Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum und Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
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Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum und Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
Hallo zusammen,
meine Verlobte (Kolumbianerin) und ich (deutscher Staatsbürger) möchten gerne in Deutschland heiraten.
Die erforderlichen Dokumente wurden soweit besorgt und übersetzt und nun habe ich für Anfang September einen Termin beim Standesamt zwecks Einreichung der Dokumente.
Ursprünglich war unser Plan, dass meine Verlobte in Q4 2021 mit einem Visum zwecks Eheschließung nach Deutschland kommt und anschließend hier bleibt.
Doch die Prozesse sind dermaßen lang, dass es wohl nichts wird. Schon alleine der Befreiungsantrag beim OLG… das habe ich ehrlich gesagt unterschätzt…
Somit ist nun der Plan, dass meine Verlobte für 90 Tage hierhin kommt und nach der Heirat das Visum zwecks Ehegattennachzug beantragt hat wird.
Hierzu habe ich mehrere Fragen, die ich durch Recherchen nicht gänzlich beantworten kann:
1. muss meine Verlobte zwingend wieder ausreisen, um das Visum zu beantragen oder wäre es auch in Deutschland möglich?
2. wie lange muss meine Verlobte dann in Kolumbien bleiben, falls sie nach 90 Tagen inkl. Heirat wieder zurück müsste (beim auswärtigen Amt ist von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen die Rede, zählen die 180 Tage dann ab Einreise oder ist das nach H1 und H2 gegliedert sodass man theoretisch von Oktober bis März bleiben könnte mit kurzer Ausreise?)
3. Falls wir es noch zeitlich schaffen dass Visum zwecks Eheschließung in Kolumbien zu beantragen, meine Freundin dann aber anschließen schon nach Deutschland kommt, können wir den Prozess dann in Deutschland abschließen oder müsste meine Verlobte wieder nach Kolumbien?
Schon einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen.
meine Verlobte (Kolumbianerin) und ich (deutscher Staatsbürger) möchten gerne in Deutschland heiraten.
Die erforderlichen Dokumente wurden soweit besorgt und übersetzt und nun habe ich für Anfang September einen Termin beim Standesamt zwecks Einreichung der Dokumente.
Ursprünglich war unser Plan, dass meine Verlobte in Q4 2021 mit einem Visum zwecks Eheschließung nach Deutschland kommt und anschließend hier bleibt.
Doch die Prozesse sind dermaßen lang, dass es wohl nichts wird. Schon alleine der Befreiungsantrag beim OLG… das habe ich ehrlich gesagt unterschätzt…
Somit ist nun der Plan, dass meine Verlobte für 90 Tage hierhin kommt und nach der Heirat das Visum zwecks Ehegattennachzug beantragt hat wird.
Hierzu habe ich mehrere Fragen, die ich durch Recherchen nicht gänzlich beantworten kann:
1. muss meine Verlobte zwingend wieder ausreisen, um das Visum zu beantragen oder wäre es auch in Deutschland möglich?
2. wie lange muss meine Verlobte dann in Kolumbien bleiben, falls sie nach 90 Tagen inkl. Heirat wieder zurück müsste (beim auswärtigen Amt ist von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen die Rede, zählen die 180 Tage dann ab Einreise oder ist das nach H1 und H2 gegliedert sodass man theoretisch von Oktober bis März bleiben könnte mit kurzer Ausreise?)
3. Falls wir es noch zeitlich schaffen dass Visum zwecks Eheschließung in Kolumbien zu beantragen, meine Freundin dann aber anschließen schon nach Deutschland kommt, können wir den Prozess dann in Deutschland abschließen oder müsste meine Verlobte wieder nach Kolumbien?
Schon einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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- Kolumbienfan
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Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
Hallo Waldi...
ich bin mir sicher, beim Durchlesen erhälst Du alle Antworten. Nichts ist nerviger, als was manche über 4 Ecken gehört wissen wollen.
