Familienzusammenführung / Adoption / Wer kann helfen?

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JochenGerth
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Familienzusammenführung / Adoption / Wer kann helfen?

Beitrag von JochenGerth »

Bin seit dem 1.11.2013 verheiratet.
Jetzt haben wir Probleme meine Frau und meinen Stiefsohn 16 Jahre alt beide mit High School Abschluss nach Deutschland zu bringen.
Meinen Stiefsohn möchte ich Adoptieren (Wie lange dauert eine Adoption ? Wir haben wahrscheinlich nur 90 Tage Zeit)
Der A1 Test meiner Frau ist zum zweiten mal ins Wasser gefallen, Reines Geschäft meiner Meinung nach in Kolumbien! Sie ist sehr gut. Kolumbien halt!!

Wer hat eine Idee wie es einfacher und schneller geht?

Grüße
Jochen
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Ernesto
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Familienzusammenführung / Adoption / Wer kann helfen?

Beitrag von Ernesto »

Herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Hochzeit. :fel:
Hier im Forum wurde das Thema A1 Sprachnachweis recht ausführlich behandelt, auch wurden einige Tipps und "Hintertürchen" erwähnt. Leider finde ich den Beitrag in diesem Moment nicht. Link folgt später.
Generell dürfte folgendes für dich interessant sein:

 Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.09.2012 (10 C 12.12, InfAuslR 2013, 14) steht jedenfalls für den Nachzug zu deutschen Ehegatten fest, dass der Sprachnachweis vor der Einreise unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt nicht mehr verlangt werden darf und dass - soweit dieser überhaupt noch als Nachzugsvoraussetzung zulässig ist - kein dauerhaftes Nachzugshindernis darstellen darf.  

Meine persönliche Meinung ist, dass die Sprache und damit die Verständigung eines der wichtigsten Punkte in einer Beziehung sind! A 1 ist wirklich nicht schwer!

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JochenGerth
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Familienzusammenführung / Adoption / Wer kann helfen?

Beitrag von JochenGerth »

Kann mir jemand dabei Helfen?
Carlos ist 16 und hat die Highschool mit Bravur abgeschlossen.
Jetzt möchte ich meine Frau und Carlos nach Deutschland hohlen.
Wir haben im November in Dänemark geheiratet.
Danke im vorraus.

Brief vom AusländeramtSehr geehrter Herr xxxxx,

im Rahmen des Visumverfahrens Ihres Stiefsohnes wurde die Ausländerbehörde gemäß § 31 AufenthG von der Auslandsvertretung beteiligt.
Ich konnte jedoch die Zustimmung nicht erteilen, da Ihr Stiefsohn keine Zulassung für die Hochschule nachweisen konnte. Eine Rückfrage bei der Botschaft bzgl. einer Studienbewerbung hat auch keine Ergebnisse gebracht. Bitte beachten Sie, dass über die Visaerteilung oder -ablehnung selbst ausschließlich die ermächtigte deutsche Auslandsvertretung entscheidet. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Kolumbien.

Mit freundlichen Grüßen

Frau xxxx

Landratsamt xxxxx
- Verkehrs- und Ordnungsamt / Ausländeramt -
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@JochenGerth

Ich gehe davon aus, das dein Stiefsohn kein Deutsch spricht, das ist ein Hindernis. Mutter und Sohn könnten dies doch in Kolumbien lernen. Einfache Deutschkenntnisse erlangt man relativ einfach und schnell.
Zum Kindernachzug habe ich noch folgendes im Netz gefunden:

 Ist das Kind schon 16 Jahre alt, wird verlangt, dass es bereits deutsch spricht. Beherrscht das Kind noch nicht die deutsche Sprache, wird geprüft, ob eine schnelle Integration möglich erscheint. Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann ausnahmsweise bei allen Kindern unter 18 Jahren der Nachzug gestattet werden. Bei bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen ist der Nachzug von Kindern nicht erlaubt.  

Gefunden bei: --> integration-in-bonn.de/aufenthalt-und-einbuergerung/familiennachzug.html


Vergesse bitte auch nicht, dass dein Stiefsohn bei der Ausreise aus Kolumbien eine amtl. beglaubigte schriftliche Erlaubnis des leiblichen Vaters benötigt.

Du solltest ausführlich mit der Ausländerbehörde sprechen und versuchen, deren Vorgaben zu erfüllen. Falls dir das schwer fehlt, suche einen guten Fachanwalt.

Ich drücke euch drei ganz fest die Daumen.

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