Firmengründung - Buchhaltung - Unternehmen / viele Fragen dazu

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dario747
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Firmengründung - Buchhaltung - Unternehmen / viele Fragen dazu

Beitrag von dario747 »

Hallo zusammen nun bin ich gerade daran ein S.A.S zu gründen mit einem deutschen Anwaltskanzlei in Bogota.
Nun ist es so dass ich noch ein Buchhalter benötigen, habe aber keine Ahnung was sowas kosten würde.
Info zur Firma:
Die Firma bietet hauptsächlich Internetdienstleistungen an, aber die Firma wird sehr klein sein, besonders am Anfang
Das Unternehmen wird keine Angestellten haben (maximal 1 Mitarbeiter, was ich sein wird) und würde ungefähr 1 Rechnung pro Monat ausgeben in die Schweiz und immer an die gleiche Firma.

Nun habe ich da ein Angebot bekommen was mir ein wenig teuer erscheint was denkt Ihr?
Accounting Outsourcing Proposal

Monthly payments
Accounting team 480.000

Accounting management global (Beiky)
IFRS-­‐Accounting
Total Monthly Payment (12) 5.760.000
Annual Payments
Income tax filling (Income) 480.000
 
State annual tax report and local (medios) 480.000
Monthly payments for annual reports 960,000
Total Year Payment 6.720.000

Für jede Antwort bin ich euch Seher dankbar
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

dario747 :wil:

Gründest du die Firma um darüber ein Visum für Kolumbien zu erhalten?
Accounting Outsourcing Proposal. Braucht man das? Um eine Rechnung zu verschicken und eine Zahlung zu erhalten doch bestimmt nicht.

Wenn es nicht um ein Visum geht, dann würde ich mir das mit der S.A.S nochmal gut, sehr gut überlegen.
Wenn es doch ums Visum geht, dann gibt es Varianten die durchaus einfacher und vor allem kostenschonender sind ;-)

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dario747
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Firmengründung - Buchhaltung - Unternehmen / viele Fragen dazu

Beitrag von dario747 »

Lieber Ernesto
Nein Visum habe ich schon.
wohne in Kolumbien muss die Möglichkeit haben Rechnung in die Schweiz zu stellen für meinen Dienstleistungen
Besten dank für die Antwort

----------------

Ich kenne mich leider zu wenig aus und vertraue natürlich einem Anwaltsbüro die Gründung hat mir nun 2800EU gekostet.


Zwei kurzzeitig nacheinander geschriebene Beiträge automatisiert zusammengefügt. Skript powered by Datacom ©2018
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Gringozuschlag nennt man das ;-) was du gezahlt hast.

Firmengründung Geschäftsform "Persona Natural". Lese dazu => hier.

Dann habe ich noch etwas für dich: Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit? => hier klicken.
Damit hättest du die Euronen gespart und besser anlegen können.

Es wäre auch ganz ohne Firma gegangen, wenn eine Privatrechnung ausgereicht hätte.

axko
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Beitrag von axko »

Autsch Dario !! € 2800,-- für ne Firmengründung - pass auf mit wem Du Geschäfte in Kolumbien macht.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@dario747

ich habe mich in meinem vorausgegangenen Beitrag etwas zu krass ausgedrückt.

Es ist nicht verkehrt einen Fachanwalt zu konsultieren um bei einer Firmengründung keine Fehler zu machen, da es ein komplexes Thema ist.
In deinem speziellen Fall, also Arbeit von zu Hause und eine Rechnung pro Monat, da wäre es, wie ich schon andeutete auch anders gegangen.

Was die Kosten angeht, ist das Firmenrecht eines der teuersten in Kolumbien wo teilweise extrem hohe Beratungskosten angesetzt werden.

Jetzt hast du die Firma, mach das beste daraus. Mit meinem Beitrag wollte ich dich nicht verunsichern.

