Fragen und Antworten zum Rentnervisum für Kolumbien

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.

BBColonia
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von BBColonia »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@Ernesto
ok, jetzt habe ich verstanden.
Da ich keinen Rentenbescheid bei mir habe, wenn ich das Visum ONLINE beantragen würde, brauche ich bei der Registrierung des Visums oder Beantragung der Cedula das physische Originaldokument? Und kann ich die Apostillierung irgendwie ONLINE machen? Ansonsten müsste ich zurück nach Deutschland.

Desweiteren noch eine weitere Frage. Ich reise momentan immer via AirBNB. Könnte ich für das Rentnervisum auch eine AiRBNB-Adresse angeben, oder muss ich einen festen Wohnsitz in Kolumbien haben, worauf ich momentan noch keine Lust habe, und ich auch nicht weiß, wie lange ich wirklich in Kolumbien bleiben möchte? Danke
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Ernesto
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Ernesto »

Nochmal langsam - wie bei einem Baby, bei dem man alles ganz langsam einlöffeln muss.

Die Unterlagen, die du beim Antrag zum Visum vorlegen musst, sind Originalunterlagen.
Du brauchst einen aktuellen Rentenbescheid, der in Deutschland von der zuständigen Behörde mit einer Apostille versehen wurde. Ins Spanische übersetzt und alles nicht älter als drei Monate!
Wie du an einen aktuellen Rentenbescheid und die Apostille aus dem Ausland kommst, solltest du mit deiner Rentenversicherung abklären.

Sollte es dir gelingen diese Unterlagen zu erhalten, dann musst du beim Antrag zum Visum deine kolumbianische Wohnanschrift angeben! Ob du was Falsches eintragen willst, musst ganz alleine du entscheiden. Nach Erhalt des Visums muss dieses bei der Ausländerbehörde = Migracion Colombia an dem von dir gewählten Wohnort registriert werden. Auch hier mit Adressangabe. Im selben Vorgang wird dann auch die Cédula de Extranjeria beantragt.

Da du selbst nicht weisst, ob du überhaupt in Kolumbien bleiben willst, entzieht sich mir der Sinn dieser Diskussion.
Ein Visum beantragt man nicht aus Spass. Man beantragt es, wenn man weiss, was man will.

Ich wünsche dir viel Glück ;-)

BBColonia
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Rentnervisum + Wohnsitz anmelden

Beitrag von BBColonia »

Hallo liebes Forum,
ich befinde mich momentan als Tourist in Kolumbien, möchte Ende Juni zurück nach Deutschland und mit dem neuen Rentenbescheid im Juli das Rentnervisum beantragen.
Ich beabsichtige bei meiner Freundin hier in Bucaramanga zu wohnen. Ich habe nun folgende Fragen zum Anmelden des Wohnsitzes:
1. Wann kann/muss ich die Anmeldung vornehmen, vor oder nach dem Beantragen des Visums?
2. Bei der Anmeldung des Wohnsitzes bei der Mirgracion. Benötige ich da eine Bescheinigung des Vermieters meiner Freundin wie in Deutschland, oder wie läuft das ab?
Besten Dank
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Ernesto
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Ernesto »

Wenn alles so läuft, wie du es dir wünschst, dann beantragst du das Visum ONLINE bei der Cancillería (Ministerio de Relaciones Exteriores de Colombia). Wenn es genehmigt wurde, lässt du es bei Migracíon Colombia an deinem neuen Wohnsitz registrieren. Dort beantragst du auch die Cédula de Extranjeria. Beim Antrag des Visums sowie beim Antrag der Cédula musst du einen Wohnsitz angeben. Wechselst du den Wohnsitz, dann musst du Migracíon Colombia davon informieren. Eine Bescheinigung des Vermieters/Eigners ist dazu nicht erforderlich.
Viel Glück. :-)

Anmelden im Sinne von Anmelden beim Einwohnermeldeamt gibt es in Kolumbien nicht.

Du kannst das Visum auch bei der Botschaft in Deutschland beantragen und lässt es dann später, wenn du nach Kolumbien reist, wie oben beschrieben registrieren.

BBColonia
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von BBColonia »

Danke für die Infos.
Ich habe beim Kolumbianischen Konsulat in Frankfurt angerufen, da wurde mir gesagt, dass man das Visum nur Online Beantragen kann.
D.h. ich gebe bei der Online-Beantragung einfach die Adresse meiner Freundin als Wohnsitz an, ohne dies irgendwie belegen zu müssen? Völlig ungewohnt für einen Deutschen :-)
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Ernesto
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Ernesto »

Richtig @BBColonia so machst du es.

