Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

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GoBr
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

Beitrag von GoBr »

Hallo Community,

jetzt komme ich mal mit ein paar ganz blöden Fragen, wo die Antworten leider, wie immer in Kolumbien, zwischen den Zeilen stehen. Letztes Jahr habe ich mit meiner deutschen Kreditkarte Einkäufe in Höhe von ~18.000.000 COP bezahlt. Zusätzlich habe ich Barabhebungen in Höhe von ~60.000.000 COP getätigt und insgesamt etwa 4.500.000 COP Gebühren bezahlt. Sind die Barabhebungen jetzt auch Konsum oder nur die bezahlten Einkäufe? Weder auf Spanisch noch auf Deutsch verstehe ich diese Bedingungen. Dazu muss ich noch sagen, wir sind eine dreiköpfige Familie und da scheint mir das nicht versteuerungswürdig. Es kann ja nicht sein, das jedes Familienmitglied eine Kreditkarte braucht, um unter den 46.418.000 Pesos zu bleiben. Was auch allein von den Einkommensverhältnissen nicht möglich ist. Z. B. Schulgeld für den Sohn mit Uniformen für mehrere Schulen allein mehr als 4.000.000 Peso, weil es so gut wie keine staatliche Schulen gibt. :-(

Die nächste Frage bezieht sich auf das maximale Vermögen, das man steuerfrei haben darf: Ist damit nur Barvermögen und Aktien usw. gemeint oder auch z. B. Immobilienbesitz und wann ist der Stichtag zur Feststellung des Vermögens? Letztes Jahr haben wir ein Heus gekauft und ich habe meiner Frau das Geld von meinem deutschen Konto auf ihr Konto überwiesen, weil ich noch keine Cedula de Extranjeria hatte und deshalb noch kein Konto in Kolumbien eröffnen konnte. Deshalb ist meine Frau auch als alleiniger Besitzer eingetragen. Nach meinen Recherchen war das ein großer Fehler, da meine Frau für das Familiengeld jetzt Schenkungssteuer bezahlen muss. Die Freibeträge scheinen lächerlich gering zu sein.

Wie soll ich wissen, wieviel Geld ich für Einkäufe (was sind überhaupt Einkäufe???) ausgegeben habe? Nicht alle Barabhebungen waren für Einkäufe. Da wurden außerdem Steuern, Versicherungen, Schulgeld, Telefon, Fernsehen und Internet, Gas, Strom und Wasser und was weiss ich noch alles von bezahlt. Und leider ist es in Kolumbien so, dass man fast alle Rechnungen bar bezahlen muss. Es gibt 1000e kleine Geschäfte, wo man auf die Schnelle für 5.000 oder 10.000 Pesos einkauft. Und da gibt es keine Rechnungen. Hier geht so vieles ohne Beleg und man wird ganz dumm angesehen, wenn man eine Rechnung verlangt. Meine deutsche Rente bekomme ich auf ein deutsches Konto und werde diese Kleckerbeträge bestimmt nicht als Auslandsübwerweisung machen, wo die Gebühren teilweise höher sind, als der zu überweisende Betrag. Und bei der Überweisung auf ein Konto bei der Bancolombia haben wir mindestens 7 % Wechselgebühren bezahlt. Und mit meiner Kreditkarte ist das deutlich billiger, wobei ich nicht einmal eine besonders preisgünstige habe.

Wenn ich das richtig sehe, ist leider die Aufzählung von Eisbaer, was alles zur Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führt, unvollständig. Auf der Seite von Rankia ist noch ein sechster Punkt aufgeführt: "Si el valor total acumulado de consignaciones bancarias, depósitos o inversiones financieras, exceden los $46.418.000" und das verstehe ich nicht. Ich bin weder Steuerfachmann noch kenne ich alle Ausdrücke im Bankgeschäft. Und auf Spanisch schon mal gar nicht und die Übersetzung hilft mir nicht weiter. Vielleicht weiss ja Ernesto, was damit gemeint ist.