⇨ viewtopic.php?f=126&t=16047
Aber dennoch kannst Du gerne nachhaken, wenn etwas nicht ganz klar ist. Ich weiß - zu Beginn sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Man hat Befürchtungen im Getriebe der Behörden hängen zu bleiben und auf ewig getrennt leben zu müssen.
Es bedarf etwas Beschäftigung mit diesem Thema, bis sich alle Teile zu einem Bild fügen - wie oft heiratet Mann oder Frau schon in D mit Auslandsbeteiligung?
Du findest hier alles, denn die Forumsmitglieder haben zusammen viel Wissen zu vielen Dingen.
ich bin mir sicher, beim Durchlesen erhälst Du alle Antworten. Nichts ist nerviger, als was manche über 4 Ecken gehört wissen wollen.
⇨ viewtopic.php?f=126&t=16047
Aber dennoch kannst Du gerne nachhaken, wenn etwas nicht ganz klar ist. Ich weiß - zu Beginn sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Man hat Befürchtungen im Getriebe der Behörden hängen zu bleiben und auf ewig getrennt leben zu müssen.
Es bedarf etwas Beschäftigung mit diesem Thema, bis sich alle Teile zu einem Bild fügen - wie oft heiratet Mann oder Frau schon in D mit Auslandsbeteiligung?
Du findest hier alles, denn die Forumsmitglieder haben zusammen viel Wissen zu vielen Dingen.
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Verified - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 9
- Registriert: 10. Jul 2021, 00:08
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
Warum machst Du es so "complicado" .... heirate in Dänemark... !
⇨ toender.dk/de/
⇨ toender.dk/de/heiraten/
⇨ familieretshuset.dk/de/ihre-lebenssituation/internationale-eheschliessungen/wenn-sie-in-daenemark-heiraten-moechten
Tonder Kommune
Standesamt
Kongevej 57
6270 Tonder
Puedes casar en cada communidad de Dinamarca. Te ayuda en encontrar una otra communidad, si Tönder es muy occupado.
Antes de viaje te informes asunto requisitos de entrada en Dinamarca en esas temporadas de corona.
so gehts weiter:
1. EW - Anmeldung (ledig bei Ihr/Ihm angeben)
2. Meldebescheinigung (neu) für beide ausstellen lassen
3. Ausländeramt : Aufenthaltsverlängerung für weitere 3 Monate beantragen
4. Danach (wenn Aufenthverl. genehmigt) Verlängerung der (ADAC) oder andere KK Versicherung
5. Und natürlich zum Deutschkurs (A1) hier anmelden...
Mas preguntas frequentes ? Me escribes .. (wir können auch mal telefonieren)
⇨ toender.dk/de/
⇨ toender.dk/de/heiraten/
⇨ familieretshuset.dk/de/ihre-lebenssituation/internationale-eheschliessungen/wenn-sie-in-daenemark-heiraten-moechten
Tonder Kommune
Standesamt
Kongevej 57
6270 Tonder
Puedes casar en cada communidad de Dinamarca. Te ayuda en encontrar una otra communidad, si Tönder es muy occupado.
Antes de viaje te informes asunto requisitos de entrada en Dinamarca en esas temporadas de corona.
so gehts weiter:
1. EW - Anmeldung (ledig bei Ihr/Ihm angeben)
2. Meldebescheinigung (neu) für beide ausstellen lassen
3. Ausländeramt : Aufenthaltsverlängerung für weitere 3 Monate beantragen
4. Danach (wenn Aufenthverl. genehmigt) Verlängerung der (ADAC) oder andere KK Versicherung
5. Und natürlich zum Deutschkurs (A1) hier anmelden...
Mas preguntas frequentes ? Me escribes .. (wir können auch mal telefonieren)
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Verified - Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 683
- Registriert: 7. Mär 2010, 18:30
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
Wieso glaubst Du, daß 1. & 3. funktionieren wird, wenn Einreise ohne Visum erfolgte? Hast Du da positive Erfahrungen?
