Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

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Don-Pedrinio
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von Don-Pedrinio »

zuerst Mal herzlichen Dank an all die, welche hier aktiv mitschreiben, ich selbst kann hier nicht mittun, da ich noch nie ein Visum hatte -bewusst nur meine Touristentage eingehalten habe- doch mit immer mehr unterschiedlichsten Problemen mit meinem Eigentum in Kolumbien draengt es sich langsam auf, dass ich ein Visum machen muss.
nun ich habe gehoert und daher:

FRAGE AN donchrisml:
(vielleicht kann man dass auch von dieser Disskusion abtrennen und einen neuen Faden eroeffnen) wunschgemäß abgetrennt. Oswaldo - Admin.
ich weiss nicht ob nachfolgendes Bestandteil ist vom Dekret 834 oder ob es sich um ein anderes oder gar neues Dekret handelt, offenbar aber verschiedenen mir bekannten reichen Gringos reichlich Kopfzerbrechen bereitet hat, so dass diese ihre resident kuedigten und sich in andern Laendern anmeldeten.
mir wurde gesagt, dass ab ca 2015 Auslaender welche hier in Kolumbien resident sind (hier Niederlassung haben und sich im Heimatland abgemeldet haben) neu all ihren Besitztum (Heimat, Kolumbien und dritte Laender) deklarieren muessen. und dementsprechend Steuern bezahlen muessen, welche offenbar in % extrem hoch sind. so sollen offenbar verschiedene reiche Auslaender hier Besitztuemer fluchtartig verkaufen (Autos, zweit und drittwohnungen usw.) um diese neuen Steuern zu umgehen. meine Quelle hat mir diez in Englisch erklaert, ich spreche aber schlecht Englisch und habe nicht alles verstanden. daher wende ich mich jetzt an donchrisml.
auch weiss ich nicht, ob es in der Vergangenheit moeglich war hier zu leben (Niederlassung) um damit die Steuerbehoerde des Heimatlandes zu umgehen. in andern Worten schlicht Steuern zu hinterziehen. es offenbar aber neue Gesetze gibt, die Auslaneder welche solches moeglicherweise handhabten nun zwingen ihre residencia (hier oder anderswo) neu zu organisieren. es kann auch sein, dass Kolumbien ein neues Gesetz eingefuehrt hat, welches dem Land ermoeglichen Steuern einzutreiben von Eigentum welches schon in andern (Heimat-) Land bezahlt wird, der betreffende somit neu Eigentum 2 Mal besteuern muesste (verwundern wuerde mich diez bei Kolumbien jedenfalls nicht)
donchrisl weisst du etwas darueber? oder habe ich falsches verstanden. besten Dank im Voraus.
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Fusagasugeno
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Fusagasugeno »

Hallo Don-Pedrinio

Da du ia Schweizer bist, beantworte ich Dir die Frage, da ich mich in den letzten Monaten ernsthaft damit befasst habe.
Zwischen der Schweiz und Kolumbien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen das findest Du übe Google in Deutsch.
Alle Liegenschaften die Du in der Schweiz hast, sind in der Schweiz steuerpflichtig, wobei zum festlegen des Steuersatzes musst Du bei der Steuererklärung Dein gesamtes Vermögen und Einkommen weltweit angeben.

Das gesamte Restliche Vermögen und Einkommen ist in Kolumbien steuerpfichtig. Wenn Du nur Vermögen hast musst Du aber extrem hoch liegen, bis es Stuerpflichtig wird- (Meines Wissens nach über 200 Billionen Pesos)

Dazu wird dir aber donchrisml sicher genauer Auskunft geben können. Was die Steuersätze angeht; Die sind sicher höher als bei uns, wenn Du dabei die Kaufkraft nicht in Betracht ziehst. Aber 10 % Einganssteuersatz ab ca 36 Mio. was in Kaufkraft sicher ca. 70 T Franken entspricht, da sehe ich keine so grosse diff.

Natürlich, nur mit der AHV Rente würde ich in der Schweiz keine Steuern bezahlen. In Kolumbien dürften es dann so 10 bis 15 % sein. Nur in der CH kann ich mit dieser Rente nicht leben, in Ko trotz der Steuern eben doch gut.

