Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

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Berraquera
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Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

Beitrag von Berraquera »

Hallo, kann mir jemand sagen, was der Unterschied zwischen einem nationalen Visum und Schengenvisum ist? Darf man in Deutschland mit einem nationalen Visum arbeiten als Kolumbianer, der seine Kinder in Deutschland hat?
Bin für jede Information dankbar!

saludos

Karsten
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Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

Beitrag von Karsten »

Hallo Berraquera,

nachfolgende einige Infos auf Basis meiner persönlichen privaten und beruflichen Erfahrungen (bin aber kein Anwalt).
 Wie von den Moderatoren an anderen Stellen zu Recht vermerkt, kann & darf es in diesem Forum keine Rechtsberatung geben. Diese Infos sollen auch keine sein und wie am Ende nochmal vermerkt, solltest Du Dich für Euren speziellen Fall unbedingt an einen erfahrenen Fachanwalt für Familien- & Ausländerrecht wenden. Nur ein solcher kann Dich sicher beraten.  
Ich glaube aber, dass Dein Fall auch für andere interessant sein kann und somit folgende Infos helfen können.

Beim umgangssprachlichen "Schengenvisum" (eigentlich Schengenvisum "Typ C") handelt es sich m. W. n. um ein kurzfristiges (Aufenthalts) Visum, also quasi um ein Besuchsvisum, Touristenvisum, Visum zum Messebesuch bzw. für Geschäftstermine (ohne Projektarbeit) bzw. zum Besuch eines begrenzten (kommerziellen) Weiterbildungskurses für max. 3 Monate innerhalb von 180 Tagen. Erwerbstätigkeiten etc. sind m. W. n. nicht erlaubt.

Wichtig ist, dass selbst wenn in diesem Zeitraum ein neuer Grund für einen anderen Aufenthaltstitel geschaffen wird (Hochzeit; anerkannte Elternschaft; erforderlicher, vorher nicht nicht vorliegender Abschluss zur Aufnahme eines Studiums in Dtld., etc.), der Visumsinhaber i. d. R. zuerst immer wieder in sein Heimatland zurückkehren und vor dort aus andere Visum beantragen muss.

Ein "nationales Visum" (oder auch Schengenvisum "Typ D"), ist ein Visum für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen KÖNNEN. Zu den längerfristigen Aufenthalten gehören m. W. n. z. B. "Erwerb dt. Sprachkenntnisse", "Studium in Dtld.", Familienzusammenführungen etc.

Weitere Details dazu siehe: Auswärtiges Amt und wikipedia

Da ein "nationales Visum" nicht ausschließlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt wird (sondern auch für Studium / Studiumsvorbereitung etc.), kann aus dessen Erteilung nicht automatisch geschlossen werden, dass man hier arbeiten darf.

Sondern, um hier arbeiten zu können, benötigt man ein "nationales Visum", was genau zu diesem Zweck erstellt wurde. bzw. wenn nach erfolgreicher Familienzusammenführung eine Arbeitserlaubnis erstellt wurde (also ein bestehendes "nationales Visum" erweitert wurde).

Dein Freund müsste
  • wenn er nicht wg. zuvor erfolgter Heirat mit Dir in Kolumbien hierherkommen darf (und nachfolgend eine Arbeitserlaubnis erhält)
  • z.B. eine deutsche oder internationale Firma finden, die ihn hier einen Arbeitsplatz bietet und ihn damit diese Möglichkeit gibt.
Du hast in einem anderem Thread geschrieben, dass Deinem Freund das elterliche Sorgerecht (Elterliche Sorge) entzogen wurde. Inwieweit er dann immer noch ein elterliches Besuchsrecht (Umgangsrecht) hat und ob sich aus dem ein Anrecht auf den Aufenthalt in Deutschland ableiten lässt, kann Dir nur ein Fachanwalt für Familien- & Ausländerrecht sagen. Ggf. werdet Ihr dessen Hilfe sowieso benötigen, um seine Rechte durchsetzen zu können. Aus dem "moralischen" Anspruch, sich um seine Kinder kümmern zu wollen und dies doch auch zu dürfen, lassen sich leider weder Umgangs- noch Aufenthaltsrecht ableiten. Auch wenn dies sehr frustrierend und ggf. nicht nachvollziehbar sein mag.

Mindestens eine Erstberatung solltest Du Dir gönnen. Die sollte zw. 60 und 100 EUR liegen (s. z. B. Erstberatungskosten). Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass der erste Weg zum Anwalt schwieriger und kostspieliger erscheinen mag, als dies wirklich mit einer Erstberatung und deren Kosten verbunden ist.

Ich wünsche Dir und Deinem Freund viel Glück und Erfolg. Ich fürchte aber, Ihr habt noch einen längeren Weg vor Euch.

