Geschäft eintragen lassen / Aufenthalt nach Heirat

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.

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lailamaru
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Geschäft eintragen lassen / Aufenthalt nach Heirat

Beitrag von lailamaru »

Hallo
Hab ne Frage zu unserem Geschäft.
Hab mit meinen Freund zusammen vor kurzem in Kolumbien ein kleines Geschäft eröffnet. ( Geld haben wir von meiner Familie geliehen, ist aber nicht sooo viel.)
Nun geht es darum, das Geschäft bei der Handelskammer einschreiben zu lassen. Also ich war bislang immer mit visa de turista im land. Soviel ich weiss, darf ich in der Situation das Geschäft nicht auf meinen Namen einschreiben lassen. Um das Visa de negocio zu kriegen, hab ich mal gelesen, muss man mindestens 50.000.000 Pesos investiert haben, stimmt das wirklich? soviel wars nämlich eindeutig nicht.
Jetzt sieht die Situation sowieso anders aus. Bin jetzt grad in der Schweiz zu besuch. War anfangs Januar in Kolumbien eingereist, nach drei Monaten hab ich das Visum verlängern lassen, eigentlich hätte ich bis 1. Juli bleiben können, bin aber schon am 20. mai abgereist. da hab ich ja noch ein bisschen mehr als einen monat zugute. richtig?
Nun bin ich am Papierkram erledigen und will so bald alles gemacht ist zurück, um in dem Monat ich noch zugut habe, zu heiraten. Wir haben unsere Pläne ein bisschen geändert und wollen für eine weile in der schweiz wohnen. daher wollen wir gleich nach dem heiraten ein familiennachzugsvisa für ihn beantragen.
Um in kolumbien zu leben, müsste ich mich ja nach der heirat nur auf der botschaft einschreiben lassen. Ich nehme mal an, dass ich dies nicht machen kann, währenddem wir sein familiennachzugsvisa für die schweiz beantragen? oder etwa doch? also müssten wir, wenns länger als einen monat dauert, im ausland (nicht schweiz, nicht kolumbien) auf den bescheid warten oder dürfte ich durch die heirat doch im lande bleiben?
Und was das Geschäft anbelangt, können wir das nach der Heirat auf unsere beiden Namen eintragen lassen ( auch wenn mein wohnsitz vorübergehend nicht in kolumbien sein wird )oder geht das nur auf seinen?( er ist ja kolumbianer)

vielen dank für eure Antworten
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Ernesto
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Geschäft eintragen lassen / Aufenthalt nach Heirat

Beitrag von Ernesto »

Moin moin
Zum Visa de negocio gibt es einige Themen, verwende einfach die Suche. Richtig ist, das die Bestimmungen offiziell verstärkt wurden.
Im Kalenderjahr darfst du dich legal 180 Tage in Kolumbien aufhalten!
Du schreibst, das du dich nach der Heirat nur auf der Botschaft einschreiben musst um in Kolumbien leben zu können. So ist das nicht! Um legal in Kolumbien leben und eventuell auch arbeiten zu können brauchst du ein Visum sowie die Cédula de Extranjeria. Das Visum und die Cédula bekommst du durch deine Heirat! Nach Erhalt des Visums beantragst du die Cédula. Hast du die Cédula in Händern (etwa vier Wochen nach Antrag des Visums) kannst du dich zu den gleichen Bedingungen wie ein Kolumbianer am erwähnten Geschäft beteiligen. Nur, lohnt sich der ganze Aufwand? Du vertraust doch deinem Freund! Wenn es dennoch schief geht, war es ja nicht soviel, wie du selbst schreibst.
Sei so lieb und halte uns bitte auf dem Laufenden. Viel Glück bei allem.
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KolumbienLindaTours
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Beitrag von KolumbienLindaTours »

Genau wenn du einmal geheiratet hast beantragst du das VISA für Ehepartner. Du kannst aber auch ein Visum beantragen aufgrund Geschäftsinhaber einer kolumbianischen Firma zu sein. Um dieses VISUM zu bekommen musst du ohnehin zu allererst das Geschäft bei der Handelskammer eintragen und dir beim Finanzamt eine Steuernummer geben lasse. Hierzu ist nur der Reisepass notwendig, dadurch das du aber auch noch ein Geschäftskonto brauchst und dieses meist nur mit kolumbianscher cedula bekommst ist es ohnehin sinnvoll das Geschäft auf den Namen beider Geschäftsleute laufen zu Lassen. Das Geschäft muss allerdings als régimen común registriert werden sprich es müssen etwa 50Mio Stammkapital angegeben werden - wenn du die nicht hast ist das kein Problem, das prüft niemand nach und interessiert auch niemanden, denn auf diesen Betrag musst du jährlich Steuern bezahlen. Also je mehr du angibst desto mehr steuern musst du bezahlen.
Also zusammengefasst ist das Partnervisum nachhaltig günstiger aber das Visum für eingetragen Unternehmen im Handeslregister ist auch einfach zu bekommen aber wenn das Geschäft nicht gut läuft ziemlich teuer.
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Toska
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Beitrag von Toska »