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dario747
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Beitrag von dario747 »

Ja war wirklich ein wenig verunsichert aber auch gut so die Firma wurde noch nicht gegründet nun habe ich die Fragen an den Anwalt gestellt warum nicht Persona Natural :irr:
In Kolumbien selber werde ich keine Geschäfte machen.
Es geht rein nur um eine Rechnung in die Schweiz zustellen ca 5 bis 6000 € vielleicht spielt das ja auch noch eine Rolle.
Ich bedanke mich mal für die Antwort und toll dass es dieses Forum gibt

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dario747
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Beitrag von dario747 »

Das währe die Antwort vom Notar
Spoiler
Nachfolgend sende ich Ihnen einige grundsätzlich Informationen zu den in Kolumbien bestehenden Gesellschaftsformen:

Bei der Gründung einer neuen Gesellschaft nach kolumbianischem Recht kann zwischen fünf Gesellschaftsformen gewählt werden: a) Offene Handelsgesellschaft (Art. 296 ff. des kolumbianischen Handelsgesetzbuches); b) Einfache Kommanditgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Art. 323 ff. des kolumbianischen Handelsgesetzbuches); c) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 353 ff. des kolumbianischen Handelsgesetzbuches); d) Aktiengesellschaft (Art. 374 ff. des kolumbianischen Handelsgesetzbuches); e) vereinfachte Aktiengesellschaft (Sociedad por Acciones Simplificada – S.A.S.) (Gesetz 1258 von 2008).

Da sich die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft durch die unbeschränkte Haftung ihrer Gesellschafter auszeichnen, ist es typisch, dass ausländische Unternehmen ihre Geschäfte in Kolumbien unter der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Aktiengesellschaft (AG) oder neuerdings auch unter der vereinfachten Aktiengesellschaft (S.A.S.) durchführen.

Erfahrungsgemäβ bevorzugen die europäischen Mandanten die Rechtsform der vereinfachten Aktiengesellschaft (S.A.S.), da nur dieser Gesellschaftstyp als Einmann- Gesellschaft gegründet und geführt werden kann.

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) benötigt in Kolumbien mindestens zwei und maximal 25 Gesellschafter, so dass eine Gesellschaft als alleiniger Gesellschafter keine GmbH in Kolumbien gründen kann. Die Gesellschafter haften für die Verpflichtungen der Gesellschaft bis zu der Höhe ihrer jeweiligen Einlagen, wie es auch in Deutschland der Fall ist. Hiervon existiert jedoch eine wichtige und erwähnenswerte Ausnahme: bei arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Forderungen haften die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft entsprechend dem prozentualen Anteil ihrer Einlagen.

2. Aktiengesellschaft

Die kolumbianische Aktiengesellschaft (Sociedad por Acciones – S.A.) erfordert eine Mindestanzahl von fünf Aktionären, wovon keiner mehr als 95% der Aktien besitzen darf (Art. 374 und Art. 357 Nr. 3 des kolumbianischen Handelsgesetzbuches). Darüber hinaus hat die Aktiengesellschaft vier zwingende Organe: a) die Hauptversammlung, in welcher die Aktionäre ihre Rechte ausüben, b) das Board of Directors (Junta Directiva), durch das die allgemeinen Geschäftsführungsfunktionen erfüllt werden, c) den gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer), der zusammen mit dem Board of Directors die Gesellschaft leitet, aber allein vertretungsberechtigt ist, sowie d) den Abschlussprüfer.

3. Vereinfachte Aktiengesellschaft

Die vereinfachte Aktiengesellschaft (S.A.S.) wurde durch das Gesetz 1258 aus dem Jahr 2008 ins Leben gerufen. Die S.A.S. ist besonders zu empfehlen, wenn Sie die Gesellschaft nur durch einen Aktionär betreiben möchten, weil unter dieser Gesellschaftsform eine einzelne Person eine Einmann-Aktiengesellschaft gründen und führen kann. Der Vorteil der S.A.S. besteht darin, dass die Struktur der Gesellschaft exakt an die Vorstellungen der Aktionäre und die zukünftig auszuübende Tätigkeit angepasst werden kann. Darüber hinaus haften die Aktionäre lediglich bis zu der Höhe ihrer jeweiligen Einlagen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Wenn Sie als natürliche Person Geschäfte machen wollen, können Sie dies selbstverständlich auch tun. Wir hatten Sie jedoch bisher immer so verstanden, dass Sie eine Gesellschaft gründen wollen. Der Haftungsgesichtspunkt ist meines Erachtens der wichtigste Punkt, der für eine Gesellschaft spricht. Sie können auch zunächst als natürliche Person ihre Geschäfte machen und später, wenn das Geschäft richtig läuft, eine Gesellschaft gründen.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass Sie sich überlegen, wie sie sich in Zukunft rechtmäßig in Kolumbien aufhalten. Solange Sie ein Ehegattenvisum haben und verheiratet sind, ist dies aber sicherlich kein Problem.

