Übersiedelung kolumbianischer Familie nach Deutschland erfolgt

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vertigo75
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@ Ernesto:

Die Mühlen der Bürokratie sind furchtbar und macht mich dann wohl zum Fachmann. Aber hätte nicht gedacht das wir in Deutschland so kompliziert sind. Ich hinterfrage wirklich wie das Leute, die sich nicht so informieren und vielleicht auch nicht das Geld haben, dieses ganze Material bewerkstelligen. Hohe Hürden und dann wunder ich mich um jetzt nicht negativ rüberzukommen, wie einfach es anderen Migranten gemacht wird und da denke ich Flüchtlinge... Hier reden wir von Ehefrau, deutschem Kind und was für ein Theater...

Bei den 3 Visen handelt es sich nicht um ein Visum zum Ehegattenachzug.

Bei meiner Frau handelt es sich um "Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind"

Bei meinen Stiefkindern: Visum zum Kindernachzug (Nachzug zu meiner Frau)

Deshalb kommt die Passkopie auch in beiden Fällen gemäß den Merkbklättern nicht zum Tagen.

Die Geburt des deutschen kindes verändert die ganze Sachlage und dennoch alles verbunden mit verschiedenen Dokumenten wobei ich für alle 3 wohl auf 30 verschiedene Dokumente kommen. Größtenteils zu übersetzen und auch noch zu apostillieren, 2 fach Kopien, Behördengänge etc.

Furchtbar das Ganze.
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Ernesto
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Ernesto »

Ich würde der Botschaft alleine nicht die Schuld geben.
Da deine Frau von einer kolumbianischen Botschaftsangestellten betreut wurde, hätte sie nicht einfach so gehen sollen, sondern alles richtigstellen können/müssen. Hinterher weiss man immer alles besser.

Da du so oft die Merkblätter erwähnst, folgendes kennst du doch: Nachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind

Darin steht: [...] Wohnortnachweis, z.B.: formlose Einladung des anderen Elternteils mit Personalausweiskopie oder Meldebescheinigung [...]

Jetzt habt ihr es ja fast geschafft. Das muss wirkliche Liebe sein. ;-)

Viel Glück.

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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

@Ernesto:

Ich kenne nur das und da steht das nicht drin.
Spoiler
Für die Beantragung benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
☐ Geburtsurkunde des Kindes
☐ Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes, z.B.
deutscher Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
☐ aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Kindes aus Deutschland (nicht älter als einen
Monat), sofern bei Antragstellung bereits geboren; sonst ärztliche Bescheinigung über
Schwangerschaft der Mutter
☐ Ist der Vater der nachziehende Elternteil, muss zusätzlich vorgelegt werden:
Nachweis der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der
Mutter oder Vaterschaftsfeststellung oder Heiratsurkunde, wenn Eheschließung vor
Geburt des Kindes erfolgte)
Nachweis zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (z.B. Heiratsurkunde,
Sorgeerklärung)

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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Die Bearbeiterin hat meiner Frau gar keine Möglichkeit gegeben, vieles zu erklären. Sie hat sich überhaupt nicht dafür interessiert das meine Tochter Deutsche ist und sich die von mir beschriebenen Unterlagen auch nicht nach der intervention weiter angeschaut. Dabei hatte meine Frau fast 100 Minuten Zeit da wir für jedes Visa einen separaten Termin machen mussten. Für sie war nur wichtig dass meine Frau kein A1 hat und das sie offenbar von den Regularien keine Ahnung hatte, ist einfach nur erschreckend. Man hat meine Frau praktisch dann vor der Mittagspause dann raus geschmissen und ist zum Essen gegangen.

Ich habe ab 12 Uhr dann versucht bis 16 Uhr anzurufen. Aber niemand hart dort geantwortet und es kam nur die Bandansage, dass die Büros nicht besetzt sind. Es gab dann halt nur die Antwort per E-Mail die ich gepostet habe.