Es wäre nett und für alle im Forum hilfreich, wenn Du uns bitte über den weiteren Verlauf informieren würdest. Es gibt bestimmt genügend (stille) "Mitleser", die davon einmal profitieren werden. Danke dafür !

irrsinnde
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Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

Beitrag von irrsinnde »

Hallo Berraquera,

die Aussage von Karsten ist richtig. Ganz kurz kann man es auch so sagen:
Ein nationales Visum ist ein (Einreise-)Visum zum Daueraufenthalt.

Viel Glück
Irrsinnde
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Sonny
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Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

Beitrag von Sonny »

Grundsätzlich darf man die Aufenthaltsbewilligung (basierend auf einem Visum) nicht mit einer Arbeitsbewilligung verwechseln. Das sind zwei paar Schuhe.

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Berraquera
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Beitrag von Berraquera »

Vielen Dank für eure Tipps!

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Berraquera
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Beitrag von Berraquera »

Hallo zusammen

Wir sind immer noch am kämpfen! Auf der Botschaft haben sie meinem Freund ein nationales Visum empfohlen, aber seine Frau oder Exfrau (er ist ja immer noch in Kolumbien verheiratet und nach deutschem Recht in Deutschland geschieden) schickt die eingescannten Pässe der Kinder nicht. Diese benötigt die Botschaft, damit mein Freund das nationale Visum bekommt. Seine Ex versprach ihm, sie zu schicken und hat es aber immer noch nicht gemacht. Gestern war mein Freund wieder auf der Botschaft. Ich hab ihm eine Bestätigung vom hiesigen Rathaus mit Stempel geschickt, die erklärt, das seine Kinder in dieser Stadt in Deutschland leben. Aber das reicht der Botschaft nicht. Er hatte die Geburtsurkunden der Kinder dabei, die in Bogota geboren sind. Aber sie wollen die eingescannten Pässe sehen, die die Ex wohl nicht schickt. Es ist einfach nur Schikane. Wir wollen normal leben, jeden Tag zur Arbeit gehen und nach vorne schauen können. Seine Kinder fragen immer über skype, Papa wann kommst du? Er hat auch vier Anwälte gefragt wegen der kolumb. Scheidung. Alle sagten, das es mindestens vier Wochen dauern würde. Das nationale Visum zwischen 6-8 Wochen. Wir sind so verzweifelt! Ja, ich glaube, wir haben noch einen langen Weg vor uns. Werde berichten, wie es weitergeht.

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Beitrag von Berraquera »

Hallo,

welchen Sprachkurs benötigt mein Freund für ein nationales Visum nach Deutschland. Stimmt das mit curso B 1 ?

muchos saludos de Berraquera
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Ernesto
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Was ist der Unterschied zw. nationalen Visum & Schengenvisum

Beitrag von Ernesto »

Du meinst den Integrationskurs B 1? Das ist, soviel ich weiss für Ausländer die in Deutschland leben. Für´s Visum sollte A 1 reichen. Frage am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde nach. Ist er mittlerweile geschieden, dein Freund? Wie hat er es geschafft?

hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

B1 brauchst Du nur für die EINBÜRGERUNG, also die Staatsbürgerschaft.
Gruß
P.
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bastians
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Beitrag von bastians »

Moin,

das kommt darauf an, wozu das nationale Visum beantragt wird. Zum heiraten braucht man A1. Zum Deutsch lernen oder Studienvorbereitung gar keines. Zum Studienkollegbesuch meines wissens nach B2. Zum Studium DSH (~C1) usw.

ciao
  • Bastian

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Beitrag von Berraquera »

Hallo zusammen,

ich bin es mal wieder und habe eine Frage: Muß man bei der Deutschen Botschaft in Bogota für ein VISUM NATIONAL auch im Voraus ein Flugticket vorweisen wie beim Schengenvisum für Touristen?

muchos saludos
Berraquera
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bastians
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Beitrag von bastians »

Ich meine mich zu erinnern, dass wir zur Beantragung keine Flugreservierung brauchten. Im Zweifel steht es aber auf der Webseite der deutschen Botschaft. Da steht zu jedem Visum was man beim Antrag abgeben muß.

ciao
Bastian

Karsten
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Beitrag von Karsten »

Bastian hat Recht.

Gemäß den Infos der deut. Botschaft - auf der Übersichtsseite
--> bogota.diplo.de/Vertretung/bogota/de/08Visa/NationaleVisa/__UebersichtNationaleVisa.html
- bzw. zu den Details
--> bogota.diplo.de/contentblob/4234322/Daten/4283242/DE_MBInfoALLGEMEIN_DownloadDatei.pdf
ist keine Flugreservierung bei der Visumsbeantragung erforderlich.

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