Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Eisbaer
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013

Beitrag von Eisbaer »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@Macondo: nenne bitte den Fachanwalt in Bogotá so das jeder, der möchte diesen konsultieren kann. Ich denke, dass dies für viele eine Hilfe wäre.

@Mango: diese Information findest Du im Dekret 834 aus dem Jahr 2013 (Decreto 834 de 2013). Nach meinem Kenntnisstand sind es 2 Jahre nach Erscheinen des Dekrets, welches im April 2013 erlassen wurde. Die "alte" Cédula de Extranjería ist bis zum 24. April 2015 gültig! So steht es im Artikel 75 des Dekrets.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@nojoda
costeño :lol1:
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Bei der Wortwahl solltet ihr etwas dezenter sein! Erni hat nichts und ihr habt viel! Ich gratuliere euch von ganzem Herzen und hoffe sehr, dass die Probleme in Kolumbien wie Guerilla, Paramilitarismus, Kriminalität, Missachtung der Menschenrechte euch keine Kopfschmerzen machen.
Wenn die Existenz so wichtig ist, dann versucht es einfach mit der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft oder besser noch ein Parteibuch ;-)
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@eisbär:

Alexander von Bila, Deutscher Rechtsanwalt, geb. in Bogotá

Bei Herrn von Bila denke ich, daß er das Problem durchboxen könnte. Ich fragte auch schon einen anderen Anwalt, den ich für die Visa-Beschaffung sehr gut finde (Andres Castrańo ich nannte ihn bereits in diesem Thema). Von meinem Gefühl her habe ich den Eindruck, daß Kolumbianische Anwälte die Vorgehensweise des kolumbianischen Staates ohne zu murren akzeptieren, während ein internationales (z.T. deutsches) Büro sich mehr kämpferisch gibt. Leider habe ich nicht das Geld für teure Anwälte. Aber vielleicht finden sich Leute für eine Sammelklage?
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@Ernesto
Ich habe keine Ahnung ob Du reich oder arm bist und habe nicht beabsichtigt Dich in irgendeiner Weise herab zu setzen. Was ich im vorangegangenen Beitrag ausdrücken wollte war, daß es Deutsche bzw in Kolumbien lebende Ausländer gibt, die investiert haben und andere die dies nicht getan haben. Solche die ihre Existenz hier aufbauten sind natürlich besorgter als jene, die von heute auf morgen ins Flugzeug nach D steigen können.
Warum sollte ich nicht um meine Existenz besorgt sein? Immerhin habe ich Frau und Kinder zu versorgen. Darf ich fragen ob Du in der gleichen Situation bist?
Menschenrechte, Guerillas, Kriminalität etc. die Du nanntest, kannst Du anführen, falls Du selber in dieser Richtung als Streiter aktiv bist. Warum nanntest Du diese Themen in diesem Zusammenhang?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Macondo

Du sprichst von Existenzangst. Hast du keine Angst, dass du oder deine Familie vielleicht einmal Opfer des anhaltenden Bürgerkrieges werden könnten? Akzeptierte Menschenrechte, keine Guerilla, geringe Kriminalität etc. zählen für mich zum Lebensstandard für ein dauerhaftes Leben in einem fremden Land. Deshalb hat es doch in Deutschland so viele Ausländer mit Familien. Deshalb hauen doch so viele ab aus Kolumbien. Wer lässt sich denn schon in Kolumbien nieder? Wer lebt denn gerne mit der Angst vor dem nächsten Tag? Du selbst hast doch geschrieben, so lange Santos Präsident ist fährst du deine Investitionen zurück.
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@Jeder verantwortungsvolle Familienvater ist besorgt um seine Existenz, dies ist ein weltweites Phänomen und hat weniger mit dem Standort zu tun. Durch meine Arbeit in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit bin ich in den letzten 17 Jahren ca 8 mal (mit Familie) umgezogen (Afrika, Balkan, Mittlerer Osten, Zentralasien etc....etc...) und bin froh, daß ich meinen Lebensmittelpunkt in Kolumbien habe. Ich kenne viele Kollegen in meinem Beruf, die gegen Kariere-Ende feststellen daß sie eigentlich kein zuhause haben. Es gibt bessere und schlechtere Länder als Kolumbien.Natürlich könnte ich auch in Deutschland leben, wüßte im Moment aber nicht wozu. Ich glaube eher, daß (nicht nur) Europa zukünftig sehr harten Zeiten entgegensieht, man spricht offen von Krieg. Kolumbianische Guerillas kenne ich Gott sei Dank nur von Fotos, andererseits habe ich den Rebellenfüher Tamil Elan in Sri Lanka als Nachbarn gehabt er stand öfters unter Beschuß und lebt nicht mehr, da er irgendwann getroffen wurde. Im Kosovo war Ibrahim Rugova mein Nachbar, in dessen Garten eine Bombe explodierte. In Kolumbien habe ich auch gute und schlechte Erfahrungen gemacht, jedoch halte ich mich an bestimmte Vorsichtsregeln. Die Kriminalität hier ist ein großes Problem, wem fällt das nicht auf den Wecker? Ich könnte noch viele Beispiele nennen warum ich Kolumbien dennoch mag und anderen Ländern vorziehe. Du hast natürlich auch in vielen Punkten recht, es gibt 2 Seiten der Medaille. Am Lebensende wissen wir zurückblickend, welche Entscheidungen gut oder schlecht waren.
Allerdings warte ich fürwahr die nächsten Wahlen ab, bevor ich auch nur einen COP investiere :lach: .
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

