Quellensteuer zurückfordern und weitere CH - Steuerfragen

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Providence
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Quellensteuer zurückfordern und weitere CH - Steuerfragen

Beitrag von Providence »

Liebe Forumsmitglieder

Kann mir jemand einen deutsch sprechenden Steuerberater/Steueranwalt in Kolumbien empfehlen? Habe einige Fragen zu klären. Ich spreche zwar spanisch, aber für dieses Thema reichts nicht ganz (eigentlich reicht dafür auch mein deutsch kaum :lol: )
Ich schreibe meine Situation hier mal auf, vielleicht weiss ja der ein oder andere etwas dazu.
Ich habe ein Visum in Kolumbien (conyuge) und werde ende 2018 mehr als 183 Tage in diesem Kalenderjahr in Kolumbien verbracht haben.
Ich habe mich per Ende Oktober in der CH abgemeldet und werde Pensionskasse sowie Säule 3a ausbezahlen lassen, welche quellenbesteuert werden. Habe im Moment nur ein Konto in der CH und werde dies vorerst weiterlaufen lassen, bis ich mich für eine Bank in Kolumbien entschieden habe.

1. Hat jemand Erfahrung welche Schritte notwendig sind, um die Quellensteuer zurückzufordern? Von der eidgen. Steuerverwaltung gibt es ein Formular für die Rückerstattung, wovon ein Teil von der kolumbianischen Steuerbehörde auszufüllen ist. Jetzt bin ich aber bei der DIAN noch gar nicht registriert. Kann man da einfach vorbei gehen? Und dann muss man ja kolumbianische Steuern darauf zahlen (so verstehe ich zumindest den Sinn dieses Doppelsteuerabkommens), weiss jemand, wieviel das ist, bzw. ab wieviel Vermögen? Wird unterschieden, was Vorsorgegelder und was Erspartes ist? Einkommen hatte ich bis Anhin in Kolumbien keines.

2. Kennt sich wer aus mit der Steuersituation im Archipiélago de San Andrés, Providencia y Santa Catalina? Die gängige Antwort der Isleños ist "nooo man, providencia is different, no one has to pay taxes". Mein Freund hat noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt, obwohl er Bedinungen dafür gemäss Eisbaers Post zur Steuererklärung erfüllt. Kann ja sein, dass Raizales das nicht müssen, aber wie siehts mit Ausländern aus?

3. Wir (Partner aus Providencia und ich) werden nächstes Jahr eine Tauchschule eröffnen (haben uns noch nicht entschieden bzw. näher damit auseinandergesetzt welche Geschäftsform) und brauchen daher dann ja sowieso einen Contador. Wolltens gerne auf meinen Namen machen, ist das mit meinem Visum möglich, bzw. OCCRE aktuell in trámite? Wie ists auf dem Festland? Wird ein Unternehmen ähnlich wie in der Schweiz Gewinnbesteuert?

Mein wichtigstes Anliegen ist, dass nicht eines Tages die Steuerbehörde daherkommt und mir eine Busse ausstellt, weil ich aus Unwissen irgend etwas nicht angegeben habe. Und auf Providencia ist man ja schon schön ab vom Schuss, Post kommt da nicht sehr zuverlässig an..
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Eisbaer
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Quellensteuer zurückfordern und weitere Steuerfragen

Beitrag von Eisbaer »

Hallo Providence schaue Dir bitte folgende Beiträge an, vielleicht hilft das eine oder andere schon mal weiter bis jemand antwortet.

=> Steuerpflichtig in 2 Wochen - Diverse Fragen
=> Reichensteuer in Kolumbien, was ist das?
=> Automatischer Informationsaustausch CH-KOL
=> Gesetzgebung für Schweizer. AUSLAND = RUHESITZ / WO MUSS ICH ANGEMELDET SEIN

Da sich das Schweizer Steuerrecht vom deutschen unterscheidet, könntest Du mit der Schweizer Botschaft Kontakt aufnehmen.
Du bist mit unserer Hilfe zufrieden! Dann hilf bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt's Gott!
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Fusagasugeno
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Quellensteuer zurückfordern und weitere Steuerfragen

Beitrag von Fusagasugeno »

