Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Ich war noch nie über das Jahr verteilt 183 Tage in Kolumbien.
Was hat das denn für Auswirkungen wenn ich Steuerresident bin?. Gehe mal davon aus, dass damit ich in Kolumbien mit meiner Einkommenssteuer fällig werde. Aber Steuerresident bin ich ja mit Sicherheit nicht ein leben lang denn in Kolumbien, denn für jedes Jahr neu wird ja geschaut wo man seine Zeit verbracht hat und steuerpflichtig immer da wo man mehr als 183 Tage verbracht hat.
Was hat das denn für Auswirkungen wenn ich Steuerresident bin?. Gehe mal davon aus, dass damit ich in Kolumbien mit meiner Einkommenssteuer fällig werde. Aber Steuerresident bin ich ja mit Sicherheit nicht ein leben lang denn in Kolumbien, denn für jedes Jahr neu wird ja geschaut wo man seine Zeit verbracht hat und steuerpflichtig immer da wo man mehr als 183 Tage verbracht hat.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Solange ich in Deutschland wohne und die 183 Tage nicht erreiche, muss ich ja meine Steuererklärung etc. in Deutschland abgeben und daher denke ich dass ich noch keine Steuererklärung benötige. Ich glaube das wird mal interessant wenn ich die Immobilien vermiete und das Geld dann in kolumbien die Mieteinnahmen versteuern müsste, aber das war bislang nicht der Fall.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Solange Du die 183 Tage nicht überschreitest musst Du in Kolumbien nur die Einnahmen die Du in Kolumbien erwirtschaftest versteuern, beim mehr als 183 Tagen das weltweite Einkommen und vermögen. Falls Du die Wohnungen vermietest und das ganze Korrekt abwickeln willst wird es teuer, dürften über 40 Prozent Quellensteuer sein. Das heisst der Mieter muss einen Teil der Miete Dir bezahlen und den Steuerteil direkt am Steueramt abliefern. Um das zu Umgehen werden die Mieten eben oft bar bezahlt.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Genau deshalb habe ich eines meiner Apartments auch bislang bei Airbnb vermietet, hat sich gut gerechnet aber das möchte ich nun nicht mehr, denn ehrlich gesagt sind mir an der Küste zuviele Coronchos:-) Hier habe ich nichts versteuern müssen.
Würde das Apartment am liebsten aber an Expatriates vermieten, aber dann würde das dann ja wohlmöglich nur über einen Inmobiliario gehen, der sich um das Apartment kümmert und dann wären wir wieder beim Steuerthema, denn der Inmobiliario lässt sich nicht in bar bezahlen und muss dann wohl auch Steuer abführen. Dann wäre ich also wieder bei der Quellensteuer:-(
Würde das Apartment am liebsten aber an Expatriates vermieten, aber dann würde das dann ja wohlmöglich nur über einen Inmobiliario gehen, der sich um das Apartment kümmert und dann wären wir wieder beim Steuerthema, denn der Inmobiliario lässt sich nicht in bar bezahlen und muss dann wohl auch Steuer abführen. Dann wäre ich also wieder bei der Quellensteuer:-(
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Gehen die Mietzahlungen durch Airbnb auf ein kolumbianisches oder ein deutsches Bankkonto?
Egal ob mit Airbnb vermietet, heisst es im Steuergesetz, dass Mieteinkünfte im Ausland, dort, wo die Mieteinkünfte anfallen, als Einkommen versteuert werden müssen.
So verstehe ich das
Egal ob mit Airbnb vermietet, heisst es im Steuergesetz, dass Mieteinkünfte im Ausland, dort, wo die Mieteinkünfte anfallen, als Einkommen versteuert werden müssen.
So verstehe ich das

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ThemenstarterVerified - Kolumbien-Süchtige(r)
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Die Mietzahlungen bei Airbnb gehen auf ein kolumbianisches konto und ich weiss das dort versteuert müsste, aber das scheint bei airbnb irgendwie unter zu gehen...
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Eigentlich müsste man das schon in Deutschland versteuern.. auch wenn da kein Hahn nach kräht und es durch das kolumbianische Konto nicht auffällt, ist es strenggenommen nicht ganz sauber.
Nach §1 des EStG sind Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (das hast du ja).
Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.
Es besteht im übrigen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kolumbien.
Nach §1 des EStG sind Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (das hast du ja).
Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.
