Hallo,
wer kann mir auf die folgenden zwei Fragen konkrete Antworten geben?
Frage1: wie und wo kann ich in Kolumbien eine eheähnliche kolumbianische Lebensgemeinschaft beantragen?
Frage2: meine Lebenspartnerin ist Kolumbianerin und bezieht eine deutsche Witwenrente. Bleibt diese auch bei der eingetragenen Lebensgemeinschaft bestehen? Denn ich beziehe auch Rente.
Die Lebensgemeinschaft in Kolumbien = Union libre wird üblicherweise durch eine Escritura bei einem Notar hinterlegt. Neben dem Notar kann dies auch in einem Centro de Conciliación oder durch einen Juez de Familia geschehen.
Frage zwei kann ich leider nicht beantworten.
Im Netz steht: "Auch wer jahrelang mit dem Partner zusammen gelebt hat, besitzt nach dessen Tod keinen Anspruch auf Witwenrente." Hessisches Landessozialgericht (AZ: L 2 R 140/13).
⇨ Hier im Forum berichtet ein Anwalt vom Gegenteil.
Erkundige dich am besten bei der Versicherung und halte uns bitte auf dem Laufenden. Viel Glück
Dieses Thema müsste ich mir mal genau ansehen. Die Witwenrente bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Kolumbien haben wir durchgesetzt, obwohl es anfänglich abgelehnt wurde.