Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

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tobiwan
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Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

Beitrag von tobiwan »

Hallo Community,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Beantragung eines Schengenvisums für meine kolumbianische Freundin. Dabei geht es um die von der Botschaft geforderten Unterlagen

* Krankenversicherung
* Flugreservierung
* Nachweis der Verwurzelung in Kolumbien

Zum Punkt "Krankenversicherung":

Wenn ich das richtig gesehen haben, dann gibt es Krankenversicherungen, die ich von hier aus für Sie abschließen kann, bspw. bei der Allianz o.ä., die dann ca. 15 - 20 € kosten. Die nennen das da Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste. Ist das korrekt? Kennt Ihr auch einen Weg, wie man das in Kolumbien direkt abschließen kann oder ist es besser wenn ich das von hier mache?

Zum Punkt "Flugreservierung":

Ich habe keine Ahnung, wie ich einen Flug nur reservieren kann. Wenn ich das aber richtig hier im Forum gelesen haben, dann gibt es in Kolumbien eine Agentur namens Aviatur über die man einen entsprechenden Flug reservieren kann. Habt Ihr dazu für mich irgendwelche Hinweise, was wir beachten sollen oder wie der beste Weg ist eine Flugreservierung zu bekommen? Der Flug muss ja auch erst wirklich gebucht sein, wenn man das Visum abholt oder?

Zum Punkt "Nachweis der Verwurzelung":

Hier haben wir einen Sonderfall. Ihr Vater lebt in Deutschland und Ihre Mutter in Kolumbien. Sie fängt jetzt an zu studieren im ersten Semester und arbeitet (eher schwarz) nebenher bei Ihrem Onkel in einem Restaurant. Welche Unterlagen soll sie denn dort vorlegen? Also die Anmeldung an der Uni ist klar, aber da stehen dann noch so Sachen, wie "Notariell beglaubigte Erklärung der Verantwortungsübernahme durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Vollständiger Nachweis der finanziellen Situation der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Unterlagen zum Nachweis der Solvenz der Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen beigefügt werden.". Hört sich irgendwie nach Unterlagen an, die Minderjährige benötigen oder muss Sie auch sowas mitbringen?

Ich weiss, dass sind viele Fragen, aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Leider ist das alles etwas zeitkritisch, weil Sie den Termin auf der Botschaft schon am Mittwoch hat.

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe,
T.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

tobiwan :wil:

Ich denke, das alle Fragen hier im Forum bereits mehrfach beantwortet wurden. Nehme dir ein wenig Zeit und lese hier in diesem Bereich.
In Kolumbien kann man eine internationale Krankenreiseversicherung kaufen. Ich denke jedoch das der Kauf in Deutschland besser und preiswerter ist. Die Flugreservierung kannst du in jedem Reisebüro der Welt machen, auch online. Es ist richtig was du schreibst. Zur Beantragung des Visums brauchst du eine Flugreservierung! Der wohl wichtigste Punkt bei der Erteilung des Visums ist, das die Botschaft den Rückkehrwillen erkennt. Hierbei hilft u.a. ein Bankkonto in Kolumbien, Krankenversicherung in Kolumbien, Bescheinigung der Uni das sie nach der Rückkehr dort weitermachen kann. Bescheinigung der "Kneipe" das sie dort als Aushilfe arbeitet und ebenfalls nach Rückkehr weiter dort arbeiten kann. Erkennt die Botschaft den Rückkehrwillen steht der Erteilung des Visums nichts mehr im Weg nichts. Vom Vater der in Deutschland lebt würde ich nichts sagen, es sei denn er ist Deutscher! Viel Glück und bitte halte uns auf dem Laufenden.