Es wird auch Zeit, an meine Steuerklärung in Deutschland zu denken und da ist ebenfalls eine offene Frage, die ich nicht weiss, wie ich es nach mehreren Tagen Google auf Deutsch und auf Spanisch noch recherchieren soll. In Deutschland und wahrscheinlich in Kolumbien auch, gibt es zweierlei Möglichkeiten der steuerlichen Niederlassung. Zum einen wäre der Wohnsitz, was in Deutschland relativ eindeutig, zu etwa 80 %, geregelt ist. Dann gibt es noch den gewöhnlichen Aufenthalt. Und ich weiss jetzt nicht, welche dieser beiden Möglichkeiten auf mich zutrifft. Mein Haus in Deutschland ist komplett eingerichtet und jederzeit bewohnbar und deshalb ist es dort steuerlich ein Wohnsitz. Nach Kolumbien bin ich mit einem Trolley und einer Tasche Handgepäck mit Wäsche, Notebook und Rasierapparat gekommen. Meine Frau verfügte schon vorher über die gesamte Einrichtung und wie gesagt, das Haus ist auf ihren Namen Namen eingetragen. Meiner Meinung nach ist das kein Wohnsitz, da ich auch kein eigenes Zimmer habe und nach deutschen Gesetzen auch nicht die alleinige Schlüsselgewalt. Sollten meine Aufenthaltsorte hier Wohnsitze sein, muss ich in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Der würde auch genemigt werden müssen, weil ich die Voraussetzungen dazu erfülle. Es wäre aber ein großer bürokratischer Aufwand, weil ein Formular aus Deutschland von der kolumbianischen Steuerbehörde ausgefüllt werden müsste. Und da weiss ich nicht, ob das beim Superade geht, oder wo sonst. So wie ich es hier bisher kennengelernt habe, müsste ich wahrscheinlich stundenlang quer durch Bogotá fahren und dann ewig warten, bis ich dran wäre. Wahrscheinlich geht das auch nur mit Termin.

Da wäre ich zum Abschluß auch schon bei der DIAN. Einen ganzen Monat habe ich versucht, ein RUT zu machen. Obwohl mein Computer theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, ist es nicht möglich, auf dieser rückständigen Internetseite weiterzukommen. Sie verlangen Adobe Flash, was ich mir zu diesem Zweck nach Jahren des Verzichts auf dieses Sicherheitsrisiko wieder installiert habe. Das war schon schlimm genug. Dann ist eine Java JRE nötig, und da hat die DIAN bei fünf verschiedenen Browsern nicht erkannt, dass ich die neueste Version installiert habe. Da sie uralte Systemvoraussetzungen haben, habe ich tagelang in einer virtuellen Maschine zu diesem Zweck Windows 7 mit allen Updates installiert. Aber auch dessen Internet Explorer hat außer einer Fehlermeldung, dass die Seite der DIAN unsicher sei, nichts gemacht. Java ist und bleibt für sie nicht installiert. Es ist mir unerklärlich, wie man dieses RUT machen kann. Steuerberater und die Camara Comercio müssen das ja auch irgendwie hinkriegen und ich glaube nicht, dass die zehn Jahre alte Computer haben. Als Krönung hat die DIAN nicht einmal eine Emailadresse für diesbezügliche Anfragen. Ich habe mich daher an das Ministerio de Hacienda y Crédito Público gewandt und die haben meine Emails dann an die DIAN weitergeleitet. Nach etwa zehn empfangenen Emails mit Verweisen auf unzählige Gesetze aus lange vergangenen Zeiten kam dann die Antwort, ich solle einen Termin bei der Supercade machen und es dort versuchen. Und das ist absolut unbefriedigend. Wenn ich in Deutschland erstmalig eine Steuererklärung abgebe, bekomme ich automatisch eine Steuernummer. Aber hier leben sie so, wie es vor 50 Jahren in Deutschland war. Alles ist unwahrscheinlich kompliziert. Sie haben teilweise neue Technik, wissen aber nicht, wie man damit alles vereinfachen kann. S. Onlinebanking!!! Zu meiner großen Verwirrung habe ich mir das Formular 210 der DIAN heruntergeladen. Es ist zwar nur eine Seite, aber die hat es in sich. Und Absetzungsmöglichkeiten, wie ich das von Deutschland gewohnt bin, gibt es kaum. Alles muss versteuert werden.

So, jetzt ist meine Anfrage doch ziemlich umfangreich geworden. Ich hoffe mal, dass der Eine oder Andere mir zumindest einen Teil meiner Fragen beantworten kann. Ich weiss, dass Steuergestze ziemlich kompliziert sind und wahrscheinlich komme ich in Kolumbien nicht ohne Steuerberater zurecht. Aber ich möchte mich vorbereiten und möglichst viele Informationen im Vorfeld sammeln.