Es besteht im übrigen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kolumbien.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Ich weiss. Dann hätte ich aber auch das alles was ich dieses Jahr in das Apartment gesteckt habe, aber auch als Aufwände deklarieren müssen, das würden die Einnahmen bei weitem übersteigen und wie will ich diese ganzen kolumbianiachen Belege dann einen deutschen Steuerbeamten erklären. Das erspare ich mir dann lieber, auch wenn es nicht korrekt ist.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Ich denke wenn Du über eine Imobiliaria vermietest dürfte es dir gleich gehen wie bei Airbnb. Der Vertrag lautet dann zwischen Imobiliaria und Mieter, die schicken Dir dann einfach 90 % davon weiter und werden sich kaum um die Steuern kümmern. Würde da mal einfach Anfragen. Aber das Risioko trägst dann Du. Musst einfach überprüfen ob Du nicht aufgrund Deines Vermögens (in Kolumbien) evt. eine Steuererklärung abgeben musst. Da sehe ich das grössere Risiko. Weil eigentlich kennt der kolumbianische Staat Deine Vermögenswerte. Zur Zeit macht aber der Dian nichts mit dieser Information. Was Deutschland betrifft, wenn die bei Deinem Kapitalabfluss nach Kolumbien nicht nachgefragt haben dann werden die wohl nie darauf kommen das Du hier was hast.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Ernesto hat vollkommen recht.
Die Mieteinnahmen sind in dem Land zu versteuern, in dem die Mietwohnung liegt. Das gilt jedenfalls für alle Drittstaaten.
Dennoch wirken sich die Mieteinnahmen auf die Besteuerung in D aus, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das heißt, die Einkünfte aus der Vermietung im Ausland sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen als zusätzliche Einnahme den Steuersatz.
Aufwände sind als Werbungskosten von den Mieteinnahmen absetzbar.
Ich bin überrascht, dass offenbar mit Airbnb lukrative Geschäfte möglich sind uns es sich lohnt. Bei vielen Mietern ist Airbnb nich beliebt, bei mir auch nicht. Ich habe keine guten Erfahrungen damit gemacht und handele lieber selbst frei Preise für Unterkünfte aus, die ich mir vorher auch ansehe. Wenn ich mir die 7.786 Bewertungen bei beispielsweise trustpilot ansehe, stehe ich mit meiner Einschätzung nicht alleine da. Viel Erfolg weiterhin und eine glückliche Hand bei deinen Schwierigkeiten.
Die Mieteinnahmen sind in dem Land zu versteuern, in dem die Mietwohnung liegt. Das gilt jedenfalls für alle Drittstaaten.
Dennoch wirken sich die Mieteinnahmen auf die Besteuerung in D aus, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das heißt, die Einkünfte aus der Vermietung im Ausland sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen als zusätzliche Einnahme den Steuersatz.
Aufwände sind als Werbungskosten von den Mieteinnahmen absetzbar.
Ich bin überrascht, dass offenbar mit Airbnb lukrative Geschäfte möglich sind uns es sich lohnt. Bei vielen Mietern ist Airbnb nich beliebt, bei mir auch nicht. Ich habe keine guten Erfahrungen damit gemacht und handele lieber selbst frei Preise für Unterkünfte aus, die ich mir vorher auch ansehe. Wenn ich mir die 7.786 Bewertungen bei beispielsweise trustpilot ansehe, stehe ich mit meiner Einschätzung nicht alleine da. Viel Erfolg weiterhin und eine glückliche Hand bei deinen Schwierigkeiten.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
@ Milawesi
soweit ich weiß ist das nur der Fall, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern gibt.
Gibt es zwischen CO und D nicht und daher müsste es eigentlich in beiden Ländern versteuert werden.
AirBnb ist zwar nicht immer ganz günstig, aber habe als Mieter in verschiedenen Ländern bislang keine schlechten Erfahrungen damit gesammelt.
soweit ich weiß ist das nur der Fall, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern gibt.
Gibt es zwischen CO und D nicht und daher müsste es eigentlich in beiden Ländern versteuert werden.
AirBnb ist zwar nicht immer ganz günstig, aber habe als Mieter in verschiedenen Ländern bislang keine schlechten Erfahrungen damit gesammelt.
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
@Genuasd:
Danke für den Hinweis. Ich bin kein Steuerberater. Den würde ich aber dem Themenstarter empfehlen. Vielleicht helfen aber die zusammengetragenen Informationen aller Beteiligten.
Deutschland will mit seinem Steuerrecht eine doppelte Besteuerung vermeiden. Seit 01. Januar 2019 ist D auch mit Kolumbien in Verhandlung über ein Abkommen (Quelle Bundesfinanzministerium).
Zur Zeit sind nach Artikel 247 des kolumbianischen Steuergesetzbuches für Nicht- Steuerresidenten ein Steuersatz von 35% auf die Einkünfte zu zahlen (Stand 2020).
Im Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 34c heißt es:
"(1) 1Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt.
(5) Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Absatzes 1 besonders schwierig ist"
Zitat Ende.
Das deutsche Steuerrecht beinhaltet Regelungen für ausländische Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, im Wege eines einseitigen Verzichts von einem Steueranspruch abzusehen, da eine Doppelbesteuerung für beide Staaten volkswirtschaftlich schädlich ist.
Nach dem Welteinkommensprinzip würde normalerweise eine Quellensteuer anfallen.
Nach § 34c Abs. 6 EStG rechnet D die im Ausland gezahlte Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen bei der deutschen Steuer an.
Danke für den Hinweis. Ich bin kein Steuerberater. Den würde ich aber dem Themenstarter empfehlen. Vielleicht helfen aber die zusammengetragenen Informationen aller Beteiligten.