Es muss auch eine Webseite für die Steuererklärung in Ko geben, dann kann man genau ausrechnen was zu bezahlen ist. Leider habe ich die noch nicht gefunden.

Eff. stellt ja hier jemand den Link rein.
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Don-Pedrinio »

@ herzlichen Dank Fusagasuengo
siehst es einigermassen richtig (warum ich denn hier mit grossen Interesse mitlese)
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Fusagasugeno
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Fusagasugeno »

Es sind natürlich 2 und nicht 200 Billionen
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donchrisml
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von donchrisml »

@Don Pedrinio:

Bei dem von Dir angesprochenen Thema handelt es sich um die neue so genannte "Reichensteuer" (impuesto a la riqueza).

Diese hat mit dem Dekret 834/2013 nichts zu tun, da letzteres Migrationsrecht betrifft. Der Thread sollte abgetrennt werden.

Die Einführung der Reichensteuer war Ende letzten Jahres ein in den kolumbianischen Medien kontrovers diskutiertes Thema und hat - wie du richtig sagst - einige Ausländer (und auch Kolumbianer) dazu veranlasst, Immobilienbesitz und sonstiges Vermögen in Kolumbien vor Inkrafttreten der Reichensteuer am 1. Januar 2015 zu veräußern oder sogar das Land zu verlassen.

Die neue Reichensteuer wurde durch das Gesetz 1739/2014 vom 23. Dezember 2014 eingeführt.

Die Reichensteuer ist eine Stichtagsteuer. Wer am 1. Januar 2015 ein Nettovermögen (= Bruttovermögen abzüglich Schulden) in Höhe von mindestens COP $1.000.000.000 = eine Milliarde Pesos (nach heutigem Kurs USD $411.000) hatte, muss bis einschließlich 2018 Reichensteuer bezahlen (auf das Nettovermögen zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres).

U.a. unterliegen folgende Personen der Reichensteuer (vorausgesetzt, dass deren Vermögen zum 1. Januar 2015 COP $1.000.000.000 überschritt):
- Personen, die in Kolumbien leben und dort der Einkommensteuerpflicht unterliegen (impuesto sobre la renta) mit ihrem weltweiten Vermögen
- Personen, die nicht in Kolumbien leben (diese nur in Bezug auf ihr Vermögen in Kolumbien).

Dies erklärt, warum einige wohlhabende Personen letztes Jahr ihren Wohnsitz in Kolumbien aufgegeben haben. Bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Kolumbien hätten diese Personen beispielsweise Reichensteuer in Kolumbien auf ihr Grundeigentum in Miami oder auf den Bahamas zahlen müssen. Indem sie zum 1. Januar 2015 ihren Wohnsitz im Ausland hatten, unterliegen sie nur mit ihrem kolumbianischen Vermögen der Reichensteuer in Kolumbien.

Der Steuertarif der Reichensteuer ist übrigens progressiv (gestaffelt nach nach Wert des Vermögens):

- Beträgt das Vermögen zwischen 1 und 2 Milliarden COP, beträgt der Tarif 0,125 % auf den Wert des Vermögens.
- 0,35 % für Vermögen zwischen 2 und 3 Milliarden COP
- 0,75 % für Vermögen zwischen 3 und 5 Milliarden COP
- 1,5 % für Vermögen über 5 Milliarden COP

Für Ausländer, die seit weniger als 5 Jahren in Kolumbien leben, gilt eine Steuererleichterung, d.h. bei der Bemessung der Reichensteuer wird ausländisches Vermögen außer Acht gelassen.

Im Umkehrschluss heißt das aber: Ausländer, die seit mehr als 5 Jahren in Kolumbien leben und in Kolumbien der Einkommensteuerpflicht unterliegen, müssen ab 2015 Reichensteuer auf ihr weltweites Vermögen zahlen (sofern sie am 1. Januar 2015 ein Nettovermögen in Höhe von mindestens COP $1.000.000.000 hatten).

Fortan muss im Rahmen der Steuerklärung eine Aufstellung über ausländisches Vermögen abgegeben werden (declaración anual sobre activos en el exterior), damit die DIAN zur Ermittlung der Reichensteuer über ausländisches Vermögen informiert ist.

