Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

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Lutze
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Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

Beitrag von Lutze »

Also ich hab hier aus ähnlichen Trades rausgelesen dass ein Ehevertrag vor der Ehe unterschrieben werden muss damit er rechtsgültig ist. Dann hab ich auch gelesen dass er auch während der Ehe unterschrieben werden kann, er sei dann auch rechtsgültig. Deshalb will ich dieses Thema hier noch einmal aufgreifen weil ich mir nicht schlüssig bin wie es nun wirklich ist.

Praktisches Beispiel zum besseren Verständnis:
Es sei noch erwähnt, es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten in Santa Marta. Trotzdem schreibe mal in der Ich-Form, da wirds leichter mit dem Schreiben und mit dem Verstehen des Geschriebenen.

Ich bin verheiratet, hab ein Haus wärend der Ehe NUR AUF MEINEN NAMEN gekauft. Will nun wärend der Ehe einen Ehevertrag machen. Hat dieser Rechtsgültigkeit?
Wenn ja ist alles gut.

Wenn nicht, nächste Frage:
Da ich das Haus NUR AUF MEINEN NAMEN gekauft habe, müsste ich im Falle einer Scheidung die Hälfte abgeben?
Wenn nicht, ist alles gut.

Wenn ja, nächste Frage:
Könnte ich das Haus, ad ich es NUR AUF MEINEN NAMEN gekauft habe, wärend der Ehe verkaufen ohne einen Teil abgeben zu müssen?
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Ernesto
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Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

Beitrag von Ernesto »

Ich glaube nicht, das man während der Ehe einen Ehevertrag schließen kann. Frage dazu am besten einen Notar.
Wenn du während der Ehe ein Haus gekauft hast, dann ist das Zugewinn, egal auf welchen Namen es läuft, es sei denn du hättest es auf den Namen einer dritten Person gekauft ;-) Wenn es nun auf deinen Namen läuft, deine Frau nichts davon weiß, dann kannst du es vor der Scheidung verkaufen oder auf eine dritte Person überschreiben. Legal ist das nicht. Verkaufst du das Haus während der Ehe, dann kommt der Erlös zu dem Zugewinn.

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Lutze
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Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

Beitrag von Lutze »

Dann verkauft der Eigentümer das Haus für 1 Mio COP und gibt Ihr die Hälfte ab. Oder man überschreibt es auf den Sohn oder Tochter. Oder geht das auch nicht? Wenn ja, was gibts da zu beachten?
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bastians
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Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

Beitrag von bastians »

Moin,

zuallererst musst Du mal klären, welches Scheidungsrecht überhaupt gelten würde. Deutsches oder kolumbianisches?

Was den Zugewinnausgleich bei Scheidung im Falle der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht angeht, soltest Du dir ebenfalls klar machen was das genau ist:
Einfach gesagt, wird für jeden der beiden Partner das Gesammtermögen zum Zeitpunkt der Heirat und der Scheidung verglichen. Die Differenz ist der Zugewinn (kan auch negativ sein) der einzelnen Partner. Wer mehr Zugewinn hat, muss dem anderen soviel geben, dass am Ende beide den glechen Zugewinn haben.

Es spielt also prinzipiell überhaupt keine Rolle, ob Du das Haus vorher schon hattest oder vor der Scheidung verkaufst, da sich im allgemeinen das Vermögen dadurch nicht ändert (mal abgesehen davon, das verschiedene Formen von Vermögen leichter versteckt werden können, was aber ilegal wäre).

Im übrigen darfst du nach deutschem Recht bei Zugewinngemeinschaft das Haus ohne Zustimmung der Frau gar nicht verkaufen, wenn es den überwiegenden Anteil deines Vermögen ausmacht (wie üblich von ein paar Ausnahmen abgesehen).