Wie hier schon erwähnt wurde: Wenn du sowieso das Ehegatten-Visum hast, ist das deutlich einfacher, als das Investoren-Visum. Das Investoren-Visum bedeutet einen ziemlichen Papierkram und du musst im Prinzip hier eine Kapitalgesellschaft gründen und ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Der Aufwand ist da schon beachtlich, zumal du dann auch nicht darum herumkommst, einen Tramitator (Buchhalter) zu beauftragen und die Versteuerung und der laufende Papierkram für den Geschäftsbetrieb ist dann auch nicht ohne.

Wenn möglich, mache es anders: Besorg dir das Ehegatten-Visum. Mit der Contraseña oder der Cedula Extrañera gehst du dann zur Camera de Commercio und lässt eine pequeña empresa (nach Artikel 2 des Gesetzes 1429 aus 2010 & Artikel 1 des Dekretes 545 aus 2011) eintragen. Das entspricht in etwa einer deutschen Einzelfirma, kommt aber mit so einfachen steuerlichen und buchhalterischen Auflagen daher, dass man die Leute knutschen könnte, die das aufgesetzt haben. Buchhaltungspflicht? Unmsatzsteuervoranmeldungen? Zusammenfassende Meldungen? Jährliche Bilanzierung? Gibt es alles nicht. Die Camera de Comercio schickt dich mit den Papieren zur DIAN, wo du eine Steuernummer bekommst und danach geht es mit den Papieren zurück zur Camera de Comercio, wo die Eintragung finalisiert wird. Kann man locker an einem Vormittag erledigen und kostet beschaulich wenig. Du braucht dafür kein Kapital nachzuweisen. Reisepass und Cedula oder Contraseña sind alles, was du an papieren mitbringen musst. Man fragt dich lediglich nach dem Startkapital und dem Wert deiner Aktiva, ohne dass du es auf dem Papier belegen musst. Hier sollte man nicht übertreiben, da das als Basiswert für die zukünftige Besteuerung dient. Ich hab ganz realistisch 2500 USD angegeben (Zeitwert meiner gebraucht eingeführten IT und der hier angeschafften Büro-Ausstattung). Jedes Jahr wollen die dann lediglich einen leicht ansteigenden Pauschalbetrag an Steuern von dir - unabhängig von Gewinn oder Verlust. Ich hab im Januar so um die 60 Euro Unternehmenssteuern für 2013 bezahlt. Soviel hätte alleine mein Steuerberater in Deutschland kassiert, wenn ich ihn telefonisch nach der Uhrzeit gefragt hätte.

Eine Kapitalgesellschaft sieht auf dem Papier natürlich besser aus, als eine Einzelfirma. Aber falls möglich, starte lieber klein und mit wenig Aufwand und sieh' wie es läuft. Die Kapitalgesellschaft kannst du später immer noch gründen.
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Grüße, Toska
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Danke Toska für diese ausführliche Beschreibung.
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carlosricardo
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Beitrag von carlosricardo »

@Toska: sehr schoener, gut verstaendlicher beitrag.

Eine - entscheidende - Zusatzfrage:

Nun hast du also deine "pequeña empresa" und bist angemeldeter Kleinunternehmer. verheiratet bist du auch; das war ja Voraussetzung dafuer, an das Langzeitvisum (verbunden mit einer Cedula) zu kommen.

Nun laesst du dich scheiden. Das Ehegattenvisum laeuft also aus bzw. wird nicht mehr verlaengert.

Kannst du nun zum Ministerio de Relaciones Exteriores marschieren und da wiederum ein Langzeitvisum beantragen, diesmal gestuetzt auf dein (Klein-) Unternehmertum?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Meine Meinung ist, das die "pequeña empresa" nicht (mehr) ausreicht um an ein Visum zu kommen. Nach einer Scheidung ist der Inhaber des Visums verpflichtet die Ausländerbehörde zu informieren. Die Visabestimmungen haben sich geändert. Auch bestehen durch die Scheidung die Voraussetzung für das Ehegattenvisum nicht mehr. (Wird alle 5 Jahre geprüft). Für das Visum TP7 - Socio o propietario ist eine andere Firmenart, wie von Toska oben beschrieben erforderlich.
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Toska
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Beitrag von Toska »

Ich sehe das wie Ernesto: Sollte es (z.B. nach Scheidung) nötig sein, den Visa-Status zu ändern, reicht die "pequeña empresa" alleine nicht aus, um damit ein Investor- oder Unternehmer-Visum zu bekommen.