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tobiwan
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Beitrag von tobiwan »

Hi Ernesto,

danke für deine Erläuterungen und Hinweise. Dann werde ich mal noch etwas durchs Forum wühlen. Das mit dem Rückkehrwillen könnte so ein Problem sein. Sie war von den letzten 5 Jahren insgesamt 3,5 Jahre in Deutschland, hatte hier einen Aufenthaltstitel, hat hier Ihren Schulabschluss gemacht etc. Ihr Vater stammt zwar ursprünglich aus der Türkei ist aber seit ein paar Jahren Deutscher Staatsbürger und hat sie aufgrund von Familienzusammenführung nach Deutschland geholt. Sie ist jetzt aber trotz Aufenhaltstitel, der am 30.06.2014 abgelaufen ist, seit einem Jahr durchgängig in Kolumbien. Hälst du es für sinnvoll, dass Sie die ganzen Unterlagen mit zur Botschaft nimmt oder sollte sie darüber nichts erzählen?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Jetzt sieht natürlich alles anders aus. Die Botschaft zu beschwindeln macht wenig Sinn da deiner Freundin in deren EDV erfasst ist. Wenn es eine Möglichkeit gibt den abgelaufenen Aufenthaltstitel zu verlängern, denke ich, wäre das der beste Weg. Ansonsten Tourist wobei das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Bis Mittwoch ist es nicht mehr weit. Viel Glück kann ich da nur noch sagen.

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tobiwan
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Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

Beitrag von tobiwan »

Ich habe noch eine Frage und zwar wegen des Antragsforumlars. Hier gibt es Bestimmungsmitgliedsstaaten, die angegeben werden müssen. Eigentlich soll die Reise nur nach Deutschland gehen, wenn jetzt aber ein Flug mit Zwischenstoppp in Frankreich oder Niederlande gebucht wird, müssen diese Länder dann als Bestimmungsmitgliedsstaaten angegeben werden? Und wenn man auf dem Formular die einladende Person angibt, muss dann immer eine Verpflichtungserklärung eingeholt werden? Oder ist das bei einer Reise von 2 Wochen nicht notwendig?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Hi tobiwan

Ich denke, das Deutschland der Bestimmungsmitgliedsstaat für den Antrag ist. Dies insofern sie beim Zwischenstopp im Transitbereich des Flughafens bleibt. Die Verpflichtungserklärung wird benötigt wenn die Person nicht aus eigener Tasche die Reise und den Aufenthalt finanzieren kann.

Im § 15 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz für Deutschland steht:
 Ein Ausländer kann an der Grenze unter anderem zurückgewiesen werden, wenn er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach Art. 5 des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht erfüllt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Ausländer nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt bzw. nicht auf legale Weise die notwendigen Mittel erwerben kann, um seinen Aufenthalt einschließlich der Rückreise in den Herkunftsstaat bzw. einen Drittstaat, für den er einen Aufenthaltstitel besitzt, der ihn zur Rückkehr in diesen Staat berechtigt, bestreiten zu können. [...]  

hoffnung_2013
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Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

Beitrag von hoffnung_2013 »

Siehe hier: --> eriwan.diplo.de/Vertretung/eriwan/de/09__Visa/Schengenvisa/FAQ__Antragsformular.html#topic7
Frage 22 !!!
Ernesto hat Recht!
Gruß
P.

Karsten
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Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

Beitrag von Karsten »

Zur Ergänzung:

Als "Bestimmungsmitgliedsstaaten" wären theoretisch all diejenigen Schengen Staaten anzugeben, deren Besuch im Rahmen des beantragten Schengen Visums vor Reisebeginn bereits geplant ist. Das ist bei den üblichen privaten Einladungen seltener der Fall (Besuchsreisen), sondern bei rein touristisch geplanten (Rund)Reisen oder bei Reisen zu geschäftlichen Kurzkontakten in verschiedenen Ländern.

Besuchsreisende sind dabei später nicht auf den Aufenthalt im Bestimmungsmitgliedsstaat begrenzt, sondern können sich im Schengenraum bewegen.


Als "Mitgliedstaat der Ersteinreise" wird derjenige Schengenmitgliedsstaat verstanden, in dem die durch das Visum genehmigte Reise nach Beendigung der geplanter Hinreise begonnen wird. Transitstaaten zur Durchführung der geplanten Hinreise werden darunter nicht verstanden.

D.h. bei einer durchgehenden Hinreise von Kolumbien über Paris und Amsterdam nach Dtld. ohne geplante Unterbrechungen / Verlassen von Transitbereichen (== übliche Flugkombination), sind Frankreich und die Niederlande nicht als "Mitgliedstaat der Ersteinreise" anzugeben, sondern nur Deutschland.