Frank100
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Frank100 »

Hallo,
ich will meine Mutter und meinen Stiefvater nach Kolumbien holen. Lebe selber hier. Ist es besser, wenn jeder ein eigenes Rentnervisum beantragt (beide haben je über EUR 1000 Rente)? Oder nur für einen und für den anderen ein Benefizvisum für Ehepartner? Wir wollen den Antrag beim Konsulat in Frankfurt stellen. Reichen die im Internet genannten Unterlagen (Pass, Foto, letzter Ein-/Ausreise-Stempel, Rentenbescheid mit Apostille und Übersetzung) aus für ein Rentnervisum oder wird mehr verlangt, z.B. Nachweis einer Auslandskrankenversicherung?
Danke
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Fusagasugeno
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Fusagasugeno »

Eine Auslandkrankenversicherung brauchst Du nicht, wenn sie ein Visum haben und in Kolumbien leben müssen sie so oder so in die EPS einzahlen.
Ich persönlich erachte unabhängige Visas als besser. Das heisst beide ein Rentnervisum.
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Don Maximo
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Don Maximo »

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dass das Thema Krankenversicherung im Zusammenhang mit dem Rentnervisum, resp den Rentner Status angesprochen wurde, um zu berichten, was uns eine SURA-Mitarbeiterin in der vergangenen Woche mitteilte und was zu einiger Verunsicherung geführt hat.
Letzte Woche hatte sich meine Frau bei SURA nach den Tarifen für die EPS und den Zusatzversicherungen erkundigt.
Das heißt, über das Verfahren, die Bedingungen und die Kosten für den Krankenversicherungsschutz in unserem Fall, der folgendermassen aussieht:

Wir erhalten beide eine Rente. Ich beziehe eine Frührente, meine Frau ist aufgrund ihrer Krankheit erwerbsunfähig und erhält seit kurzem eine Invaliditätsrente.
Folglich ist der Status beider der eines Rentners (obwohl das Visum, das ich beantrage, nicht das Rentnervisum, sondern das Ehegattenvisum ist).

Nun, vor etwa einem Jahr wurde uns gesagt, dass wir im Falle eines Umzugs der EPS als Rentner angeschlossen würden und die entsprechend vorgesehene Beiträge zu entrichten wären. Diese lägen in einer spanne von einer Mindestprämie in der Höhe von 4 % eines geltenden Mindestlohns bis zu einer Höchstprämie von 12 % eines fünffachen geltenden Mindestlohns. Diese Information deckt sich unter anderem mit Infos die ich im Internet gefunden habe.
https://www.larepublica.co/economia/asi-cambio-el-monto-de-aporte-a-salud-para-pensionados-con-la-reforma-tributaria-2949508
Nach dem, was uns damals gesagt wurde, wäre einer der beiden (meine Frau) der Hauptversicherte, der andere, nämlich ich, würde als begünstigter Ehegatte mitversichert sein.

Der SURA-Mitarbeiter, der meine Frau letzte Woche beraten hat, meinte dagegen, sie (als Versicherungsnehmerin) könne/sollte als Selbständige beitreten. Die von ihr genannte monatliche Prämie (an den genauen Betrag erinnere ich mich nicht mehr, es waren knapp über 100.000 Pesos) wäre also viel niedriger als die Prämie, die wir auf der Basis der Rentengelder zu zahlen hätten. Auch hier wäre ich als Begunstigter in der deckung mit eingeschlossen.

Wir werden daher versuchen, die Rechtmäßigkeit und Korrektheit einer Angliederung als Selbständige in unserem Fall zu klären, woran ich zweifle.
Aber vielleicht kann uns jemand, der sich in der gleichen Situation befindet, davon berichten welche Sätze angewendet werden.
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Ernesto
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Frage zum Rentnervisum

Beitrag von Ernesto »

@Don Maximo

Es ist vollkommen korrekt, was dir die Versicherung mitgeteilt hat!
Du kannst dich als begünstigter bei der Versicherung deiner Frau einschreiben lassen.
Ich kenne einige Ehepaare, die so versichert sind und damit bei gleichen Leistungen viel Geld sparen.

Bei SURA bekommt ihr versicherungstechnisch keine Probleme.
Quiénes pueden ser beneficiarios de salud en el POS?
El cónyuge o compañero permanente del cotizante.
https://www.epssura.com/articulos2013/preguntas_frecuentes.html

Dieses ABECÉ DE LA AFILIACIÓN EN SALUD vom Gesundheitsministerium ist bestimmt eine hilfreiche Lektüre.

Viel Glück uns bitte halte uns auf dem Laufenden. Danke!
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Don Maximo
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Beitrag von Don Maximo »

@Ernesto
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ich mich als Begünstigter bei meiner Frau eintragen lassen kann, davon bin ich ausgegangen.
In diesem Punkt deckt sich die Aussage der SURA Vertreterin mit der die uns letztes Jahr gemacht wurde.