Zum Thema Doppelbesteuerung: Ohne in Details zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Kolumbien einzusteigen, gilt in Deinem Fall:

Ich gehe davon aus, dass Du derzeit (noch) keinen Immobilienbesitz oder sonstiges nennenswertes Vermögen in Kolumbien besitzt. Zudem lebst du nicht in Kolumbien und unterliegst dort also nicht der Einkommensteuerpflicht.

Da die Reichensteuer eine Stichtagsteuer ist (Stichtag ist der 1. Januar 2015) wirst Du persönlich keine Reichensteuer in Kolumbien zahlen müssen.

Das heißt, wenn du z.B. morgen eine Immobilie in Kolumbien erwirbst im Wert von 1 Million US Dollar, wirst du in Kolumbien - auf der Grundlage des aktuellen Steuerrechts - nicht der Reichensteuer unterliegen, da du am Stichtag dort kein Vermögen hattest.

Wenn keine Reichensteuer anfällt, konkurriert diese auch nicht mit einer eventuell in der Schweiz erhobenen Grundsteuer auf deinen dortigen Immobilienbesitz.

Du persönlich kannst also die Reichensteuer getrost vergessen :)
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Macondo
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von Macondo »

@donchrisml
Danke für die gute Erklärung. Ich vermute die "Betroffenen" suchen nach Auswegen. Naheliegend wäre, neue Immobilien im Namen der Kinder zu kaufen und existierende Immobilien auf deren Namen umschreiben zu lassen. Es ist sicher eine weitere Hürde, falls die Kinder dabei noch nicht volljährig sind. Weisst Du was darüber?
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bastians
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von bastians »

Moin,

bevor jetzt wieder auf der "Bananenrepublik" Kolumbien rumgehackt wird, das ganze ist doch nix anderes als eine Vermögenssteuer. Die gibt es in vielen Ländern. In Deutschland gab es sie bis 1997 und war mit 1% und deutlich nedrigeren Freibeträgen eher teuerer als die in Kolumbien.

ciao
Bastian
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donchrisml
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von donchrisml »

Richtig, die Reichensteuer ist im Grunde nichts anderes als die ehemalige Vermögensteuer (impuesto al patrimonio), die für den Zeitraum 2011 bis 2014 erhoben wurde (mit Stichtag 1. Januar 2011).

Der Teufel steckt aber im Detail. Im Gegensatz zur Vermögensteuer erfasst die Reichensteuer auch Ausländer, die in Kolumbien Vermögen haben (zum Beispiel Immobilieneigentum), aber in Kolumbien gar nicht leben.

Die Idee, Geld einfach ins Ausland zu überweisen, hilft der Sache nach nicht weiter, wenn der Steuerpflichtige in Kolumbien lebt. Denn dann unterliegt sein weltweites Vermögen der Reichensteuer, also zum Beispiel auch das Geld, das in Panama liegt.

Wenn dieses ausländische Vermögen bei der Steuererklärung verschwiegen wird, ist das ein Fall von Steuerhinterziehung. Ob die DIAN das bemerkt, ist eine andere Frage.

@ Macondo: Stichtag für die Reichensteuer war der 1. Januar 2015, d.h. für das Jahr 2015 sind Vermögensverschiebungen irrelevant.

Allerdings kann durch Vermögensverschiebungen eventuell die Bemessungsgrundlage (base gravable) für die Veranlagungszeiträume 2016-2018 gesenkt werden.

Sollte Vermögen auf die Kinder übertragen werden, ist aber zu bedenken, dass Schenkungssteuer anfällt (ganancia ocasional), wenn die Übertragung kostenlos erfolgt. Die Schenkungssteuer beträgt pauschal 10 % auf den Wert der Schenkung.

Ansonsten existiert in Kolumbien die Figur des Steuermissbrauchs (abuso tributario). Unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere dann wenn sich als einziger Zweck der Vermögensverschiebung die Umgehung von Steuervorschriften aufdrängt - kann die DIAN diese ignorieren und die Steuer so festsetzen also ob das Vermögen nicht verschoben worden wäre.

