Dokumente für Hochzeit in Kolumbien, Apostillen, FZF, und weiteres

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PinaColada
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Dokumente für Hochzeit in Kolumbien, Apostillen, FZF, und weiteres

Beitrag von PinaColada »

Hallo zusammen!

Und wieder jemand, der in Kolumbien (Medellín) heiraten möchte. Hierzu habe ich schon einige Forenbeiträge gelesen, aber dennoch habe ich einige Fragen bzw. wäre es super in einem Thread mal die Antworten gesammelt zu haben. Jede Hilfe ist sehr willkommen!

1) Zu den nötigen Dokumenten von mir in Kolumbien:

a) (Internationale) Geburtsurkunde
b) Erweiterte Meldebescheinigung oder Ehefähigkeitsbescheinigung (wo finde ich heraus welches der beiden?)
c) Fotokopie vom Reisepass [braucht das irgendeine Art von Beglaubigung?]

Zur internationalen Geburtsurkunde:

Bringt es irgendetwas, wenn diese beglaubigt ist? Die muss ja wohl ohnehin in Deutschland apostilliert werden... eine beglaubigte (internationale) Geburtsurkunde bekommt man wohl nur am Geburtsort, deshalb frage ich mich, ob der Aufwand überhaupt nötig ist. Bin nämlich nicht in Deutschland geboren und müsste in ein Nachbarland. ;-)

Zu erweiterten Meldebescheinigung / Ehefähigkeitszeugnis:

Das muss man wohl auch eidlich übersetzen lassen - wie ist das mit der zeitlichen Reihenfolge, erst übersetzen, dann Apostille drauf? Oder kümmert sich der darauf spezialisierte Übersetzer darum?

2) Wo lasse ich die Apostillen überhaupt erstellen, im Bundesverwaltungsamt Köln?

3) Wie gut muss mein Spanisch vor dem Traualtar sein?Mein Hörverständnis bewegt sich irgendwo zwischen A2 und B1-Level.
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Okay, sagen wir, die Hochzeit ist über die Bühne gelaufen und ich bin jetzt glücklicher Ehemann 8-)

Würde dann mit meiner kolumbianischen Frau nach Deutschland ziehen wollen. Den A1-Sprachschein schafft sie locker, sie kann bereits die Grundlagen.

4) Welche Dokumente müsste sie hierhin - wahrscheinlich auch apostilliert - mitbringen?

5) Der kolumbianische Ehevertrag wird wohl auch in Deutschland anerkannt, aber man kann ihn wohl "umwandeln" / "verdeutschen" (weiß nicht genau wie man das nennt) - wie habt ihr das gehandhabt, bringt das etwas?

6) Sie würde dann das Visum für Deutschland in Bogotá beantragen? Und das wäre nur für ca. 3 Monate gültig vorerst? Hier habe ich widersprüchliche Angaben im Forum gelesen... kurzum: Welche Schritte würden sie visumstechnisch erwarten nach der Hochzeit in Kolumbien?


Sorry für diesen Fragenkatalog... wäre auch schon froh wenn mir jemand helfen könnte 1-2 dieser Fragen abzuklären. Aber zu wissen was mich/uns erwartet, und vorbereitet zu sein, würde die ganze Sache wesentlich entspannter machen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende euch
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Ernesto
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Dokumente für Hochzeit in Kolumbien, Apostillen, FZF, und weiteres

Beitrag von Ernesto »

@Pin(ñ)aColada :wil:

Heiraten in Kolumbien ist kein grosses Ding. Von Notar zu Notar kann es Unterschiede geben. Der eine macht es einem einfacher, der andere schwerer.

Du brauchst: (Ich gehe mal davon aus, dass du ledig bist und keine Kinder hast.)
  • Kopie des Reisepasses.
  • Geburtsurkunde apostilliert und ggf. übersetzt. (Übersetzung fällt bei der internationalen Geburtsurkunde weg.)
  • Dokument welches eindeutig deinen Familienstand anzeigt, apostilliert und ggf. übersetzt.
  • Wenn die Dokumente in einer anderen Sprache als Spanisch vorliegen, müssen sie offiziell übersetzt werden.
  • Jeder Ausländer, der nicht fließend Spanisch spricht, muss bei der Zeremonie einen offiziellen Übersetzer dabei haben.
Nachzulesen hier: ⇨ notaria69.com.co/matrimonio-civil-bogota.aspx

Falls du oder deine Zukünftige in Kolumbien ist, empfehle ich das sie/du bei einigen Notaren vorstellig wird und fragt, was du an Dokumenten und in welcher Form vorlegen musst.