LG

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Fusagasugeno
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

Beitrag von Fusagasugeno »

Naia, Du bist in einer sehr gefährlichen Situation die Du unbedingt mit einem sehr guten Steuerberater besprechen musst. Ich sag nur soviel, du müsstest seit deinem Umzug nach kol. Eine Steuererklärung machen. Das Weltweite Einkommen und Vermögen ist massgebend.
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axko
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Beitrag von axko »

Mach dich mal nicht verrückt hier. Ich würde behaupten der grösste Teil der Ausländer die in Kolumbien leben, haben erst einmal eine Panik mit der DIAN, aber das ist lösbar. Lebt du eigentlich länger als 180 Tage in Kolumbien? Falls ja, dann ist man Steuerpflichtig. Ansonsten stehe ich den anderen bei, falls dein Spanisch nicht so gut ist, dann such dir einen deutschsprachigen Anwalt der sich mit solchen Sachen auskennt. Also locker bleiben und die ganze Sache sachlich angehen.

:son:
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Gilberto
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Beitrag von Gilberto »

Was die Steuerbehörde nicht weiß, mach die nicht heiß. Ich würde nichts machen. Wenn die was wollen, dann melden die sich schon.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Stand heute gebe ich Dir recht Gilberto, das Problem ist nur das der Dian eigentlich genau weiss was jeder Kolumbianer hat. Die Informationsvernetzung ist hier einiges besser als z.B. in der Schweiz. Nur machen die bisher damit nichts. Nehme an um die Reichen zu schützen.
Und wenn sich die Steuerbehörde dann wirklich selber meldet, dann wird's teuer.
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GoBr
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Beitrag von GoBr »

Vielen Dank für die Antworten. Auf jeden Fall werde ich zu einem Steuerberater gehen. Das ist mir viel zu gefährlich, hier etwas selber zu versuchen. In Deutschland habe ich mehr als 30 Jahre meine Steuererklärungen selber gemacht und weiss, wie es geht und was ich beachten muss. Aber Kolumbien ist kein Sozialstaat und die Steuern von einigen wenigen Reichen müssen die ganzen Armen unterstützen und deshalb die niedrigen Freibeträge. Beim Steuerberater möchte ich nur im Vorfeld soviel wie möglich wissen und erledigen, da es sonst unverschämt teuer wird.

Im ganzen Forum gibt es so gut wie keine Informationen zum Thema Steuern. Aber irgendwie müssen die ganzen Einwanderer doch auch mit diesem Thema in Berührung gekommen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle unter den Höchsteinkommenssätzen liegen.

LG
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Fusagasugeno
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

Beitrag von Fusagasugeno »

Es ist halt so, dass es die meisten so machen wie Gilberto empfiehlt. Ob dass das richtige Verhalten in einem Gastland ist und ob es dad Risiko erwischt zu werden wert ist sei jedem selber überlassen. Mehr als 300 T (in Bogota) darf dich der Steuerberater nicht kosten. Lass es Dir unbedingt vorher offerieren. So Kompliziert ist das nicht, das Problem ist, dass Pauschale Abzüge zulässig sind, diese aber nirgends Nachlesbar sind. Eigentlich brauchst Du nur dafür den Steuerberater. Du bringst ihm alle Einkommens und Vermögensbelege und er macht Dir die Erklärung. Bestehe darauf dass Du dabei sein kannst, und lass Dir alles erklären. Dann brauchst Du ihn nächstes Jahr nicht mehr. Würde empfehlen das Steuerverhältniss DE/Kol vorher gut zu Prüfen (Steuerabkommen, Automatischer Informationsaustausch?) und zu überlegen ob Du Dein Vermögen in DE angibst. Das Problem ist, wenn Du es nicht angibst und dann zum Beispiel ein Haus oder sonstige hohe Vermögensbildende Ausgaben hast es auf einmal heissen kann; Woher kommt denn das Geld.
Vermögensteuern bezahlst Du in Kol. so oder so nicht, nur musst Du ein Einkommen haben, dass Mind. der Rendite des Verrmögens entspricht. Letztes Jahr waren es glaube ich 3%, wie es dieses Jahr aussieht keine Ahnung, Du kannst aber mit dem Formular 210 spielen (online) und siehst dann was Passiert. Der höhere Betrag wird dann genommen, entweder richtiges Einkommen, oder kalkulatorisches Einkommen aus Vermögen. Du wirst überrascht sein, falls Du einen normales Einkommen hast wirst Du weniger bezahlen als Du in DE bezahlt hast. Vor allem wenn Du dort Vermögenssteuern bezahlt hast.


