Danke für den Hinweis, Eisbär
Ich fliege morgen früh nach Kolumbien und habe ebenfalls ein Appartment gemietet (länger als 15 Tage, Kontakt besteht nur telefonisch, die Besitzer sind mir persönlich bekannt aber ich habe leider keine E-Mail-Adresse).
Mich würde interessieren, was passiert, wenn der Eigentümer diese schriftliche Anzeige bei der Ausländerbehörde nicht gemacht hat.
Wird bzw. kann mir die Einreise verweigert werden, wenn ich wahrheitsgemäße Angaben zu meinem Aufenthalt mache und die Meldung nicht erfolgt ist? Ist es evtl. besser bzgl. der Unterkunft ein großes Hotel am Urlaubsoert anzugeben weil die DAS überhaupt nicht die Kapazitäten hat, dies nachzuprüfen (ich weiß von mehreren Leuten, die das so gemacht haben und wo keine Buchungsprüfung stattgefunden hat)?
Ich komme auf San Andres Freitag frühmorgens an - die Eigentümerin sagte mir bei der Reservierung am Telefon, ich solle nach Ankunft ihren Mann anrufen wegen dem Behördenkram... genau das wollte ich eigentlich nicht machen, da die Eigentümer ein Ladengeschäft haben und der Arbeitstag ohnehin lang ist (aus Rücksicht darauf wollte ich die nicht mitten in der Nacht aus dem Bett klingeln..... finde ich unhöflich, auch wenn dies angeboten wurde, zudem sind die sehr nett und vermieten zu einem Super-Preis).
Was ratet ihr mir? Wahrheitsgemäße Angaben und doch nachts anrufen? Bei der Einreise irgendein Hotel am Ort angeben (da gibts genügend die aufgrund ihrer Größe sicher nicht alle Buchungen der ausländerbehörde melden können).
Danke für eure schnelle Antwort und Gruß
Zahlenmaus