Hallo Providence

Vorab wenn Du den Rechtsanwalt findest, der neben der Sprache auch noch das Steuerabkommen CH/Kol beherrscht, unbedingt hier melden. Ich such den seit 2 Jahren, nicht mal die CH-Botschaft konnte mir helfen.
Jetzt zu Deinem Sachverhalt: Wenn Du es korrekt machen willst wirst Du im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen müssen mit dem Einkommen vom diesen Jahr und dem Vermögen per 31.12.2018. Inkl. den Bankkonten in der Schweiz. Darin währe auch der PK Bezug enthalten. Was ich nicht weiss ist, ob der PK Bezug hier in Kolumbien Steuerpflichtig ist. Eigentlich musst Du nur dass abklären. Wenn der Bezug Steuerpflichtig ist, dann vergiss die Deklaration, ist sicher einiges höher als die Quellensteuer in der Schweiz. Daneben glaube ich nicht, dass Du jemanden beim Dian findest, der Dir das Rückerstattungsformular ausfüllt. Ich hätte in diesem Jahr für meine Steuererklärung in der Schweiz eine Bestätigung für die Deklarierten Werte hier in Kolumbien gebraucht, bin dafür 200 km nach Girardot gefahren, null Chance. Hier machst Du die Steuererklärung, (falls vom Vermögen oder Einkommen notwendig) online, druckst sie aus und gehst auf die Bank und falls notwendig bezahlst Du gleich die Steuern. Wenn Du dann 2 Jahre nichts hörst, alles I.O. Eine definitive Steuerrechnung wie in der CH gibt's hier nicht. Oder machst wie so viele halt gar nichts. Ob das mit einer Firma aber empfehlenswert ist wage ich zu bezweifeln. Auf alle Fälle glaube ich nicht, dass Du hier an die gewünschte Bestätigung kommst. Nehme doch an, dass Du nicht wie ich kurz vor der Pensionierung stehst, daher dürfte der Quellensteuerbetrag ja nicht sehr gross sein. Ist es die Mühe und das Steuerrisiko wirklich wert?

Ich würde eine Steuererklärung machen falls Du must, (hängt von bestimmten Einkommens und bei Dir nehme ich an vor allem Vermögenswerten, rund 140 Mio Pesos).Das Heist aber erst, das Du eine Erklärung machen must, nicht aber das Du auch was bezahlen musst. Die Werte trägt unser lieber Eisbär immer anfangs Jahr hier im Forum nach. :-)

Falls Du dann eine machen musst, würde ich das Einkommen in Kol. sowie das gesamt Vermögen inkl. CH und PK Kapital deklarieren, so hast Du dann auch kein Nachweisproblem wenn Du das Geld nach Kol. bringst. Uebrigens: Kol. kennt keine Vermögenssteuer. Das Vermögen wird nur genommen um eine Mindestrendite zu errechnen die Du damit erzielen musst. Falls Du weniger Einkommen angibst als diese Mindestrendite, dann wird diese genommen um Deine Steuerschuld zu berechnen. Dieses Jahr musste das Vermögen höher als 420 Mio. sein um eine Steuerschuld zu verursachen. Einkommen hat in diesem Jahr ab 19 Mio. zu einer Steuerschuld geführt. Und die ist dann schnell höher als die 10 % Quellensteuer. (Falls der Vorbezug Pflichtig ist.)

Uebrigens, sobald Deine Bank in der CH weiss, dass Du in Kol. lebst wird sie dich nach Deiner NIT Nummer fragen. (Steuernummer)

Falls Du Hilfe beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung brauchst, schick mir einfach ein Flugticket ab Bogota, komme gerne für zwei Wochen vorbei um es Dir zu erklären :lol:
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cm81
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Beitrag von cm81 »

Hallo Providence
Du hast da einen ganzen Strauss an kniffligen Themen und wie du schon richtig selber festgestellt hast, kann dir da nur ein Spezialist (der erst gefunden werden muss) wirklich kompetent Auskunft geben.
Mich verwirrt die Aussage / Frage, wie kann ich die Quellensteuer für Pensionskasse und Säule 3a zurückfordern. Hast du als Ausländer in der CH gearbeitet, oder sprichst du von Quellensteuer weil du zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits in der CH abgemeldet bist?
Oder meinst du Verrechnungssteuer, welche automatisch abgezogen wird bei der Auszahlung?

Ich würde mich in der CH erst abmelden, wenn die Auszahlung bereits erfolgt ist. Vielleicht ist es ja juristisch in deinem Fall auch so?
In dieser Situation musst du die rausgelösten Gelder in der CH als Einkommen versteuern (kriegst logischerwise nichts zurück) und dann gehts in Kolumbien zukünfitg nur noch um die Vermögenssteuern. Du schreibst aber, dass du 2018 mehr als 183 in Kolumbien sein wirst, dann bist du definitiv in beiden Ländern steuerpflichtig (primär Kolumbien) und mein beschriebener Ansatz wird vermutlich nicht funktionieren.
Was grundsätzlich günstiger ist, Steuer Kolumbien oder CH kann auch nicht pauschal beantwortet werden. Auch in Kolumbien muss man ordentlich Steuern zahlen (bei höheren Einkommen). In der CH hängt das ja elementar vom Wohnort ab. Da liegen Faktoren dazwischen.

