Hallo zusammen,
Hoffe das ich mit meiner Frage hier richtig bin irgendwie werde ich von unserem Ausländeramt komplett im Stich gelassen und da Corona-Zeit kann ich nicht mal persönlich hin.
Aber vll könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen und meine Wissenslücke füllen.
Ich deutscher und meine kolumbianische Frau leben in Deutschland (BW). Haben ein Kind bekommen und wir hätten gerne das er beide Pässe bekommt. Wie gehen wir das denn am besten an. Wo müssen wir vorstellig werden?
Ist es so leicht Einfach aufs Rathaus den deutschen Pass holen und im Konsulat in Frankfurt den kolumbianischen holen?
Vielen Dank vorab.
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
-
Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 15
- Registriert: 16. Nov 2015, 13:10
-
Verified - Kolumbienfan
- Beiträge: 66
- Registriert: 18. Jun 2020, 22:24
- Wohnort: Deutschland
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
Erst mal Glückwunsch zur Geburt eures Kindes
Ich denke es könnte tatsächlich so leicht sein wie du schreibst. Deutschen Pass vom Bürgeramt und kolumbianischen Pass beim Konsulat beantragen. Wüsste nicht was das Ausländeramt mit dem Kind zu tun haben soll, Pässe stellen sie zumindest nicht aus...
Tipp: Das Konsulat in Frankfurt ist telefonisch sehr schlecht zu erreichen, antwortet aber per Email meistens sehr schnell!
Bitte teile deine Erfahrung hier, uns steht das gleiche bevor

Ich denke es könnte tatsächlich so leicht sein wie du schreibst. Deutschen Pass vom Bürgeramt und kolumbianischen Pass beim Konsulat beantragen. Wüsste nicht was das Ausländeramt mit dem Kind zu tun haben soll, Pässe stellen sie zumindest nicht aus...
Tipp: Das Konsulat in Frankfurt ist telefonisch sehr schlecht zu erreichen, antwortet aber per Email meistens sehr schnell!
Bitte teile deine Erfahrung hier, uns steht das gleiche bevor

-
Verified - Kolumbien-Experte
- Beiträge: 1470
- Registriert: 24. Aug 2012, 19:57
- Wohnort: Unterfranken
- Alter: 67
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
Deutschland lässt nur in wenigen Fällen, und oOlumbien gehört NICHT dazu, die Doppelstaatsbürgerschaft zu.
-
Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6607
- Registriert: 5. Okt 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
Stimmt nicht mehr.
Bis Dezember 2014 unterlagen Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich der Optionspflicht. Sie mussten sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Nun gilt die Optionspflicht nicht mehr, wenn die Kinder in Deutschland aufgewachsen sind oder die Schule oder eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit(en) ihrer Eltern auf Dauer behalten.
Bis Dezember 2014 unterlagen Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich der Optionspflicht. Sie mussten sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Nun gilt die Optionspflicht nicht mehr, wenn die Kinder in Deutschland aufgewachsen sind oder die Schule oder eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit(en) ihrer Eltern auf Dauer behalten.
-
Verified - Kolumbien-Experte
- Beiträge: 1470
- Registriert: 24. Aug 2012, 19:57
- Wohnort: Unterfranken
- Alter: 67
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
Again what learned...
-
Verified - Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 683
- Registriert: 7. Mär 2010, 18:30
Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind - Fragen dazu
Aber fast alle falsch. Optionspflicht gibt es nur bei Kindern, wo beide Eltern nicht-Deutsch sind.
Kinder, wo ein Elterteil Deutsch ist und der andere nicht, können normalerweise problemlos die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten und auch behalten. Ich meine lediglich mal gelesen zu haben, dass es Probleme gibt, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht binnen zwei Jahren nach Geburt beantragt wird. Siehe auch:
⇨ asyl.net/themen/staatsangehoerigkeit-und-einbuergerung/mehrstaatigkeitdoppelte-staatsbuergerschaft/doppelte-staatsbuergerschaft-durch-geburt/
Ich hoffe, jetzt habe ich keinen Mist erzählt.
Kinder, wo ein Elterteil Deutsch ist und der andere nicht, können normalerweise problemlos die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten und auch behalten. Ich meine lediglich mal gelesen zu haben, dass es Probleme gibt, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht binnen zwei Jahren nach Geburt beantragt wird. Siehe auch:
⇨ asyl.net/themen/staatsangehoerigkeit-und-einbuergerung/mehrstaatigkeitdoppelte-staatsbuergerschaft/doppelte-staatsbuergerschaft-durch-geburt/
Ich hoffe, jetzt habe ich keinen Mist erzählt.