Auf der anderen Seite: Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. Man ist ja sowieso im Land. Das Geschäft hat noch genügend Perespektive (sonst macht es eh' keinen Sinn!) und man ist noch ausreichend liquide. Da kann man dann ggf. noch rechtzeitig umfirmieren und dann mit der Kapitalgesellschaft den Visum-Antrag stellen. Es gibt für Kolumbien so an die 14 verschiedene Formen von Visa. Irgendwas passt da immer, solange man ausreichend flexibel (und flüssig) ist. Und wie das halt in Kolumbien so ist: Zeit mitbringen. Von heute auf morgen geht weniger, als einem das manchmal lieb ist. :-)
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lailamaru
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Beitrag von lailamaru »

Vielen Dank für all die Antworten.
Dann ist das mit dem Heiraten bestimmt einfacher, danach können wir es auf beide Namen eintragen lassen. das ist wohl am bessten!
wo immer ich Papierkram vermeiden kann, ist mir das lieber und das Unternehmen bringt echt noch nicht so viel ein, da möchte ich nicht viel steuern zahlen müssen.
Jetzt versteh ich das auch besser mit dem Ehegatten-visum. Wie lange dauert denn so ein Antrag? Und kann man den gleichzeitig wie seinen visumsantrag für die schwiez machen, oder muss man sich da entscheiden? ( wir wollen zwar schon in kolumbien leben und mein turistenvisum läuft bald aus würden aber auch gerne ne weile zusammen in die schweiz und dann zurück was für ihn ohne die heirat praktisch unmöglich ist.)
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Toska
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Beitrag von Toska »

Hi lailamaru,

Ich hab damals mit Touristenvisum in Kolumbien geheiratet. Bin dann nach Deutschland zurück und hab dort meinen "Abbruch der Zelte" eingeleitet und das Ehegattenvisum beantragt. Auf der Webseite des Kolumbianischen Konsulats in Frankfurt/Main waren die entsprechenden Infos. Hab dann die dort geforderten Unterlagen besorgt, telefonisch einen Termin vereinbart und dann dort vorgesprochen. Nach Vorlage des Papierkrams (z.B. den Papierkram der Heirat aus Kolumbien) und ein Formular ausgefüllt. Dafür gabs dann einen in den Pass eingeklebtes Ehegattenvisum. Das mit dem Visum ging recht fix und war in Deutschland innerhalb von 2-3 Wochen erledigt. Allerdings hatte ich auch keinen Zeitdruck, da mein Abbruch der Zelte wegen diverser geschäfflicher Komplikationen drei Monate dauerte.

Nach der Einreise mit dem Ehegattenvisum bekommt man wie üblich den Einreisestempel in den Pass. WICHTIG: Man muss dann innerhalb von 15 Tagen (besser so fix wie es geht) zur Migracion Colombia. Die knallen dann noch einen Stempel rein, in den handschriftlich deine Cedula-Nummer vermerkt wird und du bekommst die vorläufige Contraseña, bis dann irgendwann die eigentliche Cedula Extrañera Plastik-Karte fertig ist. Kassiert wird dabei natürlich auch nochmal. Das mit dem VISA-Antrag und der eigentlichen Erteilung ging total reibungslos über die Bühne.

Informiere dich auf der Internet-Seite des für dich zuständigen Konsulats und frag dort telefonisch nach einem Termin und lass dir bestätigen, welche Unterlagen du mitbringen sollst. Dann sollte es keine Probleme geben.

> Und kann man den gleichzeitig wie seinen visumsantrag für die schwiez machen, oder muss man sich da entscheiden?

Sollte beides kein Problem sein: Du willst ja ein Visum für Kolumbien und dein Partner ggf. eines für die Schweiz. Warum sollte sich beides ausschließen? Ich will meiner Frau halt auch irgendwann mal meine Heima zeigen. Das gehört irgendwo dazu.
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Grüße, Toska

Lutze
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Beitrag von Lutze »

Das Heiratsvisa bekommst Du auf dem Ministerium in Bogota ratzi fatzi. Ich hab damals meine Erfahrungen dazu geschrieben, gugst Du hier:

viewtopic.php?f=66&t=8531

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