Sagen Sie uns einfach Bescheid, sobald sie sich entschieden haben. Wenn Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Irgendwie bin ich jetzt ganz verwirrt wer kann mir hier helfen zum beispiel mit einem kontakt?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Dein Kontakt macht einen guten Eindruck. Ein anderer Anwalt kann auch nichts anderes sagen.

Ist doch gut und verständlich geschrieben. Du musst dich mit dem Anwalt intensiver unterhalten und ihm dein Vorhaben richtig erklären.
Klar das eine S.A.S eine sicherere Geschäftsform ist, als ein Einzelunternehmen. Nur, um einen Kunden zu bedienen und eine Rechnung pro Monat zu schreiben bedarf es keiner grossen Firma, das kannst du auch als Privatperson machen. Wenn du unbedingt eine Firma brauchst, dann wäre das Einzelunternehmen auf jeden Fall einfacher zu handhaben.

Mehr kann ich dazu nicht sagen da ich kein Anwalt bin.

Steuern musst du natürlich zahlen, das ist jedoch ein anderes Thema.

Max
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Beitrag von Max »

Ja nachdem was für eine Fa du gründest brauchst Du auf jeden Fall einen Buchhalter bei einer SAS auch einen Revisor Fiscal die wollen natürlich auch Geld sehen , monatlich oder 3 monatlich müssen Formulare und gewisse Steuern bezahlt werden, das muss vom Contador unterschrieben werden ob monatlich oder quertal hängt vom Gebiet ab wo du bist , an der Küste einige monatlich weil die Costenos sonst nie zahlen. Wo bist du denn in welcher Stadt das ist hier halt alles ein wenig kompliziert
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viktoria.seibt
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Beitrag von viktoria.seibt »

Hallo,
habe mich hier mal eingelesen.
vielleicht kann mir ja einer von euch noch eine frage beantworten :)
Wenn man in Kolumbien/Medellin eine Auto-Werkstatt aufmachen will ist es dann von Vorteil eine S.A.S. zu gründen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten. Speziell für eine Werkstatt mit evtl 2 Mitarbeitern.
Muss man zwingend einen Buchhalter einstellen oder könnte man sich das auch selbst aneignen? Jemandem seine bücher und Zahlen anzuvertrauen ist ja schon ne große Sache.
Danke schonmal :)
LG viktoria

axko
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Firmengründung - Buchhaltung - Unternehmen / viele Fragen dazu

Beitrag von axko »

Viktoria, an deiner Stelle würde ich mich mal mit einem hiesigen Rechtsanwalt oder Unternehmensberater einen Termin machen und alle Möglichkeiten einer Firmengründung besprechen. Auch wenn ich nicht viel von den Kram halte, wie z.B. Businessplan aber eine Vorstellung was eure Werkstatt abwerfen soll oder muss, da sollte man/frau sich schon Gedanken machen. Aufgrund dieser Zahlen kann man dann auch entscheiden, ob es ratsam ist gleich, eine SAS zu gründen oder eine andere Rechtsform für eine Firma zu nehmen. Wenn du total konform in den Regel der kolumbianischen Buchhaltungsrituale und Steuergesetzgebung bist, dann kannst du natürlich auf einen Buchhalter verzichten. Ich nehme daher an, dass du fliessend in Spanisch bist und daher kannst du auch dieses Thema mit einem Spezialisten besprechen. Gib mal Bescheid wie eure Entscheidungen ausfallen. Viel Glück
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