Langer Rede kurzer Sinn: Such Dir einen Anwalt! Am besten einen guten :roll:

Bastian

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Lutze
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Beitrag von Lutze »

Es würde hier kolumbianisches Recht gelten.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Das kolumbianische Recht sagt, das der gesetzliche Regelstand auf dem Ley 28 de 1932 beruht. Wenn es zur Scheidung kommt, dann wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Beachte, das während der Ehe die eingebrachten Vermögen getrennt behandelt werden.
Wie bastians richtig schreibt, könnte es angebracht sein einen Anwalt zu konsultieren ;-) Bei einer ehrlichen Scheidung ist das natürlich nicht vonnöten.

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Beitrag von Lutze »

was meinst Du mit "das während der Ehe die eingebrachten Vermögen getrennt behandelt werden."?
Wollt mich noch nie scheiden lassen, kenn mich daher nicht aus. :roll:
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bastians
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Beitrag von bastians »

Moin,

Wärend der Ehe behällt, bei Zugewinngemeinschaft, jeder sein Vermögen und die Verfügungsgewalt darüber (im deutschen Recht mit bestimmten Einschränkungen). Die Vermögen werden nicht verschmolzen.

Bring z.B. der Mann Haus ein Haus mit in die Ehe, kann er enstcheiden, ob und an wen vermietet wird. Bringt die Frau ein Auto mit in die Ehe, entscheidet sie ob und wohin gefahren wird :D

Bastian

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Beitrag von Lutze »

Ich seh nicht mehr durch.
Konkreter Fall hier in Kolumbien:
Kolumbianische Frau, Deutscher Mann. Geheiratet wurde in Kolumbien, also kolumbianisches Recht. Die Frau hat ein Apartment schon vor der Ehe gehabt. Der Mann hatte vor der Ehe nichts. Während der Ehe hat er ein Haus gekauft. Was passiert wenn die sich scheiden lassen?
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bastians
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Beitrag von bastians »

Moin,

ich bleibe dabei: -> Anwalt!!!

Was Ernesto schreibt, ist nach deutschem (und vielleicht auch nach kolumbianischen Recht) falsch.

Der Wert des Hauses muß nicht komplett Zugewinn sein, z.B. wenn es noch gar nicht abgezahlt ist. Gleiches gilt für das Arpartment der Fau, so es bei Heirat noch nicht abbezahlt war. Schulden zählen normalerweise auch bei der Berechnung des Zugewinns! Eine Wertveränderung des Apartments beeinflusst ebenfalls den Zugewinn.

Ein Haus im Wert von 100mil Peso und 100mil Peso Kredit gibt ein Vermögen von 0. Ist der Kredit zur Hälfte getilgt, hat man ein Vermögen von 50mil Peso.

Aber wie gesagt, die Feinheiten des kolumbianischen Rechts kennt wahrscheinlich nur ein Anwalt.

ciao
Bastian

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Beitrag von Lutze »

Verschulden: hab ich auch schon im Kopf gehabt. Mir würde da spontan einfallen dass der Mann einen privaten Kredit aufnimmt, z. B. bei seinem Sohn der in Deutschland lebt und zu Besuch kommt. Die beiden könnten einen Letra de cambio benutzen und vermerken dass der Kredit für den Hauskauf bestimmt war und dass das Haus in den Besitz des Kreditgebers übergeht wenn der Schuldner seine Raten nicht bezahlt. Würde das gehen?

Umschreiben: Der Mann hat das Haus gekauft und es ist bezahlt. Könnte er es auf seinen in Deutschland lebenden Sohn überschreiben? Natürlich in Kolumbien beim Notar.
Bastians sagte ja, während der Ehe behält Jeder sein Vermögen. Also könnte der Mann ja sein Haus seinem Sohn schenken, oder?