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Verified - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 9
- Registriert: 10. Jul 2021, 00:08
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
Man braucht doch kein Visa um einzureisen...
Brailianerinnen, Venezolanas u. auch Colombianas können ohne Visa bis 2x 3 Monate in BRD bleiben.
Du musst allerdings die Verlängerung der 2. 3 Monate beim Ausländeramt dir genehmigen lassen.
Dazu muss deine "Novia" vorher beim Einwohnermeldeamt unter Deiner Adresse angemeldet sein.
Da z.Zt. wg. Corona bei den Ämtern alles Lichtjahre dauert u. einen Termin erfordert, würde ich gleich morgen
zum Einwohnermeldeamt. Wichtig : Wenn du sie beim EW unter deiner Adresse anmeldet im Formular
LEDIG ! angeben. Damit hat, falls du in DK heiratest, bereits eine andere Behörde geprüft u. bestätigt,
dass sie ledig ist. Das ist dann scho die halbe Miete. Dann braucht sie nur noch eine Geburtsurkunde, die
Du evtl. von einem Dolmetscher übersetzen lassen musst. Das wars u. du kannst in DK heiraten
Du kannst mir ja ne mail senden dann erklär ich dir den Rest : ********
Brailianerinnen, Venezolanas u. auch Colombianas können ohne Visa bis 2x 3 Monate in BRD bleiben.
Du musst allerdings die Verlängerung der 2. 3 Monate beim Ausländeramt dir genehmigen lassen.
Dazu muss deine "Novia" vorher beim Einwohnermeldeamt unter Deiner Adresse angemeldet sein.
Da z.Zt. wg. Corona bei den Ämtern alles Lichtjahre dauert u. einen Termin erfordert, würde ich gleich morgen
zum Einwohnermeldeamt. Wichtig : Wenn du sie beim EW unter deiner Adresse anmeldet im Formular
LEDIG ! angeben. Damit hat, falls du in DK heiratest, bereits eine andere Behörde geprüft u. bestätigt,
dass sie ledig ist. Das ist dann scho die halbe Miete. Dann braucht sie nur noch eine Geburtsurkunde, die
Du evtl. von einem Dolmetscher übersetzen lassen musst. Das wars u. du kannst in DK heiraten
Du kannst mir ja ne mail senden dann erklär ich dir den Rest : ********
Anmerkung der Moderation:
Beiträge und Antworten sind bei uns öffentlich damit sie jedermann helfen.
Aus diesem Grund wurde die E-Mail aus diesem Beitrag entfernt.
Eisbaer - Moderator
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Eisbaer - Moderator
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Verified - Kolumbien-Neuling
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- Registriert: 10. Jul 2021, 00:08
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
@bastians
Mir ist da ein kleiner Fehler passiert.... hab Dich mit dem Themenstarter verwechselt.
Lo siento mucho...
Ich hab schon 2x in DK geheiratet...
Mir ist da ein kleiner Fehler passiert.... hab Dich mit dem Themenstarter verwechselt.
Lo siento mucho...

Ich hab schon 2x in DK geheiratet...

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- Kolumbienfan
- Beiträge: 117
- Registriert: 5. Okt 2020, 09:38
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
@globilo
Soweit ich weiß dürfen sich diese Personen max. 90 Tage in einem Zeitraum von je 180 Tagen in D aufhalten. Den Aufenthalt zu verlängern durch ein nationales Visum ist nicht möglich. Die Person muss dazu ausreisen und den Antrag auf ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft im Herkunftsland stellen. Ich habe vor einigen Wochen mit der Ausländerbehörde telefoniert und diese Antwort erhalten.
Daher meine Frage:
Wie ist eine Verlängerung von weiteren 90 Tagen bei der Ausländerbehörde möglich und mit welcher Begründung kann man den Aufenthalt in Deutschland verlängern, wenn sich diese Person bereits in Deutschland aufhält?
