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@Holger78Doppelbesteuerungsabkommen findet hier ja keine Anwendung.
Tagchen hat ja dann nur noch seine Einkünfte in Kolumbien.
@desertfox
Richtig, Rentner ist eine andere Kiste.
Ist man einfach nur gemeldet, aber hat soweit kein Einkommen in Deutschland bzw. keinen Träger, der das zahlt wie Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenkasse, sonstiges., dann fordert die gesetzliche Krankenkasse erstmal Geld.
Ich hatte meiner Krankenkasse dann Bescheid gegeben und denen die Abmeldebescheinigung geschickt.
Bei Rückkehr konnte ich wieder normal gesetzlich versichert werden.
Gibt ja den Mythos, dass man dann aus der gesetzlichen ausgetreten ist und danach nur noch privat versichert werden kann.
Aber Tagchen geht ja nicht als Rentner, oder habe ich etwas überlesen?
Wenn es um Post geht, kann ich noch einen Nachsendeauftrag empfehlen.
@ Tagchen
"Ich dachte gelesen zu haben, wenn man sich in Deutschland abmeldet, sprich komplett, ohne Meldeadresse, dann erlischt auch die Steuerpflicht."
jein oder wie der Jurist sagt: kommt drauf an.
Ich hatte bspw. noch Kapitalerträge, die über den Freibetrag hinausgingen und habe diese in Deutschland versteuert. Bei der Summe war es das auch nicht wert, es anderweitig zu versuchen oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Vielleicht hätte man das Depot umschreiben müssen oder ähnliches, ich hab es dann einfach in DE versteuert.
Wirst du denn noch irgendwelche Einnahmen in Deutschland haben?