Im Detail ist je nach Situation sicherlich eine individuelle Beratung nötig, zumal es um größere Beträge geht. Ziel dabei ist immer, die gesetzlichen Vergüngstigungen so auszunutzen, dass eine möglichst großer Steuervorteil ensteht, ohne dabei in den abuso tributario abzudriften.

In diesem Zusammenhang spricht man in Kolumbien übrigens von "Steuerplanung" (planeación tributaria).
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@donchrisml
Vielen Dank für die prompte & hervorragende Auskunft.
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Fusagasugeno
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von Fusagasugeno »

Wenn ich nach Kolumbien auswandere kann ich meine CH-Bankkonten nur behalten, wenn ich Jährlich nachweise, dass ich das Vermögen in Kolumbien versteuert habe.

War es aber nicht so, das bisher die aus dieser Kalkulation entstehenden Beträge dem Einkommen zugezählt wurden und dann dort die Einkommensteuer fällig wurde? Daher auch meine Aussage von 2 Billionen die dann dazu führen dass die 36 M überschritten werden und davon dann 10 % fällig werden.

Aber ehrlich gesagt; bei den Steuersätzen zahle ich lieber in Kolumbien (zumindest was die Vermögenssteuer anbetrifft) in der CH zahle ich schon ab ca 400 Peso 0,11 % und der Satz ist auch nachfolgend durchgehend höher.

Aber generell zeigt sich dass man im Umgang mit Geld in Kolumbien vieles falsch machen kann (vor allem wenn man die höhe möglicher Strafen in Betracht zieht). :wut:

Darum werde ich mich vor meinem Umzug ausführlichen Rechtsbeistand einholen.
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von Don-Pedrinio »

@Donchrisml herzlichen Dank fuer deine Ausfuehrungen.
ich besitze steuerpflichtiges Imobilieneigentum in beiden Laendern. des Eigentums in der CH wegen ich mich dort eben auch nie abmelden werde. (oder erst dann wenn die Arme der IS die Oesterreichische Grenze erreicht hat. bei der Weicheierpolitik der EU bald moeglich). der Imobilienbesitz in Kolumbien ist in meiner CH Steuererklaerung auch korrekt als Vermoegen deklariert.
ich weiss dass mich deshalb dieses neue Gesetz auch nie intereissieren muss, aber im Zusammenhang mit dem andern Thema schaue ich es als sinnvoll an, dass auch darueber geschrieben wird.

@Ernesto, ich glaub nicht dass du dein Leben lang arm bleiben wirst. die Zeit die du hier in Kolumbien verbringst und in der du dich offensichtlich geschickt weiter bildest, wird dich einst in deinem Beruf zu einer Kapazitaet machen. solltest du nach Europa zurueck kehren wirst du dort bald einen Spitzenjob haben und entsprechendes Gehalt. auch wenn es eben nur Eintraege sind, Hilfeleistungen an dritte, so habe ich stets Spass darán diese zu lesen. zwischen deinen ersten und den heutigen Eintraegen sind welten. dass noch nie jemand auf dich aufmerksam wurde st mir beinahe ein Raetsel. ich hoffe dass du dich an diesen Spruch erinnern wirst, wenn du dereinst im Alter zwischen Fusagusa und mir bist. und schmunzelst.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

@ Don-Pedrion
Auch wenn Du dich in der CH abmeldest bezahlst Du die Steuern für deinen Grundbesitz immer noch in der CH.
Hoffe nicht das ich aufgrund Deines Schmunzelns davon ausgehen muss das Du meinst ich sei reich. In meinem Alter und Arbeitslos da ist Kolumbien mit all seinen Vorzügen (und auch Nachteilen) eine sehr gute Alternative. (Vor allem nach dem Aufheben der Kursbindung heute, dass dürfte ja zu noch mehr Arbeitslosen führen)

Aber ohne die Pensionskasse vorzubeziehen wäre dies nicht möglich.
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von donchrisml »

@Don Pedrinio:
ok, ich wusste nicht dass Du in Kolumbien Immobilieneigentum hast.
In diesem Fall unterliegst Du in Kolumbien der Reichensteuer, wenn der Wert dieser Immobilie(n) zum 1. Januar 2015 COP $ 1.000.000.000 überstieg. In diesem Fall würde sich auch ein Doppelbesteuerungs-Problem ergeben, da du - so wie ich es verstehe - in CH Vermögensteuer zahlst. Ein Blick ins Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Schweiz-Kolumbien würde dann weiterhelfen.

