Einbürgerung in Deutschland / Abgabe der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft

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yakini
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Einbürgerung in Deutschland / Abgabe der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von yakini »

.. ich weiß nicht so recht, wohin mit dieser Frage, hier geht es oft um die Gegenrichtung...
Meine Schwiegertochter ist vor einigen Jahren aus Kolumbien hierher gekommen, hat in Dänemark meinen Sohn geheiratet, später ein Kind bekommen und lebt nun mit meinem Sohn und Enkel hier in Deutschland.
Sie möchte gerne die deutsche Staatsbürgerschaft haben und das ist jetzt auch alles so weit fertig, dass sie das Schreiben besitzt, in dem ihr von Deutschland, die Staatsbürgerschaft zugesichert wird.

Da Deutschland nur in wenigen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, soll nun die kolumbianische abgegeben werden.
Die Konsulate hier sind nicht besonders freundlich (am Telefon) und verweisen auf ihrer Website.

=> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/nacionalidad

Dort steht unter anderem als Erfordernis:
"Von der zuständigen Behörde ausgestelltes Führungszeugnis für Kolumbianer mit Wohnsitz im Ausland."

Welches ist jetzt die Zuständige Behörde? Mir erschließt sich die Logik nicht, dass die Kolumbianer ein deutsches Führungszeugnis haben wöllten..
3 min bevor der Mensch kein Kolumbianer mehr ist...?
Kann es sein, das hier ein kolumbianisches gemeint ist? Gibt es sowas überhaupt.

Es wird auch gefordert, dass jedes Dokument, das nicht in spanisch ist, beglaubigt übersetzt ist. Genügen da deutsche beglaubigte Übersetzer?
Braucht man Apostillen? Wer stellt die aus?
Da alle Dokumente nur 2 Monate gültig sind, wäre es nicht gut, wenn man hier Fehler macht und dann alles von vorn anstoßen muss.

Hat jemand von euch vielleicht schon mal die Prozedur Einbürgerung hier, Ausbürgerung dort vollzogen und kann ein paar Tipps geben?

Gibt es wichtiges, an das man dabei noch denken müsste.

Danke schon mal für eure Hilfe.

yakini

Dolfi
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Einbürgerung in Deutschland / Abgabe der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von Dolfi »

Voraussetzung für die Einbürgerung sind normalerwesie sieben Jahre Aufenthalt in Deutschland; daher macht das Führungszeignis auch Sinn. Außerdem Deutschtest Niveau B2. Der kolumbinaische Pass muss bei Übernahme des deutschen abgegeben werden, Deutschland erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft nur bei in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern.

Soweit ich weiß lassen sich viele Deutsch-Kolumbianer in Kolumbien einfach einen neuen Pass ausstellen, dann haben sie zwei.

desertfox
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Einbürgerung in Deutschland / Abgabe der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft

Beitrag von desertfox »

Dolfi hat geschrieben: Mo 7. Jan 2019, 07:30[...] in Kolumbien einfach einen neuen Pass ausstellen [...]
Wenn die Deutschen Behörden das mitbekommen ist aber ruckzuck die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder weg...

Acko
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von Acko »

Hallo zusammen,

meine Frau ist Kolumbianerin und wir leben nun schon seit mehr als 5 Jahren in Deutschland. Da wir gerne dauerhauft in Deutschland bleiben möchten, möchte sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung (Sprachkenntnisse, etc) sind erfüllt.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist jedoch, dass sie die kolumbianische Staatsbürgerschaft aufgibt. Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann (§ 12 StAG). Dies ist mitunter dann der Fall, wenn "dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden" (§ 12 StAG).

Die Aufgabe der kolumbianischen Staatsangehörigkeit ist aus verschiedenen Gründen keine Option. Deshalb wird eine doppelte Staatsangehörigkeit angestrebt. Gibt es jemanden, der damit bereits Erfahrungen gesammelt hat? Irgendwelche Ideen, welche wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Nachteile hier angeführt werden könnten, die durch Aufgabe der kolumbianischen Staatsbürgerschaft entstehen könnten (z.B. bei Vorhandensein von Wohneigentum, zukünftige Erbschaft, etc)? :denk:

Grüße
Acko



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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von desertfox »

Acko,

da wirst Du kein Glück haben..., entweder die Kolumbianische "aufgeben" und die Deutsche bekommen oder Kolumbianerin bleiben.