Ich hatte bislang sehr gute Erfahrungen mit der Botschaft, die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung war klasse, hat aber leider gewechselt. Aber sie hat Telefonate vereinbart, freundlich auf alle Emails geantwortet und war mit Tips immer zur Stelle. Sowas wär bei ihr im Leben nicht passiert. Aber zum Juni nach 4-jähriger Arbeit ist sie dann abgezogen worden und ich erkenne die Botschaft überhaupt nicht wieder. Die scheinen mir alle ausgetauscht und das habe ich bereits bei den Antworten der Kollegen festgestellt. Kurz und überhaupt nicht informativ. Die Antworten helfen nicht. Einfach schade was da gerade passiert und das passt das gestern einfach ins Bild. Man wollte meine Frau gestern auch zuerst nicht reinlassen, weil sie den Ausdruck des Termins nicht als Papier hatte sondern nur auf dem Smartphone. Nur nachdem sie fast 20 Minuten laufen musste und den Ausdruck angerfertigt hat, durfte sie rein und nachdem ich dann auch noch telefonisch interveniert habe. Dann bin ich doch dankbar dass wir ansonsten Herrn Bolle in Barranquilla haben, aber bezüglich Visa hat er als Honorarkonsul ja keinerlei Autorität mit Ausnahme von unterschriftsbeglaubigungen.

Die Bearbeiterin soll auch keine Deutsche gewesen sein und das passt auch zu der Email die ich ja erhalten habe. sourct die Botschaft nun auch schon aus?
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elviejito
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von elviejito »

@vertigo75
Sourct die Botschaft nun auch schon aus? Selbstverständlich! Auch Schweizer Botschaften machen das.

Bürokratie abschaffen? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus :lol:

Saludos,
El Viejito

desertfox
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von desertfox »

Leider gibt es in praktisch allen Botschaften aller Länder die s.g. Ortskräfte. Als ich beruflich für knapp 2 Jahre in Kurdistan war hatten die dortigen Ortskräfte sogar Termine im Konsulat die man für Visabeantragungen brauchte und nur online buchen konnte aber immer für Wochen/Monate ausgebucht waren, verkauft.
OK, es kam dann eine neue recht resolute Dame aus Deutschland die aufräumte..., andererseits, ich als Bauleiter für eine große Deutsche Firma hatte da eine Sonderposition, ich beantragte die Visas für den Kunden "beim Chef" direkt, daher kannte ich auch die Internas...

Nico
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Nico »

Ich glaube nicht, dass man eine diplomatische Vertretung in Kurdistan vor einigen Jahren mit der diplomatischen Vertretung Deutschlands in Kolumbien von heute vergleichen kann. Menschen, die sich eine Extrawurst, sei es durch Beziehungen oder Geld braten lassen, gab es schon immer und wird auch immer wieder geben, genauso wie korrupte Botschaftsmitarbeiter.

Bei dem, was @vertigo75 passiert ist, würde ich sagen, dass seine Frau beim Besuch der Botschaft schlecht vorbereitet war oder einfach wenig wirkliches Interesse hatte. Und sich dann auf Merkblätter berufen, die ja nur als Anhaltspunkt dienen ist auch nicht der richtige Weg. Weniger noch auf die Botschaft zu schimpfen, das hilft am wenigsten.

Auch, dass die Frau von @vertigo75 kein Deutsch kann, spricht nicht gerade für ein großes Interesse am neuen Leben in Deutschland. Da wird auf @vertigo75 in Zukunft noch einiges zu kommen.

Dass die Sachbearbeiterin der Deutschen Botschaft kein Deutsch gesprochen haben soll, war ja nur gut für die Kolumbianerin, die kein Deutsch konnte. Und trotzdem hat sie es nicht geschafft, ihrem Vorliegen Ausdruck zu verleihen.