Was ich nicht verstehe, ist, warum meine Frau zu einem (fiktiven) Satz einer Selbstständige mit einem Mindestgehalt Beiträge bezahlen soll und nicht anhand ihrer Rente.
Sie ist NICHT Selbstständig und war es auch nie. Nicht einmal in den Tagen in Kolumbien, bevor wir heirateten (sie war bis wenige Tage bevor sie in die Schweiz kam angestellt beim Gesundheitsministerium).

Doch wenn das so ist, ist es einerseits erfreulich, dass sie (für uns beide!) nur 120'000 Pesos mtl. zahlen müssen, andererseits völlig ungerecht gegenüber all jene die in der Tat mit einem Mindesteinkommen auskommen müssen und gleich viel bezahlen wie wir.

Wir werden uns auf die SURA verlassen, wie du sagst dort werden wir keine Probleme haben, falls welche auftauchen sollten, Bügeln die sie zu recht. Teil der Familie ist bei SURA und die sind eigentlich sehr zufrieden.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Sorry Ernesto es ist nicht richtig. Zwar machen gewisse Sachbearbeiter das so die gerne ihre Provision nehmen und Krankenversichert bist Du dann auch.
Ich habe dass selber so gehandhabt, war begünstigter meiner Frau. gem. Sanitas vollkommen in Ordnung so. Aber als ich dann mein Visum Umschreiben wollte kahm die unangehneme Frage wo ich Krankenversichert bin. Habe mich dann Informiert und auf das Umschreiben des Visums verzichtet.
Erstens du kannst nur als begünstigter sein wenn du kein Einkommen hast. Wenn beide ein Einkommen von mindest ein Salario Minimo haben müssen auch beide versichert sein.
Zweitens die Prämie ist zur Zeit mindestens 125 T Peso wenn ein Salario Minimo nicht überstiegen wird. Danach ist es 12% vom Einkommen bis 3 SM.

Der empfohlene Trik mit "Selbständig" nur das Minimum und einer Begünstigr funktioniert zwar damit man Versichert ist aber entspricht nicht dem Gesetz. Dazu muss mann Wissen, dass sobald mann eine Steuererklärung macht automatisch abgeglichen werden kann ob die Deklaration bei der EPS entsprechend ist. Auch bei der Visaverlängerung können dann unangenehme Fragen aufkommen (selber erlebt).
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Fusagasugeno

Dass man als Ehepartner bei der Krankenversicherung nur als Begünstigter fungieren kann, wenn kein Einkommen vorhanden ist, stimmt nicht.

Bestimmt verwechselst du das. Wenn Kinder unter 18 Jahren oder zwischen 18 und 25 Jahren, die studieren, in die Versicherung aufgenommen werden, dann geht es, nur wenn diese finanziell vom Beitragszahler abhängig sind. Hat der Versicherungsnehmer keinen Ehegatten / Lebenspartner oder unterhaltsberechtigte Kinder, können die Eltern als Begünstigte hinzufügen, wenn sie finanziell abhängig sind.

Die Prämie liegt bei einem Selbstständigem mit Mindesteinkommen bei knapp über 100.000 COP oder genau gesagt bei 12.5% vom Gehalt. Ob jemand den "Trick" macht oder nicht, ist jedem selbst überlassen. ;-)
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Beitrag von Fusagasugeno »

Du irrst dich. Wenn du einkommen hast, musst du selber versichert sein.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Fusagasugeno

Bitte sei so freundlich und teile mir einen Link mit, aus dem hervorgeht, dass ein Begünstigter keine Einkünfte haben darf.

Wenn du dir die FAQ von SURA anschaust, Link weiter oben, dann siehst du, dass es so ist, wie ich es gesagt habe. Lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil belehren, wenn dem so sein sollte. Schon mal danke für den Link. ;-)
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Beitrag von Fusagasugeno »

Ich habe keinen Link, ich habe ein Schreiben von meinem Anwalt an zwei Zuständige stellen die beide bestätigt haben dass ich selber Versichert sein muss. Dass es die Krankenkassen machen habe ich oben ja gesagt aber es entspricht nicht dem Gesetz.
Oder warum wohl bezahlen Doppelverdiener bei grossen Firmen, oder meine Schwiegereltern beide beim Staat beide EPS?

Wie gesagt, so wie Du es sagt geht es, aber man darf hier nicht sagen es sei Korrekt. Und ein Freund der bei den Steuern in Bogota arbeitet sagt hat mir vor einem Jahr gesagt dass bereits die Hälfte der Steuererklärungen auf Uebereinstimmung mit der EPS überprüft werden.

Und in dem Link der SURA lese ich nichts, dass der Partner eigenes Einkommen haben darf,
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