Generalvollmacht für Deutschland
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biciaxel
Themenstarter - Kolumbienfan

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Generalvollmacht für Deutschland
Hallo,
Ich lebe seit 5 Jahren in Kolumbien und möchte meiner in Deutschland lebenden Schwester eine Generalvollmacht erteilen, ohne dafür extra nach Deutschland zu fliegen. Daher suche ich Infos zu dem Thema, ob eine solche, von einem Kolumbianischem Notar in Kolumbien ausgestellte, Vollmacht von den Behörden in Deutschland anerkannt wird? Und wenn ja, ob sie ein spezielles Format haben muss um den dortigen Anforderungen zu entsprechen?
Ich freue mich über jede Antwort, speziell von Menschen welche schon einmal mit diesem Problem konfrontiert gewesen sind. Danke!
Ich lebe seit 5 Jahren in Kolumbien und möchte meiner in Deutschland lebenden Schwester eine Generalvollmacht erteilen, ohne dafür extra nach Deutschland zu fliegen. Daher suche ich Infos zu dem Thema, ob eine solche, von einem Kolumbianischem Notar in Kolumbien ausgestellte, Vollmacht von den Behörden in Deutschland anerkannt wird? Und wenn ja, ob sie ein spezielles Format haben muss um den dortigen Anforderungen zu entsprechen?
Ich freue mich über jede Antwort, speziell von Menschen welche schon einmal mit diesem Problem konfrontiert gewesen sind. Danke!
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Ernesto
Verified - Kolumbien-Veteran

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- Wohnort: Zürich
Generalvollmacht für Deutschland
Obwohl ich noch nicht damit konfrontiert wurde, antworte ich.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Deutsche Botschaft in Bogotá eventuell auch ein Honorarkonsulat in deiner Nähe für die rechtskräftige Beglaubigung dieser Generalvollmacht eines im Ausland lebenden Deutschen zuständig.
Setze dich mit der Botschaft in Verbindung um zu sehen, ob ich dir eine richtige Auskunft gegeben habe und spreche dann die Vorgehensweise ab.
Damit die Unterschrift des Konsuls Gültigkeit besitzt, ist seine Unterschrift eventuell noch in der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums zu legalisieren.
Da die Botschaft in Bogotá chronisch telefonisch ausgelastet ist, wäre eine E-Mail angebracht oder ein Anruf beim Honorarkonsul in Medellín, da es in Pereira kein Konsulat gibt. Das Konsulat in Medellín ist als sehr hilfsbereit bekannt.
Ich sehe gerade, dass Pereira/Riseralda zum Konsularbezirk des Konsulats in Armenia/Quindio gehört.
Ansprechpartner hier wäre Honorarkonsul Norbert Pudzich, Telefon Armenia: 733 36 49 und/oder E-Mail: armenia (at) hk-diplo.de
Nach meinem Kenntnisstand ist die Deutsche Botschaft in Bogotá eventuell auch ein Honorarkonsulat in deiner Nähe für die rechtskräftige Beglaubigung dieser Generalvollmacht eines im Ausland lebenden Deutschen zuständig.
Setze dich mit der Botschaft in Verbindung um zu sehen, ob ich dir eine richtige Auskunft gegeben habe und spreche dann die Vorgehensweise ab.
Damit die Unterschrift des Konsuls Gültigkeit besitzt, ist seine Unterschrift eventuell noch in der Legalisierungsabteilung des Außenministeriums zu legalisieren.
Da die Botschaft in Bogotá chronisch telefonisch ausgelastet ist, wäre eine E-Mail angebracht oder ein Anruf beim Honorarkonsul in Medellín, da es in Pereira kein Konsulat gibt. Das Konsulat in Medellín ist als sehr hilfsbereit bekannt.
Ich sehe gerade, dass Pereira/Riseralda zum Konsularbezirk des Konsulats in Armenia/Quindio gehört.
Ansprechpartner hier wäre Honorarkonsul Norbert Pudzich, Telefon Armenia: 733 36 49 und/oder E-Mail: armenia (at) hk-diplo.de
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desertfox
Verified - Kolumbien-Experte

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Generalvollmacht für Deutschland
Unter Umständen muss die Generalvollmacht gemäß dem Den Haager Abkommen sein, das gibt es auch in m Kolumbien, Kolumbien hat die Den Haager Erklärung auch ratifiziert.
=> wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr
=> bogota.diplo.de/co-de/service/-/2221924
=> wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr
=> bogota.diplo.de/co-de/service/-/2221924
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Tenere-wue
Verified - Kolumbienfan

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Generalvollmacht für Deutschland
Sehr interessant hier, ein beglaubigtes offiziell übersetztes Schreiben mit einer Apostille reicht da nicht ? Grüße T.
-vive tu sueno !
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Don Maximo
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)