Das ist zumindest der formelle Weg. Die Kolumbianische Staatsbürgerschaft wird aber defakto nicht abgelegt sondern nur auf Eis gelegt. Deine Frau kann jederzeit in Kolumbien wieder einen Kolumbischen Pass/Cedula beantragen, nur, wenn der Deutsche Staat das mitbekommt ist die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder weg...
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von Chévere »

War das in Deutschland schon immer so? Wusste das gar nicht. Habe gedacht, dass in Deutschland das selbe wie in der Schweiz gilt.
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desertfox
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von desertfox »

Ja, das war schon immer so. Nur bei einigen wenigen Ländern welche ihre Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen (z.B. Türkei, Iran etc...)..., gibt es eine Doppelstaatsbürgerschaft. Ich weis, klingt ungerecht, aber so ist es nun halt...

DeuCol
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von DeuCol »

Einem Israeli wurde vor kurzem in Berlin die Deutsche Staatsbürgerschaft verweigert, weil er die andere nicht ablegen wollte.
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ssgl
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von ssgl »

Zumindest für EU-Bürger, deren Staaten »deutschen Auswanderern« die doppelte Staatsangehörigkeit anbieten, können in Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen.

Meine Mutter (von Geburt an Französin) hat so vor einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich annehmen können, und das mit Wissen der dt. Behörden. Türken hingegen müssen zur Erlangung ihren türkischen Pass abgeben (so erlebt bei ihrer Einbürgerung: ein Türke wollte die Urkunde, die ihn als dt. Staatsbürger ausweist bekommen – da er seinen türkischen Pass nicht im Vorfeld auf dem Amt abgab bekam er das Dokument an diesem Tag nicht).

Es ist also nicht mehr so absolut, dass man die fremde Staatsangehörigkeit verliert.

Weitere Infos bzgl. EU-Bürger:
• => eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/

---

Grundsätzlich muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Hiervon ist aber in einer Reihe von Fällen abzusehen (§ 12 StAG), nämlich:
  • generell bei EU-Bürgern oder Bürgern der Schweiz,
  • wenn das Recht des ausländischen Staates ein Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
  • wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit regelmäßig verweigert,
  • wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt wird, die der Einbürgerungsbewerber nicht zu vertreten hat,
  • wenn die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird,
  • wenn über einen Entlassungsantrag in angemessener Zeit nicht entschieden wird,
  • wenn bei älteren Einbürgerungsbewerbern der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
  • wenn dem Einbürgerungsbewerber bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher Art oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen,
  • wenn der Einbürgerungsbewerber im Besitz eines Reiseausweises im Sinne von Art. 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist,
  • wenn ein völkerrechtlicher Vertrag dies vorsieht.
Quelle : Wikipedia
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schweizer
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von schweizer »

@ssgl

wusste nicht das Kolumbien in der EU liegt ... :mrgreen:

die erste Antwort von @desertfox hat die Fragte richtig beantwortet. So, und nicht anders läuft es.
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Holger78
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von Holger78 »

@desertfox, @schweizer
das stimmt nicht ganz. Man kann beide Staatsbürgerschaften erhalten. Man muss nur einen sehr wichtigen Grund, wie von Acko angegeben haben. Dass das dann eine Ermessenssache der deutschen Bürokratie ist, versteht sich von selbst. Wird man z.B. durch den Verlust der kolumbianischen Staatsbürgerschaft von einem größeren Erbe (das ist leider nicht definiert) oder von Ländereien etc. ausgeschlossen kann man die Beibehaltung doppelten Staatsbürgerschaft beantragen. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von ca. 350€ wird das dann geprüft.

desertfox
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Doppelte Staatsbürgerschaft für CO-Bürger in D lebend

Beitrag von desertfox »

@Holger78,

kennst Du einen Kolumbianer bei dem das mit der doppelten Staatsbürgerschaft funktionierte?

Verlust von größerem Erbe oder Ländereien, das ist weder definiert wie Du schon geschrieben hast, dürfte aber in 99,99 % der Fälle auch gar nicht zum Zuge kommen!
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Chévere
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Beitrag von Chévere »

In der Schweiz ist das kein Tema. Sogar meine beiden Kinder haben nebst dem Schweizer Pass den Kolumbianischen.
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fritz
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Beitrag von fritz »

Für Kinder ist es auch in Deutschland so, sie werden ja mit beiden Staatsbürgerschaften geboren.

desertfox
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Beitrag von desertfox »

@Fritz!

Nein, nur mit der Staatsbürgerschaft des Deutschen Vaters. Oder hat sich da was geändert? Mein Kunder haben NUR die Deutsche Staatsbürgerschaft!
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