Du erweckst den Eindruck entsprechende Erfahrungen gemacht zu haben.
Soweit ich weiß dürfen sich diese Personen max. 90 Tage in einem Zeitraum von je 180 Tagen in D aufhalten. Den Aufenthalt zu verlängern durch ein nationales Visum ist nicht möglich. Die Person muss dazu ausreisen und den Antrag auf ein Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft im Herkunftsland stellen. Ich habe vor einigen Wochen mit der Ausländerbehörde telefoniert und diese Antwort erhalten.
Daher meine Frage:
Wie ist eine Verlängerung von weiteren 90 Tagen bei der Ausländerbehörde möglich und mit welcher Begründung kann man den Aufenthalt in Deutschland verlängern, wenn sich diese Person bereits in Deutschland aufhält?
Du erweckst den Eindruck entsprechende Erfahrungen gemacht zu haben.
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- Kolumbienfan
- Beiträge: 363
- Registriert: 4. Mai 2021, 09:56
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum
@globilo
Dann bist theoretisch selbst ein Standesbeamter
Und auch schon in D und Kuba geheiratet?
----------------------------
@Milawesi
Genau das ist die Regel.
Ich persönlich glaube aber, dass wenn man nicht bei einem gewöhnlichen Sachbearbeiter bei der AB landet, dessen Arbeit ja noch den Schreibtisch des Referatsleiter passieren muss, dieser Referatsleiter zufällig selbst an der Visafront Kunden in Empfang nimmt, bei dem ein Paar optisch, altersmäßig zusammen passt, viele Gemeinsamkeiten und eine gute Solvenz vorweisen kann, vielleicht noch gute Bildungsnachweise, und hier noch die Chemie zwischen Paar und Referatsleiter stimmt, ein Verbleiben in D nach einer Heirat in DK möglich ist.
Anders, als mit diesem langen Satz, kann ich mir die Ausnahmen nicht erklären, die ich kenne.
Deswegen: Immer ausprobieren!
Dann bist theoretisch selbst ein Standesbeamter

Und auch schon in D und Kuba geheiratet?

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@Milawesi
Genau das ist die Regel.
[...]diese Personen max. 90 Tage in einem Zeitraum von je 180 Tagen in D aufhalten. Den Aufenthalt zu verlängern durch ein nationales Visum ist nicht möglich[...]
Einwanderung, wie auch immer, soll in der Theorie im Herkunftsland angestoßen werden. Ich persönlich glaube aber, dass wenn man nicht bei einem gewöhnlichen Sachbearbeiter bei der AB landet, dessen Arbeit ja noch den Schreibtisch des Referatsleiter passieren muss, dieser Referatsleiter zufällig selbst an der Visafront Kunden in Empfang nimmt, bei dem ein Paar optisch, altersmäßig zusammen passt, viele Gemeinsamkeiten und eine gute Solvenz vorweisen kann, vielleicht noch gute Bildungsnachweise, und hier noch die Chemie zwischen Paar und Referatsleiter stimmt, ein Verbleiben in D nach einer Heirat in DK möglich ist.
Anders, als mit diesem langen Satz, kann ich mir die Ausnahmen nicht erklären, die ich kenne.
Deswegen: Immer ausprobieren!
Zwei kurzzeitig nacheinander geschriebene Beiträge automatisiert zusammengefügt sowie ein Teilzitat laut Forenregeln gekürzt. Skript powered by Datacom ©2021
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 12
- Registriert: 12. Aug 2021, 22:53
Visum zwecks Ehegattennachzug / Frage zur Krankenversicherung
Hallo zusammen,
meine zukünftige Frau (aus Kolumbien) und ich haben den ersten Meilenstein erreicht und haben Anfang kommenden Jahres einen Heiratstermin beim örtlichen Standesamt.
Anschließen geht es für meine Frau dann leider nochmal zurück, um das Visum zwecks Ehegattennachzug zu beantragen.
Hier erhoffe ich mir keine Schwierigkeiten.