Deutschland will mit seinem Steuerrecht eine doppelte Besteuerung vermeiden. Seit 01. Januar 2019 ist D auch mit Kolumbien in Verhandlung über ein Abkommen (Quelle Bundesfinanzministerium).
Zur Zeit sind nach Artikel 247 des kolumbianischen Steuergesetzbuches für Nicht- Steuerresidenten ein Steuersatz von 35% auf die Einkünfte zu zahlen (Stand 2020).
Im Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 34c heißt es:
"(1) 1Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt.
(5) Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Absatzes 1 besonders schwierig ist"
Zitat Ende.
Das deutsche Steuerrecht beinhaltet Regelungen für ausländische Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, im Wege eines einseitigen Verzichts von einem Steueranspruch abzusehen, da eine Doppelbesteuerung für beide Staaten volkswirtschaftlich schädlich ist.
Nach dem Welteinkommensprinzip würde normalerweise eine Quellensteuer anfallen.
Nach § 34c Abs. 6 EStG rechnet D die im Ausland gezahlte Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen bei der deutschen Steuer an.
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Verified - Kolumbien-Veteran
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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Wie es in Deutschland abläuft, kann ich nicht sagen und steht hier eigentlich auch nicht zur Debatte.
Unser Mitglied Don-Pedrinio schrieb in einem Beitrag, dass er wegen einer Steuerunstimmigkeit am Flughafen (Medellín) kurzfristig aufgehalten wurde. Im Moment finde ich den Beitrag nicht. Zeigt jedoch, dass die kolumbianische Steuerbehörde hin und wieder aktiv wird. Technisch sind die dazu jederzeit in der Lage. Zu Kolumbien kann ich die Aussage von @Fusagasugeno bestätigen. Ich habe auch schon wertige Sachen verkauft und keine Steuer deklariert. Die Verantwortung liegt in Kolumbien bei jedem selbst. Nicht erwischen lassen, ist die Devise. Dass dies keine legale Steuerlösung ist und mit entsprechenden Risiken verbunden, sollte jeder wissen.
Unser Mitglied Don-Pedrinio schrieb in einem Beitrag, dass er wegen einer Steuerunstimmigkeit am Flughafen (Medellín) kurzfristig aufgehalten wurde. Im Moment finde ich den Beitrag nicht. Zeigt jedoch, dass die kolumbianische Steuerbehörde hin und wieder aktiv wird. Technisch sind die dazu jederzeit in der Lage. Zu Kolumbien kann ich die Aussage von @Fusagasugeno bestätigen. Ich habe auch schon wertige Sachen verkauft und keine Steuer deklariert. Die Verantwortung liegt in Kolumbien bei jedem selbst. Nicht erwischen lassen, ist die Devise. Dass dies keine legale Steuerlösung ist und mit entsprechenden Risiken verbunden, sollte jeder wissen.

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Was hat es für Auswirkungen, wenn ich Steuerresident bin?
Bei dem Thema habe ich immer noch keinen Durchblick.
Für das Touristenvisa habe ich verstanden, dass maximal 180 Tage im Kalenderjahr im Land verbracht werden können. Gerechnet wird hier für den Zeitraum vom 01.01 - 31.12 des jeweiligen Jahres.
Steuerlich sieht das anders aus. Hier gilt sozusagen das rollende Taxsystem wobei ingesamt 183 Tage unterbrochen oder ununterbrochen im Land verbracht werden dürfen und erst ab dann der Ausländer der normalerweise nicht im Land lebt, sein Einkommen auch in Kolumbien versteuern müsste.
Wenn man hier nicht das Kalenderjahr als Basis der Berechnung nehmen darf, wo ist denn dann der Start- und Zeitpunkt dieser Berechnung, wenn man Jahr für Jahr zwar in Kolumbien zeit verbringt, aber kein resident ist. Diese 183 Tage wenn sie nicht auf das Jahr bezogen sind, wie kann man diese überhaupt nachhalten.
Für das Touristenvisa habe ich verstanden, dass maximal 180 Tage im Kalenderjahr im Land verbracht werden können. Gerechnet wird hier für den Zeitraum vom 01.01 - 31.12 des jeweiligen Jahres.
Steuerlich sieht das anders aus. Hier gilt sozusagen das rollende Taxsystem wobei ingesamt 183 Tage unterbrochen oder ununterbrochen im Land verbracht werden dürfen und erst ab dann der Ausländer der normalerweise nicht im Land lebt, sein Einkommen auch in Kolumbien versteuern müsste.
Wenn man hier nicht das Kalenderjahr als Basis der Berechnung nehmen darf, wo ist denn dann der Start- und Zeitpunkt dieser Berechnung, wenn man Jahr für Jahr zwar in Kolumbien zeit verbringt, aber kein resident ist. Diese 183 Tage wenn sie nicht auf das Jahr bezogen sind, wie kann man diese überhaupt nachhalten.