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Warum eigentlich nicht? Gitte schreibt nichts über die finanziellen Mittel ihres Freundes.Bei einem Touristenvisum muss der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbracht werden. Dies durch Nachweis von Kontoauszügen der letzten drei Monate. Bescheinigung eines Steuerberaters ist von Vorteil. Dazu wäre der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses angebracht. Weiterhin braucht er eine Hotel- und Flugreservierung wobei das Hotel namentlich genannt werden muss. International gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro.
Bei einem Besuchsvisum sieht es anders aus, hier wird, neben den anderen Unterlagen eine Verpflichtungserklärung des Einladenden incl. dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verlangt.
Wenn der Weg der Einladung gegangen wird, dann könnten auch Gittes Eltern oder die Oma
Nie vergessen, das der Rückkehrwille für die Botschaft klar erkenntlich ist.





