Fragen & Antworten zur Steuer in Deutschland von Deutschen in Kolumbien (allgemein)


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Tagchen
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Fragen & Antworten zur Steuer in Deutschland von Deutschen in Kolumbien (allgemein)

Beitrag von Tagchen »

Hallo Leute,

hatte heute mehrere Telefonate und E-Mails mit meinem Finanzamt zwecks Auswanderung und Steuerpflicht in Deutschland.
Habe den Damen unmißverständlich zu verstehen gegeben,daß ich im Juli diesen Jahres für immer ( Hoffe ich doch ) nach
Kolumbien auswandern werde, in Deutschland alles Auflösen / Kündigen und mich abmelden werde.

Jedesmal bekam ich die gleiche Antwort, mit der ich nicht einverstanden bin,da ich schon andere Infos darüber gelesen habe
Hier die E-Mail der Dame des Finanzamtes:
wie bereits von meiner Kollegin ausführlich erläutert können Auskünfte nur hinsichtlich der Besteuerung gegeben werden.
So wäre ua für das Jahr 2023 eine Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Einkünften, die Sie in diesem Kalenderjahr bezogen haben ab zu geben;auch die Einkünfte aus Kolumbien sind zu erklären, da in der Bundesrepublik Deutschland das Welteinkommen besteuert wird.
Bei konkreteren Fragen bitte ich einen Steuerberater hin zu ziehen, da die Erstellung der Steuererklärung diesem Berufstand überlassen bleibt.

desertfox
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Beitrag von desertfox »

Das Finanzamt hat insofern Recht als dass es Dir keine steuerrechtlich relevanten Fragen beantworten darf. In Deutschland gilt m.W. aber NICHT das Welteinkommen..., ich habe über 30 Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet, immer einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, aber nur im Urlaub wenn ich Zuhause war Steuer bezahlt, dann zieht allerdings der Progressionsvorbehalt. Es gibt verschieden "Steuersysteme" (OK über das Wort kann man nun streiten) wie Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandstätigkeitserlass welche damals zum tragen kamen....

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Tagchen
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Beitrag von Tagchen »

@desertfox Danke für Deine Info, hilft mir ja dennoch nicht weiter.

Ich dachte gelesen zu haben, wenn man sich in Deutschland abmeldet, sprich komplett, ohne Meldeadresse, dann erlischt auch die Steuerpflicht.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Tagchen

Die Dauer, für die du in Deutschland Steuern zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner Staatsangehörigkeit, deinem Wohnsitz, deinem Einkommen und anderen Umständen. Wenn du Deutschland vollständig verlässt und deinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegst, musst du dich abmelden und deine Steuerpflichten in Deutschland beenden. Es kann jedoch sein, dass du weiterhin steuerpflichtig in Deutschland bist, wenn du z.B. Einkünfte aus Deutschland hast, wie z.B. Mieteinkünfte oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es empfiehlt sich, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um deine individuelle steuerliche Situation zu klären.

Halte uns bitte auf dem Laufenden ;-)
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bastians
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Beitrag von bastians »

Wenn Du Dich in Deutschland nicht mehr aufhältst bist Du eingeschränkt Steuerpflichtig https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht_%28Deutschland%29 Hatten wir hier im Forum, glaube ich, auch schon mal erwähnt.
Das betrifft insbesondere Einkünfte aus Deutschland z.B. Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie aber auch Dividenden oder Zinsgutschriften von deutschen Firmen. Wenn Du also ein Depot in der Schweiz mit Aktien der Lufthansa oder BASF hast oder Bundesanleihen, dann bist Du für die Erträge daraus meines Wissens nach weiterhin steuerpflichtig.

Wenn Du auch das nicht möchtest, kannst Du ja die deutsche Staatsbürgerschaft nach einer Weile gegen die Kolumbianische tauschen (weder polemisch noch ganz ernst gemeint).

Es gibt übrigens auch noch eine Wegzugsbesteuerung. https://de.wikipedia.org/wiki/Wegzugsbesteuerung

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Da war der Ernesto schneller :)

desertfox
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Beitrag von desertfox »

@Tagchen,

das stimmt prinzipiell, wenn Du dann aber noch Einnahmen in Deutschand hast sieht es ggfls schon wieder anders aus, da kann dann wirklich nur ein Steuerberater helfen. Auch die Aussagen hier im Forum sind nicht rechtsverbindlich, auch wenn sie per-se nicht falsch sein müssen.

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Tagchen
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Beitrag von Tagchen »

Danke @desertfox @ernesto @bastians...
Ich werde keine Einkünfte jeglicher Art aus Deutschland mehr haben.
Mal schauen ob ich einen Artikel oder Entwurf finde, den ich der Dame vom Finanzamt zuschicken kann, der meine und Eure Meinung untermauert.

Danke Euch

hollaho
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Beitrag von hollaho »

Das mit der deutschen Korrespondenzadresse und angemeldetem Wohnsitz wird wohl von den Expats unterschiedlich gehandhabt und hat auch jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile. Eigentlich soll/muß man sich abmelden, wenn man nicht mehr regelmäßig in Deutschland verbleibt.

Steuerrechtlich ist so eine Wohnsitzanmeldung maximal ein Indiz. Steuerpflicht richtet sich nach dem tatsächlichen Aufenthalt, wo das Einkommen erzielt wird und wo tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist. Da es dabei um einiges Geld gehen kann, sollte man sich gut beraten lassen. Einfach nur Abmelden (und dann in Monaco wieder an) und keine Steuerpflicht mehr, das hat schon bei Boris Becker nicht geklappt.

