Immobilienerwerb / Informationsaustusch Kolumbien - Schweiz
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Immobilienerwerb / Informationsaustusch Kolumbien - Schweiz
Guten Abend ,
diesmal habe ich denke ich eine fachere und definiertere frage als beim letzten thema.
ein bekannter von mir moechte eine wohnung kaufen in kolumbien, daher selbstaendig erwerbstaetig ist (einzelunternehmung)in der scheiz und schon genug kopfschmerzen hat mit den steuerbehoerenden, moechte er nun eine ferienwohnung kaufen in kolumbien aber nur wenn er sicher ist das de schweizer fiskus nicht dahinter kommen kann. (und wieder mal das private mit dem geschaeftsvermoeben nach gutduenken verrechnen kann;-)
er moechte keine steuern hinterziehen - die bezahlt er ja sowiso in kolumbien als impuesto predial.
meine erfahrungen sind die auf der escritura wird nur der name , dokumenten-nummer , ungefaehrer wohnsitz gefuehrt - daher habe ich ihm gesagt mir scheint es fast unmoeglich das da jemand nachfragen kann und wann dann nur in ganz extremen faellen nicht wegen einer wohnung die 80 000 usd wert hat.
besp. in meiner escritura steht verkaufer alfonso , dokunr. 12334, wohnhaft in cartagana (wohnt eigenlich in ecuador) verkauft an rosario, dokunr. 455666 , wohnhaft in rio de janeiro (eigentlich wohnhaft in italien)
meine kollege moechte das aber schwarz auf weiss haben von einem anwalt oder steuerberater - was habt ihr fuer erfahrungen gemacht?
ich hoffe ihr koennt uns weiter helfen.
gute nacht und danke im voraus
diesmal habe ich denke ich eine fachere und definiertere frage als beim letzten thema.
ein bekannter von mir moechte eine wohnung kaufen in kolumbien, daher selbstaendig erwerbstaetig ist (einzelunternehmung)in der scheiz und schon genug kopfschmerzen hat mit den steuerbehoerenden, moechte er nun eine ferienwohnung kaufen in kolumbien aber nur wenn er sicher ist das de schweizer fiskus nicht dahinter kommen kann. (und wieder mal das private mit dem geschaeftsvermoeben nach gutduenken verrechnen kann;-)
er moechte keine steuern hinterziehen - die bezahlt er ja sowiso in kolumbien als impuesto predial.
meine erfahrungen sind die auf der escritura wird nur der name , dokumenten-nummer , ungefaehrer wohnsitz gefuehrt - daher habe ich ihm gesagt mir scheint es fast unmoeglich das da jemand nachfragen kann und wann dann nur in ganz extremen faellen nicht wegen einer wohnung die 80 000 usd wert hat.
besp. in meiner escritura steht verkaufer alfonso , dokunr. 12334, wohnhaft in cartagana (wohnt eigenlich in ecuador) verkauft an rosario, dokunr. 455666 , wohnhaft in rio de janeiro (eigentlich wohnhaft in italien)
meine kollege moechte das aber schwarz auf weiss haben von einem anwalt oder steuerberater - was habt ihr fuer erfahrungen gemacht?
ich hoffe ihr koennt uns weiter helfen.
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Bei einem Kauf wird der vollständige Name der Käufers in die Escritura eingetragen in Verbindung mit seinem Ausweisdokument, welches eine Cédula oder der Reisepass sein kann. Dazu wird ein Fingerradruck genommen. Diese Daten werden beim Registro de Instrumentos Públicos gespeichert und sind von jedermann ohne Angabe von Gründen gegen eine Gebühr einsichtbar.
Werden in der Escritura nachweislich falsche Angaben gemacht kann diese von Registro de Instrumentos Públicos annulliert werden.
Werden in der Escritura nachweislich falsche Angaben gemacht kann diese von Registro de Instrumentos Públicos annulliert werden.
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Immobilienerwerb / Informationsaustusch Kolumbien - Schweiz
Hallo Eisbaer,
ok, genau jetzt wo du es sagst ist das soweit klar. die immobilie wird gespeichert gelinkt auf den fingerabdruck und ein ausweisdokument. (was ich oben sagen wollte den effektiven Steuersitz oder wohnort interessiert die kolumbianer nicht)
aber bist du sicher das man die immobilie mit name findet oder aber nur mit der escritura nr. ? der waere dann schon noch ein unterschied. - den die nummer wird ja nur raus gerueckt wenn jemand interssiert ist um zu kaufen.
wenn vermoegen auf einen namen so einfach nachgeguckt werden kann , wuerde dies eine grosse hilfe sein fuer erpresser oder nicht?
ok, genau jetzt wo du es sagst ist das soweit klar. die immobilie wird gespeichert gelinkt auf den fingerabdruck und ein ausweisdokument. (was ich oben sagen wollte den effektiven Steuersitz oder wohnort interessiert die kolumbianer nicht)
aber bist du sicher das man die immobilie mit name findet oder aber nur mit der escritura nr. ? der waere dann schon noch ein unterschied. - den die nummer wird ja nur raus gerueckt wenn jemand interssiert ist um zu kaufen.
wenn vermoegen auf einen namen so einfach nachgeguckt werden kann , wuerde dies eine grosse hilfe sein fuer erpresser oder nicht?
