Durchsetzung von Forderungen

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hoffnung_2013
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Durchsetzung von Forderungen

Beitrag von hoffnung_2013 »

Hi,

welche Möglichkeiten gibt es, gegen einen im außereuropäischen Ausland (in diesem Falle Kolumbien) befindlichen Schuldner Forderung durchsetzen?
Es besteht ein dt. Vollsteckungstitel.
Kann ich den irgendwie hier durchsetzen?
Ich denke dass das nicht möglich ist?
Wer weiß konkret mehr darüber?
Danke.
Gruß
P.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Konkret. Gute Frage, ich habe keine Probleme damit! Weiss jedoch, das es zwar schon seit Jahren auch einen Europäischen Vollstreckungstitel, jedoch keinen internationalen gibt! Von Deutschland aus ist da nichts zu machen. Von Kolumbien aus könnte man einiges tun, nicht legal! Du weisst ja, das hier nicht lange gefackelt wird! Brauchst einfach nur die richtigen Leute dafür. ;-)

Gast

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Beitrag von Gast »

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein deutscher Vollstreckungstitel im Exequatur-Verfahren vor der kolumbianischen Corte Suprema de Justicia anerkannt werden.

Im Wesentlichen geht es in dem Verfahren darum, ob die Reziprozität gewährleistet ist, d.h. ob die deutsche Justiz vergleichbare kolumbianische Vollstreckungstitel auch anerkennt.

Bei Scheidungsurteilen ist das zum Beispiel relativ unproblematisch.

Bei Forderungen aus Schuldverhältnissen müsste man die Reziprozitität im Einzelfall prüfen.

Das Verfahren vor der Corte Suprema de Justicia dauert seine Zeit, hat seine juristischen Fallstricke und verursacht zudem Anwaltskosten.

Ob es sich lohnt, dieses Verfahren anzustrengen, liegt natürlich an der Höhe der einzutreibenden Forderung und der Solvenz des Schuldners in Kolumbien.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Das möchte ich erleben, das ein Exequatur-Verfahren vor der Kolumbianischen Gerichtsbarkeit angestrebt wird! Da finde ich die von Alvarez in einem anderen Thema angesprochene Vorgehensweise passender und auf jeden Fall erfolgversprechender.

schroeder
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Beitrag von schroeder »

Hoffnung:

Da du nichts Naeheres erzaehlst, kann dir das keiner beantworten. Nur mal einige Punkte:

Geht es um eine Forderung auf Zahlung von Geld?

Betrifft das Verfahren eine kolumbianische Immobilie?

Wurden die Rechte des Schuldners im Erstprozess gewahrt?

Waere die Entscheidung, wenn der Schuldner in Deutschland waere, in Deutschland vollstreckbar?

Steht die Entscheidung im Widerspruch zu einer kolumbianischen Entscheidung in derselben Sache?

Laeuft wegen derselben Sache noch ein kolumbianisches Verfahren?

Was heisst "befindlich"? Urlaub? Wohnsitz? Gefaengnis?

Vielleicht magst du ja deinen Vortrag ergaenzen?
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spitfire88
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Beitrag von spitfire88 »

Hallo schroeder, du scheinst dich ja recht gut im kolumbianischen Finanzwesen auszukennen. Wohnst du zufälligerweise in Cartagena?

Gast

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Beitrag von Gast »

Worin besteht denn "die von Alvarez in einem anderen Thema angesprochene Vorgehensweise"?

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hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

@Gast

Soweit ich mich erinnern kann Folter.
Aber darauf will ich mich nicht einlassen.
Will schon legal bleiben.


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Gruß
P.

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hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

@schroeder

1.) Ja, Geldforderungen!
2.) Nein!
3.) Ich denke ja!
4.) Ja, sofort, aber der Schuldner hat kein Vermögen in Deutschland (meines Wissen)
5.) Weiß ich nicht!
6.) Nein!
7.) Wohnsitz in Kolumbien!



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hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

@Gast

In so etwa habe ich mir das auch vorgestellt.
Die Anwaltskosten wären extrem hoch.


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schroeder
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Beitrag von schroeder »

Hoffnung:

gemaess den Antworten, die du mir gegeben hast, sieht es grundsaetzlich gut aus fuer dich.

Aber nun kommt die entscheidende Frage: In welche/n Vermoegenswert/e willst du denn vollstrecken? Was "hat" denn dein Schuldner hier in Kolumbien, was man ihm abnehmen koennte?

Bargeld? Gefuelltes Bankkonto? Bewegliches Vermoegen (eigenes Auto usw)? Immobilien (laufen die tatsaechlich auf seinen Namen)? Lohn, Gehalt? Firmenanteile? Sonstiges?

Zu den Anwaltskosten: die handelt man vorher aus und gibt nur dann einen Auftrag, wenn der nach einer Volstreckung einem selbst verbleibende Anteil sich lohnt.
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spitfire88
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Beitrag von spitfire88 »

Hallo schroeder, vermutlich hast du meine Frage überlesen?



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