
Visum für "Privatiers"?
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Visum für "Privatiers"?
Gibt es die Möglichkeit eines Visums/Aufenthaltsgenehmigung für "Privatiers" bzw. für Leute im "vorgezogenen Ruhestand"? Weiss jemand, welche Möglichkeiten (ausser Eheschliesung
) es gibt an eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu kommen? Muss ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden, reicht eine Investition in Kolumbien in bestimmter Höhe aus?

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- Moderator(in)
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Re: Visum für "Privatiers"?
Da gibt es ein Visum, welches nicht zu verwechseln mit dem Rentnervisum ist.
Rentner, die ausschließlich von Miet- und anderen Einkünften leben
- Allgemeine Voraussetzungen
Originalbescheinigung der offiziellen Einrichtung, Bank, des Finanzunternehmens, der Institutionen der sozialen Sicherheit, Versicherungsfirmen oder jedes anderen, von der jeweiligen Regierung anerkannten privaten Unternehmens, das Miet-, Zins- und andere Einkünfte zahlt, oder das Original des ordnungsgemäß beglaubigten und legalisierten Vertrags, das Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern nachweist. Die Bescheinigung muss von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Rentner, die ausschließlich von Miet- und anderen Einkünften leben
- Allgemeine Voraussetzungen
Originalbescheinigung der offiziellen Einrichtung, Bank, des Finanzunternehmens, der Institutionen der sozialen Sicherheit, Versicherungsfirmen oder jedes anderen, von der jeweiligen Regierung anerkannten privaten Unternehmens, das Miet-, Zins- und andere Einkünfte zahlt, oder das Original des ordnungsgemäß beglaubigten und legalisierten Vertrags, das Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern nachweist. Die Bescheinigung muss von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Re: Visum für "Privatiers"?
Danke für die schnelle Antwort.
Gehe ich da richtig in der Annahme, dass "Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern" dem zehnfachen salario minimo von 515.000 Peso/Monat, also 5.150.000 Pesos/Monat entspricht? Das wären dann satte 2.000 Euro/Monat. Hmmm.....
Passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber die einfachste Möglichkeit eines Visums ist dann doch wohl eine "union libre" per "escritura publica" eintragen zu lassen, um damit ein Visum zu beantragen.
Jetzt meine Frage dazu: wird man durch so eine eingetragene "union libre" nach einer gewissen Zeit irgendwie unterhaltspflichtig, bzw. gibt es in Kolumbien wie in Paraguay ein sogenanntes "Konkubinen-Geld" wenn man länger als 3 Jahre in eine eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?
Gehe ich da richtig in der Annahme, dass "Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern" dem zehnfachen salario minimo von 515.000 Peso/Monat, also 5.150.000 Pesos/Monat entspricht? Das wären dann satte 2.000 Euro/Monat. Hmmm.....
Passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber die einfachste Möglichkeit eines Visums ist dann doch wohl eine "union libre" per "escritura publica" eintragen zu lassen, um damit ein Visum zu beantragen.
Jetzt meine Frage dazu: wird man durch so eine eingetragene "union libre" nach einer gewissen Zeit irgendwie unterhaltspflichtig, bzw. gibt es in Kolumbien wie in Paraguay ein sogenanntes "Konkubinen-Geld" wenn man länger als 3 Jahre in eine eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?
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- Kolumbienfan
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Re: Visum für "Privatiers"?
visa vorgezogener ruhestand, als wenn du eine pension bekommst, brauchst du nur den bescheid beeidet übersetzen lassen und um ein visum ansuchen das bekommst du dann für ein jahr kostet ca 130 euro, nach erhalt des visums musst du dich beim DAS melden, dort bekommst du die cedular CE kosten weis ich nicht mehr die höhe der pension ist dabei unwichtig ramklov
Niemals ohne Eiklar im Kühler durch Kolumbien!
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Re: Visum für "Privatiers"?
Tja leider bekomme ich weder Rente noch Pension, sondern will, sollte sich keine Verdienstmöglichkeit ergeben, erstmal nur von eigenem Vermögen leben. Klar kann man nie wissen, ob das Angesparte/Angelegte auch tatsächlich bis ans Lebensende reicht, aber aller Wahrscheinlichkeit nach müsste es reichen.
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- aka Cali
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- Wohnort: santiago de cali
Re: Visum für "Privatiers"?
aber ja doch hast du dann verpflichtungen, soweit ich weiss, nicht erst nach 3 jahren, sondern nach 2.kashogi hat geschrieben: Jetzt meine Frage dazu: wird man durch so eine eingetragene "union libre" nach einer gewissen Zeit irgendwie unterhaltspflichtig, bzw. gibt es in Kolumbien wie in Paraguay ein sogenanntes "Konkubinen-Geld" wenn man länger als 3 Jahre in eine eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?
und da du bei abschluss der union libre versichern musst, bereits 2 jahre mit der partnerin zusammen zu sein, sind dieses 2 jahre am tage des abschlusses bereits abgelaufen.
bei trennung kommt im uebrigen natuerlich noch hinzu, dass du auch einen teil des (hinzu erworbenen) vermoegens abgeben musst - und anders als bei einer "richtigen" eheschliessung kannst du das auch bei vertragabschluss nicht mal abbedingen
Re: Visum für "Privatiers"?
So sagt es das Gesetzt, es sagt aber auch:kashogi hat geschrieben: Gehe ich da richtig in der Annahme, dass "Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern" dem zehnfachen salario minimo von 515.000 Peso/Monat, also 5.150.000 Pesos/Monat entspricht? Das wären dann satte 2.000 Euro/Monat. Hmmm.....
Wenn ich das richtig lese muss das Geld nur auf dem Papier existieren ob es dann auch wirklich nach Kolumbien kommt wird wohl niemand prüfen.oder das Original des ordnungsgemäß beglaubigten und legalisierten Vertrags, das Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern nachweist
Richtig, dazu kommt ein weiteres von wenigen bedachtes Problem.cali hat geschrieben:und da du bei abschluss der union libre versichern musst, bereits 2 jahre mit der partnerin zusammen zu sein, sind dieses 2 jahre am tage des abschlusses bereits abgelaufen.
Was passiert, wenn die Novia nach vier Jahren zur Behörde geht und dort kund tut, dass sie nichts mehr mit dem Extranjero zu tun hat?