Hier findest du mehr oder weniger verständliche Informationen:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/internationales-steuerrecht/fachinformationen/laender/kolumbien.html

Ich würde mal die Steuerverwaltung in Bern direkt kontaktieren:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/kontakt.html

Es gibt zweifelos Spezialisten die sich damit auskennen. Wenn aber kein Weg an den grossen, internationalen Treuhanddienstleistern vorbei führt, dann wirds richtig teuer!

axko
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Beitrag von axko »

Hallo cm 81, dein Rat ist gut gemeint, warten in der CH bis zur Auszahlung.
Aber wenn Providence die PK komplett ausgezahlt haben möchten, dann muss er sich aus der CH abmelden und ganz wichtig in einem nicht EU-Land seinen neuen Wohnsitz haben. Sonst ist die komplette Auszahlung der PK nicht möglich. Es ist abzuwägen was man macht, teuren Treuhanddienstleister in Anspruch nehmen oder auf gut Glück sich durchwursteln mit den ganzen Stress? Suerte Providence
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Beitrag von Providence »

Vielen Dank!
@ Eisbaer: Ja, hab die betreffenden Threads schon durchforstet, waren z.T. auch sehr hilfreich und habe einige Fragen geklärt, wie allgemein dieses Forum.
@ cm 81: Ich habe in der CH gearbeitet, kann mir die Vorsorgegelder aber erst nach Wegzug ausbezahlen lassen, wodurch diese quellenbesteuert werden.
@ Fusagasugeno: Dann werd ich das gar nicht versuchen mit der Rückforderung. Es geht mir auch weniger darum, Steuern zu sparen, als zu vermeiden, aus Versehen kriminell zu werden.. Und wie du schon richtig vermutest, ists bei mir eh nicht so viel. Was mir noch nicht so ganz klar ist, ob ich mich beim DIAN melden muss, oder ob die sich bei mir melden? Geht das per email??
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Ich gehe bei meinem Ratschlag davon aus, dass Du Dir die Gelder in diesem Jahr, 2018 auszahlen lässt, ansonsten hast Du dann 2019 eine unnatürliche Vermögenszunahme.
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Beitrag von Providence »

Ja, dieses Jahr noch, werde aber eh einen grossen Teil in die Tauchschule investieren.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Mitte des Jahres erschien ein Artikel in EL TIEMPO das man ab sofort (s)eine Steuernummer = RUT (Registro Único Triburario) online beantragen kann.
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cm81
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Beitrag von cm81 »

@Axko
Ja du hast natürlich Recht. Auszahlung erst nach Abmeldung möglich. Meinte mehr im juristischen Sinn. Also mehr als 183 Tage im 2018 noch in der Schweiz angemeldet sein, dann wäre der Fall sicherlich um einiges einfacher, dann wäre nämlich klar dass in der Schweiz versteuert werden müsste und es handelt sich in Kolumbien einfach um Vermögenswerte.

Mit durchwursteln muss jeder selber wissen. Möge das zukünftige Leben von Providence durch viele schöne Erlebnisse geprägt sein und hoffentlich weniger durch bürokratsiche Handstände. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

@Ernesto
Danke, habe ich vor 2 Jahren schon so gemacht, musste dann aber trotzdem noch zum DIAN um die Orginal CE mit Kopie vorzuweisen und Fragen nach meiner "Einkommensart" beantworten habe erst dann die Nummer erhalten. (Bei CC entspricht diese der CC, bei CE gibt es aber eine längere, abweichende.
@ Providence
Würde ich erst anfangs nächstes Jahr machen so deklarierst Du klar denn beginn Deiner Steuerpflicht (nächstes Jahr mir Zahlen 2018) und verhinderst dass die noch dieses Jahr nach einer Steuererklärung schreien. Deine Bank in der Schweiz kannst Du dann auch befriedigen. Bevor Du dass Geld von der Schweiz nach Kol. bringst lies auch hier die Beiträge über die Transfermöglichkeiten und insbesondere über die Anmeldung beim Staat, hilft Dir sehr, falls Du das Geld mal wieder ausführen willst. Ernesto hilft sicher mit den Links, er ist ein Genie darin.

Damit Du die Auszahlung beantragen kannst, musst Du eine Wohnsitzbestätigung ausserhalb des EU Raums haben. Da es diese in Kolumbien nicht gibt …
Ein Mietvertrag oder aber eine Strom oder Wasserrechnung die auf Deinen Namen lautet hat zumindest bei mir gereicht. Evt. auch die Anmeldung bei der Botschaft. Würde ich aber schnell abklären, nicht dass Du dann unter Zeitdruck gerätst.
Ein "Internationales Treuhandbüro" brauchst Du aber für diesen Vorgang (Auszahlung der PK) sicher nicht lass Dich da nicht Nervös machen. Wenn die Dir beim DIAN Auskunft geben, ob diese Auszahlung Steuerpflichtig ist oder nicht, kannst Du Event. sogar die Steuererklärung richtig machen. gem. Steuerformular sind die Kolumbianischen Pensionsabfindungen beim Austritt aus einer Firma NICHT Steuerpflichtig, weiss aber nicht ob das für Ausländische auch gilt. Ich habe es damals so gesteuert, dass die Auszahlung im Jahr erfolgte in dem ich in Kol. nicht 183 Tage war, so hat sich die Frage für mich nicht gestellt.

Also falls Du das Erreichen der 183 Tage in diesem Jahr noch verhindern kannst, dass würde Dich auf die ganz sichere Seite bringen.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)

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