und nun bitte zurück zum Thema welches heißt: Diskussion zum Decreto 834 de 2013

Danke
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Ich habe eine Frage zum Thema.

Im Decreto 834 de 2013 - ARTíCULO 15°. Vigencia steht u.a. folgendes:
3. Por expedición de una nueva visa.

Wenn jetzt jemand sein altes "indefinida" in ein neues "5 años" wechselt, hat er keinen Anspruch mehr auf das "indefenida" insofern sich vor Mitte 2015 die Gesetzeslage ändern sollte. Verstehe ich das so richtig?

Dann steht da noch folgendes:
5. Si las condiciones en virtud de las cuales el extranjero obtuvo la visa se modifican o extinguen.

Das wird bei einigen zutreffen! Scheidung, Trennung, Firma etc. etc. Fände ich ok, wenn das alle 5 Jahre überprüft wird, denn das war schon Grundlage bei der Erstellung der alten Visa (Visen).
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Mango
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Beitrag von Mango »

Ich wollte meine Frage nochmal wiederholen: Bis wann spätestens muss das alte Visum umgeschrieben werden? Das Dekret dieser Diskussion wurde im April 2013 erlassen, schreibt Eisbaer. Gültig ist es seit dem 24. Juli 2013 laut der Anwaltskanzlei Brigard & Urrutia. Leider finde ich keine Info zum gefragtem Datum.
Danke
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Renato
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Beitrag von Renato »

So wie ich weiss bis 2015. Eisbaer hat es mal geschrieben. Ich glaube es war Juli.
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Mango
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013

Beitrag von Mango »

Danke Renato.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Hat dieses Dekret jemand schon richtig durchgelesen? Ich bin mal wieder unterwegs und mir fehlt einfach die Zeit dazu.
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tampoco
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von tampoco »

Auch ich muss nun bis April ein neues Visum beantragen,mein Indefinido habe ich nach 4 Temporalvisas seit 2010 und haette es auch eher bekommen koennen wegen der Geburt meines Sohnes in 2005 .Das neue Dekret ist eine einzigartige Frechheit,das Kolumbien kein Rechtsstaat ist,war ja schon immer so,man kann also rein gar nichts machen,allerdings haben es die Bonzen bisher immer vermieden die hier lebenden Auslaender zu verkraulen da bestand immer so eine Art Respekt der nun aber verschwunden ist.Welche Papiere muessen fuer die Neubeantragung beigebracht werden ?

Gast

Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Gast »

Die Inhaber von Residenten-Visa (RE) müssen sich bis zum 24. Juni 2015 bei der Migración Colombia vorstellen, um dort eine neue cédula de extranjería zu beantragen, so genannte recedulación (Art. 75 i.V.m. Art. 76 des Dekrets 834 von 2013).

Im Dekret steht nicht, dass ein neues Visum beantragt werden muss.