Hamid
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Hamid »

Egal mit welcher Argumentation wir deine Odysee kommentieren: Keine wird deine Galle zurück an die richtige Stelle bringen - außer die Umarmung deiner Familie, wenn diese bei Ankunft durch die Schiebetür des Ausganges kommt.

Natürlich kann man es genau nehemen und nichtaufgelistete Dokumente auch nicht einreichen - kein Familiennachzug zum Ehegatten, dann auch keine Kopie vom Pass.

Denn es stimmt ja auch - ,,[...]Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist die Aufenthaltserlaubnis dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.[...]'' - denn hier ist der Grund zum Zuzug eigentlich ein anderer. Es wird hier ein anderer Umstand für einen Zuzug begründet, bei dem sich zwar gleiche, aber auch andere Anforderungen stellen, als bei einer Heirat.

Aber nichts desto trotz wissen wir doch alle, dass man für die deutsche preußisch-millitaristische Verwaltung lieber mehr dabei hat, als das, was auf einem Merkblatt verlangt wird. Denn es gilt immer, immer und immer: Gesetze sind nicht immer statisch. Sie werden in Verordnung gefächert und können bei dem, der sie anwendet und umsetzt, häufig Raum für Interprätation freisetzen, der wir dann nur kopfschuttelnd ausgesetzt sind.

Hier dachte sich der Mitarbeiter der Botschaft vielleicht - procedure as usual - irgendwie zieht sie ja doch zum Ehemann und der ist aus meiner Sicht auch das Oberhaupt der Kinder. Also die zentrale Figur. Dann mal alles her, wie bei einer Heirat.

Aber jetzt hat man ja vielleicht den Fehler eingesehen und wird deine Frau nach § 28 AufenthG bedienen. Wenn nicht, würde ich dann selbst Tatsachen schaffen: Family einfliegen lassen und einen Anwalt beauftragen, einen Brief an die Migrationsbehörde zu schreiben, in dem dieser den Behördenwahn thematisiert und um einen Termin bittet, den Fall mit einem Aufenthaltsgenehmigung endlich zu beenden. Argumentation: Forderungen erfüllt; Inkompetenz in der Botschaft; teure Tickets gekauft; weil im August das Schuljahr beginnt;

Beilegen würde ich noch eine Anmeldung von der VHS, denn am Integrationskurs wird sie nicht vorbei kommen.

Und das kann man bei Blockadehaltung ewig in die Länge ziehen, geschmeidig aussitzen und der Behörde den Lokalpolitker, sammt medialen Rummel, auf den Hals hetzen. Hierbei aber! - ihr müsstet vielleicht einen 9 monatigen 3monats Duldungsloop in Kauf nehmen.

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vertigo75
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Beitrag von vertigo75 »

@Nico: vielen Dank für deinen wirklich tollen Kommentar und das ist ironisch gemeint.

Wir haben nach Nachzählung insgesamt sage und schreibe 70 Einzeldokumente ( mit Originaldokumente, Übersetzung, Apostillen, Kopien etc. ) für die 3 Visanträge vorbereiten müssen und meine Frau und ich haben alle Dokumente durchgesprochen und finde es schon frech, dass du jetzt meinst meine Frau hätte schuld. Jeder Visatyp hat ein Merklblatt auf dem die benötigten Dokumente angegeben sind und gerade die Botschaft verweist immer darauf, dass gemäß diesen Merklbälltern auch die Visaanträge dementsprechend vorzubereiten sind.

Ich habe auch gleich darauf eine Beschwerde an die Botschafterin geschickt, von der ich die Kontaktdaten habe mit dem Ergebnis, dass ich 2 Stunden später eine Antwort, der Rechtsabteilung hatte mit der Entschuldigung dass hier wohl etwas falsch gelaufen ist. Ich hätte auch gerne mal persönlich mit der Chefin der Rechtsabteilung gesprochen, aber man wollte nicht per Telefon antworten und hat auf die E-Mail verwiesen.

