Heirat in Kolumbien / Dokumente fürs Notariat und weitere Fragen

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vertigo75
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Heirat in Kolumbien / Dokumente fürs Notariat und weitere Fragen

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

Nachdem ich mir nun einige Dokumente durchgelesen habe, wäre es toll wenn meine Antworten bestätigt werden könnten.

Nach Auskunft des Notaria benötige ich für meine Hochzeit in Kolumbien folgende Dokumente zuzüglich der genannten Anforderungen.

1-registro civil de nacimiento que no pase de 3 meses de expedición.
Das heißt ich benötige ich also vom Standesamt meiner Geburtsstadt eine internationale Geburtsurkunde (die spanisch enthält) und diese muss ich dann durch eine Apostile versehen lassen. Beglaubigung entfällt und durch m ich wäre dann nur noch zu klären wer das Dokument apostiliert. Übersetzung durch offiziellen Übersetzer in Kolumbien entfällt hier!?

2-copia del pasaporte vigente con la última entrada a colombia
Hier muss ich gar nichts machen, denn zur Heirat werde ich ja nach Kolumbien reisen und einen Einreisestempel erhalten. Davon dann einfach eine Kopie machen lassen. Übersetzungen, Apostilierung brauche ich hier wohl nicht oder?

3-certificado de soltería o sentencia de divorcio.
estos documentos deben venir apostillados para que tengan validez y también deben ser traducidos por un traductor oficial en colombia

Ich bin geschieden. Trotzdem reicht doch hier auch die Ledigkeitsbescheidung oder Ehefähigkeitszeugnis oder muss ich doch das Scheidungsurteil liefern? Das Ehefähigkeitszeugnis gibt es auch in internationaler Sprache. Also muss hier lediglich eine Apostille angebracht werden und offizielle Übersetzung in Kolumbien entfällt.

Ist mein Verständis korrekt oder habe ich hier aus den bisherigen Beiträgen was falsch verstanden?

Max
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Dokumente für Hochzeit im Notaria

Beitrag von Max »

Ich hatte eine Meldebestätigung mit dabei , da steht drin das Du ledig oder was weiß i bist, überstetzt, beglaubigt und appostliert

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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

@Max

Ersetzt die Apostille nicht automatisch auch die Beglaubigung, so dass diese entfallen kann??



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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

In deinem Beitrag zitierst du was du brauchst => sentencia de divorcio - auf Deutsch => Scheidungsurteil!

Wenn der Notar mit dem von Max erwähntem Dokument zufrieden ist, dann ist es gut so. Das Gesetz sagt jedoch: Scheidungsurteil mit den Formalitäten des Herkunftsortes, im Falle von Ländern mit einer anderen Sprache als Spanisch, mit der entsprechenden offiziellen Übersetzung und ordnungsgemäß apostilliert. Dann noch eine Bescheinigung, die den Zivilstand als geschiedene Person bestätigt, das wäre dann die Meldebestätigung. Ein Ehefähigkeitszeugnis kennt man in Kolumbien nicht daher kommt hier die Meldebestätigung mit Familienstandangabe zum Einsatz.

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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

Da steht doch "oder" Scheidungsurteil. Und wenn "-certificado de soltería" darf man kein Ehefähigkeitszeugnis einreichen? was erwartet man denn sonst für ein Dokument. Meldebestätigung wäre doch eigentlich ein ganz anderes Dokument.

Offiziell übersetzt dann in Deutschland da nur dort apostiliert wird? aber das notarita spricht doch von Übersetzung in Kolumbien...
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Das "oder" ist richtig. Bist du ledig brauchst du das eine. Bist du geschieden, das andere.

Certificado de soltería o sentencia de divorcio (Bescheinigung das du ledig bist oder Scheidungsurteil).
Dann steht da noch: Estos documentos deben venir apostillados para que tengan validez y también deben ser traducidos por un traductor oficial en colombia (Diese Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein, um gültig zu sein und müssen von einem offiziellen Übersetzer in Kolumbien übersetzt werden).

