Das mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft nach 6 Monaten habe ich mir vor Jahre aus der HP der Botschaft runtergeschrieben, finde ich jetzt aber nicht mehr. Entweder wurde was geändert oder ich habe mich geirrt. Umso besser. Das RE-Visum erhält man übrigens auch direkt wenn man mit seiner Kolumbianischen Ehefrau ein Kind hat. Das Kind (sofern Kolumbianer) darf dann den Kolumbianischen Staat bitten dir direkt die RE auszustellen.
In den Kleinkinderpässen meiner Söhne hatte es einen Eintrag, dass diese Pässe nur zum Reisen sind, und das sie (also meine Söhne) die Kolumbianische Staatsbürgerschaft erst erhalten wenn sie auch in Kolumbien leben. Also habe ich letztes Jahr TP 10 gemacht.
Dann hat mich Gast darauf aufmerksam gemacht, dass sich mit der Staatsbürgerschaft von im Ausland geborenen Kinder evt. was geändert hat.
Ja hatte es und zwar schon 1997 (mein zweiter wurde 1995 geboren). Meine Frau und meine Kinder waren bei der Botschaft in Bern registriert, trotzdem wird man über ein solches Detail natürlich nicht informiert. Grrrrrrrrr......... Beim beantragen des TP 10 unterhält man sich noch über die Kinder, und kein Hinweis erfolgt.
Hätte ich das gewusst hätte ich schon längstens die RE und mir dabei einige Schwierigkeiten beim Bauen und vor allem Kriechgänge bei der Bank für das Bankkonto ersparen können und den "richtigen" Pass hätte ich auch schon längstens.
Also habe ich diesen Sommer noch schnell meine Kinder zu "echten" Kolumbianern gemacht, (sind sie nämlich erst wenn sie eine Cedula haben und dann brauchen sie für Reisen nach Kol. natürlich auch den Pass) und einer von beiden war so freundlich

für mich die RE zu erbitten.
Somit habe ich mir die 3 Jahre TP 10 erspart und kann am 1.10.2017 (falls bis dann nicht wieder irgendwelche Gesetze ändern) den Pass beantragen.