Firmengründung Kolumbien / Deutsche Steuerpflicht

Tipps und Fragen von Auswanderungswilligen und Leuten, die den Schritt schon gewagt haben.
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Thor82
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Firmengründung Kolumbien / Deutsche Steuerpflicht

Beitrag von Thor82 »

Hallo Zusammen,

erstmal möchte ich mich gern vorstellen. Ich bin Thor und seit 6 Jahren begeistert von Kolumbien. Aus diesem Grund würde ich jetzt gerne dorthin auswandern. Nun habe ihc einige Fragen zum Thema Firmengründung in Kolumbien / Steuerpflicht in Deutschland:

Ich möchte ein Softwarehaus gründen in Kolumbien, das Software für deutsche Kunden herstellt / programmiert und dort eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ähnliche Firma gründen (ggf. in Kolumbien eine SAS). Diese Firma wird hauptsächlich für deutsche Kunden arbeiten und wir werden daher die meisten Zahlungen aus Deutschland erhalten.

Da ich in Deutschland - aufgrund zwei vermieteten Wohnungen - noch begrenzt steuerpflichtig bin, habe ich bedenken, dass das mit dem Finanzamt Probleme geben könnte, wenn ich Rechnungen im Namen meiner Kolumbianische Firma stelle, dort auch Umsatzsteuer abführe und diese von meinen deutschen Kunden beglichen werden. Meine Frage ist nun, bekomme ich Probleme, wenn ich das wie beschrieben mache bzw. muss ich ggf. in Deutschland etwas doppelt versteuern?

Vielen Dank und lieben Dank für Eure Tipps!
Thorsten

Max
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Firmengründung Kolumbien / Deutsche Steuerpflicht

Beitrag von Max »

Servus
hängt auch davon ab ob Du dich in D abmeldest. Falls ja solltest Du nur in K steuerpfichtig sein , mußt aber deine Wohnungen und Einkommen davon in Kol angeben, gilt auch fallst Du dich nicht in D abmeldest.
Max
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bastians
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Firmengründung Kolumbien / Deutsche Steuerpflicht

Beitrag von bastians »

Laut https://www.steuertipps.de/lexikon/b/beschraenkte-steuerpflicht mußt Du die Mieteinnahmen der Wohnungen in D versteuern. Somit droht da eine Doppelbesteuerung mit Kolumbien.
Wg. der Firmenrechnungen solltest Du einen deutschen Steuerberater konsultieren. Laut obiger Webseite sind auch "Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn diese im Inland ausgeübt oder verwertet werden" zu versteuern. Ich würde das durch zwischen schalten der Firma als nicht zutreffend ansehen, aber ob das Finanzamt das auch so sieht?
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