Nach einem kurzen Gespräch im Notarbüro wird man dir sagen, ob du einen Dolmetscher brauchst oder nicht.

Um nach der Heirat nach Deutschland zu reisen brauch sie ein nationales Visum für Deutschland.
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Mehr dazu findest du hier

Hamid
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Beitrag von Hamid »

Hallo PinaColada

Da du nichts weiteres zu eurer Konstellation geschrieben hast, also ob einer von euch beiden schon verheiratet war, sie Kinder hat usw. behandle ich deine Fragen wie die zweier ledige.

Solltet ihr beide danach in Deutschland leben wollen, würde ich das A1 Zertifikat schon jetzt mit in den Fokus stellen. Dieses ist für viele eine Hürde und kann eine Familienzusammenführung in die Länge ziehen. Auch wenn sie schon vieles kann. Deutsch mit seinen 4 Fällen, konjugiert durch alle Zeiten, mit allen Personalpronomen und dem Weltmeistertitel im Zusammenbauen von Wörtern, wie Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz, sollte keine unterschätzen. Diesen Deutschkurs kann man nicht früh genug angehen.

1) Zu den nötigen Dokumenten von mir in Kolumbien:

a) (Internationale) Geburtsurkunde – diese erspart dir eine Übersetzung durch eine*n beeidigte*n Übersetzer*in. Bekommst du keine internationale, musst du die gewöhnliche übersetzen lassen. Sie bedarf dann noch einer Apostille, wie die internationale auch.

b) Erweiterte Meldebescheinigung oder Ehefähigkeitsbescheinigung (wo finde ich heraus welches der beiden?) - einige Länder, wie die Dominikanische Republik, begnügen sich mit einer legalisierten Meldebescheinigung. Im Falle Kolumbiens muss es aber ein Ehefähigkeitszeugnis sein, das auch von einem beeidigten Übersetzer in spanische übersetzt wird und mit einer Apostille versehen sein muss.

c) Fotokopie vom Reisepass [braucht das irgendeine Art von Beglaubigung?] - nein, für das bestellen des Aufgebotes reichen hier die Kopien. Das Aufgebot wird ja ohne dein Beisein bestellt Spätestens wenn du dann vor Ort bist, werden deine zuvor aufgenommenen Personalien mit denen im Pass verglichen.

Zur internationalen Geburtsurkunde:

Bringt es irgendetwas, wenn diese beglaubigt ist? Die muss ja wohl ohnehin in Deutschland apostilliert werden... eine beglaubigte (internationale) Geburtsurkunde bekommt man wohl nur am Geburtsort, deshalb frage ich mich, ob der Aufwand überhaupt nötig ist. Bin nämlich nicht in Deutschland geboren und müsste in ein Nachbarland.

Diese musst du dir entweder in deinem Geburtsland holen oder du hast Glück und deine Auslandsvertretung in Deutschland bietet auch notarielle Dienste an und stellt dir eine aus.

Ich weiß nicht welches Land mit Nachbarland gemeint ist. Wichtig ist zu wissen ob dein Geburtsland 1961 dem Abkommen über die Haager Apostille beigetreten ist und hiervon auch die Apostille tatsächlich anwendet. Manche Länder sind diesem Abkommen zwar beigetreten, stellen aber keine Apostille aus, damit ihre Konsulate Geld für Taschen ihrer Funktionäre besorgen.

Also: Eine Urkunde ist im eigenen Land beglaubigt, wenn die ausstellende Behörde dazu autorisiert ist. Ein Standesamt ist dieses in der Regel. Also ist deine Geburtsurkunde durch Unterschrift und Siegel schon beglaubigt. Eine Apostille stellt das Land aus, welches das Dokument ausgestellt hat oder dort wo es übersetzt wird. Das heißt, du könntest Dokumente auch in Kolumbien übersetzen und dort mit einer Apostille versehen lassen. Aber! Zwar kann grundsätzlich in Lateinamerika oder Deutschland übersetzen werden, wobei erst genanntes nicht immer so günstig und zweitgenanntes so teuer ist, wie man häufig annimmt. Es gibt kein verbindliches Verfahren oder Vorschrift dazu. Ob aber eine Übersetzung aus einem anderen Land tatsächlich akzeptiert wird, ist auch trotz Vereinbarung nicht immer sicher. Aus Col nach D ist das kein Problem.

