Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

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GJR

Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von GJR »

Hallo, gemäß einem neuem Gesetz muss ein Lote beim Verkauf mind. 2000m2 haben, darunter gibt’s keine Escritura. Stimmt das? Der Verkäufer ein Kolumbianer meinte heute das die ursprünglich vereinbarten 900m2 gesetzlich nicht konform sind hinsichtlich des vereinbarten Kaufs. Ich soll jetzt 1100m2 dazukaufen bzw. den Lote erweitern.

Ist es richtig das keine Baugenehmigung benötigt wird sofern Holzbauweise? Möchte eine Cabaña mit ca 50m2 bauen lassen. Danke für eure Antworten, Jorge
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Ernesto
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Ernesto »

GJR :wil:

Das Holzhäuser ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen wage ich zu bezweifeln.

Um etwas zu den Vorschriften der Grundstücksgrösse sagen zu können solltest du uns etwas mehr Infos zukommen lassen. Wo liegt das Grundstück, in einer Stadt (welcher), ausserhalb (wo) ist es erschlossenes Bauland etc. etc.

Du sprichst von einem neuen Gesetz. Bitte poste einen Link dazu.
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hd2010
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von hd2010 »

Bei mir in Dagua sinds 3000 qm. Kann sein, daß das jede Gemeinde unterschiedlich festlegt.
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cm81
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von cm81 »

Hallo GJR
Ich empfehle dir dringend beides (Escritura und Baugenehmigung) bei der zuständigen Amtsstelle, am besten vor Ort abzuklären.
Verlasse dich auf keinen Fall auf Aussagen des Verkäufers. Da passieren die unglaublichsten Sachen. Bauen ohne Genehmigung, nicht richtig eingetragen, verkauft von jemand der nicht dazu berechtig ist etc.
Beim lokalen Grundbuchamt kannst du zudem einen Auszug vom betroffenen Grundstück erstehen. Dort siehst du wer, wann an wen verkauft hat und ob das Grundstück sauber mit Koordinaten oder anderen nachvollziehbaren Merkmalen eingetragen ist.
Vielleicht gibt's ein neues Gesetz, dann müsste dir der Verkäufer die genaue Bezeichnung liefern können. Vielleicht verfolgt er aber auch andere Interessen.
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Ernesto
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Ernesto »

@GJR

Es steht noch die Antwort zu Teil 2.) meines obigen Beitrages aus damit ich komplett antworten kann.

Fangen wir mit dem Haus aus Holz an ;-)

Im Netz habe ich nun etwas gestöbert und darf dir sagen, dass du sehr wohl auch für eine Cabaña aus Holz eine Baugenehmigung (Licencia de construcción) brauchst.

Es gibt Ausnahmen, denn wer städtebauliche Pläne macht, räumt eine Art Grauzone ein, in der beispielsweise der Bau von Hütten für Landwirtschaftliche Geräte in ländlichen Gebieten erlaubt ist. Diese Regelungen variieren, können zum Beispiel auf xx Quadratmeter beschränkt sein und dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.

Wenn das Grundstück keinen Anschluss an die städtische Abwasserversorgung hat, musst du zusätzlich eine Klärgrube bauen, auch die braucht eine Baugenehmigung und muss gesetzliche Vorgaben erfüllen.

72EOE
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von 72EOE »

ich bin auf der Suche nach einer Finca in vielen Teilen Kolumbiens gewesen. Was ist erfahren habe bzw. mehrmals gehört habe, dass eine Lote unter 1 Hektare in der Zone "Rural" nicht eingetragen werden können ob es stimmt oder nicht, weiss ich aber nicht.
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Fusagasugeno
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Fusagasugeno »

Ist in Fusa zumindest so, kleinere gibt es nur in geschlossenen Ueberbauungen.
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Eisbaer
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Eisbaer »

Die gesetzliche Regelung, dass Grundstücke in der ländlichen Zone mindestens 1 ha groß sein müssen, um im Grundbuch eingetragen werden zu können, ist im Ley 160 von 1994 festgelegt. Sie gilt jedoch nur für unbebaute Grundstücke. Bebaute Grundstücke, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung im Grundbuch eingetragen wurden, sind davon nicht betroffen. Aufgrund dieser Ausnahmeregelung gibt es in Kolumbien eine Vielzahl von Fincas, die deutlich kleiner als 1 ha und ordnungsgemäß bebaut sind und als solche weiterverkauft werden können.
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Don Maximo
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Don Maximo »

