Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 107
- Registriert: 6. November 2013, 12:30
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Hallo, ich habe ein paar Fragen dazu:
Meine Frau (Kolumbianerin), die ich in Kolumbien geheiratet habe, und ich (Deutscher) wollen ab nächstem Monat voraussichtlich ein Jahr nach Deutschland ziehen. (Jetzt leben wir noch in Bogotá.) Habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich dadurch dann länger als sechs Monate pro Kalenderjahr außerhalb von Deutschland bin, meine Cédula de extranjería verliere? Und auch mein Visum?
Wir würden gerne abwechselnd ein bis zwei Jahre in Deutschland und dann wieder ein bis zwei Jahre in Kolumbien leben und so weiter. Aber wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann immer wieder das Visum und die Cédula neu beantragen. Und meine Frau dürfte dann ein entsprechendes Problem in Deutschland haben, wenn sie länger als sechs Monate in Kolumbien ist, oder? Sprich: Einer von uns verliert immer seine Aufenthaltserlaubnis und muss sie dann neu beantragen. Oder gibt es da eine Lösung oder einen Trick für das Problem?
Und muss ich meine Cédula irgendwo abgeben? Vor meiner Ausreise?
Und eine letzte Frage: Wenn ich meine Cédula de extranjería verliere/abgeben muss und später, z.B. nach ein, zwei Jahren, eine neue beantrage, bekomme ich dann von der "Migración de Colombia" noch einmal dieselbe Nummer zugewiesen? Wenn nicht, wäre das nämlich recht unangenehm: z.B. wegen meines Bankkontos, wegen der escritura des Wohnungskaufs etc., wo ich überall meine Cédula-Nummer hinterlegt habe. Dann müsste ich das überall aktualisieren lassen ...
Meine Frau (Kolumbianerin), die ich in Kolumbien geheiratet habe, und ich (Deutscher) wollen ab nächstem Monat voraussichtlich ein Jahr nach Deutschland ziehen. (Jetzt leben wir noch in Bogotá.) Habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich dadurch dann länger als sechs Monate pro Kalenderjahr außerhalb von Deutschland bin, meine Cédula de extranjería verliere? Und auch mein Visum?
Wir würden gerne abwechselnd ein bis zwei Jahre in Deutschland und dann wieder ein bis zwei Jahre in Kolumbien leben und so weiter. Aber wenn ich das richtig verstehe, muss ich dann immer wieder das Visum und die Cédula neu beantragen. Und meine Frau dürfte dann ein entsprechendes Problem in Deutschland haben, wenn sie länger als sechs Monate in Kolumbien ist, oder? Sprich: Einer von uns verliert immer seine Aufenthaltserlaubnis und muss sie dann neu beantragen. Oder gibt es da eine Lösung oder einen Trick für das Problem?
Und muss ich meine Cédula irgendwo abgeben? Vor meiner Ausreise?
Und eine letzte Frage: Wenn ich meine Cédula de extranjería verliere/abgeben muss und später, z.B. nach ein, zwei Jahren, eine neue beantrage, bekomme ich dann von der "Migración de Colombia" noch einmal dieselbe Nummer zugewiesen? Wenn nicht, wäre das nämlich recht unangenehm: z.B. wegen meines Bankkontos, wegen der escritura des Wohnungskaufs etc., wo ich überall meine Cédula-Nummer hinterlegt habe. Dann müsste ich das überall aktualisieren lassen ...
-
Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6600
- Registriert: 5. Oktober 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Wenn du ein Visum Temporal hast, dann verliert das Visum nach, ich glaube sechs Monaten ununterbrochenen Auslandsaufenthalt seine Gültigkeit. Beim Resident Visum liegt der Zeitraum bei zwei Jahren! Deine Cédula musst du nirgendwo abgeben. Allerdings solltest du Migracion Colombia vom geänderten Aufendhaltsstatus informieren, so wie es auf der Rückseite der Cédula angegeben ist. Machst du das nicht, musst du eine Strafe zahlen. Bis jetzt hat sich die Nummer der Cédula bei Neubeantragungen nicht verändert. Wie das in ein paar Jahren ist, weiß keiner.
