@ernesto
Irgendwo im Net habe ich diese Information gefunden, deshalb habe ich "blödsinn" gesagt.
Externer Link ⇨
Bei A2 stehen in meinen Augen sich widersprechende Informationen:
"Hasta 35 kW (aprox. 48 CV)" und weiter unten "Nota: Motos limitadas, de maximo 70 kW".
Ich würde sagen entweder bis 35 kW oder bis 70 kW...oder habe ich es immer noch nicht verstanden.
Nun wenn wie in dem Biled sie Klasse A steht...würde man fragen wozu A, wenn man mit A2 alles fahren darf.
Meine Freundin fährt ein kleinen Motorrad (eine 125-ger) und ich habe ein mit 650 ccm, 37 kW (ca. 50 PS) und einem Eigengewicht von ca. 250 kg. Deshalb die Frage, od sie ein A2 oder ein A (falls existiert) machen muss, damit sie mein MOtorrad hier in Deutschland fahren darf.
ZUm Thema der gltigkeit der kolumbianischen Fahrerlaubnis weiis ich (Info von 2018), dass diese in DE gültig sind. Man muss aber einen internationalen Führerschein haben. Damal habe ich wegen meinem AuPair lange nachgeforscht und am Ende habe ich die Polizei angerufen, damit sie mir es sagen. Auch da waren sie etwas sprachlos. Ich musste dann die Frage so formulieren:
"So...angenomen mein AuPair kommt hierher, fährt mit meinem PkW einkaufen und sie halten sie an. Was machen sie dann? Lassen Sie sie weiterfahren?" Haaaha
Also so viel ich weiss: der Führerschein ist in DE gültig. Man sollte sich in Kolumbien eine internationale Version besorgen. Das hatte mein AuPair auch. Damit durfte sie 6 Monate lang fahren, man könnte es um weitere 6 Monate verlängern können (bei Führerscheinstelle nachfragen), danach muss eine Prüfung in Deutschland gemacht werden. Theoretische geht in Spanisch, praktische...na ja, die Person muss schon verstehen, was der Prüfer sagt. Ich ürde immer einige Fahrstunden in DE empfehlen, denn in Deutschland fährt man anders und leider war mein AuPair beim Fahren seh sehr unsicher. Sie sagte in Bogota gibt es so viel Verkehr, dass sie während der Fahrstunden mehr gestanden als gefahren ist.
Es geht es um den ständigen Wohnsitz. Wer eine dauerhafte Aufhenthaltserlaubnis anstrebt sollte sich dann über die aktuellen Regelungen informieren. Ich denke eine Polizeikontrolle ist nicht in der Lage festzustellen, ob der/die kontrollierte Person auf dauer hier bleiben will. Aber auf das Datum in der Anmeldebescheinigung sollte man schon genau achten.
VG, Miro
PS 3xJA...Spanisch muss ich unbedingt lernen xD