Einzig der Punkt Krankenversicherung ist für mich nicht eindeutig.
Ich verstehe es so, dass sie erstmal für die Zeit des Visums eine Krankenversicherung braucht (hier würde keine Reiseversicherung ausreichen, sie hat eine über ihre Mastercard Kreditkarte? Diese hat sie auch immer, wenn sie aus touristischen Gründen einreist).
Anschließen würde ich sie dann für den Antrag des Aufenthaltstitels Familienversichern (oder kann man das ggf. schon fürs Visum machen?).
Ich danke euch schonmal im Voraus über euren Input und wünsche euch ein schönes Wochenende.
meine zukünftige Frau (aus Kolumbien) und ich haben den ersten Meilenstein erreicht und haben Anfang kommenden Jahres einen Heiratstermin beim örtlichen Standesamt.
Anschließen geht es für meine Frau dann leider nochmal zurück, um das Visum zwecks Ehegattennachzug zu beantragen.
Hier erhoffe ich mir keine Schwierigkeiten.
Einzig der Punkt Krankenversicherung ist für mich nicht eindeutig.
Ich verstehe es so, dass sie erstmal für die Zeit des Visums eine Krankenversicherung braucht (hier würde keine Reiseversicherung ausreichen, sie hat eine über ihre Mastercard Kreditkarte? Diese hat sie auch immer, wenn sie aus touristischen Gründen einreist).
Anschließen würde ich sie dann für den Antrag des Aufenthaltstitels Familienversichern (oder kann man das ggf. schon fürs Visum machen?).
Ich danke euch schonmal im Voraus über euren Input und wünsche euch ein schönes Wochenende.
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Verified - Kolumbien-Veteran
- Beiträge: 6607
- Registriert: 5. Okt 2010, 16:43
- Wohnort: Zürich
Visum zwecks Ehegattennachzug / Frage zur Krankenversicherung
Für das nationale Visum, welches beim Ehegattennachzug in Bogotá beantragt wird, muss eine Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ab Einreise in den Schengenraum und einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen) vorhanden sein.
Quelle: Merkblatt der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bogotá
=> bogota.diplo.de/blob/2074556/d3628d1123382ce51f2e251adca85e97/mb-d-visum-data.pdf
Bei der Versicherung sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.
Viel Glück wünsche ich euch
Quelle: Merkblatt der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bogotá
=> bogota.diplo.de/blob/2074556/d3628d1123382ce51f2e251adca85e97/mb-d-visum-data.pdf
Bei der Versicherung sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.
Viel Glück wünsche ich euch

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Verified - Kolumbienfan
- Beiträge: 126
- Registriert: 4. Jul 2021, 10:17
Visum zwecks Ehegattennachzug / Frage zur Krankenversicherung
Zu Deiner Frage mit den 2* 90 Tagen pro Jahr und wie das gerechnet wird, zitiere ich mal meinen Beitrag aus einem anderen Thread:
------------------------------------
Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01. bis 31.12.
Am 18.10. befindet er sich in den Schengener Staaten.
Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04. bis 18.10. betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.
Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10. — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
--------------------------------------
=> germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944
------------------------------------
Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01. bis 31.12.
Am 18.10. befindet er sich in den Schengener Staaten.
Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04. bis 18.10. betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.
Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.
Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.
Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10. — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.
Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.
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=> germania.diplo.de/ru-de/vertretungen/gk-stpe/90tage/1498944
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 12
- Registriert: 12. Aug 2021, 22:53
Hilfe bei der korrekten Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben nun in Deutschland geheiratet und alle Dokumente für den Ehegattennachzug liegen bereit.
Ich habe ein wenig Bauchschmerzen bei der erforderlichen Versicherung. Ich finde Formulierung der Botschaft nicht ganz eindeutig:
Hat jemand Erfahrungen, ob dies ausreicht?
meine Frau und ich haben nun in Deutschland geheiratet und alle Dokumente für den Ehegattennachzug liegen bereit.