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 107
- Registriert: 6. November 2013, 12:30
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Danke für die Antwort, Ernesto. Ja, ich denke ich habe ein Visum Temporal. Steht jedenfalls "temporal" drauf. Habe es als TP-10-Visum beantragt, als ich die "union libre" gemacht hatte. Mittlerweile bin ich richtig verheiratet. Habe gelesen, dass man ein unbefristes Visum bekommt, wenn man in Kolumbien eine Immobilie ab einem gewissen Wert hat. Aber meine Wohnung war zu günstig ...
Gut, dann melde ich mich vor Abreise bei Migración Colombia. Reicht das am Flughafen? Oder muss ich das vorher in Bogotá machen?
Gut, dann melde ich mich vor Abreise bei Migración Colombia. Reicht das am Flughafen? Oder muss ich das vorher in Bogotá machen?
-
Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6600
- Registriert: 5. Oktober 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Nichts zu danken! Es gibt in Kolumbien kein unbefristetes Visum mehr. Die Gesetzgebung hab sich leider sehr negativ verändert. Sogar des Resident Visum, welches unbefristet gültig war, ist nur noch 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf neu beantragt werden. Das mit dem Abmelden, würde ich nicht auf den letzten Drücker machen. Besser in Bogotá beim Migracón Colombia, ein paar Tage vor der Abreise. Du musst auch nicht sagen, das du über sechs Monate wegbleibst. Man weiß ja nie 

-
- Kolumbienfan
- Beiträge: 156
- Registriert: 13. August 2013, 00:48
- Wohnort: Cali
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Deine Frau würde ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland übrigens nicht verlieren. Für Auslänfer, die mit Deutschen verheiratet sind, gilt die 6-Monate-Frist nicht. Im Gesetz dazu steht drin, dass man sich das von der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich bestätigen lassen kann. Meine Frau und ich haben das so gemacht.
-
- Forenanimator
- Beiträge: 3064
- Registriert: 13. August 2009, 00:54
- Wohnort: Suba
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Stimmt was CaliChamp sagt!
Hier bei uns in Kolumbien ist vieles einfacher im Vergleich mit Deutschland.
Du darfst einfach nie mit besser vergleichen! Besser ist Deutschland. 



Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
@iastob
Wie Ernesto richtig sagt, unbefristete Visa gibt es nicht mehr.
Allerdings kann man ab einer Investition von mindestens 650 SMMLV (ca. USD $175.000) in eine Immobilie sofort ein (5 Jahre gültiges) Residentenvisum beantragen.
Diese Investition muss ordnungsgemäß bei der Banco de la República als ausländische Direktinvestition (inversión extranjera directa) registriert werden.
Wie Ernesto richtig sagt, unbefristete Visa gibt es nicht mehr.
Allerdings kann man ab einer Investition von mindestens 650 SMMLV (ca. USD $175.000) in eine Immobilie sofort ein (5 Jahre gültiges) Residentenvisum beantragen.
Diese Investition muss ordnungsgemäß bei der Banco de la República als ausländische Direktinvestition (inversión extranjera directa) registriert werden.
Bei dieser Antwort wurde ein Teilzitat laut unseren Forenregeln automatisiert entfernt. Powered by Datacom © 2014
-
Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6600
- Registriert: 5. Oktober 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Die Aussage von @Gast bedarf einer Korrektur!
Der genannte Wert der Immobilie bezieht sich nicht auf den wirklichen Wert der Immobilie! In Kolumbien wird zwischen Katasterwert und realem Wert unterschieden! Beim Visum ist der Katasterwert entscheidend, d.h. du musst eine Immobile von weit über USD $200.000 erwerben um den Katasterwert von USD $175.000 zu erreichen. Dazu muss diese Anlage über bürokratische Wege gehen, die nochmals Geld und Zeit beanspruchen!
Abgesehen davon zeigt sich hier, das die Kolumbianische Regierung Wert auf Geld, das ins Land fließt legt. Ein Ehemann einer Kolumbianischen Dame muss Jahre auf ein Resident Visum warten!
Bananenrepublik!
Der genannte Wert der Immobilie bezieht sich nicht auf den wirklichen Wert der Immobilie! In Kolumbien wird zwischen Katasterwert und realem Wert unterschieden! Beim Visum ist der Katasterwert entscheidend, d.h. du musst eine Immobile von weit über USD $200.000 erwerben um den Katasterwert von USD $175.000 zu erreichen. Dazu muss diese Anlage über bürokratische Wege gehen, die nochmals Geld und Zeit beanspruchen!