Hingegen ergibt sich aus dem Gesamtkontext des Dekrets, dass unbefristete Residenten-Visa auch weiterhin Gültigkeit haben. Dies ergibt sich beispielsweise aus Art. 34 Parágrafo Transitorio, der bestimmt, dass die Inhaber von vor Inkrafttreten des Dekrets 834 ausgestellten unbefristeten Residenten-Visa alle 5 Jahre eine neue cédula de extranjería beantragen müssen. Diese Vorschrift würde keinen Sinn machen, wenn die Alt-Visa ihre Gültigkeit verlieren würden.

Folgende Unterlagen sind bei der Neuaustellung einzureichen:

• Gültiger Reisepass
• Visum, das im gültigen Reisepass aufgeklebt ist
• Passfoto
• Kopie des Visums
• Einreisestempel, wenn das Visum im Ausland ausgestellt wurde
• Kopie des Reisepasses
• Nachweis über Blutgruppe und Rh-Faktor
• Zahlungsbeleg über COP $ 156.300
• Ausgefülltes Antragsformular

--> migracioncolombia.gov.co/index.php/tramites/cedula-de-extranjeria

Wie sich aus der Liste ergibt, wird im Rahmen der Neuausstellung der cédula de extranjería nicht überprüft, ob die Voraussetzungen, die zur Gewährung des unbefristeten Residenten-Visums geführt haben, noch gegeben sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, würde das Residenten-Visum an sich nach Art. 15 Nr. 5 des Dekrets 834 ungültig, was die Migración Colombia aber - wie gesagt - nicht überprüft.

Ein Problem taucht auf, wenn der deutsche Reisepass, in dem das unbefristete Residenten-Visum eingeklebt ist, seine zeitliche Gültigkeit verliert (d.h. abläuft). In diesem Fall muss bei der Deutschen Botschaft als Passbehörde beantragt werden, das kolumbianische Visum in den neuen Reisepass zu überführen.

Wenn stattdessen einfach ein neues Residenten-Visum beantragt wird, beträgt dessen Dauer in jedem Fall nur 5 Jahre und das unbefristete Visum verliert nach Art. 15 Nr. 3 des Dekrets 834 seine Gültigkeit wegen Ausstellung eines neuen Visums.

Die Aufregung um das Dekret 834 ist meines Erachtens etwas vorschnell. Die Migración Colombia soll nach Vorstellung der Regierung ausländische Residenten in Kolumbien besser erfassen und überwachen können, da die migrationsrechtliche Kontrolle dieser Gruppe in der Vergangenheit gegen Null tendierte.

Das heißt aber nicht, dass die unbefristeten Visa der Residenten aufgehoben oder in 5-jährige Visa umgedeutet würden.
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CaliChamp
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Beitrag von CaliChamp »

Zitat Gast:

Ein Problem taucht auf, wenn der deutsche Reisepass, in dem das unbefristete Residenten-Visum eingeklebt ist, seine zeitliche Gültigkeit verliert (d.h. abläuft). In diesem Fall muss bei der Deutschen Botschaft als Passbehörde beantragt werden, das kolumbianische Visum in den neuen Reisepass zu überführen.

Und wie funktioniert das praktisch? Schneiden die es aus und kleben's in den neuen Pass rein? Klingt seltsam.
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Es freut mich wirklich, das dieses für einen Ausländer in Kolumbien so wichtige Thema wieder auferlebt.
Meine Situation ist folgende: Vor vielen Jahren habe ich das Visum RESIDENTE in einem heute alten grünen Reisepass eingestempelt bekommen. Als es Anfang 2013 hieß, das neue Ausweise beantragt werden müssen, habe ich entsprechende Formulare ausgefüllt, Einzahlung bei der vorgegebenen Bank vorgenommen und bei Migración einen neuen Ausweis beantragt und erhalten. Dieser ist 5 Jahre gültig, bis Anfang 2018. Grundlage für diesen Ausweis ist mein RESIDENT Visum welches sich nach wie vor in einem alten grünen Reisepass befindet. Bei der Beantragung des neuen Ausweises machte mich ein Angestellter bei Migración darauf aufmerksam, das ich der Bequemlichkeit halber doch das Visum in meinen neuen Reisepass übertragen lassen könnte (Traspaso). Dies sei nicht unbedingt erforderlich! So habe ich mich verhalten. Das Visum befindet sich nach wie vor im alten Pass. Bei Migración bestätigte man mir, das es so ok sei.

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