Bei der Meldebescheinigung handelt es sich um eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand deines Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung)!

Richtig, dass Notariat von dem du zitierst, verlangt eine Übersetzung in Kolumbien. Sollte doch kein Problem sein. Dazu ist es billiger ;-)

Nicht zu vergessen einen amtlichen Dolmetscher, der das Prozedere für dich bei der Eheschliessung übersetzt. :oops:

Hier der Auszug aus dem Dekret 2668 von 1988:

 
Requisitos para el futuro contrayente que es extranjero divorciado: (Según Decreto 2668 de 1.988)
  • Registro de nacimiento que no tengan más de tres meses de expedición y Decreto de divorcio otorgado con las formalidades del lugar de donde provengan, si se trata de países con idioma diferente al español, con su correspondiente traducción oficial y debidamente apostillados.
  • Certificado que acredite su estado civil de divorciado.
  • Fotocopia del pasaporte.
 

Max
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Beitrag von Max »

Meins ist halt auch scho 16 Jahr her

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Beitrag von vertigo75 »

Nachdem ich mich nun also geklärt habe, wo ich die benötigten Unterlagen bekomme und wo diese apostiliert werden, wäre nun noch der offizielle Übersetzer in Kolumbien zu suchen.

Ich habe im Standesamt nachgefragt und dort wurde ich auf die Webseite der "Cancilleriá" verwiesen. Dort finde ich aber nichts.

Ich würde also jemanden möglichst für Barranquilla suchen.

Könnt ihr mir hierbei helfen?

fritz
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Beitrag von fritz »

Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Bogota gibt es eine Liste mit Übersetzern,steht aber keiner für Barranquilla dabei, nur in Santa Marta und Cartagena.

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Beitrag von vertigo75 »

Vielen Dank. Mit Google war ich nicht weiter gekommen.

Noch eine Frage zur Meldebescheinigung. Meint ihr die 3 Monate Mindestgültigkeit gilt auch für dieses Dokument? Da man das Dokument in Kolumbien nicht kennt, wurde es nicht angefordert. Also gibt es hierzu auch keine Vorgabe.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Erstaunlich, dass es in Barranquilla keinen Deutschsprachigen Übersetzer geben soll. Dort ist ja immerhin ein Deutsches Konsulat und sogar eine Deutsche Schule ansässig. Steht alles hier im Forum.
Bei den Dokumenten ist die dreimonatliche Gültigkeit so etwas wie Standard geworden. ;-)

Im Netz habe ich zu Barranquilla folgendes gefunden - einfach nur richtig suchen!
  • TRADUCTORES OFICIALES TODOS LOS IDIOMAS (Tel. 3185263).
  • Traducciones oficiales para toda clase de documentos en idiomas francés alemán inglés portugués alemán italiano y árabe. apostilla y legalización consular y trámites en consulados 3104846579
Viel Glück.

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Beitrag von vertigo75 »

Danke dir Ernesto.

Das Scheidungsurteil ist das auch das einzige Dokument, dass nicht nur 3 Monate gültig sein darf. :-)
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ramklov
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Beitrag von ramklov »

Das mit den 3 Monaten galt zu mindest in meinem Fall für alle Papiere.
In Ö gilt die Geburtsurkunde ewig, in Col nicht!
Ich musste eine neue Abschrift aus Ö anfordern da das Original trotz Apostille, Beglaubigung etc. hier nicht gültig war.

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John Extra
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Beitrag von John Extra »

Das habe ich auch bis heute nicht verstanden... eine Geburtsurkunde ist doch immer gleich... ob drei Monate alt oder drei Jahre... ;-)

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Beitrag von vertigo75 »

Das Notariat meinte zu mir das die 3 Monate für den Tag des Aufgebots gelten. Wenn ich dann erst 1 Monat später heirate, die Dokumente also dann 4 Monate alt sind, dann wäre das egal.

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