Man sollte aber wissen, wie der Schwierigkeitsgrad der beiden zur Anwendung kommenden Sprachen zueinander ist. Die lexikalische Gleichheit von Spanisch und Französisch liegt bei 75 Prozent. Die von Spanisch und Portugiesisch bei 89 Prozent. Zu der zwischen Spanisch und Deutsch findet man nichts im Web. Zu verschieden. Fehler sind bei Übersetzer für Spanisch in Deutschland weniger zu erwarten, da Deutsch in Wahrheit und laut Mark Twain:

Zitat - „Meine philologischen Studien haben mich davon überzeugt, dass ein begabter Mann Englisch (ausgenommen Rechtschreibung und Aussprache) in dreißig Stunden lernen kann, Französisch in dreißig Tagen und Deutsch in dreißig Jahren. Es liegt also auf der Hand, dass die letztgenannte Sprache gestutzt und ausgebessert werden muss. Wenn sie so bleiben sollte, wie sie ist, müsste man sie sanft und ehrerbietig bei den toten Sprachen absetzen, denn nur die Toten haben Zeit, sie zu lernen.“

Welche Sprache die deines Herkunftsland ist, weiß ich nicht.

Zu erweiterten Meldebescheinigung / Ehefähigkeitszeugnis:

Das muss man wohl auch eidlich übersetzen lassen - wie ist das mit der zeitlichen Reihenfolge, erst übersetzen, dann Apostille drauf? Oder kümmert sich der darauf spezialisierte Übersetzer darum?

Ist das Land in dem ein Dokument zur Anwendung kommt von der Kategorie:

Apostille – dann das vorbeglaubigte Dokument besorgen, dazu die Apostille, danach ab zum Übersetzer und fertig. Alles ist Endbeglaubigt und übersetzt für den Einsatzort!

Legalisation – das vorbeglaubigte Dokument besorgen, zum Übersetzer bringen, ab zur finalen Legalisation als Endbeglaubigung beim Konsulat und fertig für den Einsatzort!

Gehört ein Land ganz zum Haager Abkommen über die Apostille, dann gelten seine Beglaubigungen mit Apostille in anderen Ländern auch als Endbeglaubigung. Die Legalisation bei einem Konsulat ist faktisch auch eine Endbeglaubigung oder Überbeglaubigung für den Einsatz des Dokumentes in dessen Land.

Nehmen wir die Geburtsurkunde. Sie hat den Inhalt über Dich, die Unterschrift und Stempel des Standesbeamten. Dieser ist nur Hauptmann, nicht Verteidigungsminister. Seine Autorisation dafür ist von oben gegeben. Und so eine vorbeglaubigte Urkunde reicht vielen Ländern, entweder mit einer Apostille oder Legalisiert durch dessen Konsulat.

Ohne, ist vorbeglaubigt. Mit, ist Enbeglaubigt.

Höher kann jetzt ein Dokument nicht mehr. Es sei denn, Kolumbien ist ein Königreich und deine zukünftige Tochter des Königs.

Auch eine deutsche Auslandsvertretung braucht platita. Deswegen müssen in manchen Ländern deutsche Dokumente zur Verifizierung schon vor einer Heirat zu dieser. Check dieses für Kolumbien bei der diplo. V.

2) Wo lasse ich die Apostillen überhaupt erstellen, im Bundesverwaltungsamt Köln?

Der Übersetzter kümmert sich im Falle Kolumbiens um die Apostille. Eine Beglaubigung seiner Unterschrift ist für Kolumbien nicht notwendig.

3) Wie gut muss mein Spanisch vor dem Traualtar sein? Mein Hörverständnis bewegt sich irgendwo zwischen A2 und B1-Level.

Nur zum Verständnis: Alleine mit dem Hörverständnis erlangt man kein Niveau A2 oder B1.
Du möchtest uns sagen, dass du Spanisch gut verstehst, aber Schwierigkeiten mit der Aussprache hast.

Jeder der einen Vertrag vor einer notariellen Person eingeht, muss dessen Sprache verstehen. Da du ja viel verstehst, wirst du die Belehrungen über kommende Verantwortungen ja sicherlich verstehen und bekommst am Schluss das Sí, Sí, Sí, Sí, me casaré contigo oder Sí, yo quiero bestimmt hin.
Gibt es eine richtige Hochzeitsfeier mit Familie, dann übe schon mal deine Rede ein.