Abgesehen davon zeigt sich hier, das die Kolumbianische Regierung Wert auf Geld, das ins Land fließt legt. Ein Ehemann einer Kolumbianischen Dame muss Jahre auf ein Resident Visum warten!
Bananenrepublik!
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Hallo Ernesto,
Wird ein RE-Visum für Investoren beantragt, muss der Cancillería eine Bescheinigung des Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller eine ausländische Direktinvestition in Höhe von mindestens 650 SMMLV getätigt hat.
Die Cancillería prüft nicht, ob in Aktien, Immobilien oder in Gesellschaftskapital investiert wurde. Allein die Tatsache, dass eine Direktinvestition in Höhe von mindestens 650 SMMLV vorliegt, ist entscheidend.
Aus diesem Grund spielt für die Cancillería auch der Katasterwert der betreffenden Immobilie keine Rolle.
Das Vorgehen zum Erhalt eines RE Visums für Immobilieninvestition ist folgendes:
1) Erwerb einer Immobilie in Kolumbien (der notariell beurkundete Kaufpreis muss mindestens 650 SMMLV betragen).
2) Überweisung des Kaufpreises auf kolumbianisches Konto
3) Registrierung der Überweisung als ausländische Direktinvestition (inversión extranjera directa) bei Banco de la República
4) Das Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República bestätigt die ausländische Direktinvestition schriftlich.
5) Mit der Bestätigung kann das RE Visum beantragt werden.
Natürlich hast du Recht, dass der kolumbianische Staat letzten Endes das RE Visum, das heißt den besten Aufenthaltstitel in Kolumbien, "verkauft".
Hinzu kommt übrigens, dass das 5-jährige Innehaben des RE-Visums den Antrag auf Einbürgerung in Kolumbien ermöglicht.
Die Erlangung eines Residentenvisums über Großinvestitionen und die daran anschließende erleichterte Einbürgerung (economic citizenship) wird übrigens von vielen anderen "Bananenrepubliken" neben Kolumbien praktiziert, zum Beispiel USA, Kanada oder Großbritannien.
In Malta, einem EU-Staat, kann man sogar gegen Cash sofort die Staatsangehörigkeit kaufen.
Wird ein RE-Visum für Investoren beantragt, muss der Cancillería eine Bescheinigung des Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller eine ausländische Direktinvestition in Höhe von mindestens 650 SMMLV getätigt hat.
Die Cancillería prüft nicht, ob in Aktien, Immobilien oder in Gesellschaftskapital investiert wurde. Allein die Tatsache, dass eine Direktinvestition in Höhe von mindestens 650 SMMLV vorliegt, ist entscheidend.
Aus diesem Grund spielt für die Cancillería auch der Katasterwert der betreffenden Immobilie keine Rolle.
Das Vorgehen zum Erhalt eines RE Visums für Immobilieninvestition ist folgendes:
1) Erwerb einer Immobilie in Kolumbien (der notariell beurkundete Kaufpreis muss mindestens 650 SMMLV betragen).
2) Überweisung des Kaufpreises auf kolumbianisches Konto
3) Registrierung der Überweisung als ausländische Direktinvestition (inversión extranjera directa) bei Banco de la República
4) Das Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República bestätigt die ausländische Direktinvestition schriftlich.
5) Mit der Bestätigung kann das RE Visum beantragt werden.
Natürlich hast du Recht, dass der kolumbianische Staat letzten Endes das RE Visum, das heißt den besten Aufenthaltstitel in Kolumbien, "verkauft".
Hinzu kommt übrigens, dass das 5-jährige Innehaben des RE-Visums den Antrag auf Einbürgerung in Kolumbien ermöglicht.
Die Erlangung eines Residentenvisums über Großinvestitionen und die daran anschließende erleichterte Einbürgerung (economic citizenship) wird übrigens von vielen anderen "Bananenrepubliken" neben Kolumbien praktiziert, zum Beispiel USA, Kanada oder Großbritannien.
In Malta, einem EU-Staat, kann man sogar gegen Cash sofort die Staatsangehörigkeit kaufen.
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 107
- Registriert: 6. November 2013, 12:30
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Vielen Dank für die Antworten. In unserem Fall ist die Immobilie deutlich weniger wert. Insofern kommt das nicht infrage.
