Eine Steuererklärung muss von allen, die sich länger als 183 Kalendertage im Kalenderjahr im Land aufhalten abgegeben werden, wenn sie eine der weiter unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. Die physische Anwesenheit ist maßgebend. Die Bezeichnung ist: Residente fiscal, welche nichts mit dem Aufenthaltsstatus Resident zu tun hat.
Es wird das Welteinkommensprinzip angewandt. Die zuständige Steuerbehörde heißt: DIAN = Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales.
Basierend auf dem Dekret 803 aus dem Jahr 2013 muss wer die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt eine Steuererklärung abgeben.
- Wenn das Vermögen $120,7 millones Pesos überschreitet
- Wer Einnahmen von mehr als $37,5 millones Pesos hatte
- Wer mit Kreditkarte oder in bar für mehr als $75,1 millones Pesos eingekauft hat
- Wer zwischen dem 1 Januar und dem 31 Dezember 2013 mehr als $120,7 millones Pesos auf sein Konto eingezahlt hat
Die nicht steuerpflichtigen (no residentes fiscales), deklarieren die Einnahmen. Es gibt keinen Freibetrag.