Übrigens muß das Finanzamt grundsätzlich schon Auskunft zu steuerrechtlichen Fragen geben. Allerdings gibt es keine persönliche Verhaltensempfehlung und sie werden nicht Deine Steuererklärung machen. Verständnisfragen zum Formular oder dem Steuerrecht sollten sie beantworten. Vermutlich machen sie das nicht immer super schnell und gerne, wenn sie viel zu tun haben oder sich so fühlen. 8-;

Genuasd
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Beitrag von Genuasd »

Interessant was das Finanzamt so dazu sagt.
ich glaube da wurden schlafende Hunde geweckt..

Die Interpretation von der Dame scheint mir jedenfalls nicht ganz korrekt.
"In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip"
vgl. hierzu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/D/004_Doppelbesteuerungsabkommen.html?view=renderHelp#:~:text=Welteinkommensprinzip%3A%20Der%20Steuerpflichtige%20wird%20mit,des%20betreffenden%20Staates%20erwirtschaftet%20hat.

PS: Ganz allgemein ist eine Abmeldung allein wegen der Krankenversicherung wichtig... das zahlt man sonst selbst.
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Holger78
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Beitrag von Holger78 »

@Genuasd
Deutschland und Kolumbien haben kein Doppelbesteuerungsabkommen. Leider.

desertfox
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Beitrag von desertfox »

@Genuasd,

PS: Ganz allgemein ist eine Abmeldung allein wegen der Krankenversicherung wichtig... das zahlt man sonst selbst.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird, falls man Rentner ist, von der Rentenkasse direkt an den Versicherungsträger überweisen. Meines Wissens wird, selbst wenn man abgemeldet ist, dieses Geld überwiesen und man hat keinen eigenen Anspruch darauf. Auch Anwartschaft gibt es als Rentner nicht. Lasse mich aber gerne dsbzgl korrigieren.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Ich denke die Aussage der Finanzbeamtin ist korrekt. Sie bezieht sich auf Tagchen und 2023. In 2023 ist er ja noch Inländer und somit mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig.

@desertfox
An welchen Versicherungsträger sollte die Rentenversicherung den Überweisen, so man in D nicht versichert ist? Etwa direkt an den kolumbianischen?
Und auch bei privat Krankenversicherten wird der Zuschuss der Rentenversicherungsanstalt zur Krankenversicherung (auf Antrag) zusammen mit der Rente an den Versicherten ausgezahlt.

desertfox
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Beitrag von desertfox »

@bastians,

die Rentenversicherung könnte ja den KV Anteil an den Rentner zusammen mit der Rente auf sein Konto überweisen und davon könnte der Rentner im Ausland seine Ausländische KV bezahlen. Aktuell muss man als Rentner im Ausland defacto 2 mal KV zahlen.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Tut die Rentenversicherung das den nicht?
Genauso wie von dir beschrieben wird es ja bei privat Krankenversicherten gemacht. Auf Antrag, da nur der kleiner Wert von halbem PKV-Beitrag bzw. halben (theoretischem) GKV-Beitrag für die eigene Rente gezahlt wird. Daher muss man wahrscheinlich die Beiträge der eigenen PKV nachweisen. Das dürfte im Falle einer Ausländischen KV schwieriger sein.

Für Kolumbien würde also, wenn überhaupt, nur der halbe Beitrag der KV (z.B. EPS) bezahlt. Weiß nicht, ob sich das Antragsprozedere dafür lohnt...

Genuasd
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Beitrag von Genuasd »

@Holger78
Doppelbesteuerungsabkommen findet hier ja keine Anwendung.
Tagchen hat ja dann nur noch seine Einkünfte in Kolumbien.

@desertfox
Richtig, Rentner ist eine andere Kiste.
Ist man einfach nur gemeldet, aber hat soweit kein Einkommen in Deutschland bzw. keinen Träger, der das zahlt wie Arbeitgeber, Arbeitsamt, Rentenkasse, sonstiges., dann fordert die gesetzliche Krankenkasse erstmal Geld.
Ich hatte meiner Krankenkasse dann Bescheid gegeben und denen die Abmeldebescheinigung geschickt.
Bei Rückkehr konnte ich wieder normal gesetzlich versichert werden.
Gibt ja den Mythos, dass man dann aus der gesetzlichen ausgetreten ist und danach nur noch privat versichert werden kann.

Aber Tagchen geht ja nicht als Rentner, oder habe ich etwas überlesen?

Wenn es um Post geht, kann ich noch einen Nachsendeauftrag empfehlen.

@ Tagchen
"Ich dachte gelesen zu haben, wenn man sich in Deutschland abmeldet, sprich komplett, ohne Meldeadresse, dann erlischt auch die Steuerpflicht."
jein oder wie der Jurist sagt: kommt drauf an.
Ich hatte bspw. noch Kapitalerträge, die über den Freibetrag hinausgingen und habe diese in Deutschland versteuert. Bei der Summe war es das auch nicht wert, es anderweitig zu versuchen oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Vielleicht hätte man das Depot umschreiben müssen oder ähnliches, ich hab es dann einfach in DE versteuert.
Wirst du denn noch irgendwelche Einnahmen in Deutschland haben?

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