Laut dem Schreiben ging man am Schalter davon aus, dass für meine Frau der Ehegattenachzug gilt, obwohl in ihrem Visaantrag was deutlich anderes steht und meine Frau auch was anderes beantragt hat. Auch die Unterlagen, denn wir haben für jeden Visaantrag ein einzelnes Paket mit Unterlagen vorbereitet, weisen eindeutig auf einen Nachzug zur Tochter hin. Meine Frau hat auch mehrfach erwähnt, dass wir eine deutsche Tochter haben zu der der Zug erfolgen soll, aber die Sachbearbeiterin hatte schlichtweg kein Interesse daran und hat wegen fehlendem A1 Niveau sich die restlichen Unterlagen nicht großartig angeschaut. Was hätte meine Frau tun sollen. Sie hatten angeboten, dass wir Kontakt mit mir aufnehmen, aber die Frau am Schalter wollte das auch nicht. DAbei hatten wir Dank 3 Einzelterminen insgesamt 100 Minuten Zeit. Laut Botschaft wurde mir bestätigt, dass mein Reisepass und der Nachweis zum A1 Niveau so wie von mir richtig reklamiert überhaupt nicht erforderlich gewesen wären und man will nun auch mal nachhorschen, wo denn der Reisepass der Tochter steckt, denn am Montag sind 12 (!) -Wochen vergangen seitdem wir diesen beim Honorarkonsul bestellt und bezahlt haben. Auf der Webeseite spricht man von maximal 8 Wochen bei Bestellung über das Honorarkonsulat. Man bietet mir nun einen Sondertermin an und fragt wann meine Frau wiederkommen kann. Das heisst also nochmal in den Flieger setzen. Die Kosten zu tragen habe natürlich wieder ich.

Bevor ich dies allerdings tue, will ich aber noch einen anderen Punkt bestätigt haben, denn wegen des fehlenden A1 Nachweis zwar abglehnt, wurden 3 Punkte bemängelt, A1 fehlender Pass und Mietvertrag, denn so ist eigentlich für die 5 köpfige Familie ein Mietvertrag vorzulegen, der dann Wohnraum in entsprechender Große vorsieht, was bei meiner jeztigen Wohnung aber nicht der Fall ist. Würde nämlich nur Frau und eigenes Kind übersiedeln wäre der bestehende Wohnraum völlig egal, aber durch die Stiefkinder muss man hier Nachweise erbringe, was mir vorher auch durchaus bekannt war.

Daher hatte ich mich vorher auch informiert und gemäß Rechtsberatung und der Handhabung anderer Botschaften soll man dann halt einen entsprechenden Vermerk in dem Einladungsschreiben machen, dass mit Zuzug der Familie, dann entsprechender Wohnraum vorliegt und kurz vor Einreise und Genehmigung des Visas bei der ABH, der Mietvertrag vorgelegt werden. Weil man sieht ja gerade wie lang so etwas dauern kann und es macht ja schlichweg keinen Sinn sich nun eine teuere 100m2 Wohnung in Hamburg zuzulegen und dann schlimmstenfalls dort Monate alleine zu leben und trotzdem zu bezahlen.Denn eine so große Wohnung brauche ich als Alleinlebender halt derzeit nicht.

Dies habe ich nun nochmal nachgefragt, ob dies sich dies mit meiner Erklärung nun auch erledigt hat, denn wir können Frau und Kind ja nicht schon wieder von Barranquilla nach Bogota reisen lassen und dann findet man doch wieder was.


@Hamid

Mit Behördenwahn drückst du es schön aus. Den Antrag muss man ja vor Ort stellen und meine Frau ist nicht ungebildet, aber wie soll ein Antragsteller normalerweise sowas hinbekommen. 70 Dokumente, von den Kosten ganz zu schweigen, die für das alles zusammen gekommen sind. In Deutschland sind die Kommunen durch Zuzug von Migranten überlastet aber ich glaube das kaum jemand von denen ähnliche Anträge stellen muss und hier handelt es sich um eine deutsche Tochter und das die Mutter zuzieht und die Kinder kann man vor Ort sprich in Kolumbien nicht zurück lassen, aber was dadurch an Dokumenten nochmals dazu kommt, das ist der Wahnsinn in Dosen !!!