Gib in der Suche mal Steuerabkommen ein, da findest du noch ein paar Informationen
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Beitrag von GoBr »

@ Fusa

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider ist meine Antwort im Datennirwana verschwunden. In der letzten Zeit habe ich alles zum Thema Steuerabkommen gelesen und einige hilfreiche Informationen gefunden. Ein Abkommen De/Kol gibt es leider nicht. Es fällt mir sehr schwer, einen deutschsprachigen Steuerberater in Suba (Bogotá?) zu finden. Falls Du einen guten kennst, kannst Du mir ja mal die Email Adresse geben. So wie ich das sehe, brauchen wir auf jeden Fall einen und die Kosten werden im Verhältnis zur Steuerersparnis gering sein. In D gibt es seit 1997 keine Vermögenssteuer mehr und ich glaube nicht, dass ich hier welche bezahlen muss. Ich habe nur geringen Immobilienbesitz in D und weiss nicht, wie ich dessen Wert berechnen soll. Also, wie gesagt, für jeden Tipp bezüglich eines Steuerberaters bin dankbar.

Gruß

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Karibikotto
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

Beitrag von Karibikotto »

Hier im Forum findest du einen Link zur aktuellen Liste deutschsprachiger Anwälte etc. der Deutschen Botschaft => viewtopic.php?f=58&t=85

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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta

Beitrag von GoBr »

Danke, dann werde ich mich mit einigen in Verbindung setzen. Ich muss noch raussuchen, wer bei uns in der Nähe ist.

iastob
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta / Steuerjahr 2019

Beitrag von iastob »

Hallo, liebe Forumsmitglieder,

Ende Juli 2020 habe ich eine E-Mail von der DIAN bekommen mit dem Hinweis, ich müsse wahrscheinlich ("probablemente") eine Steuererklärung bis zum 27.8.2020 für das Steuerjahr 2019 abgeben. Ich war 2019 weniger als 183 Tage in Kolumbien, also überwiegend, wenn auch knapp, in Deutschland. Ich besitze aber eine Wohnung in Bogotá, die mehr als die "4.500 UVT ($154.215.000)" Wert ist.

Meine Frage: Muss ich auch, wenn ich 2019 weniger als 183 Tage in Kolumbien war, die Steuererklärung wegen der Wohnung abgeben?

Ich habe gestern, wie in der E-Mail der DIAN für meinen Fall, "residente en el exterior", beschrieben, über die DIAN-Seite "​PQSR Y DENUNCIAS" den RUT beantragt. Aber im Chat sagte mir ein DIAN-Mitarbeiter, der wie ein Roboter wirkte, die DIAN habe 30 Tage Zeit, mir zu antworten/den RUT zu generieren und per E-Mail zu schicken. (Der RUT ist ja Voraussetzung, um die digitale Unterschrift zu generieren etc.) Aber als Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist ja schon der 27.8., also nächste Woche. Komme ich da überhaupt noch an einer "multa" vorbei?
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Fusagasugeno
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta / Steuerjahr 2019

Beitrag von Fusagasugeno »

Hast Du bisher eine Steuererklärung gemacht?
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iastob
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta / Steuerjahr 2019

Beitrag von iastob »

Nein, Fusagasugeno. Bisher habe ich noch nie eine Erklärung in Kolumbien gemacht. Mein Ziel ist es auch langfristig, immer weniger als 183 Tage in Kolumbien zu leben und den Rest in Deutschland, um dort weiterhin über die Welteinkommensregelung (ich bin Freiberufler) in Deutschland Steuern zu zahlen.

Ich bin nun zum ersten Mal von der DIAN (per E-Mail) aufgefordert worden, eine Erklärung abzugeben. Ein Steuerberater in Bogotá, der mir empfohlen wurde, aber wohl keine Ahnung zum Thema "Ausländer erklären Steuer in Kolumbien" hat, meinte, ich müsse erst einmal selbst den RUT beantragen und dann die digitale Unterschrift. Ab da könne er übernehmen. Er hat über eine Kollegin eine E-Mail-Adresse bei der DIAN in Erfahrung gebracht, bei der man als Ausländer den RUT beantragen könne: rut_extranjeros [at] dian.gov.co. Der andere Weg sei der von mir oben beschriebene, über "​PQSR Y DENUNCIAS". Dort heißt es auch nach einer knappen Woche zum Status meiner RUT-Bestellung: "ESTUDIO DE COMPETENCIAS". Und auch meine E-Mail an die genannte Adresse hat bisher keine Rückmeldung bewirkt.