So wirklich ausgetrickst würde die Frau dabei nicht denn der Mann besitzt noch ein zweites Haus. Dieses würde er ihr schenken sagte er mir. Und deshalb eben meine aller erste Frage ob man das so vertraglich vereinbaren kann. Sie bekommt das eine Haus und verzichtet damit auf alles Andere. Am liebsten würde er es so machen. Wäre das rechtlich möglich?
Vielleicht hab ich es auch bissl umständlich erklärt da ich es Ehevertrag nannte.

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Beitrag von Lutze »

Es ist gewünscht diesen Vertrag jetzt zu vereinbaren. Heute sind beide damit einverstanden.
Sinngemäß soll es im Vertrag heißen:

Wir, die Eheleute Sra. ................ und sr. ................ vereinbaren dass im Falle unsere Scheidung das Haus (welches der Mann gekauft hat) in den Besitz von Sra. ................. übergeht. Des weiteren wird vereinbart dass sra. .................... ihe Apartments deren Eigentümerin sie bereits vor der Eheschließung war, in ihrem Besitz bleiben. Alle weiteren Grunsstücke und Immobilien gehen bzw. bleiben im Besitz von sr. ................

Ist das rechtsgültig?

axko
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Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft austricksen?

Beitrag von axko »

Leute das sind alles hypothetische Vorstellungen. Eine Scheidung ist immer ein schlechtes Geschäft - für den der am meisten eingebracht hat ist es das schlechteste. Mit dieser Trickserei das läuft nicht, dass ist jederzeit anfechtbar. Wenn die Gegenpartei erst mal Blut gerochen hat, dann kann das alles angefechtet werden. Denk immer daran, die kolumbianischen Anwälte habe zwar einen schlechten Ruf aber wenn es darum geht das beste oder das meiste für ihre Klienten rauszuholen, dann sind sie wie die Wölfe. Auch die Angestellten von den Justizministerien sind keine Volldeppen. Die merken sofort wenn mit gezinkten Karten gespielt wird und dann ist aus mit Lustig, dann wird wie bei uns in Europa in Klartext geredet. Daher meine Empfehlung zusammen mit den Anwälten eine für beide Seiten erträgliche Lösung suchen und nicht weiter den Bauernschlauen spielen.

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Beitrag von Lutze »

Bin ich nicht Deiner Meinung. Es soll auch Leute geben die sich friedlich trennen. Auch glaube ich nicht dass alles was hier erwähnt wurde anfechtbar ist. Mir scheint den Bauerschlauen spielst Du hier wenn ich Dir mal mit Deinen Worten antworten darf. Und Du scheinst auch nicht richtig gelesen zu haben denn beide Parteien sind mit der "Lösung" die ich ausführte einverstanden.

axko
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Beitrag von axko »

Mein lieber Herr Lutze, es ist leider so, dass gewisse gesetzliche Regeln auch in Kolumbien eingehalten werden müssen. Es ist so das auch in Kolumbien eine gewisse Rechtssicherheit herrscht. Als Du oder der Bekannte das Haus gekauft haben, warum wurde dann nicht gleich das Haus auf einen anderen Namen gekauft? Weil damals der Himmel noch blau war. Jetzt ist ein Gewitter und jetzt merkt man, hoppla das wird aber verdammt teuer und in seiner lieben Not versucht man/frau mit allen hypothetischen Vorstellungen seine eigenen Vorteile zu sichern bzw noch den größten Gewinn rauszuholen. Statt gleich die Sache mit Spezialisten zu besprechen sucht man in einen Forum nach Rechtssicherheit !?? Wer hier jetzt den Bauernschlauen spielt mein lieber Herr Lutze , das wollen wir mal nicht diskutieren, das ist genauso unnötig wie dieser ganze Thread hier einschliesslich meines Artikel hier. Und wenn beide mit der "Lösung" einverstanden sind, warum startet du dann diese Diskussion und fragt nach der Rechtsgültigkeit? Sorry aber als Bauer ist man nicht ganz so schlau, aber hat die dicksten Kartoffeln :lkom: :lol:
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