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Hamid
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Hamid »

„[...]denn so ist eigentlich für die 5 köpfige Familie ein Mietvertrag vorzulegen, der dann Wohnraum in entsprechender Große vorsieht, was bei meiner jeztigen Wohnung aber nicht der Fall ist. Würde nämlich nur Frau und eigenes Kind übersiedeln wäre der bestehende Wohnraum völlig egal, aber durch die Stiefkinder muss man hier Nachweise erbringe, was mir vorher auch durchaus bekannt war[...]'' - hier erkennt man, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist. Ein sehr nützlicher Hebel aus dem Werkzeugkasten der AB, um Zuzug zu begrenzen, indem diese eine Fürsorgepflicht für die Nachziehenden vorgaukelt, bei der sie jeder nachziehenden Person zusätzliche Wohnfläche zuzuweisen will.

Dass das aber auch Deutsche trifft, ist schon bitter. Aber auch dank der bezahlten Psydo-Väter so. Was wäre denn, wenn eine 10 Köpfige deutsche Familie in eine 3-Raum Wohnung zieht - kommt da wer?

Dazu noch pro Person mehr Gehalt und schon ist für den Kopf einer Familie mit viel Nachwuchs die Hürde seine Familie nachzuholen unüberwindbar - wenn's keine Flüchtlinge sind. Wobei der § 29AufenthG, bei dem Drittstaatler Solvenz vorweisen müssen, ja völlig richtig ist. In manchen Ländern muss man als Deutscher zur Solvenz noch einen HIV Test und ein Führungszeugnis vorweisen. Da ist der Beweis ausreichende Mittel für den Familiennachzug vorzulegen nur fair.

So sollte nach § 28.1.1.0 - Deutschen der Nachzug von Angehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, in dem man von ihnen eine bestimmte Solvenz erwartet - das ist nur die Kurzfassung mit eigenen Wörtern, kein Zitieren!

Doch bei Vorliegen besonderer Umständen bekommt es der eine oder andere Deutsche doch mit dem § 29AufenthG zu tun und muss wie ein Drittstaatler doch Solvenz vorweisen - ich kenne da einige. Gut wenn es ein gemeinsames Kind mit der deutschen Staatsbürgerschaft gibt.

Ich hoffe deine Stiefkinder und eure gemeinsame Tochter sind noch sehr jung.
Denn wie du bestimmt schon weißt, werden Familienangehörige aus Drittstaaten im Aufenthaltsgesetzt ab 16 Jahren gesondert / getrennt von der Mutter behandelt, welche üblicher weise für ihre nachziehenden oder mitziehenden Kinder der Mittelpunkt ist: Also Mutter zieht mit deutscher Tochter nach D; und deren Geschwister ziehen der Mutter nach;

Dann will die AB Fortschritte sehen, wie Deutsch auf dem Niveau C1, obwohl viele Deutsche selbst daran scheitern. Auch Lernleistungen in Richtung Ausbildung oder Abi mag die AB dann gerne sehen.

Alles in allem - eine gelungene Integration der Stiefkinder und deiner Frau, die, wenn die Tochter 18 wird und der Aufenthaltstitel immernoch in Abhängigkeit von der Ausführung der Sorgepflicht ist, dann auch von der AB gesondert behandelt wird.

Es sind nach Ankunft also noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Ich wünsche euch alles gute und hoffe die Kids sind alle noch Grundschulkinder.

