Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Heiraten, Leben in Europa, Studieren & Arbeiten ... wo auch immer - hier findet ihr Hilfe

Themenstarter
karen68
Kolumbien-Neuling
Kolumbien-Neuling
Offline
Beiträge: 1
Registriert: 6. Apr 2018, 05:26

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von karen68 »

In einem Thema hier im Forum bin ich auf den Asylantrag eines seit über drei Jahren in Deutschland lebenden Kolumbianers aufmerksam geworden.
Mein Freund ist zu Besuch, die Zeit vergeht viel zu schnell. Heiraten von heute auf morgen ist nicht mein Ding.
Könnte er jetzt einen Asylantrag stellen und somit die Aufenthaltszeit legal verlängern?

Genuasd
Kolumbien-Experte
Kolumbien-Experte
Offline
Beiträge: 1127
Registriert: 27. Dez 2015, 12:46

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von Genuasd »

also mal ganz grundsätzlich finde ich das nicht in Ordnung, einfach Asyl zu beantragen, weil besseres Leben und zum Glück ist das Asylrecht streng geregelt und es braucht sehr gute Gründe.
Asyl einfach beantragen, weil man sich dadurch ein Visum erschleichen möchte ist ein Affront gegen jeden Asylbewerber, der aus seiner Heimat flüchten musste.
Diese Menschen haben sehr häufig ein schweres Trauma hinter sich, haben gesehen wie Freunde und Familie vergewaltigt und ermordet wurden.
Solche Dinge können überall auf der Welt passieren, aber in Ländern in denen Krieg herrscht ist es nunmal an der Tagesordnung.

Es gibt Leute, die werden seit 30 Jahren in Deutschland nur geduldet ohne dauerhaftes Bleiberecht und darüber kann man diskutieren.
Ich hoffe inständig, dass der Asylantrag in dem anderen Fall abgelehnt wird und das ist nichts persönliches, sondern zum Schutz dieses wichtigen Rechts, weil ich nicht glaube, dass seine Gründe unter das Asylrecht fallen. Vielleicht hab ich unrecht, aber dann möge diejenige das auch offenbaren.

Auf deine Frage: bitte denk über das gesagte nach, bevor du deinem Freund empfiehlst dieses Recht einfach als verlängertes Visum zu missbrauchen.
die Aussichten auf Erfolg wären sowieso gering.

Hamid
Kolumbienfan
Kolumbienfan
Offline
Beiträge: 363
Registriert: 4. Mai 2021, 09:56

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von Hamid »

Da hat Genuasd 100% Recht. Es wäre mit Einspruch ein sehr langer und zermürbender Prozess, mit einer Chance im Promillebereich - frag mal Mayatook

Keine Beziehung ist nicht auch zugleich eine Zweckgemeinschaft. Es sollte aber das Gleichgewicht stimmen. Wenn ihr deswegen heiratet, trägst du das größe Teil eures gemeinsamen Kreuzes. Beantragt er Asyl, wird das deine Lebensqualität mindern.

Die Situation lässt dich fühlen, der Ball läge bei dir und du Herrin über das Wohlsein seines Lebens bist - so ist dem aber nicht. Nimm dir selbst die Pistole von der Brust und stellt die Beziehung auf Probe durch die Distanz.
Benutzeravatar

Ernesto
Verified
Kolumbien-Veteran
Kolumbien-Veteran
Offline
Beiträge: 6607
Registriert: 5. Okt 2010, 16:43
Wohnort: Zürich

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von Ernesto »

@karen68

Die Aussicht auf Erfolg ist äusserst gering.
Ansonsten sehe ich das nicht so skeptisch wie meine Vorredner.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Genuasd
Kolumbien-Experte
Kolumbien-Experte
Offline
Beiträge: 1127
Registriert: 27. Dez 2015, 12:46

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von Genuasd »

es ist ja nicht so, als wären Asyl und Hochzeit die einzigen Möglichkeiten für eine Aufenthaltsgenehmigung.
als Asylbewerber steht einem nicht nur ein sehr langer Prozess bevor, sondern man darf auch erstmal nicht arbeiten, besonders dann wenn man kein anerkannter Flüchtling ist.
aber Versuch macht kluch!

Dolfi
Verified
Kolumbien-Süchtige(r)
Kolumbien-Süchtige(r)
Offline
Beiträge: 870
Registriert: 10. Nov 2009, 14:50

Frage zum Asylantrag von Kolumbianer in Deutschland

Beitrag von Dolfi »

Die Chance auf Anerkennung eines Asylantrages ist für Kolumbianer äußerst gering. Es muss eine individuelle politische Verfolgung nachgewiesen werden, und nach dem deutschen Asylrecht geht solche Verfolgung immer vom Staat aus. Wer also von den Guerilleros oder den Paramilitärs (oder Drogenhändlern) verfolgt wird, hat eigentlich keine Chance. Allerdings hat jeder Antragsteller ein Recht auf ein komplettes Verfahren, dass länger alsd ein jahr dauern kann, und während dieser Zeit kann er in Deutschland bleiben und bekommt Unterkunft, Essen usw. Ich würde das aber nicht empfehlen, weil er sich die Unterkunft nicht aussuschen kann; kann irgendwo auf dem Dorf sein, und er darf sie nur unter Einschränkungen verlassen.

Also vorsicht, vielleicht ist es besser, einfach über die Grenze nach Holland oder Dänemark asuzureisen und dann wieder einzureisen und erneut 90 Tage Aufenthaltserlaubnis als Turist zu bekmmen.

Social Media