Bei "Estudio de competencias" habe ich wenigstens per PDF eine Eingangsbestätigung erhalten. Ich weiß aber nicht, ob mich das vor einer Multa schützt. Ich muss ja schon am 27.8. abgeben, also in drei Tagen.
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Fusagasugeno
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta / Steuerjahr 2019

Beitrag von Fusagasugeno »

Habe gefragt weil Du ein Mail mir Frist zur Einreichung erhalten hast. Das Datum für diese Frist wird normalerweise durch die NIT erzeugt und die ist bei CE abweichend von der CE Nummer und wird vergeben bei der Anmeldung zum RUT. Wenn Du die NIT hast kann auch die elektronische Unterschrift erzeugt werden. Woher hat der DIAN überhaupt Deine Email Adresse?
Versuch doch mal Dich auf dieser Seite anzumelden: ⇨ muisca.dian.gov.co/WebArquitectura/DefLoginOld.faces
In der ersten Zeile: a nombre Propio dann CE und Deine Nummer und dann Passwort vergessen.
Solltest Du dann ein Mail für die Wiederherstellung erhalten dann kannst Du Dich Anmelden und die elektronische Unterschrift beantragen.

Um Deine Frage zu beantworten. Ja Du musst eine Steuererklärung abgeben wenn Deine Werte die Mindestbeträge überschreiten, auch wenn Du unter 183 Tage in Kolumbien bist. Daher kommt der Ausdruck Residente fiscale. Aber Du musst die Steuererklärung nur für die Werte in Kolumbien abgeben und nicht die weltweiten Werte. Steuern bezahlen wirst Du für die Wohnung in Bogota aber nicht müssen, ausser sie ist mehr als 2 Billionen wert. Was hingegen Geld kostet ist wenn Du die Erklärung zu spät einreichst. Ich war letztes Jahr 2 Tage zu spät. Steuer 0 Verzugsgebühr 300 Tausend. :irr:
Falls Du Sie vermietet hast, bitte mit dem Buchhalter genau abklären welche Angaben beim Einkommen Sinn machen, da Mieteinnahmen ja eigentlich Quellensteuerpflichtig sind.
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iastob
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Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta / Steuerjahr 2019

Beitrag von iastob »

Danke für die Informationen, Fusagasugeno.

Dies der Beginn der Mail von der DIAN:
Spoiler
"Cordial Saludo,


La DIAN te informa que, al realizar cruces de información encontró que, probablemente estas obligado a presentar declaración del Impuesto sobre la Renta y Complementarios por el año gravable 2019, por cuanto durante esa vigencia cumpliste con alguna de las siguientes condiciones:


- Que tu patrimonio bruto en el último día del año gravable 2019 haya excedido de 4.500 UVT ($154.215.000).


- Que hayas obtenido ingresos superiores a 1.400 UVT ($47.978.000).


- Que hayas realizado consumos mediante tarjeta de crédito por un valor igual o superior a 1.400 UVT ($47.978.000).


- Que hayas hecho compras y/o consumos por un valor igual o superior a 1.400 UVT ($47.978.000).


- Que el valor total acumulado de tus consignaciones bancarias, depósitos o inversiones financieras, recibidas a tu nombre o en cuentas registradas a tu nombre haya sido igual o superior a 1.400 UVT ($47.978.000).


El vencimiento para que presentes tu declaración del Impuesto sobre la Renta y Complementarios por el año gravable 2019 es el día 27/08/2020."
Dann wird in der E-Mail erklärt, wie ich den RUT beantrage und danach mich dann im DIAN-System registriere, die digitale Unterschrift generiere etc.


Mir ist nun aber aufgefallen, dass die DIAN die Daten von Bancolombia haben muss. Denn als meine "CC" wird in der E-Mail der DIAN die Nummer angegeben, die sich Bancolombia aus den drei Nummern meines deutschen Passes und weiteren erdachten Nummern (viele "0") zusammengebaut hat. (Ich habe keine Cédula de extranjería mehr.) Kurz: Diese Identifikationsnummer hat nur Bancolombia. Und die haben vermutlich auch meine E-Mail-Adresse an die DIAN weitergegeben.

2009 habe ich versucht, eine Wohnung in Medellín zu kaufen dafür über 50 000 000 angezahlt wegen der Promesa de Compraventa. Der Kauf hat aber bisher noch nicht geklappt, weil das eine komplizierte Ebengemeinschaftssache ist. Die Hoffnung ist, dass die Papiere noch in diesem Jahr fertig werden und der Kauf abgeschlossen werden kann. Aber de facto ist es noch nicht meine Wohnung, auch wenn ich mietfrei dort wohnen darf.
Ich vermute, dass diese Bewegung von über 50 000 000 pesos von Bancolombia an die DIAN gemeldet wurde, inklusiv meiner E-Mail-Adresse.

Na ja, ich fürchte, ich werde die Multa zahlen müssen. Anrufen bei der DIAN bringt ja sicher nichts. Muss ich wohl auf die Bearbeitung meiner RUT-Beantragung warten, oder?
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