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vertigo75
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von vertigo75 »

Hallo Hamid,

Ich habe jetzt bereits im Vorfeld unglaubliche viele Aufgaben erledigen müssen um alle Unterlagen beisammen zu sein. Bin auch sehr verwundert über die ganzen Hürden und zumindest in Sachen Lebensunterhalt für alle gab es von der Botschaft keinerlei Bedenken anhand meiner Unterlagen

Die beiden Stiefsöhne sind 8 und 13 und so ist mir bekannt das zumindest diese ebenfalls keine A1 Kenntnisse beibringen müssen. Die beiden sind bislang auf eine Privatschule in Kolumbien gegangen, sprachgewandt und da bin ich zwecks Integration doch sehr zuversichtlich obwohl ich weiss das da eine Menge auf uns zukommt und ich habe bei all diesen hürden auch nicht den Eindruck dass man hier Einwanderungsfreundlich ist und ich wollte den Begriff Flüchtlinge vorher nicht negativ erwähnen um hier falsch rüberzukommen. Denn das passiert ja in Deutschland recht schnell das man dann attackiert wird wenn man es nur wagt dadegen was negatives zu sagen, aber ich muss doch dann wirklich hinterfrage, ob denen die nach Deutschland kommen mit irgendeiner Bleibechance auch soviele Hürden überstehen müssen.

Alleine das ich die Geburt meiner eigenen Tochter bis vor kurzem in Deutschland nicht beurkunden lassen konnte weil zuerst die Altscheidung meiner Frau in Kolumbien aus dem Jahr 2014 (!) durch ein mehrmonatiges und kostspieliges Verfahren legalisiert werden musste, war für mich der blanke Hohn. Jetzt hoffe und bete ich wirklich dass sich zumindest die Botschaft in diesem einen letzten Punkt, der späteren Vorlage des Mietvertrages dann auch flexibel zeigt, denn ansonsten bin auch ich mal mit meinem Latein am Ende mit dem Hintergrund für alle 4 Flüge von Barranquilla aus nach Deutschland gebucht zu haben. 4 Flüge ansonsten nach Genehmigug des Visas dann erst im Sommer dann muss auch ich mal die Kostenfrage stellen...Selbst die botschaft gibt doch vor frühzeitig zu planen, also sah dementsprechend auch meine Planung aus.

Hatte mir niemals denken können, dass neues Personal in der Botschaft so einen grossen Unterschied ausmachen kann. Denn die Erfahrungen bis ins letzte Jahr waren zumindest mit der Rechtsabteilung sehr gut...

Hamid
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Hamid »

„[...]Alleine das ich die Geburt meiner eigenen Tochter bis vor kurzem in Deutschland nicht beurkunden lassen konnte weil zuerst die Altscheidung meiner Frau in Kolumbien aus dem Jahr 2014 (!) durch ein mehrmonatiges und kostspieliges Verfahren legalisiert werden musste, war für mich der blanke Hohn.[...]'' - ohh..., ja! Das ist für Außenstehende zuerst nicht nachvollziehbar! Hat man doch eine eidesstattliche Erklärung in Form der Vaterschaftsanerkennung und weiß, es ist das eigene Kind, kommt da ein Beamter und sagt, daß Kind gehört zur Ehe aus dem Jahr 1 v. C mit Person X und macht einen anderen zu dessen Vater, der längst Schall und Rauch ist - da fassen sich so einige an die Birne.

Naja, aus juristischer Sicht ist es so, weil IPR mit IPR und IPR - die alte Laier. Es muss alles von Beamten rückentwirrt werden, die diese Materie nicht studiert haben und nur einer Verordnung folgen. Bis zur Anerkennung der alten Scheidung und der Vaterschaft im Land der gemeinsamen Niederlassung in D ist es dann ein langer Weg. Aber so wird ein ungerechter Nachzug zum Kind eines /einer Ex verhindert und zunächst rechtliche Ansprüche familiärer Art, wie ein Erbanspruch, juristisch abgeblockt - ich weiß, diese Weisheit bringt dir nix. Aber für das Verständnis anderer Leser, deren Weg haargenau in die selbe Odysee münden wird, schreib ich es mal.

