Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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iastob
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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von iastob »

Hallo, alle zusammen.

Ich würde gerne das Visum für residentes beantragen aufgrund von zwei Wohnungen. Eine habe ich 2014 in Bogotá gekauft, die taucht allerdings später auch in einer escritura de separación de bienes auf, ist aber in meinem Besitz geblieben. Die andere Wohnung kaufe ich Ende dieses Monats oder Anfang des nächsten in Medellín (bisher nur promesa de compraventa). Insgesamt komme ich auch über die avalúos catastrales auf über 350 Mindesteinkommen.

Jetzt hat mir ein kolumbianischer Anwalt gesagt, ich könne die beiden Werte zwar addieren, aber ein Problem sei, dass die erste Wohnung in einer Separación de bienes auftauche. Stimmt das? (Er verlangt 800 Dollar für die Begleitung des gesamten Visa-Prozesses, inkl. Gebühren für Visum.)

Und ich weiß nur noch, dass die Bank (Bancolombia) bei der ersten Wohnung das Formular für die Banco de Republica mit mir ausgefüllt hat. (Ich habe mal hier über den ganzen Prozess berichtet.) Ich habe aber keine Kopie mehr davon. Kann man das Dokument nachträglich anfordern/einsehen?

Danke für Hinweise, Tipps!
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Ernesto
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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von Ernesto »

@iastob

Bei einer Kapitalanlage in Immobilien von 350 Mindesteinkommen hast du keinen Anspruch auf ein Visum Typ R = Resident-Visum!

Was in deinem Fall in Frage kommt ist das Visa M - Inversión inmobiliaria.

Nachzulesen in der RESOLUCIÓN 6045 DE 2017, CAPÍTULO 2 = De la visa de migrante o visa Tipo “M”, Artículo 17 Nr. 10:
 Haber registrado inversión extranjera directa en Colombia con destino a inmueble en los montos mínimos establecidos en el capítulo de requisitos.  

Weiter geht es dann mit den Voraussetzungen die du unbedingt erfüllen musst!

CAPÍTULO 4 = Requisitos Específicos Visa Tipo “M”, Artículo 52. Visa de migrante como inversor inmobiliario:
 Cuando la visa de migrante se solicite por reunir las condiciones del numeral 10 del artículo 17, el extranjero deberá adquirir inmueble por un monto no inferior a trescientos cincuenta (350) salarios mínimos mensuales legales vigentes y deberá aportar:

- 1. Certificado de libertad y tradición del inmueble adquirido que pruebe titularidad del dominio.
- 2. Comunicación expedida por el Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República en la que conste el registro de la inversión extranjera directa para la compra de inmuebles a nombre del extranjero solicitante de la visa, de conformidad con lo previsto en el régimen general de inversión extranjera y cambiario o sus adiciones o modificaciones, y demás normas colombianas concordantes vigentes.  

Dieses Visum ist drei Jahre gültig. Sollt es in dieser Zeit keine Gesetzesänderungen geben, kannst du das Visum R beantragen!
Nach meiner Auffassung ist es eine hohe Kapitalanlage verbunden mit viel Lauferei, Kosten und Stress für dieses Visum was wie jeder andere der Kategorie M nur 3 Jahre gültig ist.

Solltest du meine in Spanisch zitierten Auszüge aus dem Migrationsgesetz wider Erwarten nicht verstehen, dann übersetze ich es dir gerne ;-)

Im Certificado de libertad y tradición musst du als alleiniger Eigentümer ohne Einschränkungen eingetragen sein.

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iastob
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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von iastob »

Super, vielen Dank, Ernesto. Du könntest als Fachanwalt arbeiten ...

Was meinst Du damit, es sei Deiner Meinung nach eine hohe Kapitalanlage und mit hohen Kosten verbunden. Die Wohnungen habe ich doch sowieso. Oder muss ich als inversionista noch zusätzlich, über den impuesto predial hinausgehend, etwas zahlen?

Mit „hohen Kosten“ meinst Du Visumsgebühr (plus eventuell Anwaltshonorar) und das gerechnet auf drei anstatt fünf Jahre?