Gast:
An anderer Stelle (Thema: Wie bekomme ich einen großen Geldbetrag von Deutschland nach Kolumbien?) hattest Du das mit der Deklarierung als Investition auch erklärt. Es kann ja sein, dass Du da Recht hast. Aber weder bei Bancolombia noch bei der DIAN sagte man mir, ich müsse diese Deklarierung machen. Es reiche eine Deklarierung über das normale Formular für Überweisung/Umtausch von Divisen. Damit sei der Eingang des Geldes in Kolumbien sauber deklariert. Danach habe die DIAN überhaupt kein Recht dazu, irgendwann einmal die (teilweise mit diesem Geld) erworbene Wohnung bei deren Verkauf als Einkommen zu besteuern.
Ich habe bei Bancolombia das "Formulario No. 5" ausgefüllt ("Declaracion de Cambio por Sericios, Transferencias y otros Conceptos") und die "obervacion" "translado entre cuentas del mismo titular" (nach Absprache der Abteilung "comercio internacional" von Bancolombia) hinzugefügt. Außerdem habe ich das Formular "Solicitud de negociación de transferencia o cheque - compra de Bancolombia" ausgefüllt.
Muss/soll/kann ich Deiner Meinung nach nun immer noch dieses Inverstitionsformular ausfüllen? Die Wohnung ist auf den Namen von mir und meiner kolumbianischen Frau eingetragen worden. Meine Frau hat einen kleinen Prozentsatz zum Wohnungskauf beigetragen. Am 27. April erfolgte die "escritura". Und heute wurde der Übertragungsprozess der Wohnung durch die Abholung der Escritura und die Ausstellung des "certificado de la libertad" abgeschlossen.
Gast:
An anderer Stelle (Thema: Wie bekomme ich einen großen Geldbetrag von Deutschland nach Kolumbien?) hattest Du das mit der Deklarierung als Investition auch erklärt. Es kann ja sein, dass Du da Recht hast. Aber weder bei Bancolombia noch bei der DIAN sagte man mir, ich müsse diese Deklarierung machen. Es reiche eine Deklarierung über das normale Formular für Überweisung/Umtausch von Divisen. Damit sei der Eingang des Geldes in Kolumbien sauber deklariert. Danach habe die DIAN überhaupt kein Recht dazu, irgendwann einmal die (teilweise mit diesem Geld) erworbene Wohnung bei deren Verkauf als Einkommen zu besteuern.
Ich habe bei Bancolombia das "Formulario No. 5" ausgefüllt ("Declaracion de Cambio por Sericios, Transferencias y otros Conceptos") und die "obervacion" "translado entre cuentas del mismo titular" (nach Absprache der Abteilung "comercio internacional" von Bancolombia) hinzugefügt. Außerdem habe ich das Formular "Solicitud de negociación de transferencia o cheque - compra de Bancolombia" ausgefüllt.
Muss/soll/kann ich Deiner Meinung nach nun immer noch dieses Inverstitionsformular ausfüllen? Die Wohnung ist auf den Namen von mir und meiner kolumbianischen Frau eingetragen worden. Meine Frau hat einen kleinen Prozentsatz zum Wohnungskauf beigetragen. Am 27. April erfolgte die "escritura". Und heute wurde der Übertragungsprozess der Wohnung durch die Abholung der Escritura und die Ausstellung des "certificado de la libertad" abgeschlossen.
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 107
- Registriert: 6. November 2013, 12:30
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
War heute in der "Migración de Colombia". Mir ist dort von zwei Personen versichert worden, dass ich keine Strafe zahlen muss, wenn ich nicht vor meinem Rückflug nach Deutschland bekanntgebe, dass ich voraussichtlich länger als 6 Monate außerhalb von Kolumbiens sein werde. Ich müsse nur bei Wiederankunft in Kolumbien die "Migración de Colombia" darüber informieren, dass ich zuvor so lange in Deutschland war. Dann bekomme ich ein Touristenvisum, verliere mein Visum TP-10 und muss dann dieses Visum und die Cédula neu beantragen. Allerdings hat sich das mit dem Touristenvisum dann, in sechs Monaten, vermutlich von selbst erledigt, wenn das Abkommen zwischen Kolumbien und der EU vollständig umgesetzt ist und beidseitige Visafreiheit garantiert ist.
