Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?

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desertfox
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Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?

Beitrag von desertfox »

Wir haben unsere Wohnung in Bogota vermietet und der Mietvertrag wird automatisch um 1 Jahr verlängert wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird.

Aktuell läuft der Vertrag bis 30.11. des Jahres, wir müssten also bis Ende August 2019 den Vertrag kündigen. Wir benötigen die Wohnung aber erst ab Ende Februar 2020, wollen sie aber auch nicht unnütz 3 Monate leer stehen lassen.

Daher folgende Fragen:
Kann man den Vertrag auch nur um 3 Monate verlängern? Der Mietvertrag sagt da nichts...
oder
Kann man evtl. ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf zum 28.02.2020 (Kündigung dann Ende 11-2019) geltend machen?

Es gibt ja das Gesetz 820 von 2003, das verstehe ich aber nicht ganz genau.
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Ernesto
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Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?

Beitrag von Ernesto »

Grundlage ist wie du richtig schreibst das von dir erwähnte Gesetz.
Nur, Kolumbien ist ein Land in dem sich die wenigsten an Gesetze halten, das heisst wenn du einen Mieter auf dem Rechtsweg rausklagen musst, kann es passieren, dass dir die Haare zu Berge stehen! Sonderkündigungsrechte gibt es nicht. Wie es ist, wenn Leute sich stur stellen, hast du ja schon erlebt bei der Feuchtigkeit in einer anderen Wohnung.

Klar kannst du die Wohnung auch für drei Monate vermieten oder den aktuellen Mieter drei Monate länger in der Wohnung lassen. Nur, wenn der dann nicht auszieht, weil er (noch) nichts Passendes gefunden hat, dann bist du erst einmal der Dumme.

Ich an deiner Stelle würde die Wohnung lieber drei Monate leer stehen lassen als das Risiko einzugehen, dass es zu unerwarteten Problemen kommt.

Wenn du den Rechtsweg beschreitest, musst du zuerst eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreites anstreben, was meistens schiefgeht. Soweit würde ich es nicht kommen lassen.

Viel Glück und treffe eine gute Entscheidung ;-)

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desertfox
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Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?

Beitrag von desertfox »

Danke, wir haben die Wohnung über einen Makler vermietet, werden den mal anschrieben ob er sich evtl. auch ohne gesetzliche Regelung eine Verlängerung um 3 Monaten vorstellen bzw. mit den Mietern diskutieren kann.

Zur Not kündigen wir halt Fristgemäß und lasen die Wohnung 2-3 Monate leer stehen...
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Ernesto
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Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?

Beitrag von Ernesto »

Wenn das ganze über einen Makler läuft, dann ist dieser für die Einhaltung des Vertrags verantwortlich.
Mit der Kündigung würde ich nicht bis zum letzten Tag warten. Ich würde empfehlen, dass der Makler schon jetzt mit dem Mieter spricht und ihn darauf hinweist, dass der Mietvertrag bald gekündigt wird. So hat der Mieter mehr Zeit, eine geeignete Wohnung zu suchen. Vielleicht hat auch der gleiche Makler was anderes für ihn, das musst du einfach klären. Du wirst wahrscheinlich nicht übergangslos einziehen können, da vielleicht Reparaturen und/oder Malerarbeiten anstehen werden.
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