4) Welche Dokumente müsste sie hierhin - wahrscheinlich auch apostilliert - mitbringen?

Das Abitur, alle Records über Inhalt und Noten aller Uni Semester, Uni Abschlusse und Referenzen aller Arbeitgeber. Alle Bildungsgeschichten beglaubigt durch die oberste oder zuständige Schulbehörde.

Alle anderen Dokumente zur Familienzusammenführung gibt sie ja beim deutschen Konsulat ab und bringst diese dann später auch mit nach Deutschland.

5) Der kolumbianische Ehevertrag wird wohl auch in Deutschland anerkannt, aber man kann ihn wohl "umwandeln" / "verdeutschen" (weiß nicht genau wie man das nennt) - wie habt ihr das gehandhabt, bringt das etwas?

Kann ich nicht beantworten. Damit musst du eh zu einem Anwalt oder Notar. Also lass dich diesbezüglich von diesem beraten, da es ja eben nur mit ihm geht.

6) Sie würde dann das Visum für Deutschland in Bogotá beantragen?
a) Und das wäre nur für ca. 3 Monate gültig vorerst? Hier habe ich widersprüchliche Angaben im Forum gelesen... kurzum:

b) Welche Schritte würden sie visumstechnisch erwarten nach der Hochzeit in Kolumbien?

b) Ihr beantragt ein nationales D-Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zweck des Ehegattennachzug, auch Familiennachzug genannt. Hier muss mal online mal telefonisch einen Termin vereinbart werden. Du musst aber nicht dabei sein. Dazu sind mehr oder weniger folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

Cedula
Geburtsurkunde,
Biometrische Fotos,
Reisepass (min. 6 Monate Gültigkeit und biometrisch),
Zertifikat A 1 Deutschprüfung,
Heiratsurkunde im Original und in Deutsch übersetzt,
Meldebestätigung des Partners in D nicht älter als 1 Monat,
ausgefüllte Anträge von der Website der deutschen Auslandsvertretung
und Kopien vom Ausweis oder Pass ggf. mit Aufenthaltstitel des Partners.



Dann könnte noch dieses verlangt werden:

eine selbst geschriebene formlose Einladung des Partners in D
dazu eine Verpflichtungserklärung (Beginn Datum der Einreise),
und die Urkunde über die Eintragung der Ehe in Deutschland vom Standesamt.
Eine Krankenversicherung ("In Coming" 30.000 Euro, Beginn Datum Einreise) oder
eine Bestätigung über die Aufnahme in die Familienversicherung des Partners.

Die "In Coming" Versicherung vom ADAC ist ganz gut und günstig (ab 49,- Euro mtl. für jeden Versicherungsmonat).

a) 3 Monate sind es. Danach ist ein erneuter Besuch bei der Ausländerbehörde zur Renovierung ihres Aufenthaltstitel notwendig, der ja ersteinmal nur für die Familienzusammenführung bestimmt ist. Danach bekommt sie einen neuen Titel, dessen Länge nach eurem Background gemessen wird: Also wie solvent du bist, du schon einmal eine Ausländerin nach Deutschland geheiratet hast, ob ihr beide den Verdacht einer Scheinehe unterliegt oder welchen Eindruck deine Frau macht. Ob sie Integrationswillig wirkt oder eher wie eine Chapiadora wirkt. Mach hier schon einen Termin sobald deine Frau dir mit großer freude sagt, sie hat das Visum. Corona und Flüchtlingskrise haben bei der Ausländerbehörde vieles verändert.

Ansonsten kann ich noch abschließend sagen: Wenn ihr eure Dokumente beantragt, durchsucht sie gut auf fehler bevor ihr die Behörde verlässt. Sind diese fehlerhaft, kannes ein böses Erwachen geben. Stell dir mal dein Gesicht vor: Deine Geburtsurkunde hat einen Fehler. Name in dieser stimmen nicht ganz mit dem im Pass überein. Wie kommt jetzt auf die schnelle eine neue nach Kolumbien. Oder etwas stimmt nicht in den Dokumenten deiner Frau. Geburtsdatum falsch. Neuer Anlauf beim Konsulat.

So … ich habe fertig. Adios
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PinaColada
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Beitrag von PinaColada »

@Ernesto
Danke für die Hinweise und auch für den Link!

@Hamid
Und auch ein besonderes Dank an dich Hamid für deine super ausführliche Rückmeldung! Glaube das drucke ich mir morgen auf der Arbeit erstmal aus! :-) Wirklich suuuper hilfreich!