Wie mir letztes Jahr gesagt wurde, ist die Mindestfläche eines ländlichen Lotes für Neuparzellierungen nicht einheitlich.
Theoretisch besagt das von Eisbär zitierte Gesetz, dass die Mindestgrösse nicht kleiner sein darf als die extensión mínima de la unidad agrícola familiar, aber diese variiert je nach Region oder Gemeinde, da ihre Festlegung vom Einfluss verschiedener Faktoren abhängt. Darüber hinaus gibt es viele andere "Ausnahmen", die entweder restriktiv oder expansiv wirken können.
Das erfuhr ich letztes Jahr von dem technischen Büro, das wir mit einer eingehenden geologischen Untersuchung und Vermessung von zwei Fincas beauftragt hatten, um ihre Eignung bzw. die Nutzungsmöglichkeiten zu klären. Bei einer Parzellierung müssten wir zum Beispiel bei der Finca in der Vereda mindestens eine halbe Cuadra, also 3.200 Quadratmeter, einhalten. Die andere Finca, die direkt an die zona urbana angrenzt (nur durch eine quebrada getrennt), liegt dagegen in einer Erweiterungsreservezone der Pueblo und würde eine der zona urbana entsprechende Kleinparzellierung von lediglich 72 m zulassen, sofern die Erschließungsinfrastruktur zeitgleich realisiert wird.
Auch in der Vereda gäbe es die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen 300-m-Parzellen aufzuteilen, was jedoch aufgrund geologischer Gegebenheiten nicht machbar wäre.
Es bleibt also nichts anderes übrig, als sich von Fall zu Fall direkt bei der zuständigen 'oficina de Planeación' oder einem Büro für Architektur und Planung zu erkundigen.

In Bezug auf bestehende Grundstücke (Parzellen):
Wir sind gerade dabei, einige Grundstücke, die zum Teil bebaut und zum Teil unbebaut sind, an die Nachkommen zu übertragen. Diese sind alle unter 2000 m² und wir haben keine Probleme mit der Eintragung. Das Einzige ist, dass dieser Papierkram teuer geworden ist, denn es ist neu, dass wir eine aktuelle Schätzung des Marktwerts von einem amtlich anerkannten Gutachter vorlegen müssen. Diese Schätzung wird dann als Grundlage für die Kosten/Besteuerung verwendet. Früher war es üblich, dass Notare teilweise lächerlich niedrige Werte in den Verträge angegeben haben. Ich weiss nicht, ob diese aktuellen Schätzungen jetzt auch für Verkaufsübertragungen oder nur für Erbschafts- und Schenkungsübertragungen gefordert werden.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur raten, sich vor dem Kauf von Land zu vergewissern, dass die Katasterkarten auf dem neuesten Stand sind.
In der Vergangenheit haben Nachbarn oft Teile von Grundstücken verkauft, gekauft oder getauscht, indem sie mündliche Vereinbarungen getroffen und per Handschlag besiegelt haben, die dann aus Kostengründen nie an das Grundbuchamt und die Katasterkarten weitergeleitet und aktualisiert wurden.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Eisbaer
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Frage zu Mindestgrösse LOTE und Frage zur Baugenehmigung (Holzhaus)

Beitrag von Eisbaer »

@Don Maximo: Danke für die Ergänzung.

Im Jahr 2000 hatte ich einen unangemeldeten Besuch vom Departamento Nacional de Planeación auf einer Finca de Recreo in Santa Elena (Antioquia), die ich ein Jahr zuvor gekauft hatte. Ziel war es offensichtlich, die Bebauung mit den Katasterdaten abzugleichen. Glücklicherweise gab es nichts zu beanstanden, die beiden Gebäude und der Sickerschacht waren ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen.

So wie früher scheint es nicht mehr möglich, mit niedrigen Katasterwerten Immobilien zu verkaufen. 2019 gab es eine Gesetzesänderung, zu der ich keine persönlichen Erfahrungen habe, die ich teilen könnte.
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