Ich habe ja keine andere dauerhafte Visumsmöglichkeit. Partnerin für entsprechendes Visum habe ich nicht. (Mir reicht mein Hund als Gesellschaft). Einfach so mal Vater werden, das halte ich auch für keine gute Idee. Es geht also in meinem Fall wohl nur über die Wohnungen.
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Ernesto
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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von Ernesto »

Danke für die Blumen. (Vielleicht sollte ich ein Spendenkonto einrichten :lol: )

Wenn die Wohnungen schon mal da sind, dann könnte dem Visum nicht mehr viel im Weg stehen. Nur vermute ich, dass du schon zu lange im Land bist, um Anspruch durch diese Immobilen auf ein Visum zu haben.

Einfach so ein Kind in die Welt zu setzen oder eine Frau nur fürs Visum zu suchen, das halte ich nicht für eine gute Idee.

Deinen Bericht zur Überweisung finde ich sehr gut gelungen und habe ihn schon oft als Referenz an andere weiter geleitet.

Viel Glück und bitte halte uns auf dem Laufenden.

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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von iastob »

Vielen Dank, Ernesto.

Ja, ich berichte dann ausführlich, wenn der Prozess abgeschlossen (oder gescheitert) ist.

Was mir etwas Sorge bereitet, ist, dass das Visum M wohl schon nach sechs Monaten Aufenthalt außerhalb Kolumbiens verfällt. (Gleiches gilt ja auch für Ausländer in Deutschland.) Das der residentes ja erst nach zwei Jahren. Ich möchte nicht noch einmal erleben, wie die Migración de Colombia meine cédula de extranjería perforiert ...

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iastob
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Beitrag von iastob »

Mein kolumbianischer Anwalt hat für 170 000 pesos meine Erfolgsaussichten auf ein Visum aufgrund von Immobilienbesitz in Kolumbien geprüft. Er hat herausgefunden, dass das Geld, das ich 2015 zum Wohnungskauf in Bogotá überwiesen hatte (ich hatte damals berichtet) nicht richtig, also jedenfalls nicht als "inversión" bei der Banco de la República deklariert wurde. Ich weiß nicht mehr, ob das mein Fehler war oder ob ich damals falsch beraten wurde: Das lief ja über die Filiale in Galerías in Bogotá, in der die damals überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen hatten (auch darüber habe ich berichtet).

Jedenfalls müsste ich nun vom Anwalt die Transaktion von 2015 nachträglich umdeklarieren lassen. Dafür würde, sagter er mir, wahrscheinlich ein Bußgeld ("una multa") gegen mich verhängt werden. Kurz: Ich gebe auf, das Visum auf diesem Weg (halbwegs günstig) zu bekommen. Ich habe deshalb gerade online bei der Migración de Colombia einen Antrag auf Verlängerung meines Touristenvisums um 3 auf insgesamt 6 Monate gestellt. Dann hätte ich bis Ende September Visum. Und Anfang September muss ich sowieso für zwei Monate nach Deutschland. Dann sehe ich weiter. Vielleicht verkaufe ich auch die Wohnung in Bogotá, überweise das Geld nach Deutschland und dann wieder zurück nach Kolumbien, um mir dort dann eine andere Wohnung zu kaufen. Dann aber garantiert richtig bei der Banco de República deklariert.
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Ernesto
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Residencia-Visum über zwei Immobilien bei Separación de bienes

Beitrag von Ernesto »

Danke für dein Feedback.

Touristenvisum für Deutsche gibt es in Kolumbien nicht! Wenn du als Tourist im Lande bist, dann ohne Visum. ;-)

Viel Glück bei allem.

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iastob
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Beitrag von iastob »

Da hast Du natürlich Recht. Ich meinte: genehmigte Aufenthaltsdauer und deren Verlängerung.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Hola,

auf der Seite vom Auswärtigem Amt ist mir folgende "Neuerung" aufgefallen:
 Reisende, die über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben wollen, müssen rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.  

Berichte doch bitte wie es dir mir der Verlängerung ergangen ist.

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iastob
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Beitrag von iastob »

Ja, das habe ich auch vorhin gelesen und bin über das „gebührenpflichtig“ gestolpert. Aber ich dachte, vielleicht sei das eine veraltete Information.
Ich habe beim Online-Antrag Scans der Hauptpassseite, der Seite mit dem Stempel zum letzten Eintritt und meines Rückflugtickets nach Deutschland hochgeladen. An keiner Stelle des Online-Antrags wurden Gebühren erwähnt.
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