Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

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desertfox
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Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

Beitrag von desertfox »

Bei Conjuntos gibt es ja jährlich eine Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General. Ist da die Teilnahme Pflicht???
Wir nahmen an der Anfang des Jahres nicht teil da wir nicht in Bogota waren und keiner unserer Verwandten an der teilweise 4-5 Stunden dauernden Versammlung teilnehmen wollten/konnten. Nun sendet die neue Administradora eine Rechnung über die Multa in Höhe einer Monatszahlung der Administration. In den Hausregeln steht drin dass Nicht-Teilnahme mit dieser Strafe belegt wird und wir uns daher vor der Versammlung mit der damaligen Administradora in Verbindung gesetzt und die meinte wir sollten eine Entschuldigung, zusammen mit einem Auszug aus dem Melderegister in Deutschland senden und das zählt dann als Entschuldigung.

Kann es sein dass private Institutionen Strafzahlungen vereinbaren können???

Sind die Hausregeln gesetzlich vorgegeben oder kann die jede Hausverwaltung für sich selbst entwerfen und einführen???
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Ernesto
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Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

Beitrag von Ernesto »

Die Teilnahme an der Hauseigentümer Versammlung ist dann Pflicht wenn es im Reglamento de Propiedad Horizontal so festgehalten ist. Wenn man pers. nicht erscheinen kann, steht es jedem frei eine Vertretung zu ernennen. Und ja, die Administration darf Strafen gegen Personen verhängen die gegen die Regeln verstoßen. (Ley 675 de 2001, Decreto 1060 de 2009 und andere).

Absprachen mit der Hausverwaltung bzw. dem Administrator sollte man sich immer schriftlich bestätigen lassen.

-----------------

Weitergehende Lektüre findest du => hier und hier.



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Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

Beitrag von desertfox »

@Ernesto,

vielen Dank..., hilfreich und akurat wie immer!

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Einladung zur Asamblea General, wie an den Eigentümer der Wohnung zuzustellen?

Beitrag von desertfox »

Gibt es eine gesetzliche Regel wie die Einladung zur Asamblea General an den Eigentümer der Wohnung zuzustellen ist? Wir bekamen nun eine Strafe von einer Monats-Administracion aufgebrummt da wir als Eigentümer der vermieteten Wohnung nicht an der Asamblea teilnahmen, keinen Vertreter nominierten und uns auch nicht vor der Versammlung formell unsere Abwesenheit entschuldigten. Wir leben ja in Deutschland.
Gemäß der Adminstratora wurde die Einladung an die Vermieter zugestellt, diese informierten uns aber nicht so dass wir keine formelle Entschuldigung senden kommen.

Daher die Frage, wie und an wen muss de Einladung zugestellt werden?




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cm81
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Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

Beitrag von cm81 »

Die Information muss rechtzeitig erfolgen, ich bin mir nicht mehr sicher dürften ca. 2 Wochen sein.
Ins Postfach ist auch zugestellt, das kann lästig sein, wenn man halt nicht vor Ort ist und auch nichts erwartet. Dann ist die Vorlaufzeit echt knapp.
Ärgere mich auch jedes Jahr aufs neue, wenn irgendeine "Reunion Extraordinario" kurzfristig einberufen wird. Die Jährliche ist immer fast am gleichen Datum, Vorlauf aber trotzdem selten mehr als zwei Wochen. Bei uns ist es jedoch gerade umgekehrt. Man ist nicht allzu unglücklich darüber wenn möglichst wenige der Eigentümer erscheinen.
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Ernesto
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Hauseigentümer Versammlung / Asamblea General, Teilnahmepflicht?

Beitrag von Ernesto »

Die Ankündigung muss durch eine "individuelle" Mitteilung erfolgen, die an jeden der Eigentümer der Immobilie an die zuletzt von ihm registrierte Adresse gerichtet ist.

Da, wie in deinem Fall, nicht alle Eigentümer in dem Gebäude oder Komplex wohnen, ist es notwendig, dass du bzw. dein Bevollmächtigter unter der hinterlegten Adresse auch erreichbar ist.

Hoffe da ein wenig Licht in die Sache gebracht zu haben.
Noch was... bin bei meinen Ausführungen nicht 100% sicher... ist halt was so im Laufe der Zeit hängen geblieben ist... aber als grobe Richtung reicht es bestimmt.

Genaueres dazu, in Spanisch findest du => hier.
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