Kolumbien und Kindergeld

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donchrisml
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von donchrisml »

Hier einige Bemerkungen zum Thema Kindergeld im außereuropäischen Ausland (am Beispiel Kolumbien), weil das Thema in der Praxis immer wieder auftaucht.

Grundsätzlich erlischt mit der Auswanderung aus Deutschland der Anspruch auf (deutsches) Kindergeld.

Vor der Ausreise muss der Anspruchsberechtigte in die Initiative gehen und sich bei der zuständigen Familienkasse abmelden.

Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist nicht ausreichend.

Wer im Ausland lebt und wissentlich weiterhin Kindergeld bezieht, erfüllt grundsätzlich den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Fällt dies der Familienkasse irgendwann auf (zum Beispiel durch einen Datenabgleich mit der Meldebehörde), leitet die Straf- und Bußgeldkasse der Familienkasse ein Steuerstrafverfahren ein.

Ist der zu Unrecht bezogene Betrag nicht ganz unerheblich, kann dieses Strafverfahren mit einem Strafbefehl des zuständigen Strafrichters am Amtsgericht enden. Beträgt die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze (was bei langjährigem unrechtmäßigem Bezug von Kindergeld möglich ist), erscheint die Vorstrafe im Führungszeugnis.

Das Strafverfahren kann durch eine rechtzeitige Meldung bei der Familienkasse verhindert werden (so genannte strafbefreiende Selbstanzeige). In Sachen Selbstanzeige sollte man sehr vorsichtig sein, da eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfaltet.

In jedem Fall muss als Folge der Selbstanzeige der zu Unrecht bezogene Betrag (seit Auswanderung) an die Familienkasse zurückgezahlt werden. Die Familienkasse kann zuzüglich Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % p.a. festsetzen.

Es gibt enge Ausnahmefälle, in denen der Bezug von Kindergeld im außereuropäischen Ausland legal ist (das heißt, wenn sowohl Anspruchsberechtigter als auch Kinder in Kolumbien leben): Auslandsdeutsche, die zu einer deutschen Behörde in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer deutschen öffentlichen Kasse beziehen (zum Beispiel entsandte Lehrer, Botschaftspersonal etc.), darüber hinaus unter bestimmten Umständen Entwicklungshelfer und Missionare.

hoffnung_2013
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von hoffnung_2013 »

@donchrisml, ich bin zwar nicht betroffen, aber vielen Dank für deine guten und ausführlichen Informationen.
Gruß
P.
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KolumbienLindaTours
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von KolumbienLindaTours »

@donchrisml
vielen Dank für den Beitrag! Deine Beiträge sind eine echte Bereicherung für das Fórum!

Sag mal, gibt es eigentlich in Kolumbien eine Art Kindergeld oder irgendeine Unterstützung für Familien mit Kindern!

Saludos

fritz
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von fritz »

wenn man ueber einen arbeitgeber bei einer caja de compensacion familiar gemeldet ist,z.b. cajamag en santa marta/Magdalena,
bekommt man dort ein geringes kindergeld,17.000 pesos oder so pro monat auf ein konto ueberwiesen
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donchrisml
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von donchrisml »

@KolumbienLindaTours: Vielen Dank für das nette Feedback.

Fritz hat völlig recht, was das kolumbianische "Kindergeld" betrifft.

Wer in Kolumbien als Arbeitnehmer tätig ist, ist Pflichtmitglied bei einer der so genannten Cajas de Compensación. Der Arbeitgeber muss einen bestimmten Prozentsatz des Bruttogehaltes an die Caja de Compensación seiner Wahl abführen.

Eine der Leistungen, die die Cajas de Compensación anbieten, ist der subsidio familiar en dinero.

Dieser beinhaltet einen montlichen Zuschuss pro Kind (bis zu 18 Jahre; ab dem 12. Lebensjahr muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden). Zuschüsse gibt es zudem für im Haushalt lebende, über 60-jährige, hilfsbedürftige Eltern sowie in den Haushalt aufgenommene schwerbehinderte Familienangehörige.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass subsidio familiar nur Arbeitnehmer bekommen, die bis zu 4 SMMLV (monatliche Mindestlöhne) verdienen (also insgesamt COP $2.577.400, Stand 2015).

Wer mehr verdient, bekommt von der caja de compensación keine Leistungen.

Daher rührt übrigens auch die Bezeichnung "Kompensationskasse": Die Arbeitgeber der Gutverdiener finanzieren über ihre Pflichtbeiträge zur Caja de Compensación Sozialleistungen für die wenig Verdienenden.

Festzuhalten bleibt: Für Personen, die mehr als COP $2.577.400 verdienen, gibt es kein "Kindergeld" in Kolumbien.
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KolumbienLindaTours
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Kolumbien und Kindergeld

Beitrag von KolumbienLindaTours »

Danke donchrisml,
bei uns ist es nähmlich bald soweit. Naja wer über 2.577.400 COP verdient, den geht es eigentlich schon ziemlich gut in Kolumbien. Wobei ein Zuschuss von 17.000COP reicht gerade mal für ein Pack Windeln womit man 1 Woche hinkommt.
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