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Generalvollmacht für Deutschland
Nach meinem Wissensstand (und mit Vorbehalt) genügt in Deutschland - so wie in der Schweiz - deine schriftliche und eigenhändig unterzeichnete Vollmacht (egal ob Einzel- oder Generalvollmacht). Da eine Generalvollmacht (abgesehen von bestimmten Geschäfte) formfrei ist, ist eine notarielle Beglaubigung deiner Unterschrift in Deutschland so wie in der Schweiz nicht vorgeschrieben, aber trotzdem dringend zu Empfehlen.
Bei Generalvollmachten in der Schweiz ist zu beachten, dass viele Banken diese nicht anerkennen und nur Vollmachten auf eigene Formulare anerkennen.
In Deutschland würde ich mich bei den Entsprechenden Banken erkundigen, wie sie es handhaben. Eine Generalvollmacht ist zwar immer Rechtsgültig, jedoch kann eine Bank im Geschäftsverkehr bestimmen, nur Vollmachten in bestimmten Formen zu akzeptieren.
Wichtig ist die durchdachte Aufstellung und fachkundige Formulierung einer Generalvollmacht. Bestimmte Kompetenzen sollten, falls erwünscht, explizit erwähnt werden. Man kann von einer Generalvollmacht auch bestimmte Rechtshandlungen ausschliessen lassen. Soll die Vollmacht über deinen Tod hinaus wirksam bleiben...
Wenn es "nur" um den Umgang mit Behörden geht ist so eine Generalvollmacht keine grosse Sache. Sobald Vermögensgeschäfte tangiert sind, empfehle ich fachliche Beratung beizuziehen.
@Tenere-wue, die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber selbst und in deutsch verfasst werden. Es sind somit keine Übersetzungen erforderlich. Der Notar muss lediglich die Echtheit der Unterschrift attestieren.
Bei Generalvollmachten in der Schweiz ist zu beachten, dass viele Banken diese nicht anerkennen und nur Vollmachten auf eigene Formulare anerkennen.
In Deutschland würde ich mich bei den Entsprechenden Banken erkundigen, wie sie es handhaben. Eine Generalvollmacht ist zwar immer Rechtsgültig, jedoch kann eine Bank im Geschäftsverkehr bestimmen, nur Vollmachten in bestimmten Formen zu akzeptieren.
Wichtig ist die durchdachte Aufstellung und fachkundige Formulierung einer Generalvollmacht. Bestimmte Kompetenzen sollten, falls erwünscht, explizit erwähnt werden. Man kann von einer Generalvollmacht auch bestimmte Rechtshandlungen ausschliessen lassen. Soll die Vollmacht über deinen Tod hinaus wirksam bleiben...
Wenn es "nur" um den Umgang mit Behörden geht ist so eine Generalvollmacht keine grosse Sache. Sobald Vermögensgeschäfte tangiert sind, empfehle ich fachliche Beratung beizuziehen.
@Tenere-wue, die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber selbst und in deutsch verfasst werden. Es sind somit keine Übersetzungen erforderlich. Der Notar muss lediglich die Echtheit der Unterschrift attestieren.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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Tenere-wue
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Gilberto
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Generalvollmacht für Deutschland
Vielleicht berichtet uns @biciaxel irgendwann einmal war er gemacht hat.
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biciaxel
Themenstarter - Kolumbienfan

- Beiträge: 63
- Registriert: 20. Mai 2019, 00:17
Generalvollmacht für Deutschland
Das mache ich gerne.
Mir ist von dem deutschen Konsul in Armenia bestätigt worden, dass er gegen eine Gebühr von 20 Euro meine Unterschrift unter ein Dokument notariell bestätigen kann. Um sicher zu gehen, dass diese Vollmacht dann in Deutschland auch für jede denkbare Geschäftsangelegenheit anerkannt wird, hat er mir allerdings empfohlen, den Text von einem Anwalt oder Notar verfassen zu lassen.
Da die Angelegenheit sich somit komplizierter darstellt als ich gehofft hatte, habe ich beschlossen, mit der Ausstellung dieser Vollmacht zu warten, bis ich im Mai 2020 zu Besuch nach Deutschland fliege.
Nochmals Dankeschön für die Hinweise und Ratschläge.
Mir ist von dem deutschen Konsul in Armenia bestätigt worden, dass er gegen eine Gebühr von 20 Euro meine Unterschrift unter ein Dokument notariell bestätigen kann. Um sicher zu gehen, dass diese Vollmacht dann in Deutschland auch für jede denkbare Geschäftsangelegenheit anerkannt wird, hat er mir allerdings empfohlen, den Text von einem Anwalt oder Notar verfassen zu lassen.
Da die Angelegenheit sich somit komplizierter darstellt als ich gehofft hatte, habe ich beschlossen, mit der Ausstellung dieser Vollmacht zu warten, bis ich im Mai 2020 zu Besuch nach Deutschland fliege.
Nochmals Dankeschön für die Hinweise und Ratschläge.