Wenn eine Reise zunächst z.B. für 2 Wochen nach Frankreich geht und dann erst in Deutschland fortgesetzt würde, wären beide Länder als Bestimmungsländer anzugeben und als "Mitgliedstaat der Ersteinreise" Frankreich und nicht Deutschland.

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tobiwan
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Schengenvisum - Angaben zur finanziellen Unterstützung?

Beitrag von tobiwan »

Hallo zusammen,

meine kolumbianische Freundin und ich planen gerade eine Reise nach Deutschland. Dafür haben wir bereits eine Menge an Unterlagen gesammelt. Trotzdem habe ich ein paar Bedenken. Sie ist Studentin und hat zur Zeit keine Arbeit hat. Auch Ihre Familie besitzt wenig finanzielle Mittel. Deshalb unterstütze ich Sie jeden Monat, indem ich Ihr Geld schicke.

Auf der Seite der Botschaft steht, dass für Studenten "Unterlagen zum Nachweis der Solvenz der Eltern oder Erziehungsberechtigten beigefügt werden müssen". Da da in ihrem Fall nicht möglich ist, überlege ich nun, ob ich ihr eine Erklärung und Nachweise mitgeben soll, die zeigen, dass ich ihr finanzielle Unterstützung gebe.

Darüber findet man aber in den Foren unterschiedliche Meinungen. Deshalb bin ich mir unsicher, ob ich das wirklich machen soll. Könnt Ihr mit bitte helfen?

Folgende Unterlagen haben wir bereits zusammen:

* Flugreservierung
* Immatrikulationsbescheinigung der Universität
* Nachweis über Krankenversicherung in Kolumbien
* Nachweis über Bankkonto in Kolumbien
* Formloses Anschreiben zur Einladung
* Verpflichtungserklärung
* Mietvertrag zum Nachweis des ausreichenden Wohnraums
* Meldebescheinigung
* Gehaltsnachweise
* Krank- und Haftpflichtversicherung für Schengenraum

Vielleicht habt Ihr auch noch eine Idee, was man noch dazupacken könnte.

Danke und viele Grüße,
T.


Moderation: Beitrag ins bestehende Thema verschoben. Oswaldo

km18
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Brauche dringend Hilfe bei Beantragung eines Schengenvisums

Beitrag von km18 »

Hallo tobiwan,

Es gibt ein Forum info4alien [punkt] de was meiner Meinung nach, sehr gut für solche Fragen ist, da sich dieses Forum ausschließlich mit Visa- und Einreise- und Aufenthaltstitel-Fragen beschäftigt.

Da Deine kolumbianische Freundin in Kolumbien studiert, nehme ich an, dass sie ein kurzfristiges Schengen-Visum (=Besuchs-Visum, bis zu 90 Tagen) beantragen möchte.

Ich halte es für möglich, dass Du nach Deinem Gehaltsnachweis, und vielleicht auch den ausreichenden Wohnraum, schon bei der Beantragung der Verpflichtungserklärung gefragt worden sein könntest. Verpflichtungserklärung könnte IMHO ausreichen, und Gehaltsnachweis, Meldebescheinigung und Mietvertrag überflüssig machen.

Ansonsten sollte Deine kolumbianische Freundin Gründe glaubhaft machen, warum sie nach Ablauf der beantragten Zeit, auf jeden Fall wieder nach Kolumbien zurückkehren wird. Immatrikulationsbescheinigung ist dafür sicher gut. Vielleicht kann sie noch mehr Gründe für Ihre Rückkehr anführen, und diese vielleicht auch belegen.

Angaben zur finanziellen Unterstützung ? Hmmm.......
Meiner Meinung nach, sagt Ihr damit, dass sie in Kolumbien keinen gesicherten Lebensunterhalt hätte, wenn Du sie nicht unterstützen würdest.
Sie hat also kein Vermögen in Kolumbien, mit dem sie ihren Lebensunterhalt und ihr Studium finanzieren kann, und dass sie zu einer Rückkehr nach Kolumbien bewegen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass das eher ein Grund wäre, ihr das Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit zu versagen.
Aber ich bin weder Experte, noch der Sachbearbeiter bei der Botschaft in Bogotá, ich ergehe mich in reinen Spekulationen. Ist alles Halb-Wissen!!!