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Immobilienerwerb / Informationsaustusch Kolumbien - Schweiz
dazu noch eine andere frage :
beim einem immobilienkauf treffen sich kauefer und verkauefer im notariat um die escriturar zu machen - das die zahlung ist schon abgewickelt und nach der bezahlung der jeweiligen steuern ist der kauefer nun besitzer der immobilie.
der verkauefer braucht es nun nicht mehr und er kann abreisen.
der kauefer hingegen geht nach ein paar tagen mit der escritura auf das buero der instrumentos publicos und registriert dort gegen eine gebuer seine immobilie - soviel ich weiss ist die registration nicht obligatorisch , wie auch die namensaenderungen aufen wasser- , stromrechnungen.
demzufolge wuerde jetzt immer noch der name des alten besitzers auftauchen bei einem auszug der instrumtos publicos - oder habe ich da was falsch verstanden?
beim einem immobilienkauf treffen sich kauefer und verkauefer im notariat um die escriturar zu machen - das die zahlung ist schon abgewickelt und nach der bezahlung der jeweiligen steuern ist der kauefer nun besitzer der immobilie.
der verkauefer braucht es nun nicht mehr und er kann abreisen.
der kauefer hingegen geht nach ein paar tagen mit der escritura auf das buero der instrumentos publicos und registriert dort gegen eine gebuer seine immobilie - soviel ich weiss ist die registration nicht obligatorisch , wie auch die namensaenderungen aufen wasser- , stromrechnungen.
demzufolge wuerde jetzt immer noch der name des alten besitzers auftauchen bei einem auszug der instrumtos publicos - oder habe ich da was falsch verstanden?
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- Moderator(in)
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In Kolumbien gibt es keinen großen Datenschutz. Wer will/kann kommt an (fast) alles ran.
Selbstverständlich ist die Registrierung bei Instrumentos Públicos obligatorisch. Ich selbst zahle immer erst einen Restbetrag wenn diese Registrierung erfolgt ist. Es wäre nicht das erste mal das ein Notar einen (kleinen) Fehler macht und dann die Registrierung abgelehnt wird. Ist der Verkäufer nicht mehr erreichbar hast Du ein enormes Problem.
Die Namensänderung bei den Nebenkostenrechnungen ist nicht obligatorisch, macht jedoch jeder seriöser Käufer!
Du schreibst, das sich Verkäufer und Käufer beim Notar treffen um die Escritura zu machen, so weit so gut. Nur die vollständige Zahlung sollt im Normalfall noch nicht getätigt sein, außer man kennt den Verkäufer besonders gut und vertraut ihm!
Der normale Weg ist: Kaufvertrag mit Anzahlung und Rechtsverbindlichen Klauseln, Escritura und eventuell Restzahlung, dann Instrumentos Públicos.
Selbstverständlich ist die Registrierung bei Instrumentos Públicos obligatorisch. Ich selbst zahle immer erst einen Restbetrag wenn diese Registrierung erfolgt ist. Es wäre nicht das erste mal das ein Notar einen (kleinen) Fehler macht und dann die Registrierung abgelehnt wird. Ist der Verkäufer nicht mehr erreichbar hast Du ein enormes Problem.
Die Namensänderung bei den Nebenkostenrechnungen ist nicht obligatorisch, macht jedoch jeder seriöser Käufer!
Du schreibst, das sich Verkäufer und Käufer beim Notar treffen um die Escritura zu machen, so weit so gut. Nur die vollständige Zahlung sollt im Normalfall noch nicht getätigt sein, außer man kennt den Verkäufer besonders gut und vertraut ihm!
Der normale Weg ist: Kaufvertrag mit Anzahlung und Rechtsverbindlichen Klauseln, Escritura und eventuell Restzahlung, dann Instrumentos Públicos.
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danke fuer deine antwort.
ich habe da einen schritt uebersprungen - das es mir eher um diese registrierung ging , das haette ich nicht gedacht das man so einfach an informationen kommt ueber andere , das ist schon ein bisschen beaengstigend.
ich habe da einen schritt uebersprungen - das es mir eher um diese registrierung ging , das haette ich nicht gedacht das man so einfach an informationen kommt ueber andere , das ist schon ein bisschen beaengstigend.
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Darf "er" aber nur riskieren wenn der Betrag bisher in der CH Steuererklärung nicht erscheint, ansonsten kommen die "ihm" wegen dem unnatürlichen Vermögensabgang auf die Schliche.
Dank des "Steuerabkommens" muss in der Schweiz auf Vermögen in Kollumbien nur wenig bezahlt werden. Der Betrag wird nur für Festlegung des Steuersatzes verwendet, Eigenmietwert aufgerechnet (bei einem Bekanten von mir
Fr. 4'500 bei 150'000 Anlagewert (Neubau) und evet. wird der "Schuldenabzug" dementsprechend gekürzt. (Falls er in der Schweiz Schulden resp. Hypotheken hat. Das Steuerabkommen dient ja genau dazu, dass nur einmal Steuern bezahlt werden müssen.
Denke ein CH-Treuhänder kann das genau ausrechnen.
Wenn "er" dass Ofiziell günstig kaufen kann (Es zählt der Wert in den Escrituras) würde ich zumindest diesen Betrag in der CH sauber deklarieren.
Dank des "Steuerabkommens" muss in der Schweiz auf Vermögen in Kollumbien nur wenig bezahlt werden. Der Betrag wird nur für Festlegung des Steuersatzes verwendet, Eigenmietwert aufgerechnet (bei einem Bekanten von mir

Denke ein CH-Treuhänder kann das genau ausrechnen.
Wenn "er" dass Ofiziell günstig kaufen kann (Es zählt der Wert in den Escrituras) würde ich zumindest diesen Betrag in der CH sauber deklarieren.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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danke fuer die gute anwort - auf das mit dem vermoegensabgang werde ich ihn noch hinweisen. meiner Ansicht nach waere die Deklarierung der beste weg und das kostet ja auch fast nicht - leider ist er da sehr uneinsichtig 
heute abend treffen wir uns - schauen wir mal wies weiter geht
ein schoenes Wochenende an alle

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