Frage zur Cédula de residente

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.

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Anonymous

Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Anonymous »

Wollte mal fragen ob jemand von euch eine ältere Cédula de residente hat?

Soweit mir bekannt ist, sind die neuen nur noch 5 Jahre gültig und müssen dann renoviert werden.
Das heisst das dort ein Ausstellungsdatum und ein Verfallsdatum angegeben ist.

Hat jemand von Euch noch eine Cédula ohne Verfallsdatum oder eine wo unbegrenzt gültig angegeben ist?
Muss diese dann auch nach fünf Jahren renoviert werden?

Ich sage schon einmal Danke
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Eisbaer
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Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Eisbaer »

da scheint keiner unserer User die von Dir erwähnte Cédula zu haben :denk:

Ich weiß nur was auf der Seite der Ausländerbehörde (DAS) geschrieben steht, aber das scheinst Du ja schon zu wissen.
Cabe aclarar, que los titulares de Visa de residente deberán renovarla cada cinco (05) años.
Bestimmt meldet sich noch jemand :bitte:

Liebe Grüße Eisbaer
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Anonymous

Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Anonymous »

Nochmal zu meinem Thema. Nun hoffe ich, dass ihr euch gerne "Bildchen" anschaut und mir etwas Licht in mein Dunkel bringt. Wäre nett ...

Bild 1 zeigt eine 1991 ausgestellte Cédula (Residente) mit Ausstellungsdatum und ohne Verfallsdatum.
Obwohl sehr abgegriffen ist auf dem Original noch alles gut zu lesen.
Cedula1991.JPG
Bild 2 zeigt eine 2004 ausgestellte Cédula ebenfalls mit Ausstellungsdatum und beim Verfallsdatum steht: INDEFINIDA. Diese Cédula wurde als Ersatz für die zu Bild 1 gezeigte Cédula ausgestellt.
Cedula2004.JPG
Beide Cédulas haben die gleiche Nummer und das gleiche Ausstellungsdatum.

Nach meinen Recherchen sind beide gültig und brauchen nicht alle fünf Jahre renoviert zu werden.

Weiss jemand was dazu zu sagen? Liege ich richtig?

Nochmals Danke
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makopp5
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Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von makopp5 »

Ich habe seit 96 ein Visum. Ich muss meine Cedula alle 5 Jahre erneuern. Ich kenne keinen Auslaender, der nicht alle 5 Jahre seine Cedula erneuern muss. Nach 5 Jahren gibt es ein Visum indefinido, aber keine Cedula nach meinem wissen.

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Anonymous

Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Anonymous »

also du hast dein Visum sein 1996, dann hast du seit etwa 2001 eine Cédula de extranjeria (RESIDENTE) - richtig?
Nun schreibst du, dass du die alle fünf Jahre erneuern musst. Nun gehe ich davon aus, dass unter FECHA DE VENCIMIENTO das Datum eingetragen ist - richtig?
Ändert sich bei der Ausstellung der neuen Cédula das FECHA DE EXPEDICIÓN?
Die Nummer bleibt gleich - richtig?

Nun nochmal zu dem von mir erwähnten Fall, die Cédula wurde 1991 ausgestellt und dann 2004 erneuert.
Da hätte man doch beim DAS den Inhaber aufmerksam machen müssen das er einer Norm nicht nachgekommen ist.
War aber nicht so, wie du siehst wurde sogar bei der neuen Cédula INDEFINIDA unter dem FECHA DE VENCIMIENTO eingetragen.

Bin mal auf die Antworten gespannt.
Zuletzt geändert von Anonymous am 12. April 2010, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.

Bergfan
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Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Bergfan »

Ich kann die beiden Karten nur schlecht sehen, aber es steht doch auf beiden 2012 drauf? Ist das nicht das Datum wann erneuert werden muss? Schliesse mich sonst makopp an, so kenn ich es auch, das Visum ist "indefinido" unbegrenzt gültig, aber die Karte muss regelmässig erneuert werden. "renoviert" ist ein Wort, dass im Deutschen für Häuser verwendet wird, eine Karte kannst du nur erneuern, nicht renovieren :mrgreen:

makopp5
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Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von makopp5 »

ja du hast recht, ich bekomme immer alle 5 jahre eine neue Cedula mit neuem Ausstellungsdatum. Wenn du jemanden kennst, der eine Cedula indefinido hat, dann frag diesen doch wie er diese bekommen hat. Ich denke es koennte interessant sein.
Es gibt einen einfach juristischen Grund "Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe" Warum sollte die DAS "aufmerksam" machen?"

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Anonymous

Re: Frage zur Cédula de residente

Beitrag von Anonymous »

@Bergfan
ja auf beiden steht 2012 drauf, aber als Geburtsdatum :happy:
Das sind zwar Originaldokumente nur kann ich die ja schlecht mit den richtigen Daten ins Internet stellen.

@makopp5

danke für die Information. Jetzt bin ich schlauer. Denn der Unterschied in deiner zu der obigem Cédula liegt im Ausstellungsdatum.
Du schreibst warum sollte das DAS aufmerksam machen, nun weil es deren Pflicht ist wenn jemand mit einem ungültigem bzw. abgelaufenen Dokument ein neues beantragt.
Bin mir ganz sicher das die vom DAS gerne auf Strafzahlungen schauen.

Danke euch beiden :feg:

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