Ich habe ein wenig Bauchschmerzen bei der erforderlichen Versicherung. Ich finde Formulierung der Botschaft nicht ganz eindeutig:
Es geht um die letzten beiden Sätze. Was für eine Versicherung muss das denn sein? Ich habe nun eine Auslandsreisekrankenversicherung bei der Ergo beantragt (90 Tage, Versicherungsschutz unbegrenzt)„Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von 90 Tagen ab Einreise in den Schengenraum und einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Bitte achten Sie darauf, dass die Krankenversicherung für längerfristige Aufenthalte geeignet ist. Versicherungen, die nur für Tourismus oder Geschäftsreisen gültig sind, sind nicht ausreichend.“
Hat jemand Erfahrungen, ob dies ausreicht?
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Verified - Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 683
- Registriert: 7. Mär 2010, 18:30
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum und Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
Ich verstehe das so, dass Du in der gesetzlichen KK bist. Hast Du mal bei deiner KK gefragt, ab wann deine Frau familienversichert werden kann? Vielleicht kriegst Du von der KK ja eine Versicherungsbestätigung, die ab Einreise gilt...
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Verified - Kolumbienfan
- Beiträge: 411
- Registriert: 23. Aug 2018, 16:19
- Wohnort: Ismaning / Barranquilla
- Alter: 46
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum und Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
Meine Frau war wurde nach der Heirat mit mir bei meiner KK als familienversichert gewertet. Wie @bastians geschrieben hat, spreche mit deiner KK.
Dein Ausschnitt bezieht sich meines Erachtens darauf, wenn sie für einen gewissen Zeitraum (90Tage) sich in diesem Land aufhält und selbst keine "Auslandsversicherung" hat. Da ihr beiden nun verheiratet seit, ist das Makulatur.
Dein Ausschnitt bezieht sich meines Erachtens darauf, wenn sie für einen gewissen Zeitraum (90Tage) sich in diesem Land aufhält und selbst keine "Auslandsversicherung" hat. Da ihr beiden nun verheiratet seit, ist das Makulatur.
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- Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 12
- Registriert: 24. Mai 2018, 02:15
Heirat in Deutschland plus anschließendes Visum und Krankenversicherung für den Ehegattennachzug
@Waldi04
Ich hab mir über die gleiche Frage jetzt vor Kurzem auch den Kopf zerbrochen, dann aber einfach bei der deutschen Botschaft in Bogotá nachgefragt, ob das eine spezielle Art von Versicherung sein muss. Die meinten: "El seguro medico puede ser un seguro simple de viaje. Es importante que su pareja cuenta con un seguro los 90 días en Alemania." Kann also eine längerfristige Reiseversicherung sein, wie man sie hier z.B. mit dem ADAC für Auslandsaufenthalte abschließen kann, wichtig ist nur, dass sie eben 90 Tage gilt. Das ist ja sozusagen die Frist bis man hier in DE Aufenthaltstitel und Anmeldung bekommen sollte, sodass man sich in einer deutschen KK versichern kann (z.B. über die Familienversicherung). Ich hoffe, es hilft
Ich hab mir über die gleiche Frage jetzt vor Kurzem auch den Kopf zerbrochen, dann aber einfach bei der deutschen Botschaft in Bogotá nachgefragt, ob das eine spezielle Art von Versicherung sein muss. Die meinten: "El seguro medico puede ser un seguro simple de viaje. Es importante que su pareja cuenta con un seguro los 90 días en Alemania." Kann also eine längerfristige Reiseversicherung sein, wie man sie hier z.B. mit dem ADAC für Auslandsaufenthalte abschließen kann, wichtig ist nur, dass sie eben 90 Tage gilt. Das ist ja sozusagen die Frist bis man hier in DE Aufenthaltstitel und Anmeldung bekommen sollte, sodass man sich in einer deutschen KK versichern kann (z.B. über die Familienversicherung). Ich hoffe, es hilft
