Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

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neckbottle
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von neckbottle »

Hallo ihr Lieben.
Meine Freundin aus Kolumbien kommt bald zu mir mit einem Sprachkursvisum, also für ein Jahr. Innerhalb der ersten 90 Tage muss sie ja in der Ausländerbehörde das Visum verlängern.
Wir haben eigentlich gedacht, dass sie bei mir wohnen wird, allerdings lebe ich in einem Studentenwohnheim, das nur für Studenten ist. D.h. die Adresse können wir dann ja nicht angeben, wenn sie das Visum verlängert (die Behörden wollen ja eine gültige Adresse, richtig?).
Weiß vielleicht jemand, ob es da noch Alternativen gibt außer eine neue Wohnung zu suchen? Weil das evtl. schwer und teuer werden könnte, zusammen eine Wohnung zu finden.
Wir sind mit dem Thema gerade etwas in Bedrängnis und ich wäre wirklich froh, wenn jemand einen Rat weiß.

Lieben Gruß, Neckbottle
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bastians
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von bastians »

Bei der Visaverlängerung muß sie ihre Meldebescheinigung vorlegen (Zumindest ist das hier in Berlin so). Wenn sie bei Dir wohnt und polizeilich gemeldet ist, ist es also kein Problem.

ciao
Bastian
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Ernesto
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von Ernesto »

Sehe ich wie bastian. Melde sie bei dir an und wenn es zur Visaverlängerung kommt, dann legst du die Meldebescheinigung vor. Viel Glück!

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neckbottle
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von neckbottle »

Vielen Dank für Eure Antworten!
Und wie mache ich das genau mit der Anmeldung? Bis wann nach Einreise kann ich sie melden?
Und ist das denen im Meldeamt egal, wo sie wohnt? Weil ich nicht sicher bin, ob sie mit mir wohnen kann, weil mein Studentenzimmer halt auch nur für Studenten ist. Also vom Vermieter wär´s vielleicht nicht ok, vom Einwohnermeldeamt aber schon?
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Compadre
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von Compadre »

Eine Woche Zeit zum Anmelden hast du. Sie muss pers. beim Einwohnermeldeamt erscheinen. Einige Städte zahlen Studierenden ein einmaliges Begrüßungsgeld, wenn diese sich zum ersten Mal mit Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Frage im Einwohnermeldeamt nach, ob dies auch für deine Stadt gilt - es lohnt sich bestimmt. Wenn du sie, aus welchem Grund auch immer nicht bei dir anmelden willst, dann melde sie bei Verwandten oder guten Freunden! Bitte beachte, das ab dem 01.11.2015 ein neues Gesetzt in Kraft tritt, welches sagt, das zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorgelegt werden muss. Das neues Gesetz soll Adressenmissbrauch verhindern!

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neckbottle
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Wohnungsangabe zur Visumsverlängerung

Beitrag von neckbottle »

Vielen Dank, Conpadre!
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