Viel Glück!

FreeLibertarian
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Beitrag von FreeLibertarian »

Als ich meine Verlobte per Schengenvisum nach D einlud, habe ich keinen Mietvertrag beigefügt. Es reicht aus zu sagen, dass sie bei dir wohnen kann. Was aber viel wichtiger ist: Meiner Meinung wäre es ein schwerer Fehler, den Behörden zu sagen, dass du ihr jeden Monat Geld schickst. Da kann man leicht davon ausgehen, dass sie hierbleiben will bei ihrem "Versorger". Lieber irgendwie Familie/Freunde/Nachbarn als Finanzquelle darstellen. Warum hat sie keinen Nebenjob?

Gitti
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Beitrag von Gitti »

Hallo,
Ich habe meinen Freund aus Kolumbien jetzt nach Deutschland eingeladen.. Der Termin bei der Botschaft ist schon gewesen und viel auch positiv aus. Nach einer Woche bekam er einen Anruf von der Botschaft es würde eine Verpflichtungserklärung fehlen! Obwohl er die Reisekosten bezahlen kann. Sich bei mir braucht er nichts zu bezahlen, ( ich verlange von meiner Oma auch nicht das Geld für ein Stück Kuchen und Kaffee, den sie bei mir getrunken hat ) wer macht das schon! Nun ist es so ich mache eine Umschulung und bekomme mit Sicherheit nicht das Dokument der Verpflichtungserklärung . Gibt es eine Möglichkeit auch ohne Verpflichtungserklärung das Visum zu bekommen? Kranken Haftpflicht und Unfallversicherung ist abgeschlossen . Wenn ja , wie gehe ich am besten weiter vor ? I ch hoffe ihr könnt mir helfen . Danke im Voraus :)

km18
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Beitrag von km18 »

Hallo Gitti,
in einer Verpflichtungserklärung verpflichtest Du Dich, etwaige Kosten, die dem deutschen Staat durch die Abschiebung und Rückführung Deines Freundes nach Kolumbien entstehen könnten, zu übernehmen. Du hast ihn ja, zu einem Besuch eingeladen.
Meiner Meinung nach, wird es ohne diese Verpflichtungserklärung schwierig für Deinen Freund, das Besuchsvisum zu bekommen. Zumindest weiß ich von keinem Fall, wo ein Besuchsvisum ohne diese Verpflichtungserklärung dann trotzdem erteilt worden wäre.
Vielleicht ist der Sachbearbeiter bei der Botschaft ja nett....

Andere Möglichkeit, die Dein Freund probieren könnte:
Er beantragt ein Touristenvisum. Dann muss er ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, und vielleicht auch einen detaillierten Reiseplan darstellen.

Ich kann aber jetzt nicht sagen, welcher der beiden Möglichkeiten besser ist. Ich habe einmal einen Fall in meinem Bekanntenkreis mitbekommen, wo ein Touristenvisum abgelehnt worden ist. Ich selbst habe auch schon Kolumbianer nach Deutschland eingeladen. Allerdings hatte ich immer auch eine Verpflichtungserklärung gemacht.

Viel Glück

hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

Ich denke auch, ohne die Verpflichtungserklärung wird es nicht klappen.
Gruß
P.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Warum eigentlich nicht? Gitte schreibt nichts über die finanziellen Mittel ihres Freundes.

Bei einem Touristenvisum muss der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbracht werden. Dies durch Nachweis von Kontoauszügen der letzten drei Monate. Bescheinigung eines Steuerberaters ist von Vorteil. Dazu wäre der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses angebracht. Weiterhin braucht er eine Hotel- und Flugreservierung wobei das Hotel namentlich genannt werden muss. International gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro.

Bei einem Besuchsvisum sieht es anders aus, hier wird, neben den anderen Unterlagen eine Verpflichtungserklärung des Einladenden incl. dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangt.

Wenn der Weg der Einladung gegangen wird, dann könnten auch Gittes Eltern oder die Oma ;-) die Einladung vornehmen und die geforderten Unterlagen beibringen.

Nie vergessen, das der Rückkehrwille für die Botschaft klar erkenntlich ist.

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