-
Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6600
- Registriert: 5. Oktober 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
Natürlich musst du bei deiner Abreise keine Behörde informieren. Du kannst machen was du willst.
Tourist beleibt Tourist! REIN, RAUS. FERTIG!
Tourist beleibt Tourist! REIN, RAUS. FERTIG!
Fragen zu abwechselndem Wohnen in Kolumbien und Deutschland - Cédula-Verlust?
@iastob: sorry für meine später Antwort, ich war etwas beschäftigt in letzter Zeit..
Deine Frage beantworte ich wie folgt:
Ausländische Direktinvestitionen in Kolumbien müssen über das Formular "Declaración de Cambio de Inversiones Internacionales" der kolumbianischen Zentralbank (Banco de la República), das so genannte formulario n°4, angemeldet werden.
Hier ein Link zum Formular
--> banrep.gov.co/sites/default/files/reglamentacion/archivos/DCIN_Formulario4.pdf
Ein ausländischer Investor müsste beim Immobilienerwerb unter "IV. Destino de la Inversión" römisch "6. inmueble" ankreuzen.
Ein Ausländer der in Kolumbien lebt, d.h. Resident im Sinne der kolumbianischen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen (derecho cambiario) ist, tätigt keine ausländische Direktinvestition, wenn er in Kolumbien eine Immobilie erwirbt. Vereinfacht gesagt zählt er dann nicht als ausländischer Investor sondert wird wie ein Kolumbianer behandelt.
Da die Mitarbeiter von Bancolombia wussten, dass Du eine cédula de extranjería hast, sagten sie Dir, dass die Anmeldung bei der Zentralbank nicht nötig sei.
In der Annahme, dass Du Resident im Sinne des kolumbianischen derecho cambiario bist (was übrigens nicht mit der Inhaberschaft eines Residentenvisums gleichzusetzen ist), war die Aussage von Bancolombia korrekt.
Auch korrekt war, dass Du das "formulario n°5" ausgefüllt hast, das für Transaktionen gilt, für die kein "formulario n°4" ausgefüllt werden muss.
Bei meinem früheren, von Dir erwähnten Post, war ich davon ausgegangen, dass Du noch keinen Aufenthaltsstatus (sprich Visum) in Kolumbien hast.
Ich hoffe ich konnte Deine Zweifel beseitigen und wünsche Dir viel Glück mit Deiner Immobilie in Kolumbien.
Deine Frage beantworte ich wie folgt:
Ausländische Direktinvestitionen in Kolumbien müssen über das Formular "Declaración de Cambio de Inversiones Internacionales" der kolumbianischen Zentralbank (Banco de la República), das so genannte formulario n°4, angemeldet werden.
Hier ein Link zum Formular
--> banrep.gov.co/sites/default/files/reglamentacion/archivos/DCIN_Formulario4.pdf
Ein ausländischer Investor müsste beim Immobilienerwerb unter "IV. Destino de la Inversión" römisch "6. inmueble" ankreuzen.
Ein Ausländer der in Kolumbien lebt, d.h. Resident im Sinne der kolumbianischen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen (derecho cambiario) ist, tätigt keine ausländische Direktinvestition, wenn er in Kolumbien eine Immobilie erwirbt. Vereinfacht gesagt zählt er dann nicht als ausländischer Investor sondert wird wie ein Kolumbianer behandelt.
Da die Mitarbeiter von Bancolombia wussten, dass Du eine cédula de extranjería hast, sagten sie Dir, dass die Anmeldung bei der Zentralbank nicht nötig sei.
In der Annahme, dass Du Resident im Sinne des kolumbianischen derecho cambiario bist (was übrigens nicht mit der Inhaberschaft eines Residentenvisums gleichzusetzen ist), war die Aussage von Bancolombia korrekt.
Auch korrekt war, dass Du das "formulario n°5" ausgefüllt hast, das für Transaktionen gilt, für die kein "formulario n°4" ausgefüllt werden muss.
Bei meinem früheren, von Dir erwähnten Post, war ich davon ausgegangen, dass Du noch keinen Aufenthaltsstatus (sprich Visum) in Kolumbien hast.
Ich hoffe ich konnte Deine Zweifel beseitigen und wünsche Dir viel Glück mit Deiner Immobilie in Kolumbien.