Kolumbianisches Namensrecht bei binationaler Eheschließung in Deutschland

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Eisbaer
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Kolumbianisches Namensrecht bei binationaler Eheschließung in Deutschland

Beitrag von Eisbaer »

Kolumbianisches Namensrecht bei binationaler Eheschließung in Deutschland
Wenn ein kolumbianischer Staatsbürger einen deutschen Staatsbürger heiratet und nach deutschem Gesetz den Namen des Deutschen annimmt, hat diese Tatsache, gemäß der kolumbianischen Gesetzgebung keinen Einfluss und ändert nicht automatisch den Nachnamen. Sein Nachname wird weiterhin der sein, der in seiner Geburtsurkunde erscheint, wie auch in seinem kolumbianischen Personalausweis und Reisepass.

Es gibt zum einen die Möglichkeit, nach der standesamtlichen Eintragung der Eheschließung vor den kolumbianischen Behörden, einen Stempel zur Änderung des Personenstands auf die Geburtsurkunde zu setzen, auf dem der Name des deutschen Ehepartners, das Datum der Eheschließung und die Nummer der Heiratsurkunde erscheinen. Aber der Nachname des Betroffenen ändert sich nicht.

Es gibt zum anderen die Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, durch ein Verfahren, das mit einer öffentlichen Urkunde zur Namensänderung beginnt, die in einem kolumbianischen Konsulat oder in einem Notariat in Kolumbien ausgestellt werden kann. Nachdem man im Besitz dieser öffentlichen Urkunde ist, muss bei dem Notariat, bei dem die Geburt eingetragen wurde, mit dem neuen Nachnamen eine neue Geburtsurkunde beantragt werden sowie ein neuer Personalausweis und ein neuer Reisepass.

Die Namensänderung kann nur einmal im Leben vorgenommen werden. Im Falle der Frauen besteht die Möglichkeit, den eigenen ersten Nachnamen beizubehalten plus mit dem Zusatz „de“ und dem gesetzlichen Nachnamen des Ehegatten. Die Namensänderung ist freiwillig. Der Hauptgrund für einen Änderung des Namens ist die Notwendigkeit, die Identität zu definieren.

Quelle: Deutsche Botschaft
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Eisbaer
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Aktualisierung zum kolumbianischen Namensrecht bei binationalen Eheschließungen

Beitrag von Eisbaer »

In Ergänzung zu meinem ursprünglichen Beitrag aus dem Jahr 2009 möchte ich die Informationen zum kolumbianischen Namensrecht auf den aktuellen Stand bringen. Die grundlegenden Prinzipien der kolumbianischen Gesetzgebung sind seitdem stabil geblieben. Eine Eheschließung im Ausland, beispielsweise in Deutschland, führt nach kolumbianischem Recht weiterhin nicht zu einer automatischen Namensänderung. Ein kolumbianischer Staatsbürger behält aus Sicht seiner Heimatbehörden grundsätzlich den Namen, der in der Geburtsurkunde eingetragen ist, auch wenn im deutschen Rechtsbereich ein gemeinsamer Ehename gewählt wurde.

Für eine rechtlich wirksame Namensänderung in Kolumbien ist nach wie vor der Weg über eine öffentliche Urkunde erforderlich. Diese kann entweder bei einem kolumbianischen Notariat oder bei den zuständigen Konsulaten im Ausland beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine solche Namensänderung in Kolumbien im Regelfall nur einmal im Leben möglich ist. Nach der Beurkundung müssen konsequenterweise auch die Geburtsurkunde, die Cedula und der Reisepass neu ausgestellt werden, um eine einheitliche Identität in allen Dokumenten zu gewährleisten.

Eine wichtige Neuerung ergibt sich jedoch von deutscher Seite durch die Reform des deutschen Namensrechts, die am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Seitdem haben Ehepaare in Deutschland erweiterte Möglichkeiten zur Führung von Doppelnamen. Da Kolumbien diese deutschen Namensentscheidungen jedoch weiterhin nicht automatisch anerkennt, bleibt die Problematik der hinkenden Namensführung bestehen. Viele binationale Paare entscheiden sich daher heute gegen den bürokratischen Aufwand einer formalen Namensänderung in Kolumbien und führen in beiden Ländern unterschiedliche Nachnamen, wobei die Heiratsurkunde als verbindendes Dokument dient.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die freiwillige Namensänderung in Kolumbien weiterhin möglich bleibt, aber aufgrund der weitreichenden Konsequenzen für alle kolumbianischen Ausweisdokumente gut abgewogen werden sollte. Für Frauen besteht zudem weiterhin die traditionelle Option, den Namen des Ehemannes mit dem Zusatz de anzufügen, was jedoch im internationalen Rechtsverkehr zunehmend seltener praktiziert wird.
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