Ob Du in Kolumbien der Reichensteuer unterliegst, liegt - wie gesagt - am Wert deines kolumbianischen Immobilieneigentums (den wir im Forum natürlich nicht diskutieren wollen).

Als Ausweg bleibt u.U. nur Auswandern. Shakira hat beispielsweise ihren Wohnsitz auf den Bahamas angemeldet.

@ Fusagasugeno: Neben dem impuesto a la riqueza hat das Vermögen auch im Rahmen der Einkommensteuer Relevanz, Stichwort renta presuntiva (fiktives Einkommen).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann einer vermögenden Person ein gewisses Einkommen unterstellt werden, wenn deren Vermögen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, sie aber nur ein geringes Einkommen deklariert. Wer sich im Detail dafür interessiert, sollte mal nach IMAN (impuesto mínimo alternativo nacional) googeln.

Ich denke, das ist es, was Du gemeint hast.

ovaroncito
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von ovaroncito »

donchrisml » 14 Jan 2015, 01:23 hat geschrieben: - Beträgt das Vermögen zwischen 1 und 2 Milliarden COP, beträgt der Tarif 0,125 % auf den Wert des Vermögens.
- 0,35 % für Vermögen zwischen 2 und 3 Milliarden COP
- 0,75 % für Vermögen zwischen 3 und 5 Milliarden COP
- 1,5 % für Vermögen über 5 Milliarden COP [...]
Sorry, wenn ich mich hier als Neuling einmische, aber der "Reichensteuertarif" ist so nicht ganz richtig wiedergegeben. Nach obiger Zusammenfassung sieht es so aus, als müsste ein Vermögen von zB 2,5 Milliarden COP mit insgesamt 0,35% versteuert werden. Das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass die ersten beiden Milliarden COP mit 0,125% versteuert werden, erst die dritte Milliarde mit 0,35%, die vierte und fünfte Milliarde dann mit 0,75% und alles was über der fünften Milliarde liegt mit 1,5%.

Insgesamt ist diese "Reichensteuer", zumal sie auf nur 4 Jahre angelegt ist, sehr moderat. Und wer nicht verpflichtet ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben ( --> tramite.co/no-obligados-presentar-declaracion-de-renta-2015/#more-3638 ),der muss auch keine Angaben über seine Vermögen im Ausland machen.
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donchrisml
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Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?

Beitrag von donchrisml »

Hallo ovaroncito,

Habe 2 Bemerkungen:

1) Du hast völlig recht, was die Tarife der Reichensteuer betrifft. Es handelt sich um so genannte Grenzsteuersätze, d.h. der höhere Tarif gilt nur für den Anteil des Vermögens, der über dem jeweiligen Grenzwert liegt (Art. 296-2 Nr. 2 Estatuto Tributario).

Interessant ist übrigens, dass derjenige, der Vermögen zwischen 1 und 2 Milliarden COP hat, Reichensteuer in Höhe von 0,125 % auf sein komplettes Vermögen zahlen muss.

Wer hingegen Vermögen knapp unter einer Milliarde COP hat, muss überhaupt keine Reichensteuer zahlen.

Wenn man ganz genau sein will, müsste man zusätzlich erwähnen, dass die Grenzsteuersätze um bestimmte Pauschalbeträge erhöht werden.

Diese Pauschalbeträge sind für

- den Vermögensanteil zwischen 2 und 3 Milliarden COP: 2,5 Millionen COP

- den Vermögensanteil zwischen 3 und 5 Milliarden COP: 6 Millionen COP

- den Vermögensanteil über 5 Milliarden COP: 21 Millionen COP

2) Wie kommst du darauf, dass wer nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, im Rahmen der Reichensteuer sein Auslandsvermögen nicht angeben muss?

3) Es mag sein, dass die Reichensteuer "moderat" ist. Man sollte aber bedenken, dass es in den meisten europäischen Ländern eine Reichensteuer überhaupt nicht gibt. In Deutschland wird das Äquivalent - die "Vermögensteuer" - seit 1997 nicht mehr erhoben.
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