schicken. Natürlich sollte er für die Anrufe Zeugen haben, Belege für die Briefe bzw. Päckchen. Die schnelle Heirat mit dir nach der Scheidung könnte die Staatsdiener zu der Schlussfolgerung bringen, dass er nur wieder schnell nach Deutschland will. Ich könnte mir vorstellen, dass ein guter Familienanwalt wegen dem Sorgerecht helfen könnte.
Irrsinnde
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
Diese Aussage: "Als Vater von deutschen Kindern steht ihm ein Aufenthaltstitel in Deutschland zu, wenn er das Sorgerecht hat", ist meines Wissens nach falsch.
Und ich persönlich kenne einen Fall, wo der Mutter eines deutschen Kindes nichtmal ein Visum zur Einreise nach D erteilt wurde. (Die Botschaft hat offen gesagt, das Kind kann nach D fahren, sie nicht. Sie hat es dann anders nach D geschafft, aber hier nur eine Duldung erhalten, keinen Aufenthaltstitel! Das Kind war damals 5 oder 6 Jahre alt)
Ansonsten shliesse ich mich den anderen an -> Anwalt