Das Nachbarland ist übrigens Polen... das ist wohl auch in dem Haager Abkommen. Also würde ich wohl die Geburtsurkunde + Apostille direkt in Polen machen lassen. Zufällig ist jemand aus meiner Familie demnächst in der Nähe meiner Geburtsstadt.

Danke für den Hinweis mit dem Sprachzertifikat, sollte man das also ernst nehmen. Wobei meine Zukünftige spricht bereits eine ganze handvoll Sprachen fließend, das mit Deutsch kriegt sie auch noch hin.

Du möchtest uns sagen, dass du Spanisch gut verstehst, aber Schwierigkeiten mit der Aussprache hast.

Nee, ich meine es tatsächlich so, dass mein Leseverständnis recht gut ist, also ich Zeitungsartikel ohne Mühen lesen kann, aber ich wirklich Hörverständnisprobleme habe teilweise, bzw. es schwankt von "ich verstehe alles" bis hin zu "so gut wie nichts verstanden". Wobei mit etwas Vorbereitung, wird schon!

Krass wie viele Dokumente sie dann brauchen wird. Und das man dann unser Verhältnis beurteilen wird... wie solvent muss man ungefähr sein? Ich werde ja dann für eine Weile erstmal für sie und mich sorgen müssen.

Auch danke für die Tipps mit dem genauen durchsichten der Dokumente und der Versicherung.

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Eine Frage hätte ich noch, aber dafür möchte ich jetzt nicht einen extra Thread aufmachen, und hängt ja auch damit zusammen... wenn ich es richtig verstanden habe, dauert die FZF ungefähr 3 Monate. Sie kann aber auch für touristische Zwecke für unter 90 Tage nach Deutschland. Wobei jetzt zur Corona-Zeit sind die Grenzen ja zu für Kolumbianer, die hier keinen festen Wohnort haben. Aber es gibt das sog. Beziehungsvisum, über das könnte sie in die EU / nach Deutschland. Deshalb meine Idee, nach der Heirat das nationale Visum beantragen zwecks FZF, und in der Zwischenzeit für 3 Monate mit dem Beziehungsvisum nach Deutschland, dann zurück nach Kolumbien das andere Visum abholen, und wieder nach Deutschland... machbar, oder übersehe ich da etwas?

Besten Dank nochmal!
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Nur der Richtigkeit halber, es gibt kein Beziehungsvisum wie es auch kein Touristenvisum gibt.
Der Bundesminister Horst Seehofer ermöglichte die Einreise unverheirateter Partner aus Drittstaaten nach Deutschland zu Besuchszwecken seit Montag, 10. August 2020 für 90 Tage ;-) Die endgültige Entscheidung, ob die Person auch wirklich einreisen darf, liegt im Ermessensspielraum der Bundespolizei!

Hamid
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Beitrag von Hamid »

Hallo PiñaColada,

mir fällt nichts ein, dass deine Partnerin an einer Einreise als Touristin hindern sollte, außer wie du schon selbst sagst, die Corona Lage, die legal umgehen werden kann: Hätte sie Familie en Panama; Dürfte dort einreisen; Bliebe dort 15 Tage; Macht dort am Flughafen bei Abreise einen Test; Fliegt ohne Stopp in einem Drittland nach FRA oder einem EU Land mit niedriger Inzidenz und weiter zu dir;

Zu beachten ist auch die Regel der 90 Tage innerhalb der 180 Tage. Ich weiß nicht, ob deine Partnerin schon in diesem Jahr in D war. Als Beispiel: Würde sie am 30.06.21 einreisen zählt man 180 Tage zurück und kommt auf den 31.12.20. In diesem Zeitraum zählt man alle Tage zusammen, die sie in der EU verbracht hat. Kommt man hier schon auf 60 Tage, darf sie nur noch für 30 Tage einreisen. Nach einer erneuten Einreise als Besucher müssen erst wieder 90 Tage vergehen.

Das ist eine Rechnerei, die ich auch kaum überblicke. Sinn ist halt einen simplen Trick, wie der Ausreise heute und Einreise nach einer Woche, wie es viele in Panama nach C. R. tun, in der EU zu unterbinden. So könntet ihr eine Woche nach Russland und dann wieder zurück und weitere 90 Tage bleiben – und wieder und wieder und immer wieder.

Und dann ist es wie @Ernesto sagt: Die entgültige Entscheidung liegt nach Ankunft bei der BP. Wer sich hier verdächtig macht, wird kontrolliert. Manchmal stehen sie schon in der Gangway bereit. Geht die Bordtür auf, stürzen sich auch schon auf die eine oder andere Single-Lady. Sie sollte keine Dokumente dabei haben, die nach einem bleiben aussehen und auch nicht schon mit dem Umzug beginnen. Alles was nach Hausrat und Klamotten für 2 Schränke aussieht, ist verdächtig. Hat deine Lady hier eine Einladung, Verpflichtungserklärung und eine Incoming dabei, ist sie schon auf der sicheren Seite. Die Einladung reduziert zwar die Summe von ca 45,- € täglich für einen Aufenthalt, weil sie ja keine Hotelkosten hat und du sie sicherlich auch alimentierst, dennoch würde ich an ihrer Stelle mit 25,- € für jeden Tag einreisen. Die musst du ihr nicht schenken, wenn sie die nicht hat. Einfach hinschicken und sie bringt sie wieder mit. Nur leider halt mit etwas Verlust. Aber über den Teich heiraten ist halt kostspielig.

Wir alle haben schon Geld für unnötiges verpulvert, wie Flüge, die nicht angetreten wurden oder Dokumente die verfallen sind und erneut beantragt werden mussten. Ich glaube zu diesem Thema könnte man einen eigenen Thread aufmachen, bei dem wir uns köstlich amüsieren würden.

Wenn ihr vorhabt ihre Bildungszertifikate anerkennen zu lassen, was unabhängig vom Wohnort ist, sollten diese mit DHL nachgeschickt werden.

Für das Prozedere um die FZF gibt es keine feste Zeit von 3 Monaten. Diese ist immer individuell und hat mit eurer Konstellation als Paar zu tun. Es hängt von einer bestandenen A1 Prüfung ab oder ob sie Kinder hat, die mit ausreisen sollen. Dann kommt nämlich auch der Papa mit ins Boot, wenn es ihn gibt und er sich auch um die Kinder kümmert. Auch ausreichend Wohnraum usw. Aber als aller erstes kommt es auf euch an, ob ihr eure Hausaufgaben gemacht hab, alle Dokumente vorlegt und diese auch in richtiger Form. Manche greifen sich das Urteil über die Scheidung, aber nicht das, was etwas später wegen einer gewissen Frist kam und den Rechtskraftvermerk trägt. Lässt man hier das erste in Co übersetzen, kann der Übersetzer nicht darauf reagieren, ob es ein valides Dokument ist. Ohne Rechtskraftvermerke auf Urteile geht nichts.

Oder gibt es z. B. eine großen Altersunterschied, könntet ihr in den Genuss einer simultanen Befragung kommen, bei der ihr beide im selben Moment zu eurer Beziehung ausgequetscht werdet und eure Kopffolterer sich hinterher austauschen. Du hier bei der AB, sie dort bei der LV.

Jetzt aber nicht gleich anfangen zu schwitzen, und ganz ruhig bleiben ... hoohh caballo ... hoohhh!

Dieses geschieht nur in einigen Fällen. Gründe hier für gibt es zahlreiche. Um mal 2 zu nennen sind da der große Altersunterschied oder der deutsche Partner ist eine Frau (Frauen werden häufiger Scheinehen vorgeworfen als Männern). Einfach die Fragen ehrlich beantworten. Es gibt keinen Grund etwas aus Nervosität zu erfinden. Lebt ihr eure Beziehung bewusster, bleibt auch mehr im coco hängen.

Es können Fragen zur Angehörigen, Flitterwochen, Gewohnheiten des anderen, wie z. B. ob sie raucht, welches Parfum benutzt er, wo ihr Narben habt oder zu Momenten, die Ihr zusammen erlebt habt. Sicher gibt es Fragen zu Dingen, an denen man sich im Augenblick der Befragung nicht erinnert wird. Nur keine Panik. Man muss sich nicht an alles erinnern. Die Schnittmenge aus den Antworten und das Verhalten dabei entscheiden.

Zu so einer Befragung durch die Ausländerbehörde können auch Kopien sämtlicher E-Mails, alle Belege über Geldversand, Fotos und zuvor Auflagen nach §29 und §30 AufenthG gehören (wenn man Ausländer ist).

Ich will dir keine Angst machen, nur aufzeigen, dass 3 Monate FZF nicht allen Paaren beschert ist.
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