Das Flugticket muß von/nach Deutschland gehen, damit deutsches Recht anzuwenden ist. Aber wenn das so ist, dann ist die Rechtslage eindeutig und die Anwaltskosten fallen ebenfalls der Airline zu. Dazu gibt es für Deutschland mittlerweile genug Erfahrungen, um das so deutlich sagen zu können - namlich ein paar Tausend Klagen gegen Airlines seit Corona. Das einzige Risiko ist, daß es natürlich auch dauert und es ein Insolvenzausfallrisiko gibt - je nach Airline kann das verschwindend gering oder größer sein.
Kein KLM, Lufthansa und auch Alitalia wäre das Risiko null, weil da die Rettung / Verstaatlichung schon beschlossen wurde. Iberia? Keine Ahnung. Ein Voucher wäre bei einer Insolvenz ebenfalls wertlos.
Wer mit Kreditkarte gebucht hat, sollte die Abbuchung beanstanden und Rückbuchung versuchen. Klappt nicht immer, aber der Versuch kostet nix. Ich kenne persönlich mehrere Fälle, wo es über die Kreditkarte geklappt hat, das Geld zurück zu holen.
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