Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

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Mayatook
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Mayatook »

Hola,

Wir haben es endlich geschafft alle Papiere sind da, alles zur Eheschließung ist bewilligt.
Danke euch für Eure Hilfe!

Jetzt hab ich die nächste Frage :mrgreen:
In 3 Wochen ist endlich unsere Eheschließung aber wie geht es danach weiter?

Wir Heiraten in Niedersachsen und die Ausländerbehörde sagt, da mein Mann sich noch im laufenden Asylverfahren befindet kann bis zur Entscheidung darüber kein Antrag für das Aufenthsltsrecht gestellt werden. Wir können allerdings nach der Eheschließung die Dokumente einreichen :irr:

Hat diesbezüglich jemand Erfahrung damit?
Wir wohnen zusammen, wir haben beide Arbeit und er hat noch nie Sozialleistungen bezogen.

Wir haben auch in 2,5 Wochen einen Termin bei der Asylberstung wegen diesem Thema.
Vielleicht bekomme ich ja hier von euch vorab schon brauchbare Infos.

Danke im voraus



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Ernesto
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Wie geht der behördliche Gang nach der Eheschließung in Deutschland weiter?

Beitrag von Ernesto »

@Mayatook

Hat dein zukünftiger Mann einen Asylantrag gestellt?

Mit welchem Aufenthaltstitel hält er sich in Deutschland auf?
- Asylbewerber
- Tourist
- mit Heiratsvisum zur Eheschliessung in Deutschland

Du musst uns brauchbare Infos geben, um selbst brauchbare Infos von uns zu bekommen!

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Mayatook
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Wie geht der behördliche Gang nach der Eheschließung in Deutschland weiter?

Beitrag von Mayatook »

Er ist seid 3,5 Jahren in Deutschland und Asylbewerber.
Das Asylverfahren wurde bereits abgelehnt, danach ist er in Berufung gegangen. Das ist jetzt gut 2 Jahre her.

Hamid
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Wie geht der behördliche Gang nach der Eheschließung in Deutschland weiter?

Beitrag von Hamid »

Hier kann man im Moment nur raten.

Wir sind in einem Forum über Kolumbien, dann ist er Kolumbianer - oder nicht?

Wenn ja, hat er viele Landesgrenzen überquert, um einen Asylantrag zu stellen, der noch nicht geklärt ist - läuft ja noch!

Dass Kolumbianer in D wenig Erfolg auf Asyl haben, kann euch ja erstmal egal sein. Er hat ja eine Beschäftigungsduldung und ihr heiratet bald.

Wenn der Sachbearbeiter euch nichts reindrücken will, wie überqueren mehrerer Landesgrenzen mit dem Aufenthaltszweck des Touris, aber dann doch Asyl beantragen oder eine Vermutung auf Scheinehe hat, sollte er doch Gnade walten lassen und euch vielleicht als Härtefall sehen, wenn die Sprachkenntnisse gut sind und wegen einem Famzuzg aus Co heraus der Job weg wäre.

Aber das ist alles Spekulation - ein "kann sein" Verlauf. Die Asylberatung wird sich auch nicht festnageln lassen. Es wird die AB wie so oft nach Sachlage + Ermessen entscheiden.

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Mit einer Duldung geht es auch. Dazu müssen aber alle Papiere vollständig sein - in DK aber nicht. Jedenfalls keine mit einer deutschen Duldung.

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Woher kommt dein Mann?





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Mayatook
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Wie geht der behördliche Gang nach der Eheschließung in Deutschland weiter?

Beitrag von Mayatook »

Er ist nach D aus Kolumbien gekommen damals mit seiner Ex und hat entsprechende Gründe vorgelegt weshalb er in Deutschland Asyl sucht.
Dies geschah alles bevor wir uns überhaupt kannten.

Freunde von uns haben einen ähnlichen Verlauf. Kennengelernt, verliebt und geheiratet.
Allerdings haben die nach der Eheschließung in HH den Asylantrag von selbst abgelehnt und ein Aufenthaltsrecht erhalten. Da ist der Mann auch Kolumbianer und sie deutsche.

Mein Mann kommt aus Kolumbien.

Genuasd
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Genuasd »

Asyl ist gar nicht so leicht zu beantragen, da man gute Gründe braucht und solange ist man bis zur Abschiebung geduldet.
Was waren denn die entsprechenden Gründe?
Eigentlich auch egal, weil ich sehe 0,01 % Chance, dass er Asyl bekommt, weil Kolumbien in den Augen der Behörden als sicher gilt und da reicht es nicht, wenn Kids mit Waffen Gringos ausrauben. Das ist halt kein Kriegsgebiet.
Viele Wirtschaftsflüchtlinge meinen ja, das sei Grund genug, aber Fehlanzeige und politischer Flüchtling aus Kolumbien? Das ist dünn..

Jedenfalls könnt ihr unabhängig vom Aufenthalt heiraten.
Sehr wahrscheinlich kommt mal Besuch wegen dem Verdacht der Scheinehe, aber das muss man euch erstmal nachweisen und wenn sogar ein Termin beim Standesamt feststeht, dann ist er vor der Abschiebung geschützt, vorausgesetzt ihr habt alle Dokumente (!!).
Nur eine Verlobung und wir wollen ja, reicht nicht. Dann kann er schnell Oneway fliegen und ich könnte mir vorstellen, dass es am Papierkram scheitert.
Viel Glück

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Mayatook
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Mayatook »

Danke für deine Antwort.
Ja unser Termin steht und das OLG hat natürlich das ok gegeben da alle notwendigen Dokumente vorliegen.

Mich hat nur die Aussage von der AB irritiert und ich jetzt bedenken habe das er trotz Heirat ausgewiesen werden könnte.
Wir haben nichts zu verheimlichen oder machen ein Kasperletheater, daher ist die Behörde gern willkommen um uns zu begutachten.

Hamid
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Hamid »

Ich weiß - er geht schon einen langen Weg. Viel Bürokratie, viele Enttäuschungen und für dich viel Ungewissheit - ein Hindernisparcour mit Nervenkarussell und in Sachen Bürokratie erst Halbzeit. Am Ende werdet ihr es wie viele auch packen und dann durch die Höhen und Tiefen der Ehe gehen.

Viel Erfolg und berichte, wie es euch ergeht.

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Mayatook
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Mayatook »

Ich danke dir für deine lieben Worte.
Ja du hast recht es ist ein langer und harter Weg gewesen für ihn und ich mach mich häufig zu verrückt.
Natürlich lasse ich von uns hören

Dolfi
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Wie geht der behördliche Gang für Asylbewerber nach der Heirat in Deutschland weiter?

Beitrag von Dolfi »

Wer einen deutschen Staatsbürger heiratet, bekommt umgehend eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für zwei Jahre (mit Aussicht auf Verlängerung), Dass er vorher einen Asylantrag gestellt hat, dem nicht stattgegeben wurde, lässt natürlich eine Scheunhehe als wahrscheinliche erscheine, so dass res Probleme mit den Behörden geben dürfte. Aber wenn irh nachweisne könnt, dass ihr wirklich zusammen lebt usw. müsste es eigentlich gehen.

Ich wünsche euch alles gute, aber abgesehen davon stinkt es mir allmählich, dass jeder, der es nicht schafft, eine Aufenthaltserlaubnis in Europa zu bekommen in Deutschland einen Asylantrag stellt, Abschiebung ist ja eher unwahrscheinlich. Deutschland ist der Fußabtreter Europas.

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