Auch, dass Kolumbianer:in, die nur / schon eine Ehe mit einem/ einer Kolumbianer:in hatten und dort in Kolumbien rechtmäßig geschieden sind, werden in D häufig auf den falschen Weg zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung geschickt. Nicht alle Beamte in D wissen, dass in Kolumbien Scheidungsurteile nicht zwingend von einem Gericht sein müssen, sondern auch Notare dazu bevollmächtigt sein können. Dazu gibt es die Notiz vom Präsidenten eines Oberlandesgerichtes vom 31.01.08 an die Stellen, die Anerkennungen durchführen, jedoch nicht an Standesämter. Wodurch viel Zeit und Geld verloren geht - das Ding nennt sich Heimatstaatentscheidung.

Ist hier zwar nicht dein Thema, jedoch gibt es eine Berührung mit dieser Thematik und es lesen ja viele mit.

Ich will jetzt nichts negatives schreiben. Wir alle wünschen Dir und Deiner Familie nur das Beste. Aber Tatsache ist, dass die Auswanderung der Familie nach D eine Entwurzelung ist - mag man nicht gerne hören, mich eingeschlossen. Deinem 13 jährigen Sohn bleibt wenig Zeit. Aus verschiedenen Gründen könnte es für ihn zu einer emotionell Achterbahnfahrt werden. Hier bin ich sicher, Du hast speziell für ihn vieles geplant, um ihn vor nostalgischen Momenten zu schützen.

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Beitrag von vertigo75 »

Nächstes Highlight der Botschaft auf meine ausführliche Antwort an die Chefin der Rechtsabteilung..
Spoiler
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre abermals sehr ausführliche Mail an die Konsulin, die diese der Visastelle zur Beantwortung weitergeleitet hat.

Für den Nachzug zu einem deutschen Kind muss logischerweise dessen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Eine Geburtsurkunde alleine ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit. Da Ihr Kind, wenn ich es richtig verstanden habe, noch keinen eigenen Nachweis hierzu besitzt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit ersatzhalber durch Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen nachgewiesen werden. Hierzu benötigen wir also zusätzlich einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, etwa einer Kopie Ihres Reisepasses.

Aus Datenschutz- und Kapazitätsgründen können im Visaverfahren keine vorab per Mail eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden, sondern nur solche, die am Tag der Antragstellung in Papierform vorgelegt werden.

Wir können Ihre Ehefrau am Montag, den xx.03.2023, um xx:xx Uhr einschieben. Da wir terminlich ausgebucht sind, muss sie hierbei ggf. mit einer gewissen Wartezeit rechnen. Ich bitte um Terminbestätigung bis Mittwoch, den 08.03.2023.
Kein bisschen wird auf meine Fragen geantwortet. Ich hatte danach gefragt ob ich einen Scan meines Reisepasses meiner Frau zuschicken kann und sie den Ausdruck verwenden kann... Was ist mit dem Reisepass meiner deutschen Tochter, der vor 12 Wochen beantragt wurde und hierzu normalerweise maximal eine Bearbeitungszeit zuzüglich Honorarskonsul von 8 Wochen besteht. Keine Antwort in Bezug auf den Vorschlag mit dem Mietvertrag...

Also langsam haben sie mich soweit... Ich kann meine Frau mit der Ungewissheit doch nicht schon wieder nach Bogotá schicken. oh mann...

@Hamid

Wir hatten hier leider keine Heimatstaatenentscheidung und kamen daher nicht an dem Prozess vorbei. Meine Frau war mit einem US-Amerikaner verheiratet und das hat die Heimatstaatentscheidung obsolete gemacht und so musste halt alles nach Berlin zur Anerkennung.

-----------------------

Und jetzt wird es wirklich ganz absurd, da ich gerade rechechiere wegen Lebenunterhalt und Wohnungsnachweise.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat geschrieben: Erleichterungen für Angehörige von anerkannten Flüchtlingen
Als Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder als minderjähriges lediges Kind von anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten oder Resettlement-Flüchtlingen können Sie nach Deutschland zuziehen, auch wenn weder der Lebensunterhalt gesichert ist, noch ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht.
Verstehe also richtig. Ich als Deutscher kann meine Familie nicht ohne Nachweis des Lebensunterhalts, Wohnung nach Deutschland holen. Als anerkannter Flüchtling braucht man gar nichts:-) jetzt weiss ich auch warum das System so kränkelt. Bin mal wieder sprachlos...Traut man mir also eher nicht zu für meine Familie zu sorgen und ein Dach überm Kopf zu garantieren. Was macht ein Flüchtling besser als meine Frau...
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Bogotano
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Bogotano »

Hört man oft, dass Deutsche sich schlecht behandelt fühlen.
Besonders was bezahlbaren Wohnraum angeht, da soll viel an Asylanten vermietet sein.

Hamid
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Visum zum Kindernachzug & Ehefrau (Kolumbien nach Deutschland)

Beitrag von Hamid »

Was sind eigentlich deine Infos bezüglich der angemessene Wohnraumfläche, welche die Migrationsbehörde dir vielleicht zu Auflage macht? Hast du da schon eine zuverlässige Quelle?

Geregelt wird das im Wohnungsaufsichts-gesetzt auf Bundes- und Landesebene. Zwar heißt es dort, für einen Single 45 bis 50 m2 + für die weitere Person + 15 m2 = 60m2, ließt man aber diesen Content ,,[...] Grundsätzlich wird damit für jedes Familienmitglied das Vorhandensein eines Wohnraums ausreichender Größe gefordert. Das wären bei zwei Personen 60 qm oder 2 Räume. Entspricht die Wohnung hinsichtlich Raumzahl und Grundfläche diesen Anforderungen nicht, kann sie trotzdem als ausreichend angesehen werden, wenn für jedes Familienmitglied noch ein Mindestmaß zur Verfügung steht. Einige Landesgesetze zur Wohnungsaufsicht nennen insoweit Größenordnungen von mindestens 9 bis 10 qm pro Person; diese Größenordnungen führen zu sachgerechten Ergebnissen unter Beachtung von Sicherheit, Ordnung und Gesundheit. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 spricht in Nr. 2.4.2 von 12 qm und dass Nebenräume (Küche, Bad, WC) mitgenutzt werden können; eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist unschädlich. Der Begriff der Wohnfläche umfasst dabei im Sinne der Wohnflächenverordnung auch Nebenräume wie Küche, Bad und WC.[...]'' bekommt man das Kleingedruckte im AufenthG, es gäbe ein Mindesmaß pro Person, mit dem eine adequate Wohnfläche vielleicht unterschritten werden kann, nicht mit.

Hast du also min. 3 Zimmer, wobei das 3. velleicht das Wohnzimmer sein darf, könnten bei Anwendung des Mindestmaß von 12m2 pro Person zwei Zimmer von 24m2 und eines von 12m2 ausreichend sein, wenn diese von einander getrennte Einheiten sind. ZIeht man nun auch Küche, Bad und Toilette hinzu, müßtest du das Mindesmaß überschreiten. Und ist eure Tochter noch keine 2 Jahre alt, so sollte sie erst garnicht berücksichtigt sein

@vertigo75 - Mal in diese Richtung schlauer machen.

@Bogotano - Bitte konstruktiv, danke.

Fritzchen
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Beitrag von Fritzchen »

"Was macht ein Flüchtling besser als meine Frau..."

Nur eine Vermutung. Während deine Frau sicher in Kolumbien lebt, sind Flüchtlinge auf der Flucht.

Kann deinen Umut natürlich verstehen. Ich will ja nichts sagen. Da kommt noch einiges auf dich zu in Deutschland